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BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend

BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend

Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin mit Entscheid vom 18. März 2024 ab.

Der Entscheid des Bundesgerichtes bringt keine Neuigkeit, geht dieser Tatbestand bereits deutlich aus dem Gesetz zur Überbrückungsleistung hervor. Unbeachtet dessen zwangen verschiedene Ausgleichskassen Anwärterinnen und Anwärter ihren Vermögensverbraucht für die Jahre zuvor im Detail zu belegen. U.a. Bern, St. Gallen und Aargau. Dort wartet eine Kunde seit drei Jahren auf ein Urteil zu seiner Anmeldung!!! Wir bleiben dran. 

Leben mit und ohne Arbeit im fortgeschrittenen Alter: Engagiere dich

Leben mit und ohne Arbeit im fortgeschrittenen Alter: Engagiere dich


Was soll sich ändern? Wie verschaffen wir uns mehr Gehör in Öffentlichkeit und Politik. 
Kick-off-Zoom-Meeting: Dienstag, 16. April um 19.00 Uhr

Aufgrund einer lebendigen Diskussion anlässlich der GV Ende Januar 2024, beschlossen die Mitglieder des Verbands Avenir50plus Schweiz die Themen rund um den Arbeitsmarkt 50plus in einem Zoom-Think-Thank zu vertiefen. Wir starten nach Ostern. Paul Burgener wirkt als Koordinator. Wer dabei sein möchte, melde sich an, damit wir den Zoom-Link zustellen können. Wir freuen uns auf einen innovativen Austausch. Anmeldung: paul.burgener@avenir50plus.ch

PS Zu Beginn der nationalen Hearings zum Thema Alter und Arbeitsmarkt. 2015,  erarbeitete eine Gruppe von Avenir50plus einen Forderungskatalog. Vieles davon ist immer noch aktuell, weil es nie zu einer Umsetzung kam. Zum Grundlagenpapier…
Weitere Positionen finden sich im Vernehmlassungsdokument von Avenir50plus Schweiz zur Gesamtschau des Bundesrates. 

Pflästerlipolitik geht weiter, während wacker für Zuwanderung geworben wird

Pflästerlipolitik geht weiter, während wacker für Zuwanderung geworben wird

HJ) Der Bundesrat verpasste mit seinem Bericht vom 15. März 2024 erneut die Gelegenheit, eine Strategie für die älter werdenden Belegschaften zu formulieren analog derjenigen einiger nördlicher Länder. Diese würde breitflächig den Umgang der Arbeitgeber mit älteren Mitarbeitenden umfassen, angefangen von der Schulung des Managements hin zu einem Generationenmanagement, einen aktiven Diskriminierungsschutz und flächendeckenden Sensibilisierungskampagnen. Alles dem Ziel untergeordnet, die Mitarbeitenden in Arbeit gesund ins AHV-Alter zu begleiten. Antworten zur fortschreitenden Digitalisierung und der zu erwartenden Disruption auf dem Arbeitsmarkt fehlen im Bericht ebenso wie entsprechende Handlungsoptionen. Der Bereich der Sozialhilfe wurde gänzlich ausgelassen.
 
Stattdessen buttert der Bundesrat weiterhin Millionen in den Flop der Stellenmeldepflicht, deren Nutzen von vier Berichten bestritten wird. Gefördert werden
Coaching-Massnahmen für Jobsuchende 50plus, wo es doch effizienter wäre, die altersfeindlichen Arbeitgeber ins Visier zu nehmen. Mit der Optimierung der Überbrückungsrente, deren Zugang zu restriktiv ist, wird weiterhin zugewartet. Festhalten will er auch an der kostenlosen Standortbestimmung viamia für 40plus, von der in erster Linie Personen profitieren, die sich das Angebot selbst leisten könnten.
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht…

Bericht des Bundesrates zur Gesamtschau Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials 
Stellungnahme von Avenir50plus Schweiz im Rahmen der Vorvernehmlassung 

Artikel TA-Media AG zur Veröffentlichung des Berichtes 

 

Big-Business mit Zertifikaten

Big-Business mit Zertifikaten

HJ) Bildungsinstituten wurde es schon lange zum Business-Modell, die stete Neuschaffung von Zertifikaten für teures Geld. Das Nachsehen des Zertifikationswahn haben Menschen, die sich ihr Know-how an der Arbeit oder im Selbststudium erwarben. Ihre langjährigen Berufserfahrungen zählen plötzlich nicht mehr. Uns sind Fälle bekannt, wo Ausbildungsstätten langjährige Ausbildner auf die Strasse stellten, einzig weil es ihnen an einem jüngst erschaffenen Zertifikat fehlte. Wer über genügend Geld verfügt, kann sich Zertifikate rechtzeitig erwerben oder sogar im Ausland kaufen. Vielen Arbeitnehmenden im fortgeschrittenen Alter aber ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. Ihr Geld, sofern vorhanden, floss in die Ausbildung der Kinder. Die Gleichwertigkeitsverfahren, die einst mit hehren Motiven ins Leben gerufen wurden, sind oft so kompliziert und aufwändig, dass sie kein praktikabler Ersatz sind. Stete Weiterbildung von Verstand und Herz unbedingt ein Leben lang, auch im Ruhestand, aber der Erwerb eines Zertifikates hat damit meist wenig zu tun. Erfahrungen in der Beratung von älteren Jobsuchenden zeigen leider nur allzu oft, dass selbst Zertifikate nicht vor Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt schützen.    Weiterlesen Blick…

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. 
 
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein. 

Differenzierter Bericht AZ-Medien 

Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern 

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.

Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung.         Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…

Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.

Mythos Fachkräftemangel

Mythos Fachkräftemangel

NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor. 

Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an. 

Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten.