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3631 Unterschriften für Kantonale Brückenleistungen

3631 Unterschriften für Kantonale Brückenleistungen

Damit allen 60-Jährigen den Gang aufs Sozialamt erspart bleibt, lancierte Avenir50plus Schweiz Anfang September 2021 in verschieden Kantonen in Ergänzung der Überbrückungsleistung des Bundes kantonale Petitionen für Kantonale Brückenleistungen. Nach zwei Monaten Sammelzeit lagen Ende Oktober total 3’631 Petitionsunterschriften vor, die in der kommenden Woche, den Kantonen zugeführt werden. AG: 466, BE: 573, BL:438, BS:438, LU: 518, SG: 446, ZH: 752.    Medienmitteilung weiterlesen 

Bild oben / Kanton Luzern: Übergabe der Petition an die Stv. Leiterin Staatskanzlei 
Bild unten / Kanton Basel-Land: Übergabe der Petition an Landschreiberin Frau Heer (li)

Kanton Basel-Stadt: Übergabe der Petition an Frau Schüpbach, Leiterin Staatskanzlei 2021.12.02
Kanton St. Gallen: Die Verantwortlichen auf dem Weg zur Staatskanzlei zur Überreichung der Petition.
Kanton Aargau: Überreichung der Petition an die zuständige Staatskanzlei.

Covid-Krise: Die Arschkarte der Ärmeren

Jahreskonferenzen Alter und Beschäftigung: Bundesrat Parmelin (SVP) pfeift zum AUS

Jahreskonferenzen Alter und Beschäftigung: Bundesrat Parmelin (SVP) pfeift zum AUS

(HJ) Die Diskriminierung der Älteren auf dem Arbeitsmarkt schreitet unbeirrt voran. Altersdefizitäre Bilder dominieren weiterhin die Einstellungspolitik der meisten Unternehmen. Die wenigsten von ihnen verfügen über eine gezielte Politik gegenüber den älteren Arbeitnehmenden, um diese gesund ins AHV-Alter zu bringen. Auch der Bundesrat kennt keine fundierte Strategie im Umgang mit den immer älter werdenden Belegschaften im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt.

Unbestritten ist: Die Älteren gehören nicht nur zu den Verlierern der Corona-Politik, sie werden demnächst auch einen hohen Preis für die fortschreitende Digitalisierung bezahlen. So unverständlich oberflächlich betrachtet der Schlusspfiff zu den Jahreskonferenzen «Alter und Beschäftigung» zu einem Zeitpunkt daherkommt, wo disruptive Zukunftsaussichten mehr denn je den Lead der obersten Regierung benötigen würde, so gelegen mag dieser der SVP sein. Ihr verbleibt somit weiterhin die politisch lukrative Bewirtschaftung der älteren Jobsuchenden. Mag sein, dass das Thema auch vom Tisch muss, weil die Forderung nach einer Erhöhung des Rentenalters sich schlecht verträgt mit Altersarbeitslosigkeit.

Der Ankündigung des Arbeitgeberverbandes, im kommenden Jahr seine Schäfchen an die Brust zu nehmen, um diesen ein Age-Management beliebt zu machen, darf mit Skepsis begegnet werden. Bereits dessen erstes, zwar gut gemeintes Projekt «Perspektive 45plus», das dieser im Zuge des Schocks der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative lancierte, scheiterte am Desinteresse der Arbeitgeber. Solange die Arbeitgeber ihre Bedürfnisse nach willigem und günstigem Personal über Zuwanderung lösen können und die Schweiz kein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung kennt, kann auch ein Arbeitgeberverband nur wenig bewegen.

Ein mickriges Grundeinkommen, das dannzumal die Heere von älteren Arbeitslosen befrieden soll, kann nicht die einzige Antwort sein. Es gibt nämlich noch Arbeitnehmende, die bis zur Rente arbeiten wollen. Denen gilt es, nebst einem Recht auf Arbeit und alterslosen Zugang zu Stipendientöpfen, rechtzeitig finanzierbare Weiterbildungs- oder Umschulungsangebote anzubieten. 

Zynisch der Hinweis des Bundesrates, der Fokus auf die Erwerbslosigkeit der Älteren zeige auch Wirkung im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung. Das Thema aus dem öffentlichen Bewusstsein wegzudrängen, bedeutet für Betroffene, dass sie vermehrt die Ursachen für ihre Erwerbslosigkeit wieder bei sich selbst suchen. Die Selbstzerfleischung der Betroffenen, die auch nach 300 Bewerbungen nicht fündig werden, geschieht leise. Schade nur, dass der Bundesrat den Fokus nicht auch abwendet, wenn es um Corona geht. Doch dieser bietet der Politik ein einmaliges Forum der Profilierung. Für die individuellen «Kollateralschäden» bleibt in beiden Fällen der leider zu oft gewählte Griff zu Antidepressiva. Wir bleiben dran.

Ältere Stellenbewerbende krass diskriminiert

Ältere Stellenbewerbende krass diskriminiert

Obwohl die Belegschaften in den kommenden Jahren immer älter werden, kennen gemäss Swiss Life-Studie die wenigsten Unternehmen eine aktive Personalpolitik, um die Arbeitnehmenden gesund ins Pensionsalter zu führen. Mehr als jedes vierte Unternehmen diskriminiert sogar Stellensuchende über 55 Jahren. 

2030 wird es rund 30 Prozent mehr Pensionierungen geben als noch 2019 und rund 80 Prozent mehr als um die Jahrtausendwende. Kaum verwunderlich, dass die Erwerbslosenquote bei den Älteren seit 2015 angestiegen ist. Die Seco-Statistik zählt im Vergleich zu 2015 (Monat September) rund 14 750 mehr Stellensuchende. 

Avenir50plus Schweiz veröffentlicht an dieser Stelle demnächst die Stellungnahme zuhanden der Nationalen Konferenz Alter und Beschäftigung mit massiver Kritik an die Adresse des Bundesrates. 

PS Der SRF Beitrag, indem Caroline Brunner, Mutter von drei Kindern erwähnt wird, hat es unterlassen zu erwähnen, dass diese im Alter 50plus einen EFZ-KV-Abschluss erworben hat und trotzdem ohne Arbeit ist. 

Download
Swiss Life-Studie 
Beitrag SRF 10vor10 vom 26. Oktober 2021 
Luzerner Zeitung 

 

Offener Brief an Bundesrat: Stoppt diese für Ältere gefährliche Aktion

Offener Brief an Bundesrat: Stoppt diese für Ältere gefährliche Aktion

Bundesrat schickt Impf-Berater von Tür zu Tür: 
Stoppt diese für Ältere und Alleinstehende gefährliche Aktion 

Blick-Artikel: Geht es nach dem Bundesrat, schwärmen demnächst 1700 Berater aus, um die Ungeimpften zuhause aufzuspüren. 150 Millionen soll dies den Staat kosten. Einmal abgesehen davon, dass diese Aktion an Methoden von bekannten Sekten erinnert, geht diesem Vorgehen jeglicher gesunde Menschenverstand ab. Die Ankündigung von staatlichen Hausbesuchen liest sich wie eine Einladung an Kriminelle, sich als Berater des Bundesamtes für Gesundheit auszugeben, um sich Zutritt in Haushalte von älteren und alleinstehenden Menschen zu verschaffen, um sie auszurauben. Wer kennt sie nicht, die Geschichten von falschen Handwerkern und Polizisten, die vulnerable Menschen um ihr Bares brachten. Stoppt diesen behördlichen Blödsinn, bevor er absehbarer Schaden anrichtet. 

Der falsche Handwerker – eine wahre Geschichte 
(HJ) Kurz vor dem Mittagessen, vor rund drei Jahren, hörte ich zuhause einen kaum wahrnehmbaren Hilferuf, den ich nicht zuzuordnen wusste. Weil ich meiner Wahrnehmung nicht traute, holte ich die Nachbarin. Sie hörte nichts. Trotz Zweifeln am eigenen Verstand liess ich nicht locker und verschaffte mir im Nachbarhaus Zugang ins Treppenhaus, wo ich dann in den oberen Stockwerken den Hilferuf und ein Klopfen erneut wahrgenommen hatte. Niemand schien etwas im Nachbarhaus aufgefallen zu sein. Kurze Zeit später traf die von mir alarmierte Polizei ein und verschaffte sich Zugang zur Wohnung, wo ich das vermeintliche Geräusch ortete. 

