Hotline Gratisberatung MO - DO zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33
Kritik 20Minuten an RAV: Helfer immer hilfloser

Kritik 20Minuten an RAV: Helfer immer hilfloser

Überforderung, wo man hinschaut: Die RAV sind dem Ansturm der Erwerbslosen nicht gewachsen, die Stellensuchenden bewerben sich in einem wirtschaftlichen Vakuum, wissen die Arbeitgeber nicht, ob es sie morgen noch gibt. Ein Klima, wie es sich kurz vor einem Amok zeigt. So liest es sich in 20 Minuten vom 8.2.2021.
Warum nicht vermehrt private Institutionen wie Head-Hunter, Job-Coaching-Unternehmen einbeziehen, statt den eigenen Verwaltungsapparat mit unerfahrenem Personal aufblasen? Diese Forderung stellt sich in einem Gespräch mit einem erfahrenen Leiter eines Unternehmens, das Stellensuchende über Jahre erfolgreich in Arbeit brachte. Stellensuchende ihrerseits fordern eine Reduktion der geforderten Anzahl von Bewerbungen, um sich und die darniederliegende Wirtschaft nicht unnötig zu stressen.

So verständlich und richtig diese Lösungsansätze sind, doch ohne eine sofortige Aufhebung des Lockdowns, vor allem einer Öffnung der Restaurants und Beizen wird sich die Lage nur wenig beruhigen. Eine Branche, die man vor dem Lockdown zu horrenden Investitionen in Sicherheitsmassnahmen zwang, die man jetzt hops gehen lässt, während Bauarbeitende und Lastwagen-Chauffeure sich ohne gesunde Verpflegung und einschlägigen Toilettengang durch den Alltag kämpfen. Das ergibt alles keinen Sinn, sondern lässt einzig Monat für Monat die Anzahl Stellensuchenden in horrible, noch nie dagewesene Höhen schnellen. Im Januar 2021 waren es gemäss Seco-Statistik 261 500, davon über 104 163 Stellensuchende im Alter 45 plus (Quelle: www.amstat.ch).

Erfrischend sozial:  Unternehmer Alfred Gantner

Erfrischend sozial: Unternehmer Alfred Gantner

(HJ)Willkommen im 50plus Club Herr Gartner: Er hält nicht viel von Parteien, träumt von einer Basisbewegung, wirbelt gegenwärtig mit seinem Engagement gegen die Rahmenverträge viel Staub auf. Seine Positionen sind erfrischend und sozial, wie das Interview der NZZ zeigt. Mehr von dieser Sorte Unternehmenden, alle wären in Arbeit bis zur Pension.

Für diejenigen, die das Interview nicht lesen wollen:

  • Er ist gegen die Erhöhung des Rentenalters.
  • Den Gewinnsteuersatz der Gemeinde Baar mit 11.8 % hält er für lächerlich tief und sozial unverantwortbar.
  • Für ihn steht im Vordergrund, welche Politik der arbeitenden Bevölkerung am besten dient.
  • Personenfreizügigkeit ohne Lohnschutz wird einem Teil der arbeitenden Bevölkerung die Existenzgrundlage nehmen.
  • Für eine gezielte Einwanderung nach Vorbild Kanada und Australien.
  • Für Transparenz bei der Finanzierung von politischen Anliegen.

 

 

ÜL–60plus: Der Kampf geht weiter

ÜL–60plus: Der Kampf geht weiter

Spätestens ab Juli 2021 sind alle, die dieses Jahr das 60. Altersjahr erreicht haben und ausgesteuert werden unter bestimmten Voraussetzungen zum Bezug der Überbrückungsleistung berechtigt. Diese gerupfte Gesetzesvorlage, die die meisten älteren Ausgesteuerten aussen vorlässt, verdanken wir FDP-Nationalräten wie Ruedi Noser und einem Teil der SVP, die verspätete Umsetzung der Bundesverwaltung. Hier zur Stellungnahme, die Avenir50plus Schweiz im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung beim Bund einreichte.

Die Gesetzesvorlage war von Anfang Teil des Pokerspiels im Rahmen der Abstimmung zur Begrenzungs-Initiative. Das nutzte dann auch die SVP, um diese so auszubluten, dass die Leistung nur noch einer Minderheit der älteren Erwerbslosen eine Linderung der Not bringt. Der SVP bleibt somit das Potential der unzufriedenen Erwerbslosen erhalten. Die Rechnung dafür tragen die Älteren.  

