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Avenir50plus: Erfolg bei Kantonsgericht

Die Arbeitslosenkasse Luzern verweigerte einem Versicherten die zweite Rahmenfrist. Zu Unrecht, wie das Kantonsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2017 feststellt.
Der Versicherte unternahm während der ersten Rahmenfrist alles, um der Schadenminderungspflicht nachzukommen. So arbeitete er während gut einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis auf Abruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Die Arbeitslosenkasse stellte sich auf den Standpunkt, dass sich aufgrund unregelmässigen Arbeitszeiten keine Normalarbeitszeit berechnen lasse und somit die Anspruchsvoraussetzung für eine zweite Rahmenfrist nicht gegeben sei. Dabei ignorierte die Kasse kurzerhand die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diese besagt, dass Arbeitsverhältnisse, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eingegangen werden als regulärer Zwischenverdienst anzurechnen sind.

Da die Rechtsabteilung der Arbeitslosenkasse Luzern personell seit Jahren von der gleichen Person geleitet wird, stellt sich mit Recht die Frage, wie viele Versicherte die Kasse wohl in den letzten zwanzig Jahren um das Recht einer zweiten Rahmenfrist gebracht hat!

Dritte Nationale Konferenz: Es ist Zeit für ein Gesetz gegen Diskriminierung des Alters

Die Politik der Appelle wird auch mit der dritten Jahreskonferenz der Sozialpartner fortgesetzt. Einmal mehr vergeben sich die Akteure damit die Chance, endlich eine Trendwende einzuläuten. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit steigt die Zahl der Stellensuchenden Ü45 stetig an. Im März verzeichnete das Seco über 86 154 Personen im Alter Ü45 auf Stellensuche. Das sind 17 426 mehr als im März 2012. Hinzu kommen noch mehrere zehn Tausend Ausgesteuerte, die von ihrem Ersparten leben oder Sozialhilfe beziehen. Der Fachkräftebericht des Bundesrates aus dem Jahre 2011 geht davon aus, dass rund 420 000 Personen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren nicht mehr im Arbeitsprozess sind, die jedoch arbeiten könnten. Statt sich der Lage zu stellen, reden der Bundesrat und die Sozialpartner die Zahlen der älteren Erwerbslosen weiterhin schön.

In den Vordergrund stellte die Konferenz erneut den Aufruf zur individuellen Weiterbildung. Ein Hohn, diese Worte von denjenigen vernehmen zu müssen, die Anfang Jahr ein zahnloses Weiterbildungsgesetz in Kraft setzten, dass auf eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber in Bezug auf Weiterbildung verzichtet. Das Beispiel Finnland macht deutlich, dass der Fokus auf betrieblicher Weiterbildung äusserst erfolgsversprechend ist, wenn es darum geht, die Arbeitnehmenden auf die Digitalisierungswelle vorzubereiten. Appelle für Standortbestimmungen in der Lebensmitte, ohne Anschlusslösungen in Form von offenen Stipendientöpfen oder Quereinsteigermodellen, sind Lösungsvorschläge für das Schaufenster.

Nicht die fehlende Weiterbildung scheint zudem das Hauptproblem zu sein, warum ältere Jobsuchende erschwert Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Die Tatsache, dass die älteren Langzeitarbeitslosen in der Schweiz im OECD-Vergleich länger arbeitslos sind, lässt den Schluss zu, dass dies im Zusammenhang steht mit den höheren Sozialabgaben, die bei Älteren in der Schweiz aufgrund der Altersstaffelung der Pensionskassengesetzgebung anfallen. Obwohl CVP und FDP in der Vergangenheit immer wieder auf diesen Stolperstein bei der Reintegration von Älteren hingewiesen haben, wurde er im Rahmen der Altersreform 2020 nicht ausgeräumt. Dass der Druck auf die Löhne der Älteren jetzt als korrektiv hinhalten muss für die verpasste Chance der politischen Entscheidungstragenden, ist unannehmbar.

Die Diskriminierung, der sich Ältere bei der Jobsuche täglich auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen, kann nur mit einem gesetzlichen Diskriminierungsschutz gestoppt werden. Dass der Verfassungsartikel 8 nicht ausreicht, um auf der Ebene des Privatrechtes, zu dem das Arbeitsrecht gehört, zu klagen, hat der Bundesrat in seinem Bericht im Frühjahr 2017 bestätigt. Deutschland hat in einem Pilotmodell, das sich auf den Diskriminierungsschutz stützt, aufgezeigt, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren die Chancen von vulnerablen Gruppen, zu denen auch Ältere gehören, deutlich verbessern.

