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Was Bundesrätin Keller Sutter – im Schlepptau die Sozialpartner – im April 2019 den Älteren medial höchst wirksam verkündete, nämlich endlich Hilfestellungen für Ausgesteuerte, lässt auf sich warten. Gemäss dem Direktor des VSAA (Verband der Arbeitsmarktbehörden) Alexander Ammon, den das Seco mit dem Lead dieses Projektes betraute, sei man wegen Corona vier Monate im Verzug, aber immer noch im Fahrplan. Anfang 2021 werde man Näheres bekannt geben. Bereits mehr als anderthalb Jahre in Arbeit, und noch kein konkreter Hinweis wohin der Weg führen könnte. Ein Arbeitstempo, würden das Stellensuchende bei ihren Bewerbungen an den Tag legen, hätte man sie seitens der Seco-Behörde schon längst mit zig Einstelltagen bestraft.

Massnahme 6 des Massnahmenkatalogs des Bundesrates 
Ausgesteuerte können heute während zwei Jahren nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug keine arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unter Mitfinanzierung der ALV besuchen (Art. 59d Abs. 1 AVIG i. V. m. Art. 82 AVIV). Nach Ablauf der zweijährigen Wartefrist können sie mit dem Entscheid des zuständigen Personalberatenden innerhalb einer zweijährigen Frist während längstens 260 Tagen Bildungs- und Beschäftigungsmass- nahmen teilnehmen.

Um die Situation von ausgesteuerten Personen über 60 zu verbessern, soll ihnen der Besuch einer Bildungs- und Beschäftigungsmassnahme nach Art. 59d AVIG auch direkt nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ermöglicht werden.

In einem Pilotversuch nach Artikel 75a AVIG prüft das WBF (SECO) eine Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Der Pilot ist zeitlich begrenzt und begleitend evaluiert. Bei positiver Wirkung des Pilotversuchs wird das AVIG entsprechend angepasst

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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