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Teilzeitarbeit steigt

Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind.      Weiterführende Informationen

SRF Club: Nettes Geplätscher über Arbeitslosigkeit 50plus

Der Club SRF widmete am 2018.02.20 dem Thema «Ausgesteuerte» eine Sendung. Die Betroffenen waren mit einer Stimme vertreten. Kurzfristig ausgeladen wurde die Geschäftsführerin Avenir50plus so wie auch die Co-Präsidentin der SKOS, Therese Frösch.

Wie anders wäre doch die Diskussion verlaufen, hätte Therese Frösch den mutigen SKOS-Vorschlag in die Club-Runde einbringen können, der zwei Tage später öffentlich wurde: «Keine Austeuerung mehr für 55plus». Valentin Vogt, der sich als Bewahrer veralteter RAV-Strukturen ins Zeug legte und unwidersprochen behauptete, Vermittlung sei nicht der Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlung, wäre recht ins Schwitzen gekommen. Für Arbeitgeber und Bürgerliche gilt schon lange das Credo: Aussitzen, ja keine neuen Gesetze, die Baby-Boomer sind bald alle in Pension und dann hat sich das Problem gelöst.» Auch Corado Pardini, der sich einmal mehr mit dem Kündigungsschutz profilierte, den die Arbeitslosenverbände so nicht wollen, hätte sich mit dem Drama der Älteren in der Sozialhilfe auseinandersetzen müssen oder als Gewerkschafter vielleicht mit der Zukunft. Wir stehen heute vor einer der grössten Strukturveränderungen der Arbeitswelt in der Geschichte. Der Swissmem-Verband rechnet damit, dass in den nächsten 15 Jahren jeder dritte Beruf verschwindet und fordert präventiv Standortbestimmungen und ein Weiterbildungsangebot für 45plus. Kein Wort war darüber war zu hören, stattdessen mussten die Zuschauenden mit einer unsicheren RAV-Beratenden Vorlieb nehmen, die je nach Wind, die älteren Arbeitslosen einmal als selbstbewusst und dann aber auch wieder als gegenteilig taxierte. Wäre da nicht die Betroffene Daniela Häderli gewesen, die erfrischend über ihre unzähligen Arbeitsbemühungen sprach, um den Betroffenen damit Mut zu machen, so hätte sich der Gedanke aufgedrängt, ob diese Art von Staatsfernsehen denn wirklich die Gebühren wert sind, die es kostet. Es kann aber auch zutreffen, dass man die Bürgerlichen mit dieser netten Runde für deren Nein zur No-Billag-Initiative belohnen wollte.
Club-Sendung 2018.02.20.
Bundesgerichtsurteil 2014 über Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Alter

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.

Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.

Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.

Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.

Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.

Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.

Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.

Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Wer im Alter 55plus die Kündigung erhält, soll nach offiziellem Taggeldbezug nicht mehr ausgesteuert werden, sondern weiterhin bei der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe der Ergänzungsleistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Personen 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Die SKOS will damit verhindern, dass immer mehr ältere Menschen von Sozialhilfe leben müssen. Somit bliebe ihnen die Schmach erspart. Die finanzielle Absicherung, auch wenn sie am Existenzminimum liegt, lässt immerhin mehr Spielraum zu als das Sozialhilfegeld, um allenfalls wieder Fuss in der Selbständigkeit, wenn alle anderen Stricke reissen.

Der Vorschlag stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn noch nicht alle Details einer allfälligen Umsetzung geklärt sind. Was passiert mit denen, die mit 54 Jahren eine Kündigung erhalten? Müssen diese nach der Aussteuerung weiterhin Sozialhilfe beziehen? Wie wird die Bewerbungspflicht umgesetzt? Werden die gesundheitlichen Schwierigkeiten berücksichtigt? Es gibt immer mehr Betroffene, die ertragen es psychisch nicht, über Jahre nur Absagen zu kassieren. Die Marktchancen sind denn auch nicht für alle gleich. Die Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung zu garantieren ist insofern eine akzeptable Lösung, als die Kosten u.a. auch von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Verweigert sich die Wirtschaft weiterhin, Ältere anzustellen, wird es für die Unternehmen eine teure Lösung.

