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Was für eine Moral: Numerus Clausus für CH-Medizinstudium – billige Bedarfsdeckung der Fachkräfte aus dem Ausland

Was für eine Moral: Numerus Clausus für CH-Medizinstudium – billige Bedarfsdeckung der Fachkräfte aus dem Ausland

Die Zuwanderung aus dem EU-Raum hat sich im Corona-Jahr 2020 mit einem Saldo von 29 000 Personen nur geringfügig verändert gegenüber Vorjahr. Während die Kurzarbeiter*innen abgenommen haben, haben die Daueraufenthalter*innen zugenommen. Gleichzeitig wuchs die Anzahl der Stellensuchenden im Inland. Das geht u.a. aus dem aktuellen Bericht «Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Sozialleistungen» hervor. Download. 

(HJ) 22 Prozent der im Gesundheitswesen Beschäftigten (540 000) werden aus dem Ausland rekrutiert. Die Beschäftigtenzahl hat gegenüber 2010 um 180 000 Personen zugenommen, wobei ein Drittel davon aus EU/EFTA Staaten rekrutiert wurde. Ein Drittel der in der Schweiz tätigen Fachärzte und 31 Prozent der Allgemeinärzte sind EU/EFTA-Staatsangehörige. Ferner sind rund ein Viertel der Physiotherapeuten, Zahnärzte und Apotheker in der Schweiz EU/EFTA-Staatsangehörige, beim Pflegefachpersonal beträgt der Anteil 19 Prozent. Mit diesen Zahlen versucht der Seco-Bericht u.a. die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit für die Schweiz zu belegen. Dabei bleibt unerwähnt, dass die Schweiz ihr eigenes Fachpersonal künstlich mit einem Numerus Clausus niederhält. Den EU/EFTA-Staaten verbleiben die Ausbildungskosten für ihre Landsleute. Die reiche Schweiz lockt die Ausgebildeten im Anschluss mit ihrem Standortvorteil weg aus deren Heimat.

Damit profitiert die Schweiz zweimal: Einmal spart sie sich die Ausbildungskosten für die Fachkräfte, dann profitiert sie über den Mechanismus von Angebot und Nachfrage von den Löhnen, die über dieses System niedrig gehalten werden können. «Wenn es ihnen nicht passt, gehen sie doch», ein Standardsatz, der inländisches Spitalperson in grenznahen Regionen täglich aufgetischt wird. Selbst die Corona-Krise, die aufzeigte, wie schnell alle Länder bei vermeintlichen Gefahren ihre Grenzen dicht machen und wie wichtig in solchen Fällen doch die Bedarfsdeckung mit inländischem Personal ist, bewirkt kein Umdenken dieser profitgierigen Personalpolitik. Leider versteht sie es nur allzu gut, ihre Ziele hinter dem Schafspelz der Menschenfreundlichkeit zu verbergen und diejenigen, die sich fürs Wohl des eigenen Volkes engagieren, als Wölfe erscheinen zu lassen. 

Schläft die SVP?
Schwammiger geht es nicht. Im Kapitel «Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative» (MEI) Seite 13, heisst es: Gewisse Teilergebnisse der Auswertung der Stellenmeldepflicht – dem Wurmfortsatz der Umsetzung der MEI – würden dennoch auf eine positive Wirkung hinweisen. So habe sich die Stellenmeldepflicht günstig auf die Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit von Männern (insbesondere im Alter von über 35 Jahren) ausgewirkt. Ob es sich dabei um Personen mit Staatszugehörigkeit EU/EFTA handelt oder tatsächlich um in der Schweiz Heimische, lässt sich nicht nachvollziehen. Auch nennt der Bericht erneut keine konkreten Zahlen, obwohl das Seco nach dem ersten Monitoring diese in einer weiteren Auswertung versprochen hat. Dass es sich bei der Umsetzung des Volkswillens der MEI, bei dem es u.a. auch um den Schutz der Älteren auf dem Arbeitsmarkt ging, um den grössten Politskandal der letzten Jahre handelt, lässt sich nicht von der Hand weisen, warum die SVP aber solch stümperhafte Berichterstattung des Seco über die Stellenmeldepflicht stumm über sich ergehen lässt, wirkt enttäuschend, erhärtet sogar den Verdacht, es hätte sich ihrerseits mehr um Schaumschlägerei statt um ein wahres Engagement gegenüber den Interessen der Älteren gehandelt. 