Dass die Konferenz die Betroffenen ausschliesst, während dem sie umstrittene Arbeitsmarkt-Fachleute wie Shelden einlädt, um deren Standpunkte einzubringen, ist für uns inakzeptabel.
Medienmitteilung Avenir50plus als PDF
Medienmitteilung der Jahreskonferenz

Quellen:
Statistik Seco Stellensuchende
Leitfaden für anonymisierte Bewerbungsverfahren
Bundesrat 2017: Recht vor Schutz auf Diskriminierung
Beispiel Finnland, Fortschrittrapport 4, der deutschen Arbeitsmarktbehörde, Seite 28/28

Weitere Berichterstattung im Umfeld der Jahreskonferenz

Unterschreiben Sie jetzt: Inländer zuerst!

Avenir50plus AG, BS und ZH verlangen mit einer kantonalen Petition den Inländervorrang für Unternehmen des öffentlichen Rechts und der subventionierten Unternehmen.
Helfen Sie mit beim Sammeln. Je mehr Unterschriften, desto besser. Verbreiten Sie die Informationen auch über Social Media…Facebook, Twitter….
Einsendeschluss ist der 15. Juni. 2017.
– Petition Aargau Download  –  Petition Aargau Link zur elektronischen Unterschrift
– Petition Basel-Stadt Download  –  Petition Basel-Stadt Link zur elektronischen Unterschrift
– Petition Zürich Download  –  Petition Zürich Link zur elektronischen Unterschrift

Bessere Integration von inländischen Jobsuchenden
Öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran

Regierung und Parlament der Kantone werden mit der Petition gebeten, sich zu verpflichten, analog des Genfer Modells, bei Stellenbesetzungen von Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie bei subventionierten Unternehmen, Bewerbende mit Wohnsitz in der Schweiz zu bevorzugen.

Die Anzahl der Menschen ohne Arbeit nimmt in der Schweiz seit der Einführung der Personenfreizügigkeit jährlich zu. Eine überdurchschnittliche Zunahme zeigt sich bei den Stellensuchenden 45plus. Dass diese Zunahme im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft steht, ist für Betroffene nicht relevant. Trotz dieser Entwicklung haben die nationalen Parlamente bei der Umsetzung der MEI auf einen griffigen Inländervorrang, wie er beispielsweise in Genf 2012 bei der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurde, verzichtet.

Der Kanton Genf hat den Inländervorrang im öffentlichen Dienst bereits 2012 erfolgreich eingeführt und 2014 ausgeweitet u.a. auf die Genfer Verkehrsbetriebe. 2012 waren es in Genf noch 25 Prozent der Stellen, die durch das RAV besetzt wurden, im Jahre 2015 waren es bereits 70 Prozent. Von den rund 30 000 Stellen, die im Kanton Genf neu besetzt werden, entfallen etwa 10 Prozent auf den öffentlichen Sektor.

Eckpfeiler des Genfer Inländervorrangs
                                                                                                                                                    als PDF zum Download

  • Jede vakante Stelle bei den genannten Arbeitgebern muss zunächst dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden. Auf nationaler Ebene tritt der Inländervorrang dagegen in Kraft, sobald in einer bestimmten Branche oder Region überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht.
  • Erst nach einer Frist von zehn Tagen wird der Posten in Genf öffentlich ausgeschrieben. Auf nationaler Ebene ist die Information ebenfalls zunächst beim Arbeitsamt eingeschriebenen Personen vorbehalten. Die Frist ist aber nicht definiert. Es ist lediglich von einer «zeitlich befristeten Massnahme» die Rede.
  • Das Arbeitsamt darf höchstens fünf Kandidaten vorschlagen, die vom Arbeitgeber angehört werden müssen. Ein negativer Entscheid muss schriftlich begründet werden. Im nationalen Gesetz heisst es nur, geeignete Kandidaten seien anzuhören, und das Resultat des Gesprächs oder Tests sei mitzuteilen.Listenpunk
  • Bei gleicher Qualifikation muss in Genf dem vom Arbeitsamt vermittelten Stellensuchenden der Vorrang gegeben werden. Auch Frauen werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt behandelt. Im nationalen Gesetz fehlt ein entsprechender Hinweis.
  • Für Sonderfälle, etwa Rekrutierungen im grossen Stil, können Arbeitgeber und Arbeitsamt in Genf eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren. Unter dieser Klausel läuft die Partnerschaft zwischen den Genfer Verkehrsbetrieben und dem Arbeitsamt.

