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Neue Studie: Altersdiskriminierung ist in Schweizer Unternehmen weit verbreitet

Neue Studie: Altersdiskriminierung ist in Schweizer Unternehmen weit verbreitet

Der neuste HR-Barometer offenbart, dass ältere Beschäftigte am Arbeitsplatz oft mit Vorurteilen kämpfen. Das hat Folgen für den Arbeitsmarkt. «Dieses Ergebnis sollte Firmen aufhorchen lassen», sagt Bruno Staffelbach. Der Rektor der Universität Luzern und Professor für Betriebswirtschaftslehre analysiert seit 14 Jahren die Stimmung der Schweizer Arbeitnehmenden mit dem sogenannten HR-Barometer.
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50 plus…piff, paff, puff und du bisch duss!

BUCH von Regula Bucchioni/ Arbeitslosigkeit – fällt dieses Wort, tauchen einschlägige Bilder auf oder man hört schnell weg. Dass aber, nicht zuletzt durch die fortschreitende Digitalisierung, immer mehr hervorragend ausgebildete Menschen arbeitslos werden – und dies gerade in der Altersgruppe 50 plus –, wird erst langsam deutlich.

Nach 25 Jahren in einem mit Leidenschaft ausgeübten Traumberuf in der Flugbranche und begleitender engagierter Weiterbildung wurde die Autorin arbeitslos. Mit geschultem Auge für die Arbeitsmarktmechanismen entblößt sie hier die strukturellen und menschlichen Schwächen des Systems, in dem die Arbeitslosigkeit verwaltet wird, und zeigt, wie erfahrene und kompetente Bewerber/innen allein aufgrund der Anzahl ihrer Lebensjahre aussortiert und isoliert werden. Dabei ist ihr Blick immer konstruktiv – doch ihre für jedermann nachvollziehbaren Verbesserungsvorschläge verpuffen.

Seinen großen Reiz erhält dieser Erfahrungsbericht durch die amüsante und anekdotenreiche Darstellung, mit der die Autorin über ihre eigentlich zutiefst frustrierenden Erlebnisse mit dem RAV und den Stellenbewerbungen berichtet. Dank dieser unterhaltsamen Mischung aus lebhafter Erzählung und sachlicher Analyse entsteht ein Bild des Schweizer 50-plus-Arbeitsmarktes, das sowohl Betroffenen ihre Lage tröstlich verdeutlicht, als auch den beteiligten Institutionen einen Leitfaden an die Hand gibt, wie man die offensichtlichen Mängel angehen könnte – wenn man es denn wollte. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn es herrscht eine blinde Maschinerie, die nur die Zahl der Lebensjahre sieht und danach aussortiert. Resümee: Die Behandlung der arbeitslos gewordenen Vertreter/innen der Generation 50 plus ist eine eklatante Verschwendung menschlicher und finanzieller Ressourcen.

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Aus für Referendum gegen Überbrückungsleistung! Gut so…

Aus für Referendum gegen Überbrückungsleistung! Gut so…

Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung für Ü60 ist definitiv gescheitert. Eine Gruppe um SVP-Nationalrat Mike Egger hat das Referendum ergriffen, vermochte jedoch die dafür erforderlichen Unterschriften nicht fristgerecht einzureichen. Erfreulich.

Die Überbrückungsleistung ist Teil des Massnahmenpakets, das von Bundesrat und Sozialpartnern gezielt als Instrument gegen die Bekämpfung der Begrenzungsinitiative lanciert wurde. Gemäss ursprünglicher Fassung wären allen 60-jährigen Erwerbslosen der erniedrigende Gang auf das Sozialamt erspart worden, sofern die Voraussetzungen erfüllt worden wären. Die Überbrückungsleistung wäre bis zum ordentlichen AHV-Alter ausbezahlt worden. Doch dank Personen wie Ständerat Ruedi Noser FDP Zürich und der SVP wurde der Kreis der Bezugsberechtigten massiv verkleinert. Auch der Bezug der Rente gilt neu nur bis zum Alter der Frühpensionierung (62 Jahre Frauen, 63 Jahre Männer).

