Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke! Ergänzungsleistungen zu AHV, IV, Witwen- oder Waisenrente. Die meisten werden sagen: «Betrifft mich sowieso nie.» Doch aufgepasst: Wir werden immer älter. Und wer seine letzten Jahre im Pflegeheim verbringt, hat sein Vermögen oft schnell aufgebraucht. Oder man ist plötzlich invalid. Oder: Wenn der Vater stirbt, der EL bezogen hat, müssen Angehörige allenfalls Teile davon zurückerstatten. Das ist eine Neuerung in der EL-Reform, die per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Auskunft des BSV zum Begriff Vermögensverzehr: Die Details zum Vermögensverzicht aufgrund eines übermässigen Vermögensverbrauchs einschliesslich der Definition der Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt werden in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) geregelt. Diese können wir leider erst in etwa zwei Monaten publizieren, da wir noch den Entscheid des Bundesrates über eine mögliche Rentenanpassung per 1. Januar 2021 abwarten müssen. Die angepasste WEL wird zu gegebener Zeit unter https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6930 zur Verfügung stehen.
Für Fragen zur Reform der Ergänzungsleistungen hat die Selbsthilfeorganisation für Behinderte Procap Schweiz, Link öffnet in einem neuen Fenster eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Sie ist vom 1. Oktober bis Ende 2020 jeweils Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr offen. Die Nummer: 062 206 88 00
Freiwilligkeit und Augenhöhe – es bewegt sich etwas Seit Oktober 2019 führt der Kanton Zürich zwei neue Angebote für qualifizierte Stellensuchende. Neu ist auch die Philosophie der Anbietenden. Gemäss Melanie Lioi, der Stellenleitenden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Stellensuchenden das Gespräch auf Augenhöhe und Freiwilligkeit. Von zermürbenden Zwangszuweisungen, wie diese immer noch Zuhauf seitens der RAV erfolgen, will sie nichts wissen. «Nur dort, wo die Motivation im Vordergrund steht, lässt sich auch erfolgreich etwas bewegen.»
Projekteinsätze für Hochqualifizierte Nach dem Erstgespräch erhalten die Teilnehmenden während vier Wochen je ein Coaching. Dieses dient der Standortbestimmungen und der Suche nach möglichen sinnvollen Projekteinsätzen in Unternehmen. Im Anschluss absolvieren die Teilnehmenden während drei Monaten, in einem Pensum von höchsten 60 bis 70 Prozent, ihre Projekteinsätze bei Partnerunternehmen des Kantons Zürich. Die restliche Zeit ist für die Stellensuche eingeplant. Rund 50 Teilnehmende seien gegenwärtig im Programm mit Durchschnittsalter 42 Jahre. Zwei älteren Teilnehmenden sei es aufgrund ihrer Einsätze gelungen, das Unternehmen im Nachhinein auf Mandatsbasis zu beraten, weiss die die Stellenleitende Melanie Lioi zu berichten. Für den Fall, dass dieses Angebot nicht zieldienlich sei für einen erneuten Einstieg ins Arbeitsleben, verweist sie auf ein zusätzliches Angebot, das auch ihrer Abteilung angegliedert ist; das Einzelcoaching. Drei Abteilungen à je 5 Coaches stünden denjenigen zur Verfügung, die sich von einer intensiven Beratung Erfolg versprechen. Aber auch hier sei Freiwilligkeit und Austausch auf Augenhöhe das Erfolgsprinzip. Zum Programmbeschrieb
Interview mit Vorstandsmitglied Daniel O. Maerki im Tagesanzeiger: Nachdem das Parlament die Überbrückungsrente gekürzt hat, verstärkt sich die Verbitterung bei älteren Arbeitslosen. Warum viele Ausgesteuerte trotzdem ein Ja für die Begrenzungsinitiative einwerfen werden. Weiterlesen im Tagesanzeiger .
Immer mehr ältere arbeitslose Menschen finden keine Stelle mehr, ihnen droht die Aussteuerung vor der Pensionierung. Ein unhaltbarer Zustand. Dies haben auch die eidgenössischen Räte so gesehen und sich auf eineMinimalvariante der Überbrückungsleistungen (ÜL) geeinigt. Doch diese Minimalvariante ist zu mager. Sie schliesst beispielsweise Personen, welche knapp vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden würden gänzlich aus. Auch anteilsmässig haben diese Personen keine Möglichkeit in das System der ÜL zu gelangen. Aus diesem Grund soll nun der Kanton Basel-Stadt diese Lücke füllen. Dies fordert die SP-Grossrätin Sarah Wyss für Basel-Stadt.
