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Als Mann gegen Erhöhung des Pensionsalters von Frauen

Eine Erhöhung des Pensionsalters bei den Frauen bedeutet eine Kürzung ihrer Pension, um damit Einsparungen bei der AHV vorzunehmen. Ausgerechnet auf dem Buckel der Frauen, die immer noch weniger verdienen als Männer und darüber hinaus sehr viel Freiwilligenarbeit leisten, soll die AHV saniert werden. Als solidarischer Mann sage ich dazu klar NEIN.

Ob es die Reform wirklich benötigt, um unsere Renten längerfristig zu sichern – das Hauptargument der Befürworter – wage ich zu bezweifeln. Die AHV steht besser da als je zuvor. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen verfügt die AHV 2021 doppelt so viel an Einlagen (ca. 50 Mrd. CHF) als noch vor 20 Jahren (unter 25 Mrd. CHF).  Aktuelle Statistiken des BSF belegen, dass wir nicht mehr immer älter werden, auch wenn das Staatsfernsehen das Gegenteil zu suggerieren versucht. Die Zahl der Neurentner steigt aufgrund der Babyboomer zwar bis 2030. Danach sinkt sie wieder, verbunden mit sinkenden Ausgaben und steigenden Einnahmen.   

Was meist verschwiegen wird: Der Produktivitätszuwachs unserer Volkswirtschaft erfolgt immer mehr über Maschinen und Computer, also weniger über die Arbeit von Menschen. Eine Rentenfinanzierung vorwiegend über die Besteuerung der Arbeit, wie wir dies heute haben, hat kurze Beine. Eine echte Reform müsste zwingend die Besteuerung der digitalen Arbeit berücksichtigen und oder eine Finanztransaktionssteuer ins Auge fassen.

Die Mehrwertsteuer heranzuziehen, um die AHV mitzufinanzieren ist unsozial, denn das trifft die unteren Einkommensklassen mehr als die Reichen. Wenn schon Umverteilung, dann richtig. Bei dieser Reform geht es nicht um Frauen gegen Männer, oder Junge gegen Ältere, hier geht es um Reiche gegen Arme. Während die Superreichen stetig von Steuerprivilegien profitieren, bittet man einmal mehr die Geringverdienenden zur Kasse. Die sind jedoch schon genug geplagt von der aktuellen überdurchschnittlichen Teuerung. Darum: 2 x NEIN 

Daniel Maerki, promovierter Soziologe, Geschäftsführer Avenir50plus Zürich

 

AHV-Reform: 2 x NEIN zu einer Politik, die ihre Hausaufgaben nicht löst

AHV-Reform: 2 x NEIN zu einer Politik, die ihre Hausaufgaben nicht löst

Avenir50plus Schweiz beschloss die NEIN-Parole bereits im Rahmen des Referendums. Gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen spricht nicht zuletzt die sehr hohe Arbeitslosenrate (3.1 %) bei den 60-64-Jährigen. Auch wenn gegenwärtig wieder vermehrt Personen zwischen 50 und 59 eingestellt werden, muss aufgrund der Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, denen sich die Schweiz angeschlossen hat, davon ausgegangen werden, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bereits im Winter wieder gegenläufig entwickelt.

Zu viele wollen und können nicht arbeite
Rund 372’000 Personen möchten bereits heute mehr arbeiten. Sie gelten als Unterbeschäftigte. Davon betroffen sind vor allem Frauen (F: 269’000, M:103’000). Burnout- und Depressionsraten befinden sich auf Rekordhöhe. Viele Betroffene schaffen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr. Sie rutschen im Alter in die IV ab oder darben vor sich hin. Die Schweiz kennt zudem immer noch eine hohe Rate an Frühpensionierungen. Der Bundesrat in seiner Botschaft: «Eine Erhöhung des Rentenalters ist wirkungslos, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsmarkt deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter verlassen.» In der Regel profitieren von diesem Privileg der gut abgefederten Frühpensionierungen auch eher Männer.       

