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Frage ans Orakel: Wie viel ICT-Fachkräfte braucht das Land?

Frage ans Orakel: Wie viel ICT-Fachkräfte braucht das Land?

(HJ) Eine Untersuchung des Arbeitsmarktforschers George Sheldon vom Oktober 2020 kommt zum Schluss: IT-Spezialisten sind in Zukunft weniger begehrt. Gemäss einer Studie der ICT Berufsbildung Schweiz vom September 2020 hingegen fehlen auf dem Markt bis 2028 117 900 ICT-Fachkräfte. Wo liegt die Wahrheit?

Aktuell arbeiten in der ICT-Branche 242 600 Personen. Der eigene ICT-Nachwuchs und die Zuwanderung würden rund 70% des Bedarfs decken, sagt ICT-Berufsbildung Schweiz und schlägt Alarm. Um den Bedarf der übrigen 35 800 Fachleuten bis 2028 zu decken, seien enorme Bildungsanstrengungen zu tätigen. Christian Hunziker, Geschäftsführer SwissICT leugnet gegenüber Avenir50plus Schweiz nicht, dass das Risiko, in der ICT-Branche im Alter arbeitslos zu werden höher ist als in anderen Branchen. Das zeigt u.a. auch eine Studie des AWA Zürich. Für ihn war dies Anlass, das Unternehmen Informatik 3 L ins Leben zu rufen. 3 L steht für lebenslanges Lernen steht. Es ermöglicht älteren Stellensuchenden mit wenig ausgewiesenen Qualifikationen oder Quereinsteigern den Erwerb des Zertifikates IC-Professional. In einem zweiten Angebot suchte er die Zusammenarbeit mit dem AWA-Zürich. Diese Arbeitsmarktmassnahme dient der Qualifizierung älterer IT-Stellensuchenden. In den ersten drei Monaten erfolgt Vermittlung von Theorie, im Anschluss ein dreimonatiges Praktikum. Finanziert wird dieses Angebot aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung.

Gemäss Sheldon-Studie kein IT-Fachkräftemangel
Statt Prognosen auf ein theoretisches Rechnungsmodell abzustützen, analysierte Sheldon im Auftrag der Fondation CH2048 5 Millionen Jobinserate. Gestützt darauf kommt er zum Schluss, dass der Bedarf von IT-Fachkräften entgegen der landläufigen Meinung rückläufig ist. «Unsere Resultate scheinen der allgemeinen Beobachtung, wonach sich die Digitalisierung der Wirtschaft immer weiter voranschreitet, zu widersprechen», stellt Sheldon in seinem Bericht fest. Doch eine sich ausbreitende Digitalisierung heisse eben nicht, dass die Nachfrage nach ICT‐Fachkräften im gleichen Masse zunehmen muss. Die starke Ausbreitung bedeute lediglich, dass immer mehr Personen mit ICT in Kontakt kommen und diese bedienen. Aber bedienen heisse eben nicht beherrschen. Dass seine Studie bei den ICT-Verbänden auf Kritik stösst, verwundert nicht. So wirft man Sheldon vor, dass sich seine Methode wissenschaftlich nicht wirklich nachvollziehen lasse. Wie heisst es im Volksmund so treffend: Vertraue keiner Studie, die du nicht selbst erstellt hast und verfolge die Spur des Geldes, die die Studie finanzierte. Ansonsten frage lieber das Orakel.
Statistik ICT-Stellensuchende Seco 
Medienspiegel: NZZ am Sonntag 

Ehemaliger Treuhänder (60) will arbeiten: Sozialamt BS verbietet es

Ehemaliger Treuhänder (60) will arbeiten: Sozialamt BS verbietet es

T.K. aus Basel will sich mit einer eigenen Treuhand-Software selbständig machen, eine Einzelfirma gründen, er will «Gas geben». Doch das Basler Sozialamt lässt ihn nicht. Es will eine «Marktverzerrung» verhindern, schreibt es auf Anfrage. Der 60-Jährige soll als Sozialhilfebezüger niemanden konkurrenzieren. «Jetzt zahlt der Steuerzahler für mich, dabei will ich das gar nicht. Das Schweizer Sozialsystem gibt Menschen über 55 auf.» 