Im März 2017 überreichte Avenir50plus in einer Aktion (siehe Bild) der SKOS ihre Vorschläge. Unsere Forderungen zielten zwar einen Schritt weiter Richtung Grundeinkommen ab 50, aber mit diesem Zwischenschritt lässt sich gut leben. So heiss das Menü der SKOS, politisch gegessen ist es noch lange nicht. Also schreibt Kommentare und mischt Euch in den politischen Diskurs ein.
Medienmitteilung SKOS vom 22.2.2018
Erläuternder Bericht vom 22.2.2018
SRF 1 Rendevour 22.2.2018 Wenn die Aussteuerung droht

Bürgerlicher Schulterschluss gegen Leistungsverbesserung für ältere Arbeitnehmende

Bürgerlicher Schulterschluss gegen Leistungsverbesserung für ältere Arbeitnehmende

Die beiden parlamentarischen Initiativen 16.502 und 16.503, die eine Verbesserung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitssuchende anstreben, wurden Ende Januar 2018 mit 18:6 bzw. 19:6 Stimmen von der Nationalratskommission Wirtschaft und Arbeit (WAK) abgelehnt. Die Arbeitslosenquote wie auch die Aussteuerungsquote der über 55-Jährigen sei tiefer als in gewissen andern Altersgruppen. Die vorhandenen Massnahmen seien ausreichend. Der Fokus solle auf die rasche Wiedereingliederung der Betroffenen gelegt werden. Da sei die Wirtschaft gefragt. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich mit Erfolg gegen eine linke Minderheit durch. Ebenfalls bachab geschickt wurde von einer Mehrheit die Petition von Avenir50plus, die altersneutrale Pensionskassenbeiträge verlangt. Im Gegensatz zu den parlamentarischen Initiativen muss die Petition von Avenir50plus noch von der WAK des Ständerates behandelt werden.

Zynischer geht’s kaum. Dass das obige Seco-Wording so unkorrekt ist, darüber informierte Avenir50plus die Kommissionsmitglieder im Voraus. Der bürgerliche Schulterschluss gedenkt das Problem der älteren Erwerbslosen auszusitzen. «Irgendwann gehen die Baby-Boomer in die Pension und das Thema erledigt sich von selbst. Jede Entwicklung kennt seinen Kollateralschaden», so der von Johann Schneider Ammann angeführte bürgerliche Tenor, der sich nach aussen in mitfühlende Worte kleidet. Als grösster Profiteur dieser Politik geht die SVP bei den Wahlen 2019 hervor. Sie sitzt in diesen Fragen zwar im gleichen Boot wie CVP und FDP, wird sich aber rechtzeitig als Auffangbecken für Protestwähler positionieren um die Linke, die sich als Lanzenbrecherin für die Personenfreizügigkeit versteht, auszustechen. Wie wünscht man sich doch allseits mehr Differenzierung!
Hier zu den Adressen der Nationalräte der WAK sowie der Ständeräte der WAK. Letztere hat die Petition für altersneutrale Pensionskassenbeiträge noch nicht behandelt.
Infomaterial, das Avenir50plus zuvor den WAK-Mitgliedern zukommen liess.

Offener Brief an SVEB: 50plus geht leer aus

Offener Brief an SVEB: 50plus geht leer aus

Lieber spät als nie. Die Verbände SKOS und SVEB lancieren eine Weiterbildungsoffensive für Menschen in der Sozialhilfe. In erster Linie sollen die Grundkompetenzen geschult werden, die als Voraussetzung gelten für eine Berufsausbildung. Im Fokus dieser Anstrengungen sind in erster Linie jüngere Migranten und Flüchtlinge, auch wenn dies nicht explizit formuliert wird. Das an sich unbestrittene Anliegen kann das Blut von Menschen, die nach einem erfolgreichen Berufsleben in den Fängen der Sozialhilfe landen, oder ausgesteuert von ihrem Altersvermögen zehren, ganz schön in Wallung bringen!

