


Mehrheit der Lesenden (20′): Firmen sollen gebüsst werden für Entlassung von Älteren
Für alte Arbeitslose ist die Jobsuche eine Qual. Selbst mit Lohneinbussen haben sie wenig Chancen. Darum sollten Firmen, die alte Angestellte entlassen, die Folgekosten bezahlen, fordert ein Ökonom.
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Anmerkung: Die Wiedergabe der Anzahl Erwerbslosen ist nicht korrekt: Bei den 50-59-Jähren sind es 1.9 %, bei den 60 bis 65-Jährigen jedoch 3 Prozent. Quelle Seco
Die Aussage des Arbeitgeberverbandes, dass es kein Bedürfnis gäbe für die Überbrückungsleistung ist falsch. Grund für die wenigen Anmeldungen sind die restriktiven Zugangskriterien, die dringend einer Revision bedürfen, damit mehr Erwerbslose 60plus von dieser Leistung profitieren können.
Verband Schweizer Ärzte FMH: 75-Jährige sind alle nicht mehr ganz Hundert
(HJ) Entsetzt stellte Herr S. (75 J.) auf seiner Arztrechnung fest: Für Patienten ab 75 oder unter 6 Jahren dürfen Ärzte mehr Taxpunkte abrechnen für die gleiche Leistung. Ihre Rechnung ist automatisch höher als jene der anderen. Für Herrn S. pure Altersdiskriminierung. Ein No-Go.
Sein Schreiben an den Bundesrat blieb bis heute ohne Antwort. Von der Helsana, seiner Krankenkasse, erhielt er zwar ein Schreiben, doch die sehen darin keinerlei Altersdiskriminierung. Sie verwiesen auf die 2018 vom Bundesrat einseitig in Kraft gesetzte Verordnung.
Immer mehr in Rage, wandte er sich an das Sekretariat des Berufsverbandes der Schweizer Ärzte FMH. Er traute seinen Ohren nicht, als die Sekretärin frivol von der Leber weg antwortete: «Die über 75-Jährigen sind doch alles schwierige Patienten. Die sind sowieso nicht mehr Hundert im Kopf.» Die Präsidentin Yvonne Gilli, die er danach telefonisch mit dieser Aussage konfrontierte, beschwichtigte ihn mit den Worten: «Das hätte die Sekretärin in der Tat nicht sagen dürfen, aber es seien halt schwierige Patienten.» Herr S., mit seinen 75 Jahren weiterhin Hundert im Kopf bleibt nur eins: Er meidet in Zukunft die Ärzte, wie er es Jahre vor diesem Eingriff auch tat.
Als Mann gegen Erhöhung des Pensionsalters von Frauen
Eine Erhöhung des Pensionsalters bei den Frauen bedeutet eine Kürzung ihrer Pension, um damit Einsparungen bei der AHV vorzunehmen. Ausgerechnet auf dem Buckel der Frauen, die immer noch weniger verdienen als Männer und darüber hinaus sehr viel Freiwilligenarbeit leisten, soll die AHV saniert werden. Als solidarischer Mann sage ich dazu klar NEIN.
Ob es die Reform wirklich benötigt, um unsere Renten längerfristig zu sichern – das Hauptargument der Befürworter – wage ich zu bezweifeln. Die AHV steht besser da als je zuvor. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen verfügt die AHV 2021 doppelt so viel an Einlagen (ca. 50 Mrd. CHF) als noch vor 20 Jahren (unter 25 Mrd. CHF). Aktuelle Statistiken des BSF belegen, dass wir nicht mehr immer älter werden, auch wenn das Staatsfernsehen das Gegenteil zu suggerieren versucht. Die Zahl der Neurentner steigt aufgrund der Babyboomer zwar bis 2030. Danach sinkt sie wieder, verbunden mit sinkenden Ausgaben und steigenden Einnahmen.
Was meist verschwiegen wird: Der Produktivitätszuwachs unserer Volkswirtschaft erfolgt immer mehr über Maschinen und Computer, also weniger über die Arbeit von Menschen. Eine Rentenfinanzierung vorwiegend über die Besteuerung der Arbeit, wie wir dies heute haben, hat kurze Beine. Eine echte Reform müsste zwingend die Besteuerung der digitalen Arbeit berücksichtigen und oder eine Finanztransaktionssteuer ins Auge fassen.
Die Mehrwertsteuer heranzuziehen, um die AHV mitzufinanzieren ist unsozial, denn das trifft die unteren Einkommensklassen mehr als die Reichen. Wenn schon Umverteilung, dann richtig. Bei dieser Reform geht es nicht um Frauen gegen Männer, oder Junge gegen Ältere, hier geht es um Reiche gegen Arme. Während die Superreichen stetig von Steuerprivilegien profitieren, bittet man einmal mehr die Geringverdienenden zur Kasse. Die sind jedoch schon genug geplagt von der aktuellen überdurchschnittlichen Teuerung. Darum: 2 x NEIN
Daniel Maerki, promovierter Soziologe, Geschäftsführer Avenir50plus Zürich