Beim Bewohner handelte es sich um einen älteren IV-Bezüger. Wie er später zu erzählen wusste, meldete sich im Laufe des Morgens bei ihm ein Mann, der sich als Handwerker ausgab mit dem Auftrag der Verwaltung, die Heizungen zu kontrollieren. Der Gutgläubige gewährte dem «Handwerker» Zugang zur Wohnung. Dieser betrat zuerst alle Zimmer, um sich einen Überblick über die Heizkörper bzw. die Aufbewahrungsorte von Geld und wertvollen Gegenständen zu verschaffen. Dann begab er sich ins Badezimmer, wo er die Mithilfe des Bewohners anforderte. Als sich dieser gutgläubig an die Arbeit machte, schloss der falsche Handwerker augenblicklich die Türe von aussen ab, nahm die Kasse sowie Bares und machte sich aus dem Staube. Der Eingeschlossene bekam es schon allein darum mit der Angst zu tun, weil er als Diabetiker auf die Sprite angewiesen war, die sich ausserhalb des Badezimmers befand. Wenige Minuten fehlten, und er wäre unterzuckert ins Koma gefallen, was sein Ende bedeutet hätte. 

«Guten Tag, wir sind vom Bundesamt für Gesundheit, öffnen Sie uns bitte die Türe»….NEIN 

Offener Brief an die SKOS:  TATEN STATT WORTE 

Offener Brief an die SKOS:  TATEN STATT WORTE 

Eine Studie zuhanden des Bundesrates macht sichtbar, was sich uns täglich zeigt: Der Gesundheitszustand der Sozialhilfebeziehenden (SHB) ist deutlich schlechter als derjenige der Restbevölkerung. Jetzt fordern wir Taten statt Worte. 

In einem offenen Brief an die SKOS verlangt Avenir50plus Schweiz, was längst überfällig ist: Die Übernahme der Prämien für die Zusatzversicherung Alternativmedizin zumindest für Personen 50plus. Gemäss Studie leiden 63 Prozent der SHB über 50 an einer chronischen Krankheit, wohingegen dies bei der gleichaltrigen Restbevölkerung auf lediglich 29 Prozent zutrifft. Gerade für chronisch Kranke hat die Alternativmedizin ein gutes Angebot, das den älteren SHB nicht vorenthalten werden darf, zumal die Monatsprämie (rund 50 CHF) im Vergleich zum Nutzen gering ist.                        

 Hier zum Offenen Brief an die SKOS 
Studie der Fachhochschule Bern zur Gesundheit von Sozialhilfebeziehenden 

Grundeinkommen: Segen oder Fluch?

Grundeinkommen: Segen oder Fluch?

(HJ) Ein Komitee um den ehemaligen Bundeshaussprecher Oswald Sigg lancierte vor kurzem eine Volksinitiative für ein Grundeinkommen. Ein erster Versuch wurde 2016 deutlich vom Volk abgelehnt. Auch der Schweizer Thomas Straubhaar, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni Hamburg fordert in einem aktuellen Buch: Grundeinkommen JETZT. Nur so sei die Marktwirtschaft noch zu retten. Ausser dem Titel hätten beide Protagonisten nichts gemeinsam, tönt es aus der Küche der Initianten, den Guten. Warum allenfalls doch. 

Angesprochen auf ein Grundeinkommen verklärt sich bei den einen der Blick, bei den anderen sträuben sich die Nackenhaare. Dass die Sozialhilfe überreif ist für eine Reform, ist selbst beim Bundesrat unbestritten. Doch der Handlungsbedarf wird von den Kantonen, die daraus Mehrbelastungen ableiten, geblockt. Wer sich diesem Klima des Reformstaus als Beziehende von Sozialhilfeleistungen ausgesetzt sieht, ist verständlicherweise verführbar für ein Grundeinkommen, das einem in Aussicht stellt, den Gang nach Ganossa zu ersparen. Ein scheinbarer Lichtblick auch für alle Ausgesteuerten und gestrandeten Selbständigerwerbenden, die im fortgeschrittenen Alter von staatlichen Leistungen ausgeschlossen sind. 

