29. Apr. 2018 | Soziales
Statt Einheimische anzustellen, deckt die Wirtschaft Baselland ihren Bedarf nach Mitarbeitenden nur allzu oft aus dem nahen Ausland. Das belegt die seit 2009 stetig steigende Anzahl GrenzgängerInnen, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit bei den niederqualifizierten Berufen. Nicht genug damit. Mittels Überweisung der Motion zur Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe um 30 Prozent (Basellandschaftliche Zeitung vom 27.4.2018), wird der Bock auch noch zum Gärtner gemacht. In Baselland leben heute rund 2000 Personen im Alter über 45, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie wollen alle nichts lieber als existenzsichernde Arbeit, die ihnen die Wirtschaft aufgrund ihres Alters verwehrt. Eine Kürzung des Grundbedarfs von heute 986 Franken käme einer totalen Isolation dieser Menschen gleich. Arbeitslosigkeit und Isolation bringen todbringenden Stress, glaubt man den aktuellen Studien des Neurologen Manfred Spitzer. Das kann und darf sich ein reicher Kanton nicht leisten.
Es macht ganz den Anschein, als dass man unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Kosten der älteren Einheimischen zu korrigieren versucht. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe wurde bereits 2005 von der SKOS auf 986 Franken herunter gekürzt, um mit der Differenz den Anreiz der Integrationsleistungen zu finanzieren. Die Wirkung der Integrationsleistungen wird mittlerweile von vielen Fachleuten in Frage gestellt. Insbesondere für all diejenigen, die Arbeit möchten, von der Wirtschaft aber verschmäht werden, hat dieser Systemwechsel nur Nachteile gebracht. Ihnen steht weniger Geld für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Das Alter ist jedoch oft mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden, sei es wegen vermehrten altersbedingten körperlichen Belastungen, aber auch aufgrund seelischer Disfunktionen, die sich aufgrund einer frühzeitig ungewollten Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt einstellen. Der heutige Grundbedarf in der Sozialhilfe ist mit 986 Franken bereits eine Zumutung für die Betroffenen, der keinesfalls unterschritten werden darf!
Avenir50plus hat durchaus Verständnis für die Sorgen der Sozialhilfegemeinden mit den steigenden Fallzahlen. Das Problem lässt sich aber nur lösen, indem man auf nationaler Ebene ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe schafft, dass die Finanzierung auf eine tragfähige Basis stellt, welche die Gemeinden entlastet. Damit würde auch der Sozialtourismus unterbunden, der in vielen Gemeinden dazu führt, dass man Wohnungsbesitzer öffentlich aufruft, keine Wohnungen mehr an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Lösen wir das Problem doch dort, wo es alle entlastet: Rufen wir die Wirtschaft auf, mehr zu tun für die Integration einheimischer Arbeitskräfte, insbesondere auch der älteren.
Heidi Joos / Christian Fischer
1. Apr. 2018 | Arbeitsmarkt
Wer ausgesteuert wird, soll weiterhin beim RAV angemeldet bleiben, auch wenn RAV-Beratende einem oft das Gegenteil raten. Damit werden Betroffene weiterhin in der Seco-Statistik der Stellensuchenden mitgezählt. Versteht sich, dass dies nicht Zugunsten der RAV ist, deren Leistung an der Anzahl Abmeldungen gemessen wird.
Ein Vorteil für die diejenigen, die angemeldet bleiben liegt auch darin, dass sie ab dem 1. Juli 2018 vom Inländervorrang light profitieren dürfen. Was dieser beinhaltet, siehe Luzerner Zeitung vom 28. März.
Immer wieder äusserten Betroffene gegenüber Avenir50plus Angst, sie müssten auf diese Weise dem RAV weiterhin Bewerbungen vorlegen. Dem ist nicht so, auch wenn wir bei einer Umfrage bei RAV-Leitenden gemerkt haben, dass diese das Recht nicht korrekt handhaben und tatsächlich Bewerbungen einfordern. Ausgenommen sind jedoch diejenigen, die das Sozialamt wieder beim RAV anmeldet. Dort greifen rechtlich die Auflagen des Sozialamtes betreffend Bewerbungen.