AHV-Reform: 2 x NEIN zu einer Politik, die ihre Hausaufgaben nicht löst
Avenir50plus Schweiz beschloss die NEIN-Parole bereits im Rahmen des Referendums. Gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen spricht nicht zuletzt die sehr hohe Arbeitslosenrate (3.1 %) bei den 60-64-Jährigen. Auch wenn gegenwärtig wieder vermehrt Personen zwischen 50 und 59 eingestellt werden, muss aufgrund der Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, denen sich die Schweiz angeschlossen hat, davon ausgegangen werden, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bereits im Winter wieder gegenläufig entwickelt.
Zu viele wollen und können nicht arbeite
Rund 372’000 Personen möchten bereits heute mehr arbeiten. Sie gelten als Unterbeschäftigte. Davon betroffen sind vor allem Frauen (F: 269’000, M:103’000). Burnout- und Depressionsraten befinden sich auf Rekordhöhe. Viele Betroffene schaffen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr. Sie rutschen im Alter in die IV ab oder darben vor sich hin. Die Schweiz kennt zudem immer noch eine hohe Rate an Frühpensionierungen. Der Bundesrat in seiner Botschaft: «Eine Erhöhung des Rentenalters ist wirkungslos, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsmarkt deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter verlassen.» In der Regel profitieren von diesem Privileg der gut abgefederten Frühpensionierungen auch eher Männer.
Zu viele wollen und können nicht arbeiten
Rund 372’000 Personen möchten bereits heute mehr arbeiten. Sie gelten als Unterbeschäftigte. Davon betroffen sind vor allem Frauen (F: 269’000, M:103’000). Burnout- und Depressionsraten befinden sich auf Rekordhöhe. Viele davon schaffen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr. Sie rutschen in die IV ab oder darben vor sich hin. Die Schweiz kennt zudem immer noch eine hohe Rate an Frühpensionierungen. Der Bundesrat in seiner Botschaft: «Eine Erhöhung des Rentenalters ist wirkungslos, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsmarkt deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter verlassen». In der Regel wird dieses Privileg auch eher Männern zugestanden.
CH: Weder Recht auf Arbeit noch gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung
Zur Beurteilung des Rentenalters in anderen Ländern meint er ferner: Andererseits muss, um eine umfassende Einschätzung der Situation dieser Länder vornehmen zu können, auch das gesamte Umfeld, in dem das nationale Rentensystem angesiedelt ist, berücksichtigt werden, z. B. die arbeitsrechtlichen Garantien oder die Modalitäten des Erwerbslebens. Zum einen verfügen die europäischen Länder grundsätzlich über starke, bisweilen für Unternehmen bindende Mechanismen zum Schutz älterer Menschen in der Arbeitswelt. Darunter fallen beispielsweise spezifische Rechtsvorschriften, welche die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Alters verbieten (namentlich der Equal Treatment in Employment (Age Discrimination) Act der Niederlande), Massnahmen zur Förderung des aktiven Alterns (einige Massnahmen, die durch den italienischen Jobs Act 2015 eingeführt wurden, können in diesem Zusammenhang erwähnt werden), ein Recht auf Beschäftigung bis zu einem gewissen Alter (in Schweden bspw. bietet das Gesetz zur Arbeitsplatzsicherheit ein Recht auf Beschäftigung bis zum Alter von 67 Jahren) oder der Schutz vor altersbedingten Entlassungen (dies ist der Fall in Dänemark, Italien, den Niederlanden und Norwegen bis zum Alter von 72 Jahren). Diese Länder sehen auch grosszügige gesetzliche Urlaube aus familiären Gründen vor; die EU-Mitgliedstaaten müssen ein individuelles Recht auf Elternurlaub von mindestens vier Monaten vorsehen. In all diesen Ländern ist zudem die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche tiefer.»
Erst wenn die Schweiz all diese Hausaufgaben löst, ist die Basis für eine Diskussion über eine Erhöhung eines Rentenalters gegeben. Jetzt: Ein kräftiges NEIN zu einer Politik, die immer alles zum Nulltarif will.