 

 

 

Rückblick auf GV in Luzern

Der Verband Avenir50plus darf auf eine gelungene Generalversammlung vom Samstag, 18. März 2017 in Luzern zurückblicken, die von 36 Personen besucht wurde. Der bisherige Vorstand mit Suzanne Graf, Erwachsenenbildnerin und Heidi Joos, Coach hat Verstärkung erhalten durch Mary Berchtold, HR-Fachfrau, Myrtha Bucher, Coach, und Maria Kienholz, HR-Integrationsfachfrau. Abschied zu nehmen galt es von Herbert Nell als Präsidenten, nicht aber als Mitglied. Herbert hat vor mehr als vier Jahren gemeinsam mit anderen mitgeholfen, den Verband zu gründen. Wir danken ihm auch an dieser Stelle nochmals für seine vielfältigen Dienste und seine Loyalität und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft als Unternehmer einer Spitex-Dienstleistung weiterhin viel Erfolg. Neu wirbt er als Botschafter 50plus für unsere Anliegen.

Im zweiten Teil informierte Richard Koller vom Verein ZAFI über das Initiativbegehren «Zuerst Arbeit für Inländer (ZAFI)» Der Verein will die Initiative im Juni 2017 lancieren. Die Anwesenden stimmten mit grossem Mehr zu, das Initiativbegehren der überparteilichen Gruppierung um Richard Koller zu unterstützen. Hier zum Entwurf des Initiativtextes, der noch nicht beglaubigt ist.

Wer die Initiative unterstützt, unterstützt damit in erster Linie ein demokratisches Instrument des Volkes, seine Interessen zum Ausdruck zu bringen, verbunden mit der konkreten Absicht, den Diskurs über einen Inländervorrang aufrecht zu erhalten.

Auf volle Zustimmung stiess das Anliegen des Vorstandes Avenir50plus, in den drei Kantonen mit der höchsten Anzahl Erwerbslosen kantonale Petitionen zu lancieren, die einen griffigen Inländervorrang analog dem Genfer Model fordern.

Der fröhliche Ausklang bei Paella und Wein rückte für Momente den Stress, der mit Arbeitssuche verbunden ist, in den Hintergrund. Wir danken allen, die mitgeholfen haben unser Verbandsleben zu bereichern.

 

 

 

 

Klicke, um auf Arbeitspapier-121b-ZAFI-V20170229.pdf zuzugreifen

Zukunft der Arbeit

Geht uns die Arbeit aus? Das war der Aufhänger eines NZZ-Podiums über die Zukunft der Arbeit vom Februar 2017. Die digitale Revolution ist an einem Punkt angelangt, an dem die intelligenten Maschinen den arbeitenden Menschen nicht bloss helfend unterstützen, sondern ihn als Arbeiter und Fachkraft zu ersetzen beginnen. Es zeichnet sich ab, dass Maschinen zwecks Erhöhung der Produktivität und Profitabilität in Bereiche vorstossen, wo Menschen bisher unabdingbar waren: als Lastwagenfahrer oder Zugführer, als Postbote oder Putzkraft, Anlageberatende oder Bürofachangestellte. Droht durch den Wegfall dieser Berufe eine epochale Massenarbeitslosigkeit?

Sowohl Soziologieprofessor Dr. Dirk Helbling als auch Doris Aebi, Mitinhaberin einer Exekutive Search Unternehmung und Präsidentin der Verwaltungsrates des Migros Genossenschaftsbundes, waren sich einig, dass der technologische Wandel die Gesellschaft auf allen Ebenen fordert und ein Anstieg der Erwerbslosen, zumindest vorübergehend, unvermeidbar sei. Beide sprachen sich für ein Grundeinkommen aus, auf das mittelfristig nicht verzichtet werden könne. Gemäss Helbling ist ein Grundeinkommen die Voraussetzung, die notwendige Kreativität, die der Wandel erfordert, freizusetzen. Helbling betonte auch die Wichtigkeit neuer Finanzsysteme. Aebi, selbst im Alter über 50, äusserte Zweifel an der Kompetenz der heutigen Führungskräfte. Diese seien mehrheitlich über 50 und immer noch dem linearen, statt dem systemischen Denken verhaftet. Rudolf Strahm, alt Nationalrat und Preisüberwacher, zeigte sich aufgrund unseres tertiären Bildungssystems für die Schweiz eher zuversichtlich.