Um Klarheit zu schaffen, forderte Avenir50plus deshalb vom Seco-Rechtsdienst eine verbindliche Antwort ein, die wir Euch für den Fall, dass Euer RAV dies anders handhabt, in Form eines Briefes zur Verfügung stellen.
1. Apr. 2018 | Aktionen
Am 5. April, 10.15 Uhr werden auf dem Waisenhausplatz in Bern die Medien über das Referendum informiert. Wer kann, soll dabei sein. Danach können hier die Unterschriftenbogen zum Sammeln heruntergeladen werden. Aber Achtung: Die 50 000 Unterschriften müssen in nur 95 Tagen gesammelt, beglaubigt und eingereich sein. Es bleibt nicht viel Zeit. Doch wir nutzen sie. Seit letzten Mittwoch haben sich 9000 Personen bereit erklärt, je 10 Unterschriften oder mehr zu sammeln. Weitere Zusagen sind erwünscht. Avenir50plus unterstützt das Referendum voll und ganz.
21. März 2018 | Aktionen
Statt wie vereinbart, die strittigen Punkte des Manifestes 50plus im März 2018 gemeinsam mit den Erwerbslosen im Bundeshaus zu bereinigen, teilte das Trio Pardini, Wermuth und Rytz den Teilnehmenden 50plus per Mail vom 19. März überraschend das AUS mit.
Eine breite Allianz von NationalrätInnen unter der Führung von Corrado Pardini nimmt sich der Anliegen der älteren Erwerbslosen an, titelte der Blick im Juni 2017. Rund 50 Betroffene fanden sich damals nebst den Erwerbslosenverbänden im Bundeshaus zur Auslegeordnung ein. Das an der zweiten Zusammenkunft im November vom Trio in einem Schnellschuss verfasste und vorgelegte Manifest 50plus, erlitt im Austausch mit Betroffenen erste Abstriche. So mussten positive Aussagen zur Personenfreizügigkeit auf Druck der Erwerbslosenverbände gestrichen werden. Auch die Forderung nach einem umfassenden Kündigungsschutz erlitt Schiffbruch. Das strittige Anliegen nach altersneutralen Pensionskassenbeiträgen wurde wohlweisslich auf den dritten Austausch im März 2018 vertagt. Dieser Forderung hätten Pardini & Co niemals zustimmen können. Mit einem AUS manövriert sich das Trio geschickt aus der Verantwortung, allenfalls einem Mehrheitsentscheid folgen zu müssen.
Die Frage bleibt, ob man auf diese Weise mit gleichberechtigten Partnern umgeht? Es war der Vorsitzende Corrado Pardini, der an der Novembersitzung im Bundeshaus explizit Wert auf die Feststellung legte, dass alle im Saal gleichberechtige Partner seien. Das AUS jedoch wurde vom Trio im Alleingang beschlossen.
Zankapfel altersabhängige Pensionskassenbeiträge
Seit Einführung der zweiten Säule sind die altersabhängigen Pensionskassenbeiträge ein Zankapfel. Sie standen schon immer im Verdacht, die älteren Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren. Mittlerweile benennt dies auch die OECD gegenüber dem Bundesrat. Im Rahmen des Berichtes Polla gewährte der Bundesrat 1995 den Betroffenen als Antwort auf entsprechende Vorstösse des Parlamentes eine Frühpensionierungslösung, die man jetzt im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben wieder zurück nimmt. Das Seco reagierte zusätzlich mit der Einführung der besonderen Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für Ältere. Stellen Arbeitgeber Ältere ein, können diese im ersten Halbjahr gegenüber der Arbeitslosenkasse bis 60 Prozent des Lohnes geltend machen. Im zweiten Halbjahr, das in der Praxis meist nicht bewilligt wird, wären es noch 40 Prozent. Dieses Instrument, so gut gemeint es als Ausgleich für höhere Pensionskassenbeiträge bei Älteren auch ist, es hat einen diskriminierenden Aspekt. Wer will schon mit einem prallen Ausbildungs- und Erfahrungsrucksack seinem zukünftigen Arbeitgeber Einarbeitungszuschüsse in Aussicht stellen müssen. Für Arbeitgeber tönt das nach verminderter Leistungsfähigkeit, und das trifft in der Regel nicht zu. Zudem werden die EAZ von einigen Kantonen immer noch sehr restriktiv gehandhabt.
