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Heidi Joos vertrat vor dem Churer Verwaltungsgericht (VG) die Interessen eines Sozialhilfebeziehenden, der, gehetzt von den Behörden, zur Sommerzeit 2020 im Spital landete. Da während den Gerichtsferien kein Anwalt verfügbar war – das Geschehen selbst sehr facettenreich und kaum lukrativ für einen Anwalt, stellte sie beim Verwaltungsgericht als Nichtjuristin Antrag auf Vertretung. Nichtjuristen dürfen Personen nur auf Verwaltungsebene vertreten, es sei denn, das Gericht gewährt die Ausnahme. Und das tat es. In der Folge kam es zu einem langfädigen Schriftverkehr zwischen der angeklagten Gemeinde und der Klägerpartei. Im daraus resultierenden Urteil sprach das Gericht überraschend Heidi Joos das Recht zur Vertretung der Interessen des Sozialhilfebeziehenden ab. Somit stellte sich das Gericht auf die Seite der angeklagten Gemeinde, die das ebenfalls einforderte und ersparte sich damit eine inhaltliche Rechtsprechung.

Der Sozialhilfebeziehende zog das Urteil unter Mithilfe von Heidi Joos und einem Anwalt an das Bundesgericht weiter. Mit Urteil vom 12. Juli 2022 wies das Bundesgericht den Fall zurück an das Churer Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung. Es mute schon fast zynisch an, so die deutlichen Worte der Bundesrichter, wenn im angefochtenen Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts noch darauf hingewiesen wird, der Mangel wäre behoben gewesen, wenn Heidi Joos die Eingabe vom Sozialhilfebeziehenden hätte unterschreiben lassen. Dazu muss man wissen: Bei einem Mangel ist das Gericht verpflichtet, die Parteien darauf aufmerksam zu machen und entsprechend eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Das jedoch unterliess das Gericht, weil, so darf vermutet werden, es zu diesem Zeitpunkt von der Rechtmässigkeit des Vertretungsrechtes ausging. Heidi Joos darf den Sozialhilfeempfangenden in dieser Sache nun weiter vertreten. 

Das Verwaltungsgericht Chur hat nun die Sachlage neu zu beurteilen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden die Interessen des Sozialhilfebeziehenden obsiegen.  Hier zum Urteil 

 

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