(HJ) Ein Flickenteppich, so der Vorwurf der Gegner*innen. Die Älteren wollen Arbeit statt Almosen. Im Grundsatz ist das richtig. Aber die Kräfte, die dieses Argument der Überbrückungsleistung entgegenhalten, sind nicht diejenigen, die u.a. eine gesetzliche Lösung zum Schutz vor Altersdiskriminierung befürworten würden, woran sich eine gewisse Scheinheiligkeit im politischen Diskurs erkennen lässt. Lassen wir uns als Betroffene nicht instrumentalisieren, weder für die eine noch die andere Seite. Setzen wir den Fokus darauf, was Betroffenen ganz konkret hilft, in Würde und mit viel Gesundheit alt zu werden. Sowohl als auch, damit fährt sich in der Regel ganz gut.
Motionstext Mit der geplanten (derzeit ist ein Referendum hängig) nationalen Überbrückungsleistung (ÜL) einigten sich die eidgenössischen Räte auf eine Minimalvariante für eine bessere soziale Absicherung der immer zahlreicher werdenden älteren Arbeitslosen. Die „ÜL“ kann allerdings nur von Personen beantragt werden, die frühestens im Monat ihres 60. Geburtstags ausgesteuert werden. Jene Personen, welche nur einen Monat früher ausgesteuert wurden, haben keinerlei Anspruch auf diese neue Sozialleistung – auch wenn sie zuvor jahrzehntelang in die AHV eingezahlt haben und alle anderen, teils sehr strengen, Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssten daher weiterhin ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen, würden danach meist temporär Sozialhilfe beziehen und wären schlussendlich jahrelang auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist für die Betroffenen nicht nur würdelos, es kostet auch die Kantone unnötig viel Geld.
Der Kanton soll die Lücke (58 Jahre bis 60 Jahre) nun kantonal schliessen. Davon profitieren nicht nur ältere Arbeitsnehmende, sondern auch die Kantonsfinanzen. Denn mit einer solchen Vorlage soll Menschen, welche mit 58 ausgesteuert worden wären, ermöglicht werden, 2 Jahre via Kanton eine ÜL zu erhalten, bis sie Anrecht auf die Bundes-ÜL erhalten. Würde eine solche Übergangs-ÜL nicht eingeführt werden, müsste der Kanton auch ab 60 Jahren weiterhin Sozialhilfe bezahlen.
Die MotionärInnen fordern den Regierungsrat auf, dem Parlament innert eines Jahres eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die nun bekannte «light-Variante» der eidgenössischen Räte ergänzt. Diese Ergänzung könnte sich an bestehenden Programmen im Kanton orientieren. Ziel muss sein, dass die Bundes-ÜL (ab 60 Jahren) älteren Langzeitarbeitslosen ab 58 Jahren zugänglich gemacht wird. Die Bedingungen für eine Aufnahme in ein solches kantonales Programm darf an eine minimale Wohnsitzdauer im Kanton Basel-Stadt (beispielsweise analog Mietzinszuschuss) gebunden sein.
Mit seiner Parole zur Begrenzungsinitiative verärgere der Verband Freund und Feind gleichermassen, verlautete die NZZ in ihrem Artikel 26.8.2020. Statt die Stimmen von älteren Erwerbslosen ernst zu nehmen und sich der Frage zu stellen, ob die Parole allenfalls Ausdruck davon ist, dass das Land in den letzten Jahren viel zu wenig zum Schutz der Älteren vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt tat, rief der Journalist die gewerkschaftlichen Botschafter des Verbandes auf den Plan, um diese gegen den Verband aufzuhetzen. Und es funktionierte prompt. Angefangen von a. Nationalrat Pardini, über den Berner und Luzerner Gewerkschaftsbund bis zum grünen Ruedi Meier, a. Sozialdirektor/Stadtrat von Luzern, verlangten sie alle die sofortige Entfernung ihrer Namen auf der Webseite. Selbst Professor Carlo Knöpfel, der an der Fachhochschule Nordwestschweiz Soziale Arbeit unterrichtet, fühlte sich genötigt, den Verband für seine Meinung abzukanzeln. Deftig tönte es zudem seitens des Luzerner Gewerkschaftsleiter und SP-Mannes Marcel Budmiger. «Es sei doch nur logisch, dass man einen nationalistischen Verein, der seine vermeintlichen Interessen über diejenigen der Gesamtgesellschaft stelle, nicht unterstützen will.» Löbliche Ausnahme ist Thomas Bauer, GL-Mitglied von Travail.suisse, der auch am Podium im Vorfeld der GV teilnahm. Eben weil er die Meinung nicht verstehe, käme er gerne wieder zu einer Diskussion.