Handlungsbedarf vor den Wahlen unbestritten
Allen voran die CVP sieht in den altersabhängigen Beiträgen seit Jahren einen Stolperstein für ältere Jobsuchende. Vor den letzten Wahlen griff auch FDP-Ständeratskandidat Philipp Müller dieses Thema in der Sonntagszeitung auf. Als ehemaliger Maler und Gipser-Meister wusste er nur zu genau, wie KMU-Arbeitgeber rechnen müssen in Konkurrenz mit den EU-Anbietern. Auch die NZZ stellte die altersunabhängigen Beiträge als alte Zöpfe in Frage. Doch kaum war die Wahl-Show über die Bühne, verschwanden die kritischen Stimmen bei der Beratung im Rahmen der Altersreform 2020. Alles blieb beim Alten. Nicht einmal die minimen Anpassungen, die Bundesrat Berset vorschlug, hatten eine Chance.
Bedenkliche Rolle der Gewerkschaften
Ökonom Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wird nicht müde, das Thema der altersabhängigen BVG-Beiträge landauf, landab herunterzuspielen, als wäre der SGB Architekt dieses misslichen altersdiskriminierenden BVG-Konstruktes. Auch Pardini stellt sich in dieser Frage hinter Bundesrat Schneider Ammann und das Seco, wie das aktuelle Schreiben belegt. In deren Augen sind die höheren Sozialabgaben kein Thema für Arbeitgeber bei der Anstellung. Diejenigen, die da so herbeireden, wissen aus ihrer Praxis haargenau, dass viele Firmen ihr Personal direkt im Ausland rekrutieren, um Lohnkosten tief zu halten. Im Gegensatz dazu sind die meisten KMU-Arbeitgeber mittlerweile so ehrlich, dass sie den Kostenfaktor der höheren BVG-Beiträge von sich aus thematisieren. Doch ausgerechnet an den Linken prallen solche Statements ab. Das ist enttäuschend, denn bei einigen Anliegen wie Weiterbildung oder Ausbau der ALV-Leistungen für Ältere, die Avenir50plus wichtig sind, ist die SP ein verlässlicher Partner im Bundeshaus.
Stufenweise Hinführung zu altersneutralen Beiträgen
Die Hinführung zu einer altersneutralen Lösung ist mit Kosten verbunden. Das ist Avenir50plus bewusst. Verbesserungen sind selten kostenneutral. Aber die älteren Jobsuchenden, die aufgrund der Alterung der Gesellschaft immer mehr werden, zehn und mehr Jahre vor der Pensionierung in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, ist auch keine kostenneutrale Lösung. Folgekosten zeigen sich im Gesundheitswesen, in der Sozialhilfe, im Alter bei den Ergänzungsleistungen. Die steigende Unzufriedenheit in der Bevölkerung sowie die Angst vor Armut im Alter kennt ihren eigenen Preis. Die Arbeitsproduktivität wird davon nicht profitieren.
Übergangslösung: Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge durch ALV
In einer Übergangslösung könnte der Bundesrat die EAZ für Ältere, die in der Praxis selten voll ausgeschöpft werden, einsetzen für die Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge bei älteren Jobsuchenden, so wie es zwei Kantone in der Schweiz im Kampf gegen Arbeitslosigkeit im Alter bereits handhaben. Im Kanton Freiburg erhalten die Arbeitgeber während eines Jahres die Arbeitgeberbeiträge subventioniert, wenn sie einen älteren Mitarbeitenden einstellen. Die Erfahrungen damit sind positiv, kommuniziert die Regierung, und setzte das Alter der Versicherten, die von einer solchen Lösung profitieren, von 50 auf 45 Jahren herunter.