Diesen erfahrenden Berufsleuten müssen oft tatenlos zuzusehen, wie ihre Arbeitsmarktfähigkeit schwindet, weil ihnen fachspezifische Weiter- bzw. Umschulungen oder Berufsverbandsbeiträge von der Sozialhilfe vorenthalten werden. Geld für Vernetzung oder Business-Look steht erst gar nicht zur Diskussion. Geht ein Laptop oder ein Mobile defekt, so müssen die Neuanschaffungen vom Munde abgespart oder bei Stiftungen erbettelt werden. Kürzlich entgegnete die SKOS-Rechtsberatung gegenüber Avenir50plus, dass sich ja bereits für 100 Franken gute PC-Geräte auf dem Markt kaufen liessen! Wer das locker daher sagt, hat ausgeblendet, dass heute bereits ein neues Office-Programm 140 Franken kostet. Und wer dessen unkundig ist, kann die Integration sowieso vergessen.

Beiträge an eine Zweitausbildung oder Umschulung können zwar gemäss Abschnitt H.6 der SKOS-Richtlinien geleistet werden, wenn damit die Vermittlungsfähigkeit der betroffenen Person steigt. Von solchen Leistungen können Ältere nur träumen. In dieser Hinsicht sind sich die sogenannten Sozialfachleute einig: Keinen Franken für diejenigen, die der Markt nicht mehr will. Trotzdem verlangen immer noch viele Gemeinden von über 60-Jährigen, dass sie ihre Bewerbungen der Sozialbehörde als Beweis ihrer Bemühungen abliefern!

Ein bildungsfeindlicher Wind gegenüber Älteren weht bereits auf Stufe RAV: Das zeigt u.a. eine aktuelle Antwort eines Stadt-Zürcher RAV auf einen Antrag eines Versicherten. Kurz vor der Aussteuerung beantragte dieser den SVEB-1 Kurs in der Hoffnung, dieser befähige ihn, mittels seiner hohen Sprachkompetenzen Flüchtlinge zu unterrichten und somit die Arbeitslosigkeit zumindest nach der Aussteuerung zu vermeiden. Die Ablehnung war so unmissverständlich wie unkorrekt: «Der beantragte Kurs gilt seit vielen Jahren als berufs- und betriebliche Grundausbildung. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die Grundausbildung nicht Sache der Arbeitslosenversicherung.»

Erfolgt die gut gemeinte Bildungsoffensive wie so vieles nicht zu spät? Ist ein guter Bildungsrucksack heute ein Garant für einen Job angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt? Die Analyse von Ivo Willimann, Dozent Hochschule Luzern, zur Gefährdung der Arbeitsplätze durch die Digitalisierung, zeigt ein eher düsteres Bild: Rund 65 Prozent der Arbeitsplätze von Personen mit Berufsbildung sind in den nächsten 15 Jahren gefährdet, 47 Prozent derjenigen mit tertiärer Ausbildung. Nach Willimann, der die Oxford Studie auf die Bildungslandschaft der Schweiz heruntergebrochen hat, trifft es vor allem die Bildungsmittelschicht. Sollte ihm die Zukunft recht geben, wäre die Berufsbildung an sich kein Garant mehr für einen Job im digitalen Zeitalter. Und trotzdem unterstützen wir jegliche Weiterbildungsbestrebungen für Jüngere und Ältere.