Zuwanderung füllt Gewerkschaftskassen Wenn der im NZZ-Artikel zitierte Gewerkschafter Pardini die Personenfreizügigkeit zur grössten Errungenschaft der letzten Jahre heraufstilisiert, muss man dazu Folgendes wissen: Die Zugewanderten sind für die Gewerkschaften, die bei den Einheimischen einen grossen Aderlass erleiden mussten, ein gutes Geschäft. Die Beiträge, die Unternehmen für ihre dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden abzuliefern haben, lassen eine grosszügige Finanzierung der Gehälter von Gewerkschaftsfunktionären zu.
Auch mit den eigenen Arbeitslosenkassen, die vom Bund pauschal abgegolten werden, machen die Gewerkschaftskassen ein Millionengeschäft. Trotzdem kümmern sie sich einen Deut um die Schicksale der älteren Erwerbslosen. Gewerkschaftsmitglieder, die arbeitslos werden, erhalten keine umfassenden Beratungen von ihren Verbänden. Warum wohl? Damit lässt sich kein Geld mehr verdienen.
Diese Aufgabe hingegen nimmt der Verband Avenir50plus Schweiz seit acht Jahren wahr, ohne dass er irgendwelche Subventionen erhalten würde. Die Ausführenden arbeiten ohne Entgelt, damit sie die Betroffenen rechtzeitig kostenlos beraten können. Versteht sich, dass die oben erwähnten Personen, die den älteren Erwerbslosen in autoritärer Manier ihre mentale Unterstützung aufkündeten, dem Verband in den vergangenen Jahren auch nie nur ein «Fünferli» Unterstützung haben zukommen lassen.
Aufschrei der Ohnmächtigen Ein weniger von Eigeninteressen verklärter Blick auf die Personenfreizügigkeit äusserte die SP-Frau Jaqueline Badran, als sie von der AZ im Interview vom 4.3.2020 auf diese angesprochen wurde: «Letztlich ist es das Konzept des Kapitals, das einen tobenden, frei zirkulierbaren Arbeitsmarkt braucht, um seine Standortbedingungen durchzusetzen. Wir haben heute einen gravierenden Systemfehler: Oben gibt es eine Oligopolisierung der Weltwirtschaft. Wichtige Güterklassen sind in den Händen weniger Konzerne, wie die Pharma, das Finanzwesen. Unten hingegen herrscht ein tobender Wettbewerb mit Machtlosigkeit und Ohnmacht. Diese Perversion muss uns Sorge bereiten.»
Die Zürcher-SP-Nationalrätin brachte es auf den Punkt. Es ist Ohnmacht, die viele ältere Erwerbslose umtreibt. Selbst Personen mit akademischen Titeln haben bei der Stellensuche kaum mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie das Alter von 55 Jahren erreicht haben. Ausgeträumt auch die Vorstellung von einer Rente, die im Alter zum Leben reichen würde. Wer kein Vermögen anhäufen konnte, sei es, weil er oder sie für die Ausbildungen der Kinder aufkommen mussten, vielleicht noch eine Scheidung berappen hatte und oder für die eigene laufende Weiterbildung investierte, muss frühzeitig vom Altersvermögen zehren. Uns sind Schicksale aus der Sozialhilfe bekannt, wo Gemeindebehörden es Älteren, die einen Grossteil des Lebens in guter Arbeit verbrachten, zumuten, in einem Zimmer ohne Kochnische dahinzuvegetieren. In einem Fall erfolgte sogar eine Arbeitszuweisung für einen Stundenlohn von 10 Franken mit dem Hinweis, damit liesse sich der Lebensunterhalt von 1600 Franken selbst verdienen. Während die Immobilienpreise aufgrund der Zuwanderung in den letzten 18 Jahren um 70 Prozent stiegen, blieben die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende (SHB) immer gleich tief. Den Hausbesitzern hat dies ohne ein Zutun den Wert ihrer Liegenschaften massiv gesteigert. Das Nachsehen haben die HB und Armen, indem sie kaum mehr zahlbare Behausungen finden.