Bald eine nationale Initiative
Workfair 50+ Basel hält die Bedenken der mit ihr befreundeten SP nicht davon ab, demnächst eine nationale Initiative zu lancieren, die altersneutrale BVG-Beiträge verlangt, bekräftigt Pierre Bayersdörfer im Gespräch mit Avenir50plus. Sein Motto: Jetzt erst recht. Avenir50plus wird dieses Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, aber wegen fehlender Kapazität nicht im Initiativkomitee mitarbeiten. Die kostenlose Beratung der Betroffenen ist und bleibt für Avenir50plus ein wichtiges Anliegen, das nicht Ideen geopfert werden darf, deren Umsetzung, falls überhaupt, erst in zehn Jahren zu erwarten ist.
Heidi Joos
5. März 2018 | Arbeitsmarkt
Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind. Weiterführende Informationen
5. März 2018 | Arbeitsmarkt
Der Club SRF widmete am 2018.02.20 dem Thema «Ausgesteuerte» eine Sendung. Die Betroffenen waren mit einer Stimme vertreten. Kurzfristig ausgeladen wurde die Geschäftsführerin Avenir50plus so wie auch die Co-Präsidentin der SKOS, Therese Frösch.
Wie anders wäre doch die Diskussion verlaufen, hätte Therese Frösch den mutigen SKOS-Vorschlag in die Club-Runde einbringen können, der zwei Tage später öffentlich wurde: «Keine Austeuerung mehr für 55plus». Valentin Vogt, der sich als Bewahrer veralteter RAV-Strukturen ins Zeug legte und unwidersprochen behauptete, Vermittlung sei nicht der Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlung, wäre recht ins Schwitzen gekommen. Für Arbeitgeber und Bürgerliche gilt schon lange das Credo: Aussitzen, ja keine neuen Gesetze, die Baby-Boomer sind bald alle in Pension und dann hat sich das Problem gelöst.» Auch Corado Pardini, der sich einmal mehr mit dem Kündigungsschutz profilierte, den die Arbeitslosenverbände so nicht wollen, hätte sich mit dem Drama der Älteren in der Sozialhilfe auseinandersetzen müssen oder als Gewerkschafter vielleicht mit der Zukunft. Wir stehen heute vor einer der grössten Strukturveränderungen der Arbeitswelt in der Geschichte. Der Swissmem-Verband rechnet damit, dass in den nächsten 15 Jahren jeder dritte Beruf verschwindet und fordert präventiv Standortbestimmungen und ein Weiterbildungsangebot für 45plus. Kein Wort war darüber war zu hören, stattdessen mussten die Zuschauenden mit einer unsicheren RAV-Beratenden Vorlieb nehmen, die je nach Wind, die älteren Arbeitslosen einmal als selbstbewusst und dann aber auch wieder als gegenteilig taxierte. Wäre da nicht die Betroffene Daniela Häderli gewesen, die erfrischend über ihre unzähligen Arbeitsbemühungen sprach, um den Betroffenen damit Mut zu machen, so hätte sich der Gedanke aufgedrängt, ob diese Art von Staatsfernsehen denn wirklich die Gebühren wert sind, die es kostet. Es kann aber auch zutreffen, dass man die Bürgerlichen mit dieser netten Runde für deren Nein zur No-Billag-Initiative belohnen wollte.
Club-Sendung 2018.02.20.
Bundesgerichtsurteil 2014 über Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Alter
5. März 2018 | Aktionen
Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.
Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.
Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.
Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.
Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.
Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.
Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.
Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.
22. Feb. 2018 | Aktionen
Wer im Alter 55plus die Kündigung erhält, soll nach offiziellem Taggeldbezug nicht mehr ausgesteuert werden, sondern weiterhin bei der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe der Ergänzungsleistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Personen 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Die SKOS will damit verhindern, dass immer mehr ältere Menschen von Sozialhilfe leben müssen. Somit bliebe ihnen die Schmach erspart. Die finanzielle Absicherung, auch wenn sie am Existenzminimum liegt, lässt immerhin mehr Spielraum zu als das Sozialhilfegeld, um allenfalls wieder Fuss in der Selbständigkeit, wenn alle anderen Stricke reissen.