Zu viele wollen und können nicht arbeiten
Rund 372’000 Personen möchten bereits heute mehr arbeiten. Sie gelten als Unterbeschäftigte. Davon betroffen sind vor allem Frauen (F: 269’000, M:103’000). Burnout- und Depressionsraten befinden sich auf Rekordhöhe. Viele davon schaffen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr. Sie rutschen in die IV ab oder darben vor sich hin. Die Schweiz kennt zudem immer noch eine hohe Rate an Frühpensionierungen. Der Bundesrat in seiner Botschaft: «Eine Erhöhung des Rentenalters ist wirkungslos, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsmarkt deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter verlassen». In der Regel wird dieses Privileg auch eher Männern zugestanden.

CH: Weder Recht auf Arbeit noch gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung
Zur Beurteilung des Rentenalters in anderen Ländern meint er ferner: Andererseits muss, um eine umfassende Einschätzung der Situation dieser Länder vornehmen zu können, auch das gesamte Umfeld, in dem das nationale Rentensystem angesiedelt ist, berücksichtigt werden, z. B. die arbeitsrechtlichen Garantien oder die Modalitäten des Erwerbslebens. Zum einen verfügen die europäischen Länder grundsätzlich über starke, bisweilen für Unternehmen bindende Mechanismen zum Schutz älterer Menschen in der Arbeitswelt. Darunter fallen beispielsweise spezifische Rechtsvorschriften, welche die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Alters verbieten (namentlich der Equal Treatment in Employment (Age Discrimination) Act der Niederlande), Massnahmen zur Förderung des aktiven Alterns (einige Massnahmen, die durch den italienischen Jobs Act 2015 eingeführt wurden, können in diesem Zusammenhang erwähnt werden), ein Recht auf Beschäftigung bis zu einem gewissen Alter (in Schweden bspw. bietet das Gesetz zur Arbeitsplatzsicherheit ein Recht auf Beschäftigung bis zum Alter von 67 Jahren) oder der Schutz vor altersbedingten Entlassungen (dies ist der Fall in Dänemark, Italien, den Niederlanden und Norwegen bis zum Alter von 72 Jahren). Diese Länder sehen auch grosszügige gesetzliche Urlaube aus familiären Gründen vor; die EU-Mitgliedstaaten müssen ein individuelles Recht auf Elternurlaub von mindestens vier Monaten vorsehen. In all diesen Ländern ist zudem die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche tiefer.»

Erst wenn die Schweiz all diese Hausaufgaben löst, ist die Basis für eine Diskussion über eine Erhöhung eines Rentenalters gegeben. Jetzt: Ein kräftiges NEIN zu einer Politik, die immer alles zum Nulltarif will.

Bundesgericht pfeift Churer Verwaltungsgericht zurück – Erfolg für Avenir50plus

Bundesgericht pfeift Churer Verwaltungsgericht zurück – Erfolg für Avenir50plus

Heidi Joos vertrat vor dem Churer Verwaltungsgericht (VG) die Interessen eines Sozialhilfebeziehenden, der, gehetzt von den Behörden, zur Sommerzeit 2020 im Spital landete. Da während den Gerichtsferien kein Anwalt verfügbar war – das Geschehen selbst sehr facettenreich und kaum lukrativ für einen Anwalt, stellte sie beim Verwaltungsgericht als Nichtjuristin Antrag auf Vertretung. Nichtjuristen dürfen Personen nur auf Verwaltungsebene vertreten, es sei denn, das Gericht gewährt die Ausnahme. Und das tat es. In der Folge kam es zu einem langfädigen Schriftverkehr zwischen der angeklagten Gemeinde und der Klägerpartei. Im daraus resultierenden Urteil sprach das Gericht überraschend Heidi Joos das Recht zur Vertretung der Interessen des Sozialhilfebeziehenden ab. Somit stellte sich das Gericht auf die Seite der angeklagten Gemeinde, die das ebenfalls einforderte und ersparte sich damit eine inhaltliche Rechtsprechung.

Der Sozialhilfebeziehende zog das Urteil unter Mithilfe von Heidi Joos und einem Anwalt an das Bundesgericht weiter. Mit Urteil vom 12. Juli 2022 wies das Bundesgericht den Fall zurück an das Churer Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung. Es mute schon fast zynisch an, so die deutlichen Worte der Bundesrichter, wenn im angefochtenen Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts noch darauf hingewiesen wird, der Mangel wäre behoben gewesen, wenn Heidi Joos die Eingabe vom Sozialhilfebeziehenden hätte unterschreiben lassen. Dazu muss man wissen: Bei einem Mangel ist das Gericht verpflichtet, die Parteien darauf aufmerksam zu machen und entsprechend eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Das jedoch unterliess das Gericht, weil, so darf vermutet werden, es zu diesem Zeitpunkt von der Rechtmässigkeit des Vertretungsrechtes ausging. Heidi Joos darf den Sozialhilfeempfangenden in dieser Sache nun weiter vertreten. 

