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(HJ) Avenir50plus Schweiz lanciert am 1. September 2021 im Verbunde mit den Geschäftsstellen der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich je Petitionen für kantonale Brückenleistungen. Damit soll allen Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mit 60 der Gang aufs Sozialamt erspart werden.

Wer profitiert davon?
Alle Personen, die im Alter 60plus ohne Arbeit sind, sollen davon profitieren, auch jene, die zuvor in der Selbständigkeit tätig waren. Der Kreis der Profitierenden wird gegenüber der Überbrückungsrente des Bundes ausgeweitet. Gemäss Rückfragen beim Kanton Waadt können nur Wenige, die bis anhin Anspruch auf eine Rente-Pont haben, von der Bundeslösung profitieren.

Wie sieht die Finanzierung aus?
Finanziert werden sollen die Leistungen durch die Kantone, Gemeinden und durch Arbeitgeberbeiträge. Letzteres ist wichtig, denn damit nimmt man die Arbeitgeber in die Pflicht. Somit werden sie aus eigenem Interesse besorgt sein, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Der Anreiz, Mitarbeitende frühzeitig zu entlassen, der solchen Leistungen nachgesagt wird, wird somit entschärft. Auch die Erfahrungen des Kantons Waadt mit der Rente-Pont, die 2011 eingeführt wurde, zeigen, dass die Erwerbslosenrate sich nach deren Inkrafttretung nicht anders entwickelte als in anderen Kantonen.

 Ältere gehören zu den Verlierern der Covid-Krise und der fortschreitenden Digitalisierung
Die noch nicht ausgestandene Covid-Krise hat deutlich gemacht, dass die Älteren zu den grossen Verlierern gehören. Die Zahl der Stellensuchenden im Alter 45plus ist im Monatsvergleich Juli der Jahre 2016 und 2021 von 76 706 auf 92 057 gewachsen, also um satte 20 Prozent gegenüber der Gesamtzahl der Stellensuchenden, die in diesem Zeitraum lediglich um 10 Prozent gestiegen ist. Auch bei den Langzeitarbeitslosen zeigt sich ein beunruhigender Trend, obwohl bei diesen Zahlen alle, die an einer Massnahme teilnehmen, nicht mitgezählt werden. Ähnliches gilt für die Sozialhilfe. Auch wenn die Zahlen der letzten beiden Krisenjahre noch nicht ausgewertet sind, zeigt sich eine deutliche Zunahme von Personen im Alter 56 bis 64 Jahre. Waren es 2012 noch 20 737 Personen, so sind es 2019 bereits 29 008. Dieser Trend wird sich einerseits aufgrund der demografischen Alterung aber vor allem auch aufgrund der Digitalisierung, der neuen Anforderungen an Arbeitsplätze sowie der Covid-Krise, die viele Arbeitsplätze zerstörte und noch zerstören wird, fortsetzen.

Armutsprävention
Menschen, die über die Jahre mitgeholfen haben, den Reichtum und die Produktivität der Wirtschaftsleistung Schweiz aufzubauen, soll der Gang auf das unterste Auffangnetz, die Sozialhilfe, erspart bleiben. Um Sozialhilfe beanspruchen zu können, muss man das Vermögen bis zum Freibetrag von 4’000 für Alleinstehende, 8’000 für Ehepaare und jedes minderjährige Kind 2’000 Franken aufbrauchen. Somit bleiben im Alter keinerlei Reserven. Ein weiteres Problem sind die Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe. So zum Beispiel darf eine Wohnung für eine alleinstehende Person u.a. in Basel-Stadt nicht mehr als 770 Franken kosten. Nebst dem Jobverlust bedeutet es für Betroffene oft auch der Verlust der vertrauten Wohnung. Damit zieht man Menschen, die unverschuldet in der Sozialhilfe landen, den letzten Halt unter den Füssen weg, verbunden mit gesellschaftlichen Folgekosten in Form von Depressionen, multiplen Erkrankungen sowie Suchtproblemen.

Warum braucht es eine kantonale Brückenleistung? Seit Mitte 2021 ist ja die Überbrückungsleistung des Bundes in Kraft, die das Parlament 2020 verabschiedete?
Die Lösung des Nationalrates hätte bedingt, dass alle Unselbständigerwerbenden im Alter 60plus, die erwerbslos waren und bestimmte Bedingungen erfüllen, von dieser Leistung profitiert hätten. Dieser Personenkreis wurde auf 6’200 geschätzt. Der Ständerat, allen voran der Zürcher Ruedi Noser, bekämpfte diese Ausweitung. Gemäss seinem Vorschlag der in der Folge eine Mehrheit fand, profitieren nun lediglich Personen, die nach Erreichung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden. Das sind rund 3’400 oder 2’800 Betroffene weniger. Alle die zuvor schon ausgesteuert waren, werden nie in den Genuss der Leistungen kommen. Ihnen bleibt der Gang aufs Sozialamt nicht erspart.

Ausgesteuerte aus der Mittelschicht müssen weiterhin vom Vermögensverzehr leben
Auch mit kantonalen Brückenleistungen werden viele Teile der Mittelschicht nicht abgesichert. Ihr Vermögen liegt in der Regel oberhalb der Vermögensgrenze von 50’000 Franken für Alleinstehende (Freibetrag 30’000 CHF) bzw. 100’000 Franken für Ehepaare (Freibetrag 50’000 CHF). Ihnen bleibt weiterhin Verbitterung, weil sie die unverschuldete Erwerbslosigkeit bis zum ordentlichen Pensionsalter mit dem Alterssparheft berappen müssen.  

Gesetzlicher Schutz vor Altersdiskriminierung
Die Schweiz kennt eine ausserordentlich liberale Arbeitsmarktgesetzgebung. Immer noch darf ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt ohne Folgen diskriminieren, obwohl die Verfassung dies in Art. 8 verbietet. Vor diesem Hintergrund lanciert der Verein Allianz gegen Altersdiskriminierung im Verbund mit weiteren Organisationen wie Avenir50plus Schweiz im kommenden Frühjahr endlich eine Volksinitiative, die gestützt auf BV Art. 8 einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung vorsieht. Avenir50plus Schweiz hat an der Ausarbeitung des Initiativtextes sowie am Aufbau des breiten Bündnisses wesentlich mitgeholfen.

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Weitere Infos

 Überblick über Parlamentsdebatte Überbrückungsleistung 60plus
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190051

Sozialhilfebeziehende nach Alter und Kantonen

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