Denjenigen, die der Arbeitsmarkt aber definitiv nicht mehr will, soll man spätestens ab 55 den Gang auf das Sozialamt ersparen, sei es in Form eines Grundeinkommens oder mittels einer Form der Ergänzungsleistungen.
Medienmitteilung SKOS
Offener Brief Avenir50plus

Manifest 50plus: wohin, wozu…

Manifest 50plus: wohin, wozu…

Die Angst davor, zu viele ältere Erwerbslose könnten bei den nächsten Wahlen in die Arme der SVP fallen, bewog das Nationalrats-Trio Pardini, Wermuth und Ritz zur Einladung der älteren Erwerbslosen ins Bundeshaus. Ein Manifest 50plus soll richten, was die linken ParlamentarierInnen bei der leidigen Inländervorrang-Debatte mit ihrem Lavieren an Stimmen bei den Älteren einbüssten. War im Juni 2017 anlässlich des ersten Treffens der Blick als Exklusivmedium noch dabei, so wurde er beim zweiten Treffen vom 30. November 2017 vor die Türe verbannt. Zu gross war die Angst der Einladenden vor einem für sie ungünstigen Debakel, das von Betroffenen hätte losgetreten werden können. Die Abwesenheit der Medien erklärte dann auch, warum beim zweiten Treffen seitens der Nationalräte nur gerade noch der harte Kern Pardini und Wermuth zugegen waren. Selbst Ritz verabschiedete sich nach ihrer Ansprache, die so manchem der 50 Anwesenden das Gefühl hinterliess, man sei im Geiste behindert statt einfach nur qualifiziert und ohne bezahlte Arbeit. Warum man Nationalrätin Bea Heim, eine der ersten, die im Parlament Vorstösse zum Thema 50plus lancierte, erst am Vorabend des Treffens über den Anlass informierte, zeigt, wie wenig Sorgfalt und Interesse an einer breiten Abstützung bestand.

Auch die Einladung an den Verband Avenir50plus erfolgte kurzfristig. Beigefügt war ein Entwurf eines Manifestes 50plus. Sprache und Inhalte verraten, dass der Entwurf in wenigen Minuten von einem der Materie Unkundigen zu Blatt gebracht wurde. Wie sonst könnte es da heissen, dass sich Menschen ab 50 trotz generell sinkender Arbeitslosigkeit einem steigenden Risiko ausgesetzt sehen, ihre Stelle zu verlieren, und das in einem Manifest, das für die nächsten Jahre Gültigkeit haben soll. Die Erwerbslosigkeit ist zwar seit Februar 2017 leicht rückläufig, aber aktuell sind immer noch rund 20 000 Personen über 45 mehr arbeitslos als 2012. Das ohne Berücksichtigung der Ausgesteuerten und der Sozialhilfe-Statistik, die im Alter steigende Zahlen ausweist, ganz zu schweigen vom angekündigten Abbau von Jobs durch Banken & Co.

Man verzichtete ganz bewusst bei der Vorbereitung auf den Einbezug der Erwerbslosenverbände bei der Erstellung des Manifestes. Wie Pardini im Nachhinein bei Kaffee und Kuchen preisgab, wollte man damit verhindern, dass die Forderungen in eine «falsche» Richtung gehen. Trotz dieses Misstrauens besserte das Trio ihren Entwurf kurzfristig vor der Zusammenkunft nach, indem einige Forderungen des Entwurfes von Avenir50plus und Workfair 50+ – wohlverstanden ohne Quellenangaben – übernommen wurden. Obwohl Konsens der Erwerbslosen darüber herrschte, dass keine Aussagen zur Personenfreizügigkeit ins Manifest gehören, konnte der Vorsitzende Pardini es nicht unterlassen, sein Credo kundzutun. Er zeigt sich der festen Überzeugung, dass die Schweiz ihren Reichtum den Einwandernden verdanke. Bezogen auf das Vermögen der UNIA, ein mit Geld wahrlich gesegneter Verband, mag das zutreffen. Die Migration stärkte deren Einfluss und vermehrte Abgaben durch die Arbeitgeber. Aber verpflichtet das gleichzeitig zu einer Blindheit gegenüber den Schattenseiten der Personenfreizügigkeit, von denen vor allem Ältere betroffen sind? Die Zahlen belegen eindeutig, dass die PFZ zum Einfallstor von Niederqualifizierten geworden ist. Doch wer das ausspricht, gerät unter Generalverdacht ein rechter Nationalist zu sein.