 

Amosa-Studie: Mehrheit der Arbeitgeber sieht kein Jobpotential für Ältere

Amosa-Studie: Mehrheit der Arbeitgeber sieht kein Jobpotential für Ältere

(HJ) Das geht aus der neuesten Amosa-Studie hervor, die im Auftrag der Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich erstellt wurde. Bereitschaft Ältere einzustellen, zeigen ausgerechnet jene Unternehmen, die bereits einen hohen Anteil an Älteren beschäftigen, so z.B. die Gesundheitsbranche. Download Studie

Mehr als ein Drittel der befragten Arbeitgeber beurteilen hohe Lohnerwartungen von älteren Stellensuchenden als potentiellen Knackpunkt für deren Einstellung. Höhere Lohnnebenkosten seien hingegen kein Thema. Das Vorurteil gegenüber den Stellensuchenden steht im Widerspruch zur hohen Konzessionsbereitschaft der Betroffenen, die sich u.a. daran misst, dass Ältere, falls sie wieder einen Job finden, tiefere Löhne ausweisen als vor der Erwerbslosigkeit.

Bei den KMU bekennt sich jedes fünfte Unternehmen zu den in Kritik stehenden elektronischen Selektionstools bei Bewerbungen, bei den Grossunternehmen trifft dies auf ein Drittel zu. Solche Tools erlauben die Selektion der Bewerbenden u.a. nach Alter. Bewerbungen werden dadurch unmittelbar nach dem Einsenden ungelesen an die Adresse der Absender retourniert.

Die Anforderungen in Bezug auf die Soft Skills scheinen die Älteren zu erfüllen. Einzig bezogen auf Lernbereitschaft und Flexibilität werden die Jüngeren etwas positiver beurteilt. Dennoch kennen die meisten Unternehmen keine Weiterbildung von Älteren, die auf deren Verbleib im Unternehmen bis zur Pensionierung ausgerichtet ist.

Im Verhältnis zu jüngeren Personen sind über 50-Jährige vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Finanz- und Versicherungsgewerbe überdurchschnittlich stark von Arbeitslosigkeit betroffen.

Ältere seien auch vom Wandel bei der Rekrutierung besonders betroffen. Gefragt seien aktuell Mitarbeitende, die selbständig, teamfähig und motiviert sind, gleichzeitig ausgestattet mit Kompetenzen wie hohe Kunden-, Dienstleistungs- und Ergebnisorientiertheit. Skills, die somit in keiner Bewerbung fehlen dürfen, vorausgesetzt sie treffen zu.

Handlungsfelder
Ein wichtiges Ziel sei die pessimistische Einstellung von Älteren zu verändern, nebst dem Aufbau von Motivation und Kompetenzen. Als wichtig wird die Pflege der Netzwerke genannt. Von Arbeitgebern wünscht man sich flexiblere Arbeitszeitmodelle. Empfohlen werden Sensibilisierungskampagnen. Ferner soll auch die Umschulung und Weiterbildung in den Fokus rücken, allen voran die Förderung von ICT-Skills.

Kommentar Heidi Joos 
Resultate von Studien sind stets mit Vorsicht zu geniessen. Bekanntlich neigen Befragte zu Schönfärberei. Das versteht sich umso mehr, wenn Auftraggeber der Studie die Arbeitsmarktbehörden sind. So erklärt sich der Widerspruch, dass die befragten Arbeitgeber einerseits grosse Ängste zeigen vor zu hohen Lohnforderungen der Älteren, zur gleichen Zeit aber brav zu Papier geben, dass die bei Älteren anfallenden höheren Lohnnebenkosten keine Rolle beim Selektionsverfahren spielten. Wer eh kein Potential sieht, um Ältere einzustellen, und das ist immerhin eine Mehrheit der befragten Arbeitgeber, kann sich locker auch solche Widersprüche, die dem Interesse der bürgerlichen Politik dienen, von sich geben. Die Altersstaffelung bei den Pensionskassenbeiträgen ist nämlich demnächst erneut Zankapfel bei der Vorlage der AHV-Revision, die im Herbst ins Parlament kommt. Die Bürgerlichen haben zumindest bei der letzten AHV-Revision jegliche Angleichung an eine altersneutrale Gestaltung dieser Beiträge, entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, verworfen. Dabei pfeifen es die Spatzen seit Jahren von den Dächern, dass darin der Stolperstein für Ältere bei der Jobsuche liegt.