Gockeltum der Politik blockierte alle Reformen Und was tat die Politik für all diese Betroffenen in den letzten Jahren? Nichts, aber auch gar nichts. Weder wurden Unternehmen angehalten, ein Age-Management einzuführen, um die Arbeitsplätze den Bedingungen dieser Zielgruppe anzupassen, damit diese gesund arbeitend ins Rentenalter finden, noch setzte sie trotz Ermahnungen der OECD-Behörde den Verfassungsauftrag nach einem Schutz vor Altersdiskriminierung um.
Die Chance, die Altersgutschriften bei der AHV-Reform 2020 schrittweise altersneutral zu gestalten, fiel ebenfalls dem Gockeltanz zum Opfer. Der echte Inländervorrang, wie ihn die MEI vorsah, wurde im Parlament nicht zuletzt von Politikern wie Pardini & Co. bis zur Unkenntlichkeit pervertiert, ähnlich wie es die SVP in Begleitung von Ständerat Noser & Co. kürzlich mit der vorgesehenen Überbrückungsleistung taten.
Viele Unternehmen sagen es gerade heraus: «Es liegt nicht an uns, diese Rahmenbedingungen zu ändern, aber solange es möglich ist, die Nachfrage mit günstigen Arbeitnehmenden zu decken, wären wir blöd, täten wir es nicht.» Wie eine Umfrage der Wirtschaftredaktion SRF bei den SMI-Unternehmen aus dem Jahre 2017 aufzeigt, stieg der Anteil der ausländischen Arbeitnehmenden denn auch stetig, bei den meisten auf über 50 Prozent und das zu Ungunsten von Inländern. Ein Aufschrei der ohnmächtigen stellensuchenden Inländer, die mit ihrer Parole ein Zeichen setzen wollen, ist vor diesem Hintergrund mehr als verständlich.
«No-nation, no-borders», das Konzept der Weltmächtigen Kein Land hat eine dermassen extensive Zuwanderung erlebt wie die Schweiz in den letzten Jahren und zwar vor allem in Branchen, wo das Land selbst hohe Arbeitslosenzahlen aufweist. Zusätzlich sehen sich Arbeitssuchende der Konkurrenz von 330 000 Grenzgängern und rund 120 000 Personen auf dem Entsendemarkt ausgesetzt.
Alle Länder wenden die gleichen Praktiken an, indem sie aufgrund ihrer Standortvorteile billige Arbeitskräfte aus dem nächst gelegenen ärmeren Lande anheuern, statt die Ausbildungsdefizite der eigenen Bevölkerung anzugehen. Auf die Dauer führt dieser Wanderzirkus bei den Betroffenen zu einem Identitätsverlust, der sich politisch einfach instrumentalisieren lässt. Um diesem Treiben im Dienste des Grosskapitals das Wort zu reden, wie es die Mehrheit der Linken sowie die Sozialschickeria tut, muss man gegenüber der Geschichte schon sehr blind sein. Im ersten Weltkrieg ging es um die Abschaffung der alten Dynastien, denn wie der New Yorker Kardinal John Murphy Farley es treffend formulierte: «Das Kapital wünscht keine Herren über sich.»
Beim nächsten Krieg, von dem man nicht weiss, ob er im Dunstkreis von Corona bereits losgetreten ist, geht es darum, die Nationen und Grenzen aufzulösen, um einen einzigen Markt mit frei zirkulierenden kontrollierbaren identitätsarmen Arbeitskräften zu schaffen. Und diejenigen, die in ihrer ideologischen Blindheit lieber heute als Morgen der EU beitreten wollen, weil sie in diesem Schritt einen Akt einer falsch verstandenen Solidarität sehen, sei auf die Aussage von Paul Craig Roberts, Reagans ehemaliger stellvertretender Finanzminister aufmerksam gemacht. Dieser resümierte einen Tag nach den Brexit Beschlüssen vom 24. Juni 2016*: «Die EU und die NATO sind beides böse Institutionen. Diese beiden Institutionen sind beides Mechanismen, die von Washington geschaffen wurden, um die Souveränität der europäischen Völker zu zerstören. Diese beiden Institutionen geben Washington die Kontrolle über die westliche Welt und dienen sowohl dazu, Washingtons Aggressionen zu ermöglichen als auch zu verschleiern.» Zu hoffen bleibt, die Linke werde nicht erneut wieder unbewusst zum Steigbügelhalter dieser bedeckten Kriegsstrategen.