Wurde der Verband Avenir50plus beim ersten Treffen noch als Verband der Erwerbslosen begrüsst, änderten Pardini & Co das Drehbuch für den zweiten Anlass. Wir wurden als Verband kurzerhand ignoriert. Alle Anwesenden, auch sie selbst, seien ab jetzt nur noch natürliche Personen ohne Mandat, lautete Pardinis paternalistischer Entscheid. Warum wohl wurden die Anwesenden dann trotzdem aufgefordert, auf der Präsenzliste die zugehörige Organisation anzuführen! Vor diesem Hintergrund stellt sich den Betroffenen berechtigt die Frage, welchen Nutzen denn ein gemeinsames Manifest 50plus hat, das lediglich von lauter Solotanzenden getragen wird.

Die Forderung nach einer altersneutralen Pensionskassenlösung, eine der Hauptforderungen aller älteren Erwerbslosen, wurde vom Vorsitzenden Pardini, der, wie die Gewerkschaften, eine solche Lösung ablehnen, mit Absicht auf das Folgetreffen im März 2018 vertagt. Ein Beamter des Bundesamtes für Sozialversicherungen soll es dannzumal richten und den Anwesenden die Augen öffnen über die Schwierigkeiten, die eine solche Systemänderung zur Folge hätte. Und schliesslich wollen Pardini & Co die Jungen nicht mehr belasten, aus Angst, sie als Wählende zu verlieren.

Die zweite Säule war von Anfang an eine Fehlkonstruktion der Bürgerlichen. Sie diente der Einbindung des Volkes in die Finanzierung einer Anlagepolitik, die den Immobilienmarkt immer wieder an den Rand des Zusammenbruchs brachte. Aber warum denn um Himmels Willen stellen sich die Linken wie Winkelriede vor dieses Fehlkonstrukt? Warum verteidigen sie nun auch noch die altersdiskriminierende Altersstaffelung der Pensionskassenbeiträge, nachdem sie ihre Wahlchancen bei den Älteren bereits als Hüter der Personenfreizügigkeit unnötig aufs Spiel setzten?

Einigen Effort kostete es Avenir50pus, die Anliegen zur Sozialhilfe im Manifest 50plus zu verteidigen, als ob es nicht gerade die Aufgabe eines Manifestes wäre, die Anliegen der Gruppe von Erwerbslosen, die das Ende der Kaskade erreicht haben, zu schützen.

Dem Politspektakel fernbleiben kann und darf doch nicht die einzige Alternative bleiben. Oder doch?

Rück- und Ausblick

Rück- und Ausblick

Ein Jahr geht zu Ende, Zeit für einen kurzen Rück- und Ausblick auf das Geschehen rund um die Erwerbslosigkeit im Alter. Die Seco-Statistik der Stellensuchenden weist seit Februar 2017 erstmals einen geringen Rückgang aus. Kein Grund zum Jubeln! Aktuell sind rund 20 000 Personen über 45 mehr auf Stellensuche als 2012. Nicht mitgezählt sind all die Ausgesteuerten. Die Umsetzung des Inländer-Light-Vorrangs, das klägliche Resultat der Umsetzung der MEI, geht nur zögerlich voran. Mitte 2018 soll er erstmals zur Anwendung kommen bei Berufsgruppen, die eine Arbeitslosigkeit von über 8 Prozent ausweisen. Das Prozedere macht deutlich, was Insider schon lange vermuten: Es scheint umstritten, ob die bestehende Seco-Software ein tauglicher Abgleich von Angeboten und Suchenden zulässt. In Diskussion steht eine Neuanschaffung mit Kosten von einigen Millionen Franken. Die veraltete Software ist denn auch dafür verantwortlich, dass die RAV-Behörden, die für ihre Arbeit pro Jahr über 500 Millionen Franken aufwenden, jährlich nur gerade eine Vermittlerquote von 7 bis 10 Prozent ausweisen. Von diesem Versagen lenkte das RAV mit einer Sanktionsquote ab, die im Vergleich zu andern OECD-Ländern die höchste ist. Niemand hat das in der Vergangenheit reklamiert.