Zumindest unbestritten ist seitens der Arbeitsmarktbehörden die erschwerte Arbeitsmarktlage für Ältere. Der stete Tropfen, mit dem Avenir50plus Schweiz seit neun Jahren Öffentlichkeit und Politik berieselte, tat seine Wirkung. Doch wenn es um Massnahmen geht, erschöpfen diese sich meist in Rezepten der Schuldzuweisungen Richtung Betroffene, denen es an Zuversicht und dergleichen mangle im Umgang mit der Jobsuche. Gegenüber den Arbeitgebern belässt man es seit Jahren bei Appellen, ein Rezept, dass seit der Globalisierung und Internationalisierung der Unternehmen bekanntlich nicht mehr fruchtet. Konzepte, wie Age-Management oder Generationenmanagement, bei denen es darum ginge, die Mitarbeitenden gesund ins Pensionsalter zu führen, sind zwar schon seit Jahren als Empfehlungen der internationalen Organisationen zur Bewältigung im Umgang mit alternden Belegschaften bekannt, doch um die Umsetzung scheren sich die Wenigsten. SMI-Unternehmen, die sich locker solche HR-Konzepte leisten könnten, schert dies einen Teufel. Günstiger erscheint ihnen immer noch die Frühpensionierung, weisen sie denn immer noch einen Anteil von bis zu 90 Prozent auf. Den KMU, die am ehesten willig wären, fehlt es am Support durch Baukastensysteme, wie diese in Deutschland den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Irgendwann, so die Befürchtungen der Autoren der HSLU-Studien zum Generationenmanagement, könnte sich diese Ignoranz in Form einer sinkenden Produktivität rächen.

Die Stärkung der ICT-Kompetenzen der Älteren im Hinblick auf die Digitalisierung wird zwar als Handlungsbedarf erkannt, doch in der Praxis muss immer noch kämpfen, wer auch nur ein ECDL-Office-Zertifikat absolvieren will, um arbeitsmarktfähig zu bleiben. Der Fokus allein auf der Förderung der Grundkompetenzen ist denn auch ungenügend, geht es aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung bald darum, Heere von gestrandeten Ausgebildeten in neue Berufe umzuschulen. Ohne Harmonisierung der Stipendienlandschaft, entsprechenden Bildungskonzepten, wie sie u.a. auch vom Arbeitgeberverband Swissmen (Lehre 40plus) gefördert werden, sowie gefüllten Geldtöpfen, bleiben vor allem die Älteren auf der Strecke. Die aktuelle Seco-Statistik für Juni 2021 zeigt deutlich, dass sie zu den Verlierern der Corona-Politik gehören.

Unsere Forderungen, die wir (damals hiessen wir noch 50plusoutInwork) 2015 in die Jahreskonferenz Alter und Arbeitsmarkt eingebracht haben, haben ihre Aktualität leider noch nicht eingebüsst. Download

 

 

 

SRF Kassensturz 18. Mai: Sozialhilfe blockiert Weg in Selbständigkeit

SRF Kassensturz 18. Mai: Sozialhilfe blockiert Weg in Selbständigkeit

Arbeit vor Sozialhilfe. Dieser Grundsatz gilt nicht für das Sozialamt Basel-Stadt. Es verweigerte einem 61-Jährigen den Weg in die Selbständigkeit, wie SRF-Kassensturz im Beitrag vom 18. Mai 2021 berichtete. Hier zur Sendung 
 
Statt richtige Arbeit Geld für Sozialfirmen
(HJ) Gemäss dem Leiter Sozialamt, Ruedi Illes, sei der Weg aus der Sozialhilfe hinaus in die Selbständigkeit illusorisch. Sie seien noch nie mit einem realistischen Gesuch konfrontiert worden. SKOS-Geschäftsführer Markus Kaufmann doppelt nach: Offenbar sei der Business-Plan von Herrn K. zu wenig erfolgsversprechend gewesen.
 