Wer mit über fünfzig aussortiert wird, findet oft keine Arbeit mehr. Das zeigen Studien. Heidi Joos (65) berät viele von ihnen. Die ehemalige Kantonsrätin und Expertin für Arbeitsmarktintegration beim Kanton Luzern gründete vor acht Jahren den Verband Avenir 50 plus Schweiz – aus Betroffenheit. Weiterlesen im Sonntagsblick vom 22. November 2020

 

IV hat sich auf Kosten der Sozialhilfe saniert

IV hat sich auf Kosten der Sozialhilfe saniert

Das belegt eine Studie, die im Auftrag des BSV erstellt wurde. Die Anzahl derjenigen, die sich bei der IV anmeldeten und vier Jahre später von Sozialhilfe lebten, hat zwischen 2006 und 2013 zugenommen, so das Resultat einer Studie im Auftrag des BSV. Gegen eine Verlagerung von der IV zur Sozialhilfe wehren sich nicht nur die Gemeinden, auf die man damit die Kosten abschiebt, sondern auch der Verband der älteren Betroffenen, Avenir50plus Schweiz. Die Leistungen der Sozialhilfe sind einiges tiefer, da sie als vorübergehende Bedarfsdeckung konzipiert wurden als diejenigen der Ergänzungsleistungen, die zum Zuge kommen, wenn die IV-Leistung den Lebensbedarf nicht deckt. Das BSV will in der Folge seine Anstrengungen der Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen. Auf den Punkt bringt die Kritik an diesem Weg gemäss Sonntagsblick der Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik: «Die Reaktion des BSV zeigt ­einen verengten Blick auf die IV statt auf das Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Statt der weiteren Optimierung von Eingliederungsmassnahmen, die häufig nichts bringen, wäre eine IV-Rente in vielen Fällen ehrlicher, effizienter und menschenwürdiger.»

Avenir50plus schlägt Alarm: Hunderecht ist auch Menschenrecht

Avenir50plus schlägt Alarm: Hunderecht ist auch Menschenrecht

(HJ) Kein zahlbarer Wohnraum mehr für Ältere in der Sozialhilfe. Gemeinden legen die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende oft bewusst so tief fest, dass kein menschenwürdiges Wohnen mehr möglich ist. Hausbesitzer werden aktiv aufgerufen, ihre Wohnungen nicht an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Das ist Praxis in vielen Gemeinden. Während Basel-Stadt beispielsweise Alleinstehenden eine Nettomiete von 770 Franken gewährt, liegt die Obergrenze in Zürich maximal bei 1200 Franken. Wohlverstanden gehören beide Regionen zu den Hotspots der hohen Wohnungsmieten.

Offener Brief an die SODK und SKOS 
Avenir50plus wendet sich aufgrund dieser misslichen Lage, in der sich viele ältere Sozialhilfebeziehende befinden in einem offenen Brief an die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Forderung, die willkürlichen Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe derjenigen der Ergänzungsleistungen anzugleichen. Ab 1.1.2021 werden diese erstmals erhöht. Region 1: 1370 Franken, Region 2: 1325 Franken und Region 3: 1275 Franken. Mit einer Erhöhung auf dieses Niveau würde man vielen Älteren in der Sozialhilfe grosses Leid ersparen. 
Zum offenen Brief vom 12.November 2020

Das Video zur virtuellen Strassenaktion von Avenir50plus Schweiz:

Studie: Wiedereingliederung von Nichtleistungsbeziehenden (NLB) 

Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat den Auftrag, alle Personen, die sich im Rahmen ihrer Stellensuche bei einem RAV melden, zu registrieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen. Somit werden auch Stellensuchende, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder diesen noch vor sich haben, beraten. Diese Gruppe, die NLB genannt wird, ergibt addiert mit der Zahl der Arbeitslosen, die Anzahl Stellensuchende. Die Ausgesteuerten sind gemäss Bericht eine kleine Gruppe, häufig verfügen diese über keine nachobligatorische Ausbildung und würden aus Drittstaaten stammen. Der Bericht zeigt ferner, dass in gewissen Kantonen Arbeitslose nach der Aussteuerung einfach abgemeldet werden, ohne dass diese darüber informiert werden. Eine Praxis, der Avenir50plus in der Vergangenheit oft begegnete. Es machte stark den Anschein, als ob man damit die Anzahl der Stellensuchenden möglichst tief halten wolle. Wir hörten von Betroffenen aber auch immer wieder als Begründung für die Abmeldung aus eigenem Antrieb, dass sie die nicht  Erwachsenen gerechte Art der RAV-Beratenden nach zwei Jahren erfolgloser Suche mehr als satt hätten. Die Geschäftsführung wird sich dazu weiter äussern, sobald sie den Bericht gelesen hat.                                               Zum Bericht 

Regierung Basel-Stadt: Mangelndes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung

Über 10 000 Personen arbeiten 2020 für die Stadt Basel. Trotz Vorbildfunktion, die einem öffentlichen Arbeitgeber zukommt, kennt die Verwaltung weder ein aktives Age-Management noch zeigt sie Fachwissen im Umgang mit Altersdiskriminierung. Das bringt die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Gianna Hablützel Bürki (SVP) ans Licht.

Die Regierung geht erst gar nicht auf die brisante Frage der Grossrätin ein. Schnodrigkeit oder mangelndes Fachwissen? Oder vielleicht beides? Oder kommen die Fragen aus dem falschen Lager? Offenbar kann sich die Regierung ein solches Verhalten gegenüber dem Parlament leisten. Das Thema des Generationen-Managements ist in HR-Kreisen schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Doch immer noch hapert es an der Umsetzung. Ein Grund, sich nicht ernsthaft mit den Optimierungen der Arbeitsbedingungen von Älteren auseinanderzusetzen und die Kader entsprechend im Umgang mit Älteren und gemischten Teams zu schulen, verdanken wir dem Umstand der Personenfreizügigkeit. Wer nicht oder nicht mehr zum Arbeitsplatz passt, kann jederzeit durch günstigere und willigere Arbeitskräfte oder mit Grenzgänger*innen aus dem Ausland ersetzt werden. Gemäss Antwort der Regierung liegt der Anteil an Grenzgänger*innen bei Verwaltungsangestellten aktuell bei 8.3 Prozent oder 779 Personen. In der Statistik für das 1. Quartal 2020 lag dieser noch bei bei 582 Mitarbeitenden. Interessant wäre der Grund für die doch beachtliche Zunahme an Grenzgänger*innen zu erfahren bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Stellensuchenden in Basel-Stadt. 

Ferner erstaunt der altersdiskriminierende Geist denn auch nicht, der sich bei der Antwort auf die Frage nach der Anstellungspolitik bezogen auf das Kriterium Alter zeigt. Gestützt auf die Diversity Benchmark-Studie und deren Empfehlungen des CCDI der Universität St. Gallen sei das Durchschnittsalter der Verwaltungsangestellten mit 45.3 Jahren eher höher als bei anderen Arbeitgebern und deshalb fokussiere sich die Verwaltung bei der Einstellungspolitik auf Junge. Nichts gegen attraktivere Arbeitsbedingungen für Junge, aber allein die Tatsache, dass die Verwaltung nicht den gleich hohen Anteil an Frühpensionierungen aufweist wie der Spitzenreiter Novartis mit 90 Prozent, was das Durchschnittsalter der Belegschaft zweifelsohne hinunterdrückt, darf noch lange nicht dazu führen, ältere Stellenbewerbende bei der Jobselektion aussen vor zu lassen. Ob das der Regierung passt oder nicht, aber eine derartige Politik einer öffentlichen Verwaltung ist gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2 als altersdiskriminierend einklagbar.