Es ist nicht der Skandal um die Paradise-Enthüllungen, die der Strasse Diskussionsstoff bringen. Nein, es sind die Sozialhilfebeziehenden, die IV-Beziehenden und die Flüchtlinge, die Volk und Parlament in Rage versetzen. Mit GPS-Peilsendern sollen diese potentiellen Betrüger Tag und Nacht überwacht werden, um die Sozialwerke um ja kein «Schweizer-Fränkli» zu prellen. So will es der Ständerat, an vordersten Front SVP und CVP-Ständerat Graber. Das Schlimmste wurde abgewendet, indem jetzt zumindest ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Der Fokus richtet sich landauf, landab auf den Abbau bei den Schwächsten. So hat das Berner Parlament, angetrieben durch die SVP-Regierung, kürzlich eine 10-prozentige Kürzung der Leistungen für alle Sozialhilfebeziehenden beschlossen. Auch der Kanton Aargau beabsichtigt einen Leistungsabbau, ein Kanton, bei dem die Vermögensobergrenze für den Bezug von Leistungen schon jetzt bei 1500 Franken liegt. Im Falle eines Todes lassen sich damit nicht einmal die Beisetzungskosten berappen. Das Vermögen von Älteren soll unter die Staatskontrolle. Wer mehr als 10 000 Franken pro Jahr ausgibt, wird später keine Ergänzungsleistungen erhalten. So die Absicht des SP-Bundesrates Berset anlässlich der EL-Gesetzesberatung.

Wie würdelos das doch alles ist für ein reiches Land! Und in wessen Diensten die Sparhysterie erst steht. Je knapper das Fussvolk gehalten wird, desto mehr plagt der Alltagsstress das Überleben. Stress reduziert die Denkfähigkeit und die Kreativität. Das erklärt den unhinterfragten Freiraum des Finanzkasinokapitalismus und das Treiben der Banken. Ungeniert ereifert sich Bankenchef Ermotti in der Öffentlichkeit ob den Lohnobergrenzen für Banken-CEOs, die er als Werk von neidischen Beamten verhöhnt. Vergessen ist offenbar, dass unlängst diese Beamten mit öffentlichen Mitteln die Banken vor dem Zusammenbruch retteten. Er und seine 12-köpfige Geschäftsleitung kassierten 2016 rund 100 Millionen, im Schnitt rund 8 Millionen pro Kopf. In etwa entspricht das dem Jahreseinkommen von über 4 000 Sozialhilfebeziehenden. Oben Bonus-Party, unten verschiebt man Abteilungen nach Biel und Schaffhausen, um die Lohnkosten einzusparen, kommentiert der Inside-Paradeplatz zu Recht. In dieses Klima passt auch der Entscheid des Parlamentes in der Wintersession zur Vollgeld-Initiative. Die Geldschöpfung soll weiterhin den privaten Banken überlassen werden, die mit den Gewinnen die Wetten auf die Vernichtung ganzer Länder finanzieren. Würde man die Hoheit der Geldschöpfung, einzig in die Kompetenz der Nationalbank legen, wie das einst dem Willen des Volkes entsprochen hat, würde dem Staat viel Geld zufliessen.