Bundesgericht pfeift Churer Verwaltungsgericht zurück – Erfolg für Avenir50plus
Heidi Joos vertrat vor dem Churer Verwaltungsgericht (VG) die Interessen eines Sozialhilfebeziehenden, der, gehetzt von den Behörden, zur Sommerzeit 2020 im Spital landete. Da während den Gerichtsferien kein Anwalt verfügbar war – das Geschehen selbst sehr facettenreich und kaum lukrativ für einen Anwalt, stellte sie beim Verwaltungsgericht als Nichtjuristin Antrag auf Vertretung. Nichtjuristen dürfen Personen nur auf Verwaltungsebene vertreten, es sei denn, das Gericht gewährt die Ausnahme. Und das tat es. In der Folge kam es zu einem langfädigen Schriftverkehr zwischen der angeklagten Gemeinde und der Klägerpartei. Im daraus resultierenden Urteil sprach das Gericht überraschend Heidi Joos das Recht zur Vertretung der Interessen des Sozialhilfebeziehenden ab. Somit stellte sich das Gericht auf die Seite der angeklagten Gemeinde, die das ebenfalls einforderte und ersparte sich damit eine inhaltliche Rechtsprechung.
Der Sozialhilfebeziehende zog das Urteil unter Mithilfe von Heidi Joos und einem Anwalt an das Bundesgericht weiter. Mit Urteil vom 12. Juli 2022 wies das Bundesgericht den Fall zurück an das Churer Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung. Es mute schon fast zynisch an, so die deutlichen Worte der Bundesrichter, wenn im angefochtenen Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts noch darauf hingewiesen wird, der Mangel wäre behoben gewesen, wenn Heidi Joos die Eingabe vom Sozialhilfebeziehenden hätte unterschreiben lassen. Dazu muss man wissen: Bei einem Mangel ist das Gericht verpflichtet, die Parteien darauf aufmerksam zu machen und entsprechend eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Das jedoch unterliess das Gericht, weil, so darf vermutet werden, es zu diesem Zeitpunkt von der Rechtmässigkeit des Vertretungsrechtes ausging. Heidi Joos darf den Sozialhilfeempfangenden in dieser Sache nun weiter vertreten.
Das Verwaltungsgericht Chur hat nun die Sachlage neu zu beurteilen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden die Interessen des Sozialhilfebeziehenden obsiegen. Hier zum Urteil