Nun tritt das neue Gesetz voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft. Auch wenn es nicht das Wünschbare enthält, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kampf um die Ausweitung der Personengruppe geht weiter. 

Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Für Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden, soll eine Überbrückungsleistung eingeführt werden. Die Leistung wird bis zum Erreichen des Rentenalters ausgerichtet.
Für den Anspruch auf die Überbrückungsleistung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aussteuerung nach dem vollendeten 60. Altersjahr.
  • Insgesamt 20 AHV-Beitragsjahre, von welchen mindestens 5 Jahre nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Mindesteinkommen in der Höhe der BVG-Eintrittsschwelle (entspricht 75 % der maximalen Altersrente; Betrag 2019: 21’330 Franken);
  • Es besteht noch kein Anspruch auf eine Altersrente der AHV oder eine Invalidenrente der IV.
  • Vermögen unter 50’000 Franken für alleinstehende Personen bzw. unter 100’000 Franken für Ehepaare (selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht angerechnet).
  • Der Anspruch endet im Zeitpunkt des Vorbezuges der Altersrente, wenn dann absehbar ist, dass ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur ordentlichen Altersrente besteht.

Zum Gesetz    Verordnung liegt noch nicht vor…..

Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Überbrückungsleistungen ausgesteuert worden sind, haben keinen Anspruch.  Mehr Informationen

Hilfe für Ausgesteuerte lässt auf sich warten

Hilfe für Ausgesteuerte lässt auf sich warten

Was Bundesrätin Keller Sutter – im Schlepptau die Sozialpartner – im April 2019 den Älteren medial höchst wirksam verkündete, nämlich endlich Hilfestellungen für Ausgesteuerte, lässt auf sich warten. Gemäss dem Direktor des VSAA (Verband der Arbeitsmarktbehörden) Alexander Ammon, den das Seco mit dem Lead dieses Projektes betraute, sei man wegen Corona vier Monate im Verzug, aber immer noch im Fahrplan. Anfang 2021 werde man Näheres bekannt geben. Bereits mehr als anderthalb Jahre in Arbeit, und noch kein konkreter Hinweis wohin der Weg führen könnte. Ein Arbeitstempo, würden das Stellensuchende bei ihren Bewerbungen an den Tag legen, hätte man sie seitens der Seco-Behörde schon längst mit zig Einstelltagen bestraft.

Massnahme 6 des Massnahmenkatalogs des Bundesrates 
Ausgesteuerte können heute während zwei Jahren nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug keine arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unter Mitfinanzierung der ALV besuchen (Art. 59d Abs. 1 AVIG i. V. m. Art. 82 AVIV). Nach Ablauf der zweijährigen Wartefrist können sie mit dem Entscheid des zuständigen Personalberatenden innerhalb einer zweijährigen Frist während längstens 260 Tagen Bildungs- und Beschäftigungsmass- nahmen teilnehmen.

Um die Situation von ausgesteuerten Personen über 60 zu verbessern, soll ihnen der Besuch einer Bildungs- und Beschäftigungsmassnahme nach Art. 59d AVIG auch direkt nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ermöglicht werden.

In einem Pilotversuch nach Artikel 75a AVIG prüft das WBF (SECO) eine Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Der Pilot ist zeitlich begrenzt und begleitend evaluiert. Bei positiver Wirkung des Pilotversuchs wird das AVIG entsprechend angepasst

Während wir über Masken streiten – stiller Umbau der Gesellschaft

Während wir über Masken streiten – stiller Umbau der Gesellschaft

(HJ) Von der Öffentlichkeit unbemerkt sind bis zur Jahresmitte mehrere Zehntausend Arbeitsplätze in der Schweiz vernichtet worden. Das zeigen Recherchen des Tagesanzeigers.

Allein das Hotel- und Gastgewerbe, die Personalverleiher sowie Coiffeure und andere persönliche Dienstleister verzeichneten als Folge der Covid-Krise einen Rückgang der Beschäftigtenzahl von mehr als 60’000. Dieser stille Jobabbau vollzieht sich in den kleinen und mittleren Unternehmen, die im Einzelfall vielleicht ein bis zwei Arbeitsplätze und nur selten mehr als zehn streichen. Hinzu gesellt sich der angekündigte Jobabbau bei den Grossen (Statistik Tagesanzeiger).