Verunglimpfung der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz Wo die Argumente fehlen, liegt die Verortung in die Verschwörungsecke nahe.Ein der NZZ unwürdiger Trick, die der Journalist in der Berichterstattung gegenüber der Geschäftsführenden anwendete. Selbst ihre gewalthafte Verhaftung durch die Luzerner Polizei anlässlich ihrer Absicht, privat an einer Mahnwache gegen die Corona-Diktatur teilnehmen zu wollen, musste herhalten, um die unliebsame Parole des Verbandes öffentlich zu demontieren. Wie tief nur ist das Niveau dieser Zeitung doch gesunken! Um die Geschäftsführende irgendwo zuzuordnen, hätte er auch den Abschnitt ihres Lebens wählen können, wo sie als ehemalige Marketingleiterin der Bund Verlag AG wesentlich dazu beitrug, dass sich die NZZ am Berner Bund beteiligte. So hätte der Bumerang zurück in den Dunstkreis der NZZ geführt. Aber das hätte dem Journalisten Argumente abverlangt.
Am Wochenende setzte sich der Verband Avenir50plus Schweiz, der die Interessen der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen vertritt, mit den Begrenzungsinitiative, der Überbrückungsrente sowie den übrigen Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer, auseinander. Im Rahmen eines prominent besetzten Podiums und der anschliessenden Parolenfassung im Rahmen ihrer GV, zeigte sich die Breite der Meinungspalette der Verbandsmitglieder. Sie endete in einem breit getragenen Konsens, als Verband die Begrenzungsinitiative zu bejahen, sich jedoch von der SVP klar abzugrenzen, da diese im sozialen Bereich die Interessen der älteren Erwerbslosen weitestgehend bekämpft.
Am vergangenen Samstag, 22. August 2020, lud der Verband Avenir50plus Schweiz in Luzern zu einem prominent besetzten Podium mit dem Titel «Droht ein Scherbenhaufen?». Diskutiert wurde über die Begrenzungsinitiative der SVP sowie über die informellen Gegenvorschläge des Bundesrates zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmenden und Arbeitslosen und weiteren Alternativen.
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt sowie Thomas Bauer, Geschäftsleitungsmitglied von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, warnten aus ihrer jeweiligen Perspektive vor der Begrenzungsinitiative, die nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern im weiteren auch die Bilateralen Verträge mit der EU gefährde. Thomas Bauer fürchtet bei einer Annahme auch den Wegfall der flankierenden Massnahmen. Valentin Vogt zeigte sich seinerseits hoch erfreut über die Errungenschaften der sieben Massnahmen des Bundesrates, die Karin Keller Sutter im Mai 2019 den Medien vorstellte.
Demgegenüber versuchte SVP Nationalrat, Mike Egger mit den Erfahrungen aus der nicht umgesetzten Masseneinwanderungsinitiative und konkreten Zahlen, die Notwendigkeit der Begrenzungsinitiative aufzuzeigen.
Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, kritisierte vorerst die SVP für ihr Referendum gegen die aus ihrer Sicht notwendige Überbrückungsleistung. Ferner liess sie wissen, dass eine begrenzte Einwanderung in erster Linie Personen im Niedriglohnsektor Vorteil bringe, warnte jedoch vor Illusionen im Bereich der Fachkräfte. Die Wirtschaft hole sich diese nach wie vor über Kontingente ins Land, was von Mike Egger nicht bestritten wurde. Beide waren sich einig, dass es zusätzlicher Instrumente bedarf, um gegen die Diskriminierung des Alters auf dem Arbeitsmarkt vorzugehen. Gemäss Heidi Joos benötige es dringend altersunabhängige Pensionskassenbeiträge sowie einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung, der in Bälde von einer breiten Allianz in Form einer Volksinitiative gefordert wird. Vergessen dürfe man auch das Schicksal jener nicht, die in der Sozialhilfe landen und das sind gegenwärtig über 50 000 Personen im Alter 50plus.
An der GV des Verbandes, die anschliessend ans Podium am Nachmittag stattfand, stimmte eine Mehrheit einer begrenzten Einwanderung zu, distanzierte sich aber gleichzeitig von der SVP als Partei. Diese habe in den letzten Jahren eine Sozialabbaupolitik betrieben und gefährde auch die Überbrückungsleistung mit ihrem angekündigten Referendum.
Zu oft wurden Sozialhilfeempfangende in der Vergangenheit unter Androhung von Leistungskürzungen in unsinnige Beschäftigungsprogramme gepfercht. Dabei ist hinlänglich bekannt: Zwang schwächt die Motivation. Eine NF-Studie empfiehlt Anpassungen.