Die Guten 
Sigg, der seine Lehren aus der letzten Volksabstimmung zog, formulierte den Initiativtext bewusst sehr offen, sprich, er will die konkrete Ausgestaltung dem Parlament überlassen. Zur Finanzierung sieht er u.a. eine Mikrosteuer vor wie sie jüngst auch mittels einer Volksinitiative zur Diskussion gestellt wird. Im Gegensatz zum ersten Anlauf, positionieren die Initianten das Grundeinkommen als Zusatzleistung, nicht mehr wie beim ersten Anlauf als Ersatz für alle Sozialversicherungen. Unbestritten will Sigg nur Gutes für die Minderbemittelten. Doch reicht das? 

Die Retter der Marktwirtschaft
Unterwegs mit der Vision eines Grundeinkommens sind nebst den Initianten auch die Technogiganten Musk, Zuckerberg & Co. sowie auch der Schweizer Ökonom Thomas Straubhaar. Geht es nach ihm, soll das Grundeinkommen sämtliche Sozialversicherungen ersetzen. 1000 Euro sollen im Gegenzug Erwerbslosen und Minderbemittelten ein Grundeinkommen sichern. Die Mieten will Straub noch extra gewähren, doch wie, darüber schweigt er sich in seinem Buch aus. Bei ihm ist die Finanzierung ein Nullsummenspiel. Die Hauptsteuerlast sollen die Personen tragen, die Unternehmenssteuer will er kippen, um den gnadenlosen Wettbewerb noch mehr anzuheizen. Selbstredend liegt auch die Abschaffung des Bargeldes, an der die Finanzwelt arbeitet, im Interesse dieser Retter der Marktwirtschaft. Somit stünde der totalen Überwachung der Konsumgewohnheiten der Bevölkerung nichts mehr im Wege. 

Der Volkswille und seine Schlächter
Auch wenn die Guten sich von den Rettern der Marktwirtschaft distanzieren, ist nicht ausgeschlossen, dass sie spätestens dann, wenn die Volksinitiative für ein Grundeinkommen dem Parlament zur Umsetzung vorgelegt wird, zu Steigbügelhaltern der Visionen Letzterer werden. In bester Erinnerung die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, wo das Parlament die Forderung nach einem Inländervorrang in eine kostenintensive und nutzlose Stellenmeldepflicht mutierte. Befürchtungen dieser Art sind nicht unberechtigt. Den Guten sei orakelt: Ein Grundeinkommen wird aufgrund des politischen Kräfteverhältnisses erst dann umgesetzt, wenn sich damit Sozialkosten einsparen lassen. Und dann Gnade Gott den Menschen im fortgeschrittenen Alter, die zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten heute mit rund 3000 Franken zuzüglich Krankheitskosten abgesichert sind. Der Tsunami der Digitalisierungswelle wird sie erneut auf verlorenem Posten zurücklassen. 

Darum Volksinitiative trotzdem unterschreiben
Beiden Protagonisten eines Grundeinkommens ist gemein, dass sie damit indirekt eine Diskussion aufnehmen, die dringend geführt werden muss. Die Tsunamiwelle der Digitalisierung ist unterwegs. Ein gewaltiger daraus sich ableitender Reformstau noch nicht einmal in der politischen Pipeline, der überdies überschattet wird von einer machtvollen Diskussion über Viren, von der ungewiss ist, ob sie gerade deshalb zu dieser Zeit inszeniert wurde. Nehmen wir die Diskussion auf, indem wir mit einer Unterschrift den notwendigen Diskurs unterstützen. Ein JA für ein Zustandekommen der Volksinitiative für ein Grundeinkommen heisst ein JA für den notwendigen Gesellschaftsdiskurs, nicht aber zwangsläufig ein JA zur Abstimmung über das Anliegen. 