Für den Monat September 2020 meldete das Seco 238 14 Erwerbslose, rund 66 800 mehr als im Jahresvormonat. 347 638 waren gemäss Juli-Statistik (verzögerte Statistik) zusätzlich in Kurzarbeit. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt immer noch die Insolvenzstundung

Gemäss dem Finanzanalysten Ernst Wolff, der am Sommer-WEF in Davos aufgetreten ist, wird die durch Covid vorangetriebene Digitalisierung in mittlerer Zukunft 80 Prozent der Arbeitsplätze vernichten. Ein Szenarium, das ähnlich schon länger im Raum steht.

Doch was tut unsere Regierung dagegen? Sie reiht sich ein in den Reigen der Befehlsempfänger der WHO & Co., schüttelt gleichzeitig Millionen übers Land, wie Frau Holle einst ihren Schnee. Geld, das wohlverstanden von zukünftigen Generationen erst verdient werden muss. Allein an Hilfskrediten wurden 17 Milliarden Franken bezogen. Die hängigen Fälle an Betrug haben sich seit Juni verdreifacht. Wie einfach dem Staat fünfstellige Beträge von Betrügern entlockt werden konnten, beschreibt der Tagesanzeiger vom 5.10.2020. Erinnert sei an die Debatte für die Einführung von Sozialspionen, wo Sozialhilfebeziehende wegen ein paar vermuteten Fränkli an Schwarzgeld an den Pranger gestellt wurden.

Während das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, die KMUs, einen gewaltigen Aderlass erleiden, stiegen gemäss Tagesanzeiger die Vermögen der in der Schweiz ansässigen Superreichen in den Monaten April bis Juli 2020 um 29 Prozent auf 123,5 Milliarden Dollar, während  immer mehr Ältere in der Sozialhilfe wegen viel zu tiefen Mietzinsobergrenzen keine Wohnungen mehr finden.

Ob all diesem existenzvernichtenden Wahnsinn, der seit März 2020 losgetreten wurde, stellt sich einmal mehr die Frage: Waren Lockdown und Massnahmen der Regierungen verhältnismässig oder sind diese einem medizinischen Irrtum aufgesessen, der eventuell gar von gewissen Kräften weltweit inszeniert worden war um andere Interessen durchzusetzen? Der Corona-Ausschuss Deutschland, ein Verbund von weltweit tätigen Anwälten hat darauf eine klare Antwort: Mittels Sammelklage, die über amerikanische Anwälte laufen wird, soll Christian Drosten und sein Chef Lothar Wieler, Urheber des fehlerhaften PCR-Tests auf Milliarden verklagt werden. In der Schweiz hat der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum gegen das Corona-Gesetz ergriffen. Hier zu den Unterschriftenbogen.

Bleibt zu hoffen, dass diese Wege Vernunft und Verhältnismässigkeit im Umgang mit dem Virus wieder herbeiführen und die Schweiz vor einem Impfzwang, der vor der Türe steht, bewahrt wird. Und warum wir uns auch dazu äussern: Australien, das kürzlich die Impflicht beschlossen hat, knüpft diese an die Auszahlung bzw. Verweigerung von Sozialhilfegeld. 
Kurzbericht des Corona-Ausschuss De.

 

Klicke, um auf Kurzbericht_Corona-Ausschuss_14-09-2020-1-4.pdf zuzugreifen

 

 

Auch Angehörige betroffen – Schärfere Bestimmungen bei Ergänzungsleistungen

Auch Angehörige betroffen – Schärfere Bestimmungen bei Ergänzungsleistungen

Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke!
Ergänzungsleistungen zu AHV, IV, Witwen- oder Waisenrente. Die meisten werden sagen: «Betrifft mich sowieso nie.» Doch aufgepasst: Wir werden immer älter. Und wer seine letzten Jahre im Pflegeheim verbringt, hat sein Vermögen oft schnell aufgebraucht. Oder man ist plötzlich invalid. Oder: Wenn der Vater stirbt, der EL bezogen hat, müssen Angehörige allenfalls Teile davon zurückerstatten. Das ist eine Neuerung in der EL-Reform, die per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Wichtigste Massnahmen über die Auswirkungen der EL-Reform
Verordnung, der sich entnehmen lässt, welcher Mietzinsregion auf Sie zutrifft.
Diese wird auf den 1.1.2021 wegen Gemeindefusionen nochmals angepasst.