Avenir50plus Schweiz wird nicht verstummen und kommt bald mit neuen Forderungen auf die Kantone zu. Zu viele Ältere werden in den nächsten Monaten ausgesteuert, als dass Ruhe angesagt wäre.

Bei Fragen rufen Sie uns ungeniert an: Gratis-Hotline    079 821 03 86

 

 

 

 

 

 

Sozialhilfe greift auch in Bern nach dem Altersbazen

Gemäss Bericht Kassensturz SRF forderten einzelne Gemeinden im Kanton Aargau nach Auszahlung der Pensionskassengelder von Sozialhilfebeziehenden die Rückzahlung zuvor bezogener Leistungen. Nun zeigt sich, dass auch der Kanton Bern eine von der SKOS abweichende Regelung kennt. Wer von der Sozialhilfe zur IV abrutscht wird gezwungen, frühzeitig das Pensionskassengeld herauszulösen, um die Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. 

Herr K., 64 Jahre alt, bezog Sozialhilfe, bevor er an Demenz erkrankte. Seine Frau, die ihn Zuhause pflegt, arbeitet halbtags in einem Gesundheitsbedarf. Weil er IV und EL bezieht, also Einnahmen hat, verlangt die Gemeinde X von seiner Frau zwecks Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfe die Herauslösung der Pensionskassenkapitals. Die EL ihrerseits bezahlt bereits pro Jahr 10 000 Franken weniger, als es die Berechnungen vorsehen mit dem Hinweis auf das noch nicht herausgelöste Pensionskassenkapital. Was sich die Gemeinde jetzt ein halbes Jahr vor der Pensionierung an Altersbatzen zurückholt, muss später der Kanton über zusätzliche Ergänzungsleistungen übernehmen. Ein Unsinn sondergleichen, der hoffentlich bald im Sinne der SKOS Richtlinien auch in Bern ein Ende findet.

Eine weitere Unschönheit, die dieses Beispiel aufdeckt: Sozialgelder, die in Bern während der Teilnahme an einer kantonalen Integrationsmassnahme anfallen, dürfen bei der Rückzahlung nicht berücksichtigt werden. Leider lässt die Aktenführung der Gemeinde es nicht zu, exakt herauszufiltern, in welchen Zeiten Integrationsmassnahmen besucht wurden. Die Auskunft bei der Massnahme selbst zeigt, dass diese die Akten bereits nach zwei Jahren vernichtet haben. Zu viel Unstimmiges auf Seiten derjenigen, die mit grosser Gier hinter dem Geld der Ärmsten her sind. Zu hoffen bleibt, es finden sich bald Mitglieder des Kantonsrates, die das kantonale Sozialhilfegesetz SKOS-konform ändern.
Wir prüfen auf jeden Fall, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bern auch für diesen Fall Gültigkeit hat. 

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

 

Unabhängige Beratungsstellen und öffentliche Ombudsstellen sind unabdingbar für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen. Das fordert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie.

Was Avenir50plus Schweiz bei ihrer kostenlosen Beratungstätigkeit täglich erlebt, wird nun durch die Studie «Rechtsschutz in der Sozialhilfe» bestätigt. Betroffene können ihr Recht vielfach gar nicht geltend machen. Entweder fehlt es an Kenntnissen des Rechts, an Zugang zu Computern oder aber Fristen sind so kurzgehalten, dass ein Beizug einer Drittperson oder Fachstelle erst gar nicht möglich ist. Dort wo Fachstellen noch erreicht werden, sind diese meist derart überlastet, dass eine Hilfe zu spät kommt. Bei prozessualen Schritten scheint Rechtsanwälten der Streitwert oft zu gering, als ihnen eine Vertretung lukrativ erscheint. Die bestehenden Fachstellen wie Avenir50plus Schweiz erhalten bis anhin keinerlei öffentliche Subventionen. Einzig der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist es im Raum Zürich gelungen, mittels Pilotprojekt eine Finanzierung zu erlangen. 