Zur Unterschriftensammlung 

SRF-Beitrag zu Thomas Straubhaar Buch Grundeinkommen JETZT

SRF ECO-Talk zum Grundeinkommen 

Petitionen: Kantonale Brückenleistungen statt Gang aufs Sozialamt für 60plus

Petitionen: Kantonale Brückenleistungen statt Gang aufs Sozialamt für 60plus

(HJ) Avenir50plus Schweiz lanciert am 1. September 2021 im Verbunde mit den Geschäftsstellen der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich je Petitionen für kantonale Brückenleistungen. Damit soll allen Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mit 60 der Gang aufs Sozialamt erspart werden.

Wer profitiert davon?
Alle Personen, die im Alter 60plus ohne Arbeit sind, sollen davon profitieren, auch jene, die zuvor in der Selbständigkeit tätig waren. Der Kreis der Profitierenden wird gegenüber der Überbrückungsrente des Bundes ausgeweitet. Gemäss Rückfragen beim Kanton Waadt können nur Wenige, die bis anhin Anspruch auf eine Rente-Pont haben, von der Bundeslösung profitieren.

Wie sieht die Finanzierung aus?
Finanziert werden sollen die Leistungen durch die Kantone, Gemeinden und durch Arbeitgeberbeiträge. Letzteres ist wichtig, denn damit nimmt man die Arbeitgeber in die Pflicht. Somit werden sie aus eigenem Interesse besorgt sein, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Der Anreiz, Mitarbeitende frühzeitig zu entlassen, der solchen Leistungen nachgesagt wird, wird somit entschärft. Auch die Erfahrungen des Kantons Waadt mit der Rente-Pont, die 2011 eingeführt wurde, zeigen, dass die Erwerbslosenrate sich nach deren Inkrafttretung nicht anders entwickelte als in anderen Kantonen.

 Ältere gehören zu den Verlierern der Covid-Krise und der fortschreitenden Digitalisierung
Die noch nicht ausgestandene Covid-Krise hat deutlich gemacht, dass die Älteren zu den grossen Verlierern gehören. Die Zahl der Stellensuchenden im Alter 45plus ist im Monatsvergleich Juli der Jahre 2016 und 2021 von 76 706 auf 92 057 gewachsen, also um satte 20 Prozent gegenüber der Gesamtzahl der Stellensuchenden, die in diesem Zeitraum lediglich um 10 Prozent gestiegen ist. Auch bei den Langzeitarbeitslosen zeigt sich ein beunruhigender Trend, obwohl bei diesen Zahlen alle, die an einer Massnahme teilnehmen, nicht mitgezählt werden. Ähnliches gilt für die Sozialhilfe. Auch wenn die Zahlen der letzten beiden Krisenjahre noch nicht ausgewertet sind, zeigt sich eine deutliche Zunahme von Personen im Alter 56 bis 64 Jahre. Waren es 2012 noch 20 737 Personen, so sind es 2019 bereits 29 008. Dieser Trend wird sich einerseits aufgrund der demografischen Alterung aber vor allem auch aufgrund der Digitalisierung, der neuen Anforderungen an Arbeitsplätze sowie der Covid-Krise, die viele Arbeitsplätze zerstörte und noch zerstören wird, fortsetzen.

Armutsprävention
Menschen, die über die Jahre mitgeholfen haben, den Reichtum und die Produktivität der Wirtschaftsleistung Schweiz aufzubauen, soll der Gang auf das unterste Auffangnetz, die Sozialhilfe, erspart bleiben. Um Sozialhilfe beanspruchen zu können, muss man das Vermögen bis zum Freibetrag von 4’000 für Alleinstehende, 8’000 für Ehepaare und jedes minderjährige Kind 2’000 Franken aufbrauchen. Somit bleiben im Alter keinerlei Reserven. Ein weiteres Problem sind die Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe. So zum Beispiel darf eine Wohnung für eine alleinstehende Person u.a. in Basel-Stadt nicht mehr als 770 Franken kosten. Nebst dem Jobverlust bedeutet es für Betroffene oft auch der Verlust der vertrauten Wohnung. Damit zieht man Menschen, die unverschuldet in der Sozialhilfe landen, den letzten Halt unter den Füssen weg, verbunden mit gesellschaftlichen Folgekosten in Form von Depressionen, multiplen Erkrankungen sowie Suchtproblemen.