Die wahren Fakten
Das Sozialamt orientierte Herrn K. mit Schreiben vom 26. August 2020 dahingehend, dass dieses seinen Antrag auf Aufnahme einer selbständigen Erwerbsarbeit nicht genehmigen könne. Die Mitteilung enthielt weder eine Begründung noch einen Hinweis auf eine Möglichkeit zur Einsprache (siehe unten Auszug aus Brief). Der Text belegt klar, dass die Sozialhilfe Basel-Stadt entgegen der SKOS-Richtlinie grundsätzlich keine Selbständigkeit unterstützt.   Weiterlesen 

Newsletter auch an Basler Regierung und Parlament 

Ältere trifft die Krise am härtesten

Ältere trifft die Krise am härtesten

Offener Brief an SKOS: Rückschritt statt Fortschritt in der Arbeitsintegration

Offener Brief an SKOS: Rückschritt statt Fortschritt in der Arbeitsintegration

Wir bitten die SKOS, zeitnah das in den revidierten Richtlinien 2021 entfallene Kapitel D zur sozialen und beruflichen Integration wieder als eigenes Kapitel, ergänzt durch die Forderungen des SNF-Berichtes «Arbeiten unter sozialhilferechtlichen Bedingungen» der Hochschule Luzern und der juristischen Fakultät Basel aufzunehmen. Was die Weiterbildung im Rahmen der Sozialhilfe betrifft, wünschen wir uns vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft sowohl als auch der fortschreitenden Digitalisierung verbindliche Aussagen. Weiterlesen Offener Brief an SKOS 

LU Petition: Stopp der Veradministrierung der Zahnbehandlungen bei den EL

Der Luzerner Kantonsrat und die Regierung werden gebeten, Kostenvoranschläge bei Zahnbehandlungen erst ab minimal 3000 Franken im Rahmen der Ergänzungsleistungen einzufordern. Gleichzeitig soll die Regierung Auskunft darüber erteilen, wie hoch die Kosten an den Kantonszahnarzt ausfallen. 

Würdelose Bittstellung von Älteren beim Kantonszahnarzt
Wer im Kanton Luzern von Ergänzungsleistungen lebt – das sind u. a. viele Frauen, die Kinder grosszogen und/oder geschieden sind – hat mit Vorteil keine Probleme mit den Zähnen. Ist dem nicht so, kann es schnell an die Würde gehen. Ab 600 Franken geht nichts ohne detaillierten Kostenvoranschlag, Röntgenbildern und Formularen, die dem Amt eingereicht werden müssen. Das Amt stellt die Unterlagen dann zur Begutachtung dem Kantonszahnarzt im Seetal zu. Je nach Offerte werden die Ergänzungsleistungsbeziehenden ins Seetal zitiert, wo sie ihr Gebiss dem Kantonszahnarzt feilhalten müssen. Feilhalten triftt es, denn in der Regel müssen sich die Patienten anhören, dass es noch billigere Lösungen gäbe und/oder es zumutbar sei, mit Zahnlücken herumzulaufen. Viel Leid, das sich bei Älteren da abspielt nach solchen Canossagängen.          Weiterlesen zur Petition 

Zürich: Weg frei für Sozialdetektive

Zürich: Weg frei für Sozialdetektive

Ein vierjähriger Streit um Sozialdetektive nahm an der Urne am 7.März 2021 sein Ende. Grüne und Alternative wandten sich im Vorfeld gegen jegliche Observation. Eine Mehrheit der SP trat für eine massvolle Observation ein, die beim Bezirksgericht vorerst einer Bewilligung bedarf und unangemeldete Hausbesuche ausschliesst. Den Bürgerlichen war dieses Gesetz zu large. 49 Gemeinden haben deshalb dagegen das Referendum ergriffen. Nun wurde das Gesetz mit 67.7 Prozent der Stimmen angenommen.   Weiterlesen NZZ

Prof. Dr. Michael Esfeld der Universität Lausanne: Lockdown wissenschaftlich nicht gerechtfertigt

Prof. Dr. Michael Esfeld der Universität Lausanne: Lockdown wissenschaftlich nicht gerechtfertigt

Ein Wissenschaftsgremium der Leopoldina lieferte der Deutschen Regierung im Dezember 2020 den wissenschaftlichen Persilschein für den Lockdown. Dies zum grossen Ärgernis von Prof. Michael Esfeld, der diesem Gremium Verdunkelung der Wissenschaftlichkeit vorwirft.

(H.J.) Prof. Esfeld lehrt seit 2002 Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne und ist seit 2010 selbst Mitglied des erlauchten Wissenschaftsklubs. Wissenschaft hat aus seiner Sicht die Aufgabe, Daten zu sammeln, diese in einen Zusammenhang zu stellen und gestützt darauf Handlungsoptionen abzuleiten sowie die jeweiligen Wirkungen aufzuzeigen.