Auf die Frage, mit welchen Massnahmen die Regierung gedenke, den Arbeitsmarkt für ältere Erwerbslose attraktiver zu machen, verweist die Regierung auf die arbeitsmarktliche Massnahme «Mentoring 50plus». Das Programm Mentoring 50plus hilft zwar Erwerbslosen bei der Integration, damit macht man aber den Arbeitsmarkt noch lange nicht attraktiver für Ältere. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, die Schreibenden seien von Unlust in der Auseinandersetzung mit diesem Thema getrieben. 

Ob für die 30 Stellen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wegen Corona aufstocken musste, auch Personen aus dem Pool der RAV-Stellensuchenden (die Interpellantin benutzte den falschen Terminus Profil statt Pool, doch der Sinn liess sich dem Satz trotzdem entnehmen) berücksichtig worden seien, trieb die Regierung die Arroganz auf die Spitze: «Es gibt kein RAV-Profil. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU2. Grossunternehmen 

Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU, 2. Grossunternehmen 

 

Überbrückungsrente Ü60 erst ab Sommer 2021

Überbrückungsrente Ü60 erst ab Sommer 2021

Jetzt, wo die Begrenzungsinitiative gebodigt ist, pressiert es der Bundesbehörde nicht mehr mit der Umsetzung der Überbrückungsleistung für über 60-Jährige. Diese soll nicht wie vorgesehen Anfang 2021 in Kraft treten, sondern frühestens im Sommer 2021. Kürzlich ging die Verordnung zum Gesetz in Vernehmlassung mit Frist für Stellungnahmen bis Anfang Februar 2021. Auch Avenir50plus Schweiz wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Wir freuen uns, wenn Ihr uns Euren Input zur Stellungnahme zukommen lässt. Bedenkt dabei, alles was bereits im Gesetz geregelt wurde, lässt sich nicht mehr ändern in der Verordnung. Zweck der Verordnung ist es lediglich, gewisse Details, die der Gesetzgeber von sich aus dem Bundesrat delegierte festzuschreiben. 
Zur Vernehmlassung der Verordnung zur Überbrückungsleistung 

 

AHV-Schock für Frauen

Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre steigen. Wer als Frau wie heute mit 64 in Rente will, verliert gemäss Blick massiv Geld. Auf die Lebenserwartung umgerechnet bis zu 30’000 Franken. Die bürgerlichen wollen offenbar das  Rentenalter 65 auch für Frauen. Absurd, denn immer noch werden langjährige Mitarbeitende um die 60 von grossen Unternehmen ausgetauscht durch jüngere, weil diese ihnen billiger und schneller erscheinen. Kürzlich meldeten sich zwei Betroffene bei Avenir50plus Schweiz, die bereit gewesen wären, öffentlich über diese Praxis zu reden. Kein Medium schien diese Geschichte auch nur zu interessieren! 

Gewerkschaftsbund fordert 13. AHV-Rente
Der Gewerkschaftsboss Maillard will diese Reform nicht nur bekämpfen, er fordert im Gegenzug sogar einen Ausbau der AHV. Für seine Initiative für eine 13. AHV-Rente sind offenbar schon über die Hälfte der notwendigen 100 000 Unterschriften gesammelt. Zu den Unterschriftenbogen

 

 