Im Zuge der Aktivierungspolitik in der Sozialhilfe, schickten die Sozialämter ihre Klientel zunehmend in meist unsinnige Integrationsprogramme. Daraus hervorgegangen ist eine eigentliche Sozialmafia, die für wenig Leistung gutes Geld verdient. Die Politik zeigt sich mehrheitlich zufrieden damit, denn Disziplinierung war schon immer ein probates Mittel im Kampf gegen soziale Unruhen.
In einer umfassenden Analyse macht die NF-Studie auf die Mängel dieser Zuweisungspolitik aufmerksam. Die Empfehlungen, wenngleich auch in der zarten Sprache dessen formuliert, was ein universitäres Institut zulässt, bringen doch Verbesserungen, werden sie denn von den Verantwortlichen akzeptiert und umgesetzt.
1 ) Die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Sozial- oder Nothilfe. Allfällige Kürzungen wegen verweigerter Teilnahme an geeigneten und zumutbaren Beschäftigungsprogrammen müssen verhältnismässig sein.
2 ) Die Rechtsbeziehung in denjenigen Programmen, die eine Arbeitsleistung beinhalten, wird mit Ar- beitsverträgen geregelt und der Lohn ist den Sozialversicherungen zu unterstellen.
3 ) Die Wirkung der Programme ist mit aussagekräftigen Evaluationen zu messen. Das ist Voraussetzung, um die Angebote steuern zu können.
In einem offenen Brief vom 6. Juli 2020 an die Behörden forderte Avenir50plus Schweiz, dass Mehrausgaben aufgrund der Maskenpflicht von den Sozialwerken abgegolten werden. 20 Minuten aber auch der Tagesanzeiger haben das Anliegen aufgenommen. Die Antwort der Sozialdirektorenkonferenz und des BSV lassen Zuversicht aufkommen. Doch ob die Ausführungsstellen die Meinung der Aufsichtsbehörden auch umsetzen, ist zumindest auf Ebene Ergänzungsleistungen ungewiss. So erkundigte sich Avenir50plus gestützt auf den Blick-Artikel vom 29.7 bei der AHV-Ausgleichsstelle des Kantons Luzern nach der Handhabung. Gemäss Auskunft bestehe in diesem Bereich eine Holschuld (!) der Kunden. Die Ausgleichskasse habe auf der Webseite vermerkt, dass EL-Beziehende einen Höchstbeitrag von 30 Franken pro Jahr einfordern können, vorausgesetzt die EL-Beziehenden würden die Masken für Arztbesuche oder Arbeitswege benötigen. Einerseits wird auf diese Weise nur ein kleiner Teil der Zusatzkosten abgegolten, die den Betroffenen aufgrund der Maskenpflicht erwachsen, anderseits ist es eine Tatsache, dass viele Betroffene im Alter 70plus über keinen Internetzugang verfügen und somit leer ausgehen. Bittet berichtet uns von der Praxis in Euren Kantonen.
Zu hoffen bleibt, dass dieser Maskenspuk bald eine Ende findet, denn es gibt auf der ganzen Welt keine Studie die beweist, dass Masken das Risiko einer Ansteckung verringern. Hände regelmässig und gut waschen, ist immer noch die sicherste Massnahme.
Antwort der SODK: «Am 6. Juli 2020 haben wir Ihr Schreiben bezüglich Schutzmasken erhalten, in dem Sie die Behörden bitten, möglichst rasch – „im Interesse der Gesundheit der Betroffenen“ – dahingehend zu handeln, dass EL-Beziehenden sowie Sozialhilfebeziehenden eine Pauschale zum Maskenkauf zugestanden wird.
Die SKOS hat zur Entschädigung der Maskenkosten bei Sozialhilfebeziehenden eine Umfrage bei ihren Geschäftsleitungsmitgliedern durchgeführt. Diese wies auf eine unterschiedliche Umsetzung in der Praxis auf. Die SKOS hofft, dass mit der vorgenommenen Ergänzung ihres Merkblattes eine einheitliche Finanzierung der Masken erfolgen kann. Aktualisiertes Merkblatt COVID-19 vom 08.07.2020 (S. 12)
Bei den Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen hat das BSV inzwischen den kantonalen Durchführungsstellen ebenfalls empfohlen, die Masken zu vergüten. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen wird vermutlich die Empfehlung noch konkretisieren. Es ist korrekt, dass sich diese Konferenz mit der Thematik befasst.»