Warum braucht es eine kantonale Brückenleistung? Seit Mitte 2021 ist ja die Überbrückungsleistung des Bundes in Kraft, die das Parlament 2020 verabschiedete?
Die Lösung des Nationalrates hätte bedingt, dass alle Unselbständigerwerbenden im Alter 60plus, die erwerbslos waren und bestimmte Bedingungen erfüllen, von dieser Leistung profitiert hätten. Dieser Personenkreis wurde auf 6’200 geschätzt. Der Ständerat, allen voran der Zürcher Ruedi Noser, bekämpfte diese Ausweitung. Gemäss seinem Vorschlag der in der Folge eine Mehrheit fand, profitieren nun lediglich Personen, die nach Erreichung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden. Das sind rund 3’400 oder 2’800 Betroffene weniger. Alle die zuvor schon ausgesteuert waren, werden nie in den Genuss der Leistungen kommen. Ihnen bleibt der Gang aufs Sozialamt nicht erspart.

Ausgesteuerte aus der Mittelschicht müssen weiterhin vom Vermögensverzehr leben
Auch mit kantonalen Brückenleistungen werden viele Teile der Mittelschicht nicht abgesichert. Ihr Vermögen liegt in der Regel oberhalb der Vermögensgrenze von 50’000 Franken für Alleinstehende (Freibetrag 30’000 CHF) bzw. 100’000 Franken für Ehepaare (Freibetrag 50’000 CHF). Ihnen bleibt weiterhin Verbitterung, weil sie die unverschuldete Erwerbslosigkeit bis zum ordentlichen Pensionsalter mit dem Alterssparheft berappen müssen.  

Gesetzlicher Schutz vor Altersdiskriminierung
Die Schweiz kennt eine ausserordentlich liberale Arbeitsmarktgesetzgebung. Immer noch darf ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt ohne Folgen diskriminieren, obwohl die Verfassung dies in Art. 8 verbietet. Vor diesem Hintergrund lanciert der Verein Allianz gegen Altersdiskriminierung im Verbund mit weiteren Organisationen wie Avenir50plus Schweiz im kommenden Frühjahr endlich eine Volksinitiative, die gestützt auf BV Art. 8 einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung vorsieht. Avenir50plus Schweiz hat an der Ausarbeitung des Initiativtextes sowie am Aufbau des breiten Bündnisses wesentlich mitgeholfen.

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Weitere Infos

 Überblick über Parlamentsdebatte Überbrückungsleistung 60plus
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190051

Sozialhilfebeziehende nach Alter und Kantonen

https://www.pxweb.bfs.admin.ch/pxweb/de/px-x-1304030000_121/px-x-1304030000_121/px-x-1304030000_121.px/table/tableViewLayout2/?loadedQueryId=c749244e-0e37-4337-8a9b-01c9f33b1e61&timeType=from&timeValue=0

Stellensuchende Seco-Statistik 

 

 

 

Nur noch mit Zertifikat zum Job? Definitiv ein NO-GO!

Nur noch mit Zertifikat zum Job? Definitiv ein NO-GO!

(HJ) Mit seinen Vorschlägen, die der Bundesrat letzte Woche den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitete (NZZ), hat er definitiv die rote Linie überschritten. Die Arbeitgeber sollen das Recht erhalten, die Arbeitnehmenden über ihren Impfstatus zu befragen, um gestützt darauf einen Impfzwang einzuführen. Ein gefährlicher Schritt, der bald auch dazu verleiten könnte, von den Arbeitnehmenden bei Jobantritt einen Gesundheitspass zu verlangen.    