Der Vorschlag stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn noch nicht alle Details einer allfälligen Umsetzung geklärt sind. Was passiert mit denen, die mit 54 Jahren eine Kündigung erhalten? Müssen diese nach der Aussteuerung weiterhin Sozialhilfe beziehen? Wie wird die Bewerbungspflicht umgesetzt? Werden die gesundheitlichen Schwierigkeiten berücksichtigt? Es gibt immer mehr Betroffene, die ertragen es psychisch nicht, über Jahre nur Absagen zu kassieren. Die Marktchancen sind denn auch nicht für alle gleich. Die Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung zu garantieren ist insofern eine akzeptable Lösung, als die Kosten u.a. auch von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Verweigert sich die Wirtschaft weiterhin, Ältere anzustellen, wird es für die Unternehmen eine teure Lösung.
Im März 2017 überreichte Avenir50plus in einer Aktion (siehe Bild) der SKOS ihre Vorschläge. Unsere Forderungen zielten zwar einen Schritt weiter Richtung Grundeinkommen ab 50, aber mit diesem Zwischenschritt lässt sich gut leben. So heiss das Menü der SKOS, politisch gegessen ist es noch lange nicht. Also schreibt Kommentare und mischt Euch in den politischen Diskurs ein.
Medienmitteilung SKOS vom 22.2.2018
Erläuternder Bericht vom 22.2.2018
SRF 1 Rendevour 22.2.2018 Wenn die Aussteuerung droht
6. Feb. 2018 | Aktionen
Die beiden parlamentarischen Initiativen 16.502 und 16.503, die eine Verbesserung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitssuchende anstreben, wurden Ende Januar 2018 mit 18:6 bzw. 19:6 Stimmen von der Nationalratskommission Wirtschaft und Arbeit (WAK) abgelehnt. Die Arbeitslosenquote wie auch die Aussteuerungsquote der über 55-Jährigen sei tiefer als in gewissen andern Altersgruppen. Die vorhandenen Massnahmen seien ausreichend. Der Fokus solle auf die rasche Wiedereingliederung der Betroffenen gelegt werden. Da sei die Wirtschaft gefragt. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich mit Erfolg gegen eine linke Minderheit durch. Ebenfalls bachab geschickt wurde von einer Mehrheit die Petition von Avenir50plus, die altersneutrale Pensionskassenbeiträge verlangt. Im Gegensatz zu den parlamentarischen Initiativen muss die Petition von Avenir50plus noch von der WAK des Ständerates behandelt werden.
Zynischer geht’s kaum. Dass das obige Seco-Wording so unkorrekt ist, darüber informierte Avenir50plus die Kommissionsmitglieder im Voraus. Der bürgerliche Schulterschluss gedenkt das Problem der älteren Erwerbslosen auszusitzen. «Irgendwann gehen die Baby-Boomer in die Pension und das Thema erledigt sich von selbst. Jede Entwicklung kennt seinen Kollateralschaden», so der von Johann Schneider Ammann angeführte bürgerliche Tenor, der sich nach aussen in mitfühlende Worte kleidet. Als grösster Profiteur dieser Politik geht die SVP bei den Wahlen 2019 hervor. Sie sitzt in diesen Fragen zwar im gleichen Boot wie CVP und FDP, wird sich aber rechtzeitig als Auffangbecken für Protestwähler positionieren um die Linke, die sich als Lanzenbrecherin für die Personenfreizügigkeit versteht, auszustechen. Wie wünscht man sich doch allseits mehr Differenzierung!
Hier zu den Adressen der Nationalräte der WAK sowie der Ständeräte der WAK. Letztere hat die Petition für altersneutrale Pensionskassenbeiträge noch nicht behandelt.
Infomaterial, das Avenir50plus zuvor den WAK-Mitgliedern zukommen liess.