Genau das aber habe die Leopoldina nicht getan. Spätestens seit Herbst 2020 sei aufgrund diverser Studien bekannt, dass bei der Lockdown-Strategie die Kosten-Nutzenanalyse negativ ausfalle, einmal abgesehen von den Grundrechtseinschränkungen. Gemäss den Schätzungen von Prof. Dr. Ioannidis, dem meistzitierten Wissenschaftler der Welt, liege für die Risikogruppe der unter 70-Jährigen das Risiko an Covid zu sterben bei 0.05 Prozent, das heisst, von 10 000 Personen trifft es fünf. Ein Risiko, vergleichbar mit jenem, sich täglich ins Auto zu setzen um 100 Kilometer zu fahren. Die Infektionssterblichkeitsrate liege weltweit zwischen 0.23 und 0,4 Prozent, was sich nicht von anderen Virusinfektionen wie der Hongkong-Grippe im Jahre 1968 unterscheide. Im Unterschied zu damals, als man eine rein medizinische Strategie zur Bekämpfung wählte, habe die Strategie gewechselt, verbunden mit einer massiven Einschränkung der Grundrechte. Dafür aber gäbe es keinerlei Rechtfertigung seitens der Wissenschaft. In dem dies stillschweigend hingenommen werde, fügt man der Reputation der Wissenschaft aus seiner Sicht grossen Schaden zu.

Die offene Gesellschaft, wie sie Karl Popper formulierte, sei in höchster Gefahr. Die Einschränkungen der Grundrechte würden Erinnerungen wecken an die 30er Jahre, wo der Entzug der Freiheit sich schleichend über Konzepte wie jene der Eugenik eingeschlichen hatte. Was wir jetzt erleben, so meint er, sei ein kollektives Milgram-Experiment. Im Milgram Experiment versuchte man herauszufinden, warum der Nationalsozialismus von so vielen normalen Menschen mitgetragen wurde. Das Experiment verlangte von den Probanden, dass sie Drittpersonen Stromschläge austeilen. Immer, wenn die Probanden nachliessen, weil sie die Schreie der Drittpersonen davon abhielten, wandte der Leiter des Experimentes ein, dass die Wissenschaft dies verlange, wodurch die Probanden bis zum bitteren Ende weitermachten. 

Was sich für Deutschland reklamieren lässt, gilt auch für die Schweiz. Lassen wir uns nicht länger in unseren Grundrechten einschränken von einer Lockdown-Politik, der die wissenschaftliche Evidenz fehlt. Zu gross und nachhaltig der Schaden für die zukünftige Generationen.

Zum Videobeitrag mit Prof. Dr. Michael Esfeld:  Video Nr. 42, ab Stunde 3.5.
Meta-Studie von Prof. Dr. Ioannidis zum Lockdown-Schaden
Diverse weitere Studien

Hände weg von den Frauenrenten

Hände weg von den Frauenrenten

G.M./SGB: Wir sind schon über 300’000. So viele Frauen und Männer unterstützen den Appell «Hände weg von den Frauenrenten». Herzlichen Dank für diese grossartige Unterstützung und die vielen positiven Rückmeldungen. Das Zeichen ist deutlich: eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos.
 
Doch die Rentensituation der Frauen ist nicht nur in der AHV ein grosses Problem. Der Skandal reicht weiter: Haben Sie gewusst, dass Frauen aus der 2. Säule (Pensionskasse) gerade mal halb so viel Rente erhalten wie die Männer?

Diese Lücke bei den Frauenrenten muss jetzt endlich angegangen werden. Wir sind überzeugt, dass die riesige Unterstützung für den Appell etwas ausgelöst hat, was nicht mehr zu stoppen ist: Jetzt muss es rauf gehen mit den Frauenrenten!

Das Parlament kann unsere 300 000 Unterschriften nicht ignorieren: dafür werden wir sorgen. Wir melden uns deshalb bald mit den nächsten Schritten und weiteren Infos. Unsere neue Bewegung kann diese alte Ungerechtigkeit endlich überwinden. Gemeinsam schaffen wir das.

Zusätzliche Bezugstage für Arbeitslose, die ab März 2021 anspruchsberechtigt sind

Zusätzliche Bezugstage für Arbeitslose, die ab März 2021 anspruchsberechtigt sind

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem unterbreitet er dem Parlament die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.
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