BLICK schummelt bei Arbeitslosenzahlen von Älteren
Gemäss Sonntagsblick vom 4.9.2022 sei die Arbeitslosenrate der 50 bis 64-Jährigen erfahrungsgemäss tiefer als bei Jüngeren. Der Faktencheck zeigt: Die weitaus höchste Arbeitslosenrate liegt mit 3.1 Prozent bei den 60 bis 64-Jährigen. Den Fokus auf positive Beispiele der Arbeitsintegration zu legen, ist erlaubt, aber bitte mit einer korrekten Wiedergabe der Fakten. Olena Zaugg, Geschäftsführende Avenir50plus Bern sei selbstverständlich gratuliert für ihren Wiedereinstieg.
Gemäss ILO-Statistik, bei der die Ausgesteuerten auch mitgezählt werden, zeigt sich im Vergleich der Gesamtzahlen von Juni 2022 mit Juni 2019 ein Rückgang. Nicht so im Vergleich bei den 50 bis 64-Jährigen (Juni 2019: 31’000, Juni 2022: 34’000). Hier zum Sonntagsblick-Artikel

Avenir50plus in den Medien
Das 10-jährige Jubiläum von Avenir50plus Schweiz war der LZ Anlass zu einem Bericht. Weiterlesen LZ vom 29. August 2022…..

Jubiläumsfeier Avenir50plus Schweiz: Ein stimmiger Anlass
Am 20. August feierte der Verband sein 10-jähriges Jubiläum in Luzern. Rund 80 Personen folgten der Einladung. Nebst Wortbeiträgen verblieb das grösste Zeitfenster dem persönlichen Austausch, dem Kulinarischen und Musikalischen. Rundum eine friedliche Stimmung, auch wenn immer noch einige auf Zusagen von Stellen hoffen.
Die ersten Wortbeiträge waren bewusst Betroffenen und ihrer Perspektiven gewidmet: Hansruedi, der Vollblutmusiker, der nach 30 Jahren Musikunterricht in die Sozialhilfe abrutschte, weil die Verträge der Musikschule nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigten, Anna, die Geflügelzüchterin, die eigentlich anders heisst, ihr Glück nach einer Durststrecke als schlecht bezahlter Knecht – alsbald ersetzt von einer polnischen Arbeitskraft – doch noch fand und Köbeli, der Martin seine Geschichte der Entlassung und seinem Rezept erzählt, wie er im Alter 55plus doch noch einen Job fand.
Heidi Joos, Geschäftsführerin von Avenir50plus Schweiz liess anschliessend Bilder der letzten 10 Jahre über politische Aktionen aufleben, bevor dann alt Nationalrat Rudolf Strahm zu einem Schlusswort ansetzte. Dank seiner Interpretation der VOX-Analyse wurde 2014 nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative öffentlich, dass vor allem die 50 bis 65-Jährigen dieser Initiative zugestimmt haben. Aus seiner Sicht zeigte das Resultat klar, dass die älteren Arbeitnehmenden zu Recht in Sorge um die Verdrängung durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland waren. Sein steter Mahnfinger in Richtung der Politischen Elite, diese Interessen doch ernst zu nehmen, half zumindest mit, dass einige Massnahmen für Ältere umgesetzt wurden.
Einen Redner der SVP zu finden, der die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sowie die Begrenzungsinitiative kommentiert hätte, war leider aufgrund der am gleichen Tag abgehaltenen Delegiertenversammlung der SVP nicht möglich. Schade, denn die SVP hat indirekt dazu beigetragen, dass die Bürgerlichen und Linken sich gezwungen fühlten, den Älteren quasi als «Zückerli» u.a. die Überbrückungsleistung 60plus zu gewähren.
Viele Postulate der letzten 10 Jahre blieben unerfüllt, doch Avenir50plus Schweiz bleibt vorläufig weiterhin dran, benötigt aber dringend mehr Mitstreitende, die entweder bei der Beratung oder den Arbeiten der Geschäftsstelle mithelfen.
Danke allen für Wertschätzung unserer Arbeit in Form der Standing-Ovation.
Bildgalerie

SRF: Ausgesteuerte haben es bei der Jobsuche schwer
Trotz der aktuell tiefen Arbeitslosigkeit bleiben die Eintrittshürden für einen Job bei Ausgesteuerten hoch. Mit einer guten Ausbildung könnten Erwerbslose ihre Chancen jedoch erhöhen, in den Arbeitsmarkt reinzukommen. Zum Beitrag