5. Feb. 2018 | Aktionen
Lieber spät als nie. Die Verbände SKOS und SVEB lancieren eine Weiterbildungsoffensive für Menschen in der Sozialhilfe. In erster Linie sollen die Grundkompetenzen geschult werden, die als Voraussetzung gelten für eine Berufsausbildung. Im Fokus dieser Anstrengungen sind in erster Linie jüngere Migranten und Flüchtlinge, auch wenn dies nicht explizit formuliert wird. Das an sich unbestrittene Anliegen kann das Blut von Menschen, die nach einem erfolgreichen Berufsleben in den Fängen der Sozialhilfe landen, oder ausgesteuert von ihrem Altersvermögen zehren, ganz schön in Wallung bringen!
Diesen erfahrenden Berufsleuten müssen oft tatenlos zuzusehen, wie ihre Arbeitsmarktfähigkeit schwindet, weil ihnen fachspezifische Weiter- bzw. Umschulungen oder Berufsverbandsbeiträge von der Sozialhilfe vorenthalten werden. Geld für Vernetzung oder Business-Look steht erst gar nicht zur Diskussion. Geht ein Laptop oder ein Mobile defekt, so müssen die Neuanschaffungen vom Munde abgespart oder bei Stiftungen erbettelt werden. Kürzlich entgegnete die SKOS-Rechtsberatung gegenüber Avenir50plus, dass sich ja bereits für 100 Franken gute PC-Geräte auf dem Markt kaufen liessen! Wer das locker daher sagt, hat ausgeblendet, dass heute bereits ein neues Office-Programm 140 Franken kostet. Und wer dessen unkundig ist, kann die Integration sowieso vergessen.
Beiträge an eine Zweitausbildung oder Umschulung können zwar gemäss Abschnitt H.6 der SKOS-Richtlinien geleistet werden, wenn damit die Vermittlungsfähigkeit der betroffenen Person steigt. Von solchen Leistungen können Ältere nur träumen. In dieser Hinsicht sind sich die sogenannten Sozialfachleute einig: Keinen Franken für diejenigen, die der Markt nicht mehr will. Trotzdem verlangen immer noch viele Gemeinden von über 60-Jährigen, dass sie ihre Bewerbungen der Sozialbehörde als Beweis ihrer Bemühungen abliefern!
Ein bildungsfeindlicher Wind gegenüber Älteren weht bereits auf Stufe RAV: Das zeigt u.a. eine aktuelle Antwort eines Stadt-Zürcher RAV auf einen Antrag eines Versicherten. Kurz vor der Aussteuerung beantragte dieser den SVEB-1 Kurs in der Hoffnung, dieser befähige ihn, mittels seiner hohen Sprachkompetenzen Flüchtlinge zu unterrichten und somit die Arbeitslosigkeit zumindest nach der Aussteuerung zu vermeiden. Die Ablehnung war so unmissverständlich wie unkorrekt: «Der beantragte Kurs gilt seit vielen Jahren als berufs- und betriebliche Grundausbildung. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die Grundausbildung nicht Sache der Arbeitslosenversicherung.»
Erfolgt die gut gemeinte Bildungsoffensive wie so vieles nicht zu spät? Ist ein guter Bildungsrucksack heute ein Garant für einen Job angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt? Die Analyse von Ivo Willimann, Dozent Hochschule Luzern, zur Gefährdung der Arbeitsplätze durch die Digitalisierung, zeigt ein eher düsteres Bild: Rund 65 Prozent der Arbeitsplätze von Personen mit Berufsbildung sind in den nächsten 15 Jahren gefährdet, 47 Prozent derjenigen mit tertiärer Ausbildung. Nach Willimann, der die Oxford Studie auf die Bildungslandschaft der Schweiz heruntergebrochen hat, trifft es vor allem die Bildungsmittelschicht. Sollte ihm die Zukunft recht geben, wäre die Berufsbildung an sich kein Garant mehr für einen Job im digitalen Zeitalter. Und trotzdem unterstützen wir jegliche Weiterbildungsbestrebungen für Jüngere und Ältere.
Denjenigen, die der Arbeitsmarkt aber definitiv nicht mehr will, soll man spätestens ab 55 den Gang auf das Sozialamt ersparen, sei es in Form eines Grundeinkommens oder mittels einer Form der Ergänzungsleistungen.
Medienmitteilung SKOS
Offener Brief Avenir50plus
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