Algorithmus sortiert Job-Bewerbungen

Algorithmus sortiert Job-Bewerbungen

Entscheiden Algorithmen darüber, ob wir einen Job erhalten oder nicht? Die künstliche Intelligenz ist beim Job-Rekruiting auf dem Vormarsch. Was Avenir50plus Schweiz schon lange vermutete, belegt nun gemäss Tagblatt eine Umfrage der Universität St. Gallen. Rund 40 Prozent der 200 befragten Unternehmen benutzen zumindest ein Tool aus dem Bereich «Hering & Recruiting» Dazu gehört, dass ein Algorithmus 90 von 100 Bewerbungen ausscheidet. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass das vor allem ältere Jobsuchende betrifft, die da ungelesen selektioniert werden. Doch ohne gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung lässt sich leider gegen solche Praktiken nicht gerichtlich vorgehen. Die Schweiz kennt zwar einen Schutz vor Altersdiskriminierung auf Verfassungsstufe, doch ohne Gesetz lässt sich dieser nur direkt im öffentliche Recht anwenden, also bei Verwaltungen, nicht aber bei privatrechtlich organisierte Unternehmen. Der fehlende Schutz zeigt sich aber auch darin, dass die Schweiz über keine Fachstelle im Altersdiskrimiknierungsrecht verfügt. Anders Deutschland, dessen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Herausgeber ist der Studie «Diskriminierung durch Verwendung von Algorithmen. 

Auch wenn weitergehender Einsatz von künstlicher Intelligenz wie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, die die beispielsweise misst, wie oft ein MitarbeiterIn lacht oder nicht, oder «Smart Toilette», das bei Toilettengängen des Personals Biodaten analysiert, die aufzeigen, wie hoch u.a. der Drogenkonsum ist, in der Schweiz noch keine offizielle Anwendung findet, so muss davon ausgegangen werden, dass wir nicht mehr weit davon entfernt sind. Die Schweiz hat sich bis anhin noch nie Wettbewerbsvorteile entgehen lassen. 

Die Welt von Georg Orwell 1984 steht vor der Türe, wer den Film noch nicht gesehen hat. Hier 

Ergänzungsleistungen (EL): Neue Regelung K-Prämienvergütung – Verlierer auf allen Ebenen

Ergänzungsleistungen (EL): Neue Regelung K-Prämienvergütung – Verlierer auf allen Ebenen

Gemäss Regelung ab 1.1.2021 vergüten EL-Behörden nur noch die effektive Krankenkassenprämie, nicht mehr wie zuvor, die Durchschnittsprämie. Der Sparschuss des Parlamentes könnte nach hinten abgehen.

(HJ) Wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) bezieht und bis anhin sparsam war bei der Wahl des Krankenkassenmodells wird neu abgestraft. Bis anhin erhielten diese die von den Kantonen jedes Jahr errechnete durchschnittliche Krankenkassenprämie bei ihrer Krankenkasse gutgeschrieben. Wer mit seiner Prämie darunterlag, erhielt die Differenz von den Krankenkassen gutgeschrieben. Mit diesem Betrag liess sich oft eine Alternativversicherung (45.-/Mt.) finanzieren, die gerade im Alter viele Vorteile bringt. Mit der Inkrafttretung der Gesetzesrevision der EL auf den 1.1.2021 ist damit Schluss. Die EL überweisen den Krankenkassen nur noch den effektiven Prämienbetrag. Der Aufwand seitens der EL wird durch diesen Wechsel erheblich grösser, müssen diese jährlich alle Prämien ihrer Kunden individuell erfassen und überweisen.

Seitens der EL-Beziehenden kann der Wechsel zur Folge haben, dass sie nicht mehr das günstigste Modell wählen, sondern eines, dass die Durchschnittsprämie, die jeden Herbst vom Kanton festgelegt wird, exakt trifft, weil es ihnen bei der Arztwahl mehr Freiheiten bringt. Künden sie dann noch die Alternativversicherung auf, weil sie die Kosten nicht mehr mit der Differenz berappen können, dann geht die Sparübung des nationalen Parlamentes erst recht nicht mehr auf.

Erklärt sei dies am Beispiel der Kosten, die ein Notfalltransport in ein Spital verursacht. Die liegen bei rund 800 Franken, wovon die Grundversicherung die Hälfte davon übernimmt. Die restlichen Kosten kann ein EL-Beziehender von den EL-Behörden einfordern oder aber, er stellt sie der Alternativversicherung in Rechnung. Dadurch wird die EL-Behörde entlastet.