Auskunft des BSV zum Begriff Vermögensverzehr:
Die Details zum Vermögensverzicht aufgrund eines übermässigen Vermögensverbrauchs einschliesslich der Definition der Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt werden in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) geregelt. Diese können wir leider erst in etwa zwei Monaten publizieren, da wir noch den Entscheid des Bundesrates über eine mögliche Rentenanpassung per 1. Januar 2021 abwarten müssen. Die angepasste WEL wird zu gegebener Zeit unter https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6930  zur Verfügung stehen.

Für Fragen zur Reform der Ergänzungsleistungen hat die Selbsthilfeorganisation für Behinderte Procap Schweiz, Link öffnet in einem neuen Fenster eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Sie ist vom 1. Oktober bis Ende 2020 jeweils Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr offen. Die Nummer: 062 206 88 00

ZH: Projekteinsätze für Hochqualifizierte

Freiwilligkeit und Augenhöhe – es bewegt sich etwas
Seit Oktober 2019 führt der Kanton Zürich zwei neue Angebote für qualifizierte Stellensuchende. Neu ist auch die Philosophie der Anbietenden. Gemäss Melanie Lioi, der Stellenleitenden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Stellensuchenden das Gespräch auf Augenhöhe und Freiwilligkeit. Von zermürbenden Zwangszuweisungen, wie diese immer noch Zuhauf seitens der RAV erfolgen, will sie nichts wissen. «Nur dort, wo die Motivation im Vordergrund steht, lässt sich auch erfolgreich etwas bewegen.»

Projekteinsätze für Hochqualifizierte
Nach dem Erstgespräch erhalten die Teilnehmenden während vier Wochen je ein Coaching. Dieses dient der Standortbestimmungen und der Suche nach möglichen sinnvollen Projekteinsätzen in Unternehmen. Im Anschluss absolvieren die Teilnehmenden während drei Monaten, in einem Pensum von höchsten 60 bis 70 Prozent, ihre Projekteinsätze bei  Partnerunternehmen des Kantons Zürich. Die restliche Zeit ist für die Stellensuche eingeplant. Rund 50 Teilnehmende seien gegenwärtig im Programm mit Durchschnittsalter 42 Jahre. Zwei älteren Teilnehmenden sei es aufgrund ihrer Einsätze gelungen, das Unternehmen im Nachhinein auf Mandatsbasis zu beraten, weiss die die Stellenleitende Melanie Lioi zu berichten. Für den Fall, dass dieses Angebot nicht zieldienlich sei für einen erneuten Einstieg ins Arbeitsleben, verweist sie auf ein zusätzliches Angebot, das auch ihrer Abteilung angegliedert ist; das Einzelcoaching. Drei Abteilungen à je 5 Coaches stünden denjenigen zur Verfügung, die sich von einer intensiven Beratung Erfolg versprechen. Aber auch hier sei Freiwilligkeit und Austausch auf Augenhöhe das Erfolgsprinzip.    Zum Programmbeschrieb

 

 

 

 

 

«Statt zu helfen, streicht der Staat alle Unterstützungen»

«Statt zu helfen, streicht der Staat alle Unterstützungen»

Interview mit Vorstandsmitglied Daniel O. Maerki im Tagesanzeiger: Nachdem das Parlament die Überbrückungsrente gekürzt hat, verstärkt sich die Verbitterung bei älteren Arbeitslosen. Warum viele Ausgesteuerte trotzdem ein Ja für die Begrenzungsinitiative einwerfen werden.
                                                                                                                               Weiterlesen im Tagesanzeiger .