Und was bringt die Zukunft? Die General Electric plant den Abbau von 1400 Stellen im Aargau. Der Abbau erfolgt in der Schweiz, weil die Schweizer Sozialpläne für Arbeitgeber viel günstiger sind als diejenigen der angrenzenden Länder. Solche Überlegungen haben in der Vergangenheit auch in der Papierindustrie zahlreiche Arbeitsplätze gekostet. Ermotti rechnet aufgrund der Digitalisierung mit dem Verlust von 30 Prozent der 95 000 Arbeitsplätze bei der UBS. Auch die Konkurrenz CS stellt weiteren Stellenabbau in Aussicht. Weder solch düstere Prognosen noch das Szenarium der Alterung der Gesellschaft, noch die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt halten den Bundesrat von seiner rosigen Einschätzung ab. Geht es nach ihm, wird die Zukunft uns sogar zusätzliche Arbeitsplätze bescheren. Was in der Phase der digitalen Aufrüstung durchaus kurzfristig zutreffen kann, wird oder muss sich langfristig ins Gegenteil verkehren. Die Effizienzsteigerung bestehender Märkte kann gar nicht zusätzliche bezahlte Arbeit hervorbringen, genau so wenig, wie sich die Geldmenge unendlich ausdehnen lässt. Die meisten positiven Szenarien vernachlässigen in den Berechnungen den Umstand, dass der Globalisierungsprozess als weitgehend abgeschlossen gilt. Auswege bringen nur Kriege, und die sind gar nicht so weit entfernt.

Prosit neues Jahr! Doch lassen wir uns ob solcher Szenarien nicht erdrücken. Angst ist und war noch nie ein guter Begleiter. Sich unterkriegen lassen wäre ganz im Sinne derjenigen, die oben abkassieren und nach unten die Stiefel einsetzen. Die Kraft zur Veränderung wohnt denjenigen inne, die aus der Liebe schöpfen. Unterstützen wir uns gegenseitig in dieser Fähigkeit und nutzen wir unsere Chancen. In Kooperation mit andern lässt sich viel verändern. Wir als Verband Avenir50plus leben diese Werte und bleiben dran.

Brave Schulmädchenarbeit

«Diskriminierung von Älteren auf dem Arbeitsmarkt.», so das Thema des Podiums, organisiert vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Bern. Anlass war die Präsentation des Grundrechtskataloges für Ältere, den das Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesrates erarbeitet hat. Das Podium war ohne Ausnahme mit auf dem Arbeitsmarkt Privilegierten bestückt, in der Mehrzahl sogar mit Personen unter 50. Präsident des Arbeitgeberverbandes der Banken, Balz Stückelberger liess die Anwesenden wissen, dass nicht in erster Linie Bildung vor Erwerbslosigkeit im Alter schütze, sondern Kompetenzen. Als wichtigste nannte der die Anpassungsfähigkeit! Die älteren Erwerbslosen durften sich am Ende mit Fragen einbringen. Die Moderatorin liess die Kritik an dieser paternalistischen Debattierkultur nicht gelten. Sie habe sich lange überlegt, ob man Betroffene ins Podium einbinden soll. Doch sie sei zum Schluss gekommen, dass sie alle irgendwie zu den Betroffenen gehörten! Der anschliessende Blick in das präsentierte Büchlein mit dem Titel «Gleiche Rechte im Alter», dass das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt ist, lässt nur eine Ahnung zu: Die Angst, als wissenschaftliche Mitarbeitende einst zu den Betroffenen zu gehören, liess ein Werk entstehen, dass weder Biss noch Nutzen hat. Ja, da hat die Betroffenheit zugeschlagen, in Form von vorauseilendem Gehorsam.

Die Print-Version kann – solange Vorrat – kostenlos bei der Geschäftsstelle des SKMR (Tel. 031 631 86 51 oder skmr@skmr.unibe.ch) bezogen werden.