Im Fazit ortet die Studie Handlungsbedarf und Handlungsansätze in den Bereichen Recht, Behörden und Beratungsstellen.               Zur Studie

Auf der rechtlichen Ebene:
Das Recht auf unabhängige Rechtsberatung ist grundrechtlich geboten und hat bereits Vorbilder in anderen Rechtsgebieten (z.B. Opferhilfegesetz). Es sollte durch rechtliche Ansprüche auf Beratung und Information und auch durch Finanzierung unabhängiger Beratungsstellen umgesetzt werden.

Der Zugang zu Rechtsinformationen muss im Sinne des Rechtsstaats- und Öffentlichkeitsprinzips verbessert werden.

Die unentgeltliche Rechtspflege, die Rechtsverbeiständung eingeschlossen, muss ausgebaut werden und sollte bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt gewährt werden.

Weitere Handlungsmöglichkeiten im Verfahrensrecht sind insbesondere mündliche Verhandlungen in Sozialhilfeverfahren, generell Fristen nicht unter 30 Tagen und ein Verzicht auf Verfahrenskosten.

Auf Ebene der Behörden:
Sozialhilfebeziehende müssen proaktiv, umfassend und adressatengerecht zu ihren Rechten und Pflichten, der Rechtslage und ihren Einsprachemöglichkeiten informiert werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten durchgehend auf Verständlichkeit und Klarheit/Reduktion unnötiger Komplexität geprüft werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten mehrsprachig, aktuell und einfach zugänglich sein sowie das ganze Einzugsgebiet umfassen.

Sozialhilfebehörden müssen bei der Abklärung und Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche unterstützen.

Mehr Zeit für Sozialarbeit in den Sozialdiensten verbessert nicht nur die Reintegration, sondern beugt Konflikten vor. Eine durchgehende Professionalisierung und ggf. Regionalisierung der Dienste ist hierzu förderlich.

Auf der Ebene der Beratungsstellen:
Es ist eine gezielte Stärkung von Rechtsberatungsstellen in ihren Ressourcen und fachlichen Kompetenzen nötig, die mittels öffentlicher Finanzierung erfolgen sollte.

Zugangsschranken zu unabhängiger Beratung müssen niedrig gehalten werden, gerade um den vulnerabelsten Gruppen Möglichkeiten zu Rechtsberatung zu geben.

Niederschwellige Stellen mit allgemeiner Rechtsberatung sollen in ihrer Triagefunktion optimal unterstützt werden.

Vernetzung und Expertise der Rechtsberatungsstellen sollen gestärkt werden.

Die Einrichtung von lokalen öffentlichen Ombudsstellen auch ausserhalb grosser Städte ist wünschenswert.

 

 

 

 

Erwerbslose vom Lockdown doppelt betroffen

Erwerbslose vom Lockdown doppelt betroffen

(HJ) Die beiden Erwerbslosenverbände Avenir50plus Schweiz und Save 50plus Schweiz reklamierten in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass diese vom Bundesrat im Vorfeld des Entscheids zum neuen Lockdown nicht einbezogen wurden. Sie fordern ferner, dass der Bundesrat die Bezugsdauer der Taggelder für alle Stellensuchenden erhöhen soll analog den Massnahmen im Frühjahr. Ferner sollen auch Massnahmen getroffen werden für die bereits Ausgesteuerten, die durch einen Lockdown doppelt betroffen sind.  Zur Medienmitteilung 

Absturz vom Mittelstand in die Sozialhilfe: Wenn sogar eine 1-Zimmerwohnung zu teuer ist

Absturz vom Mittelstand in die Sozialhilfe: Wenn sogar eine 1-Zimmerwohnung zu teuer ist

Werner Meyer, einst wohlhabend, ist Sozialhilfebezüger. Er kann sich nicht einmal mehr seine kleine Einzimmerwohnung leisten. Wie ihm geht es laut dem Verband Avenir 50 plus Schweiz vielen älteren Sozialhilfebezügern. Die Basler Sozialhilfe steche als schlechtes Beispiel heraus. 