Stimmt es, was Doris Aebi den Führungskräften vorwirft oder handelt es sich um altersdefizitäre Bilder, denen sie aufsitzt? Als Best-Practice-Beispiele erwähnte sie Airbnb und Uber, als schlechtes Kodak, dass die Zeichen der digitalen Revolution zu spät erkannte. Zweifelsohne stehen erstere Unternehmen für digitales Denken einer jüngeren Generation. Abgesehen davon, dass Uber gerade von einer Google-Tochter wegen Datendiebstahl verklagt wird, stellt sich die Frage, ob Unternehmen dieses Zuschnitts uns in eine Ökonomie führen, die einen geostrategischen Krieg wegen Ressourcenverknappung zu verhindern vermögen?

Wohl kaum. Kann es sein, dass Frau Aebi systemisches Denken mit digitalem verwechselte? Systemisches Denken in der Ökonomie, wie es u.a. der Oldenburger Professor Nico Paech (50+) mit seiner Postwachstumsökonomie lehrt, ist alten wie jungen Führungskräften gleichermassen fremd. Postwachstum bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das zur Versorgung des menschlichen Bedarfs nicht auf Wirtschaftswachstum angewiesen ist, sondern sich aufgrund sich durch Wachstumsrücknahme auszeichnet.

Und wie steht es um die politische Elite mit ihrem Durchschnittsalter Ü50? ist diese für den Umbau der Gesellschaft gerüstet, der sich aufgrund der Alterung der Gesellschaft und der Industrie 4.0 abzeichnet oder mangelt es ihr an systemisch vorausschauendem Denken und Handeln? Seit der Gründung der Nationalen Konferenz Alter & Arbeitsmarkt im Jahre 2015 bewegt sich vor allem eines: Die Anzahl der Stellensuchenden über 45 Jahren schnellt nach oben, und zwar überdurchschnittlich. Das diesjährige Hearing beim Bundesrat Schneider Ammann vom Februar 2015, an dem der Verband Avenir 50plus teilgenommen hat, lässt erneut wenig Hoffnung zu. Der Glaube an den selbstregulierenden Arbeitsmarkt scheint unerschütterlich, der herannahende Paradigmawechsel noch kaum erkannt. Davon zeugt auch der Bericht des Bundes vom April 2016 «Strategie Digitale Schweiz». Auf November 2017 ist eine Studie in Aussicht gestellt, die sich den Fragen nach den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt annehmen wird, doch ob der Bericht über die alt bekannten Appelle hinaus auch wirksame Massnahmen ins Auge fasst, darf aufgrund der politischen Wetterlage eher bezweifelt werden.

Vor diesem Hintergrund forderte Avenir50plus in Bern erneut eine departementsübergreifende Taskforce mit dem Ziel, die politischen Rahmenbedingungen zu definieren, damit das Wohl der arbeitenden und erwerbslosen Bevölkerung längerfristig gesichert bleibt. Neuen Finanz- und Steuersystemen, welche den Kapitaltransfer statt die Arbeit besteuern, soll dabei grosse Wichtigkeit zukommen.

Doch auf Bern zu hoffen reicht nicht. Die Politik reagiert erst dann, wenn sie eine Bewegung von Betroffenen an der Basis wahrnimmt. In der Betroffenheit lag schon immer eine grosse Veränderungskraft. Lassen wir es vermehrt zu, unsere Kreativität in Kooperation mit andern in die Welt zu setzen. Die Mitgliedschaft in einem Verband der Betroffenen kann ein erster Schritt sein. Wir bleiben dran, bewegen uns und andere, auch 2017.