Zu viele offene Fragen
Der Verband Avenir50plus Schweiz wehrt sich in aller Form gegen diese Beschränkung des Rechts auf die Integrität des eigenen Körpers. Auf zu viele Fragen rund um die mRNA-Impfung fehlt eine Antwort, als dass man diese als harmlos hinstellen könnte. Die Impfung hat bis heute immer noch den Status einer Notfallzulassung. Erinnert sei an die Schweinegrippe-Impfung, bei der sich erst ein Jahr später die katastrophalen Nebenwirkungen einer Narkolepsie (Schlafkrankheit) zeigte. Auch diese Impfung wurde im Vorfeld von den Herstellern, die keinerlei Risiko für Nebenwirkungen tragen, als sicher propagiert. Aktuell zeigt sich (NZZ vom 28.8.2021), dass die Impfung auch bei Menschen, die sich zweifach impfen liessen, keinen Schutz vor Erkrankung bietet. Ein weiteres Feld sind die Hilfsstoffe, die sog. Adjuvantien, die dem Impfstoff beigemischt werden und deren Zusammensetzung nicht offengelegt wird. Viele Wissenschaftler sehen darin ebenso eine Gefahrenquelle für die Gesundheit wie im Impfstoff selbst. Immerhin starben jüngst zwei junge Menschen wegen Verunreinigung dieser Inhaltsstoffe. Was Gegenstand der Verträge der Regierung mit den Herstellern ist, ist weiterhin unter Beschluss, obwohl die Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip kennt. Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Vize-Chef beim Pharmaunternehmen Pfizer informierte kürzlich vor laufender Kamera über seine Recherchen zu den Verträgen der Hersteller mit den Regierungen in Zentralamerika. Gemäss seinen Äusserungen seien diese Länder gezwungen, den Impfstoff weiter zu verabreichen, selbst dann, wenn geeignetere Medizin vorhanden sei. 

Ausbau der IPS-Betten statt Zweiklassengesellschaft
Der Druck zum Impfzwang stützt sich vor allem auf die beschränkte Anzahl der Intensivbetten (IPS) als ob das eine unabänderliche Konstante sei (NZZ). Die Schweiz weist für 8.5 Mio. Einwohner gerade mal 850 Betten aus. Im Vergleich dazu Deutschland, das für 83 Mio. Einwohner rund 28 000 Betten hat. Hätte die Schweiz ähnlich viele Betten pro Einwohner wie Deutschland, könnten wir uns die täglichen Schreckensmeldungen, die bei vielen Menschen Depressionen und Angst bewirken, ersparen. Stattdessen machen sich in der Schweiz Kantone wie Appenzell Ausserorden mit total 6 IPS-Betten stark für eine Ausgrenzung der Ungeimpften vom öffentlichen Leben. Graubünden wünscht sich sogar eine Ausweitung des Impfzertifikats auf den öffentlichen Verkehr. Wer kein Auto hat und seinen Körper nicht dem Risiko der mRNA-Impfung aussetzen möchte, müsste dann zu Fuss an die Arbeit, falls der Arbeitgeber ihn nicht zuvor entlassen hat. 

Für vulnerable Gruppen wird Impfzwang Realität
Die geplanten Beschränkungen haben aber auch massive Auswirkungen auf das Vereinsleben. So könnte Avenir50plus Schweiz keine GV mehr durchführen. Die Tests sind zu teuer, als ob sich vulnerable Gruppen diese leisten könnten. Der indirekte Impfzwang ist vor allem auch ein Angriff auf die Menschen mit geringen Einkommen, die weder über ein Auto noch über genug Geld verfügen, sich testen zu lassen. Für sie wird der Impfzwang Realität. 

Die Unzulänglichkeiten unseres Gesundheitssystems dürfen unter keinen Umständen auf dem Buckel der Armen und Erwerbslosen ausgetragen werden. Stopp einer Zwei-Klassengesellschaft!
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Macht Arbeit glücklich?

Macht Arbeit glücklich?

26.7.2021. Arbeiten wir, um zu leben? Oder leben wir, um zu arbeiten? Muss unsere Arbeit uns überhaupt glücklich machen oder holen wir unsere Zufriedenheit nicht besser in anderen Bereichen des Lebens? Mona Vetsch fragt nach. Zur Sendung
Ab Minute 48 Porträt über Andreas Knuchel, Mitglied Vorstand Avenir50plus Schweiz.