Einst war Werner Meyer (Name geändert) das, was man wohlhabend nennt: eigene Firma, Haus in Oberwil, drei schöne Autos und eine Ferienwohnung in den Bergen. Nach einer Scheidung verkaufte er im Alter von 50 Jahren alles, wanderte nach Thailand aus und baute dort sein eigenes Luxushotel auf. Doch der Plan ging nach einigen Jahren schief. Heute lebt Werner Meyer in einer kleinen Einzimmerwohnung – Bett, Büro und Esstisch befinden sich alle im selben Zimmer. Doch sogar diese Wohnung kann sich Werner Meyer eigentlich nicht leisten.                                         Weiterlesen BAZ 

(HJ) Zum Kommentar von R. Illes, Leiter Sozialamt BS: Herr Illes war in Kenntnis, dass Herr Meyer vom Sozialamt nie darüber informiert wurde, dass er seine Suche dokumentieren soll für den Fall, dass er es nicht schafft, innerhalb der Frist eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hat Herr Meyer auch aufgrund der Intervention von Avenir50plus keine neue Frist gewährt, innerhalb dieser er hätte Einspruch erheben können. Auch zeigt sich in der Antwort, dass seitens Sozialamtes keinerlei Verständnis gegeben ist für die Lage von Älteren in der Sozialhilfe. Die SKOS Richtlinien säen vor, dass bei der Einsprache das Kriterium Alter vorgebracht werden kann als Argument gegen einen Umzug. Wenn Illes sich auf die Tatsache beruht, dass andere Sozialhilfebeziehenden es geschafft haben, im Rahmen der Vorgaben eine Wohnung zu finden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sich dahinter nicht unsägliches Leid verbirgt. Es zeigt einzig, dass Herr Illes, die für ein solches Amt notwendige Empathie abgeht. 

BAZ-Interview mit SKOS-Präsident Eymann: Sollen wir Leute, die selber schuld sind, verhungern lassen? 
(Anmerkung Avenir50plus: Auch wenn Herr Eymann es suggeriert, Herr Meyer ist nicht selbstverschuldet)Der Bundesrat selbst sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes in der Sozialhilfe, wie er in seinem Bericht vom Februar 2015 darlegte. Die Kantone wehrten sich damals dagegen. Ein neuer Anlauf ist im Interesse der Betroffenen dringlicher denn je.  

Antwort Leiter Sozialamt Basel Stadt auf einen mündlichen Austausch mit der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz.  Brief vom 30. November 2020 


 

BG für Überbrückungsleistungen für Ältere soll rückwirkend in Kraft treten ab 1. Januar 2021

BG für Überbrückungsleistungen für Ältere soll rückwirkend in Kraft treten ab 1. Januar 2021

Den älteren Erwerbslosen soll ein rückwirkender Rechtsanspruch auf die Überbrückungsleistungen auf den 1.1.2021 gewährt werden. So wie das ursprünglich im Rahmen der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative (BGI) in Aussicht gestellt wurde. Das fordert Avenir50plus Schweiz, der Verband der älteren Erwerbslosen, vom Bundesrat. Darüber hinaus sollen den beim Seco gemeldeten Erwerbslosen inkl. Ausgesteuerten 50plus erneut zusätzliche Taggelder gewährt werden, analog der Zeit während des ersten Lockdowns.  Weiterlesen 

 

Aargauer Gericht stützt das Plündern von Altersguthaben

Aargauer Gericht stützt das Plündern von Altersguthaben

«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein. Avenir50plus Schweiz sind noch weitere Fälle bekannt. Doch nicht alle Betroffenen getrauen sich leider, sich gegen diese unrechtmässigen Praktiken zu wehren. Vor allem Personen mit Migrationshintergrund wollen es mit den Behörden nicht verderben, dies aus falsch verstandener Dankbarkeit gegenüber dem Land, in dem sie einst Arbeit gefunden haben. Erstmals meldete sich auch eine Person aus dem Kanton Bern bei Avenir50plus Schweiz. Das Vorgehen dieser Gemeinde ist noch schändlicher, da die Gemeinde die Tatsache auszunützen scheint, dass einer der Partner eine Alzheimerdiagnose hat. Wir bleiben dran. 
Kassensturz-Sendung vom 24.11.2020
Espresso-Sendung 

2020.12.16. Urteil des Aargauer Gerichtes bejaht die schäbige Praxis 
Melden Sie Ihre Erfahrungen an  kassensturz@srf.ch