Heidi Joos    Artikel als PDF
Unsere Eingabe an den Bundesrat

Avenir50plus beim Bundesrat

Zum dritten Mal fand in Bern am 15. Februar, im Vorfeld der Nationalen Konferenz Alter & Arbeitsmarkt, ein Treffen der Erwerbslosenverbände 50plus mit Bundesrat Schneider Ammann statt. Niemand sei wirklich zufrieden mit der Lage, resümierte der Bundesrat. Er versprach, die Themen Diskriminierung von Älteren, Weiterbildung, RAV-Beratung und Sozialhilfe auf die politische Agenda der Konferenz vom April zu setzen. Boris Zürcher, Leiter Arbeitsmarkt Seco, liess durchblicken, dass es bei den RAV einen Strategiewechsel gebe, weg von der reinen Beratung zur Vermittlung. Wir sind mehr als gespannt. → Input von Avenir50plus an den Bundesrat.

PS Dass es sich beim selbsternannten Dachverband Save50plus um einen Etikettenschwindel handelt, davon legte Daniel Neugarth am Treffen mit dem Bundesrat erneut Zeugnis ab. Statt die Tendenzen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Ältere aufzuzeigen, nutzte dieser die Redezeit einzig zur Präsentation seiner Seminare, die er Erwerbslosen für teures Geld verkauft.

Referendum gegen Kürzungen bei der Berner Sozialhilfe

Der Verband Avenir50plus unterstützt das angekündigte Referendum gegen die Kürzung bei der Berner Sozialhilfe.

Seit Jahren liegt der Grundbedarf in der Sozialhilfe als Resultat eines politischen Kompromisses unter dem vom BSV errechneten Existenzminimum. Jetzt will die Berner Regierung im Alleingang eine weitere Kürzung des Grundbedarfs von 10 Prozent umsetzen. Das kann eine Abwärtsspirale in Gang setzen, befürchtet die NZZ und zitiert den Luzerner CVP‐Regierungsrat Guido Graf, der den Berner Entscheid bereits klipp und klar begrüsst. Keine Freude zeigen hingegen die Basler und Zürcher.

Aus Sicht von älteren Sozialhilfeempfangenden sind weitere Kürzungen in der Sozialhilfe inakzeptabel. Die Betroffenen sind bereits heute finanziell, psychisch und physisch am Limit. Aufgrund der Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe, die allerorts viel zu tief angesetzt sind, sehen sich viele genötigt, mit dem knapp bemessenen Grundbedarf auch noch einen Teil der Miete zu berappen. Integrationszulagen aber auch Weiterbildungen werden Älteren kaum gewährt. Das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, der ihnen kaum mehr Chancen einräumt. Die Sozialhilfe, die als vorübergehende Hilfestellung für «junge Arbeitsunwillige» konzipiert wurde, wird für immer mehr Ältere zur wirtschaftlichen Endlösung. Statt die Globalisierungsopfer mit Kürzungen abzustrafen, sollen Weiterbildung und Vermittlung von Älteren in den ersten Arbeitsmarkt endlich gefördert werden, so wie es auch der OECD-­Bericht des Seco «Bessere Arbeit im Alter» empfiehlt.

Globalisierter Arbeitsmarkt verlangt Bundesregelung bei der Sozialhilfe Globalisierung, Personenfreizügigkeit sowie der Prozess der Industrialisierung 4.0 haben den Arbeitsmarkt in den letzten Jahren massiv verändert. Weitere Auswirkungen stehen an. Betroffen von dieser Entwicklung sind immer mehr auch Ältere, die der Arbeitsmarkt frühzeitig entsorgt oder durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland austauscht. Das den Gemeinden obliegende Konzept der Sozialhilfe, entwickelt als vorübergehende Hilfeleistung in wirtschaftlichen Schönwetterperioden, stösst immer mehr an seine Grenzen. Längst fällige Leistungsoptimierungen, seien das die Erhöhung der Mietzinsobergrenze oder angemessene Leistungen für ältere einheimische Leistungsbeziehende, werden von den zuständigen Gemeinden abgeblockt mit dem Argument des Sozialtourismus. Einzelne Gemeinden verfügen denn auch tatsächlich nicht über die Finanzen, um aktive Vermittlung und Weiterbildung von Älteren in der Sozialhilfe zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund gehört die Sozialhilfe dringend auf Bundesebene auf ein tragfähiges finanzielles Fundament gestellt, ähnlich wie das der Bundesrat in seinem Bericht 2015 vorgeschlagen hat.

Medienmitteilung als PDF