Das Verwaltungsgericht Chur hat nun die Sachlage neu zu beurteilen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden die Interessen des Sozialhilfebeziehenden obsiegen.  Hier zum Urteil 

 

BLICK schummelt bei Arbeitslosenzahlen von Älteren

BLICK schummelt bei Arbeitslosenzahlen von Älteren

Gemäss Sonntagsblick vom 4.9.2022 sei die Arbeitslosenrate der 50 bis 64-Jährigen erfahrungsgemäss tiefer als bei Jüngeren. Der Faktencheck zeigt: Die weitaus höchste Arbeitslosenrate liegt mit 3.1 Prozent bei den 60 bis 64-Jährigen. Den Fokus auf positive Beispiele der Arbeitsintegration zu legen, ist erlaubt, aber bitte mit einer korrekten Wiedergabe der Fakten. Olena Zaugg, Geschäftsführende Avenir50plus Bern sei selbstverständlich  gratuliert für ihren Wiedereinstieg. 

Gemäss ILO-Statistik, bei der die Ausgesteuerten auch mitgezählt werden, zeigt sich im Vergleich der Gesamtzahlen von Juni 2022 mit Juni 2019 ein Rückgang. Nicht so im Vergleich bei den 50 bis 64-Jährigen (Juni 2019: 31’000, Juni 2022: 34’000).   Hier zum Sonntagsblick-Artikel 

 

Jubiläumsfeier Avenir50plus Schweiz: Ein stimmiger Anlass

Jubiläumsfeier Avenir50plus Schweiz: Ein stimmiger Anlass

Am 20. August feierte der Verband sein 10-jähriges Jubiläum in Luzern. Rund 80 Personen folgten der Einladung. Nebst Wortbeiträgen verblieb das grösste Zeitfenster dem persönlichen Austausch, dem Kulinarischen und Musikalischen. Rundum eine friedliche Stimmung, auch wenn immer noch einige auf Zusagen von Stellen hoffen.

Die ersten Wortbeiträge waren bewusst Betroffenen und ihrer Perspektiven gewidmet: Hansruedi, der Vollblutmusiker, der nach 30 Jahren Musikunterricht in die Sozialhilfe abrutschte, weil die Verträge der Musikschule nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigten, Anna, die Geflügelzüchterin, die eigentlich anders heisst, ihr Glück nach einer Durststrecke als schlecht bezahlter Knecht – alsbald ersetzt von einer polnischen Arbeitskraft – doch noch fand und Köbeli, der Martin seine Geschichte der Entlassung und seinem Rezept erzählt, wie er im Alter 55plus doch noch einen Job fand.

Heidi Joos, Geschäftsführerin von Avenir50plus Schweiz liess anschliessend Bilder der letzten 10 Jahre über politische Aktionen aufleben, bevor dann alt Nationalrat Rudolf Strahm zu einem Schlusswort ansetzte. Dank seiner Interpretation der VOX-Analyse wurde 2014 nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative öffentlich, dass vor allem die 50 bis 65-Jährigen dieser Initiative zugestimmt haben. Aus seiner Sicht zeigte das Resultat klar, dass die älteren Arbeitnehmenden zu Recht in Sorge um die Verdrängung durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland waren. Sein steter Mahnfinger in Richtung der Politischen Elite, diese Interessen doch ernst zu nehmen, half zumindest mit, dass einige Massnahmen für Ältere umgesetzt wurden.

Einen Redner der SVP zu finden, der die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sowie die Begrenzungsinitiative kommentiert hätte, war leider aufgrund der am gleichen Tag abgehaltenen Delegiertenversammlung der SVP nicht möglich. Schade, denn die SVP hat indirekt dazu beigetragen, dass die Bürgerlichen und Linken sich gezwungen fühlten, den Älteren quasi als «Zückerli» u.a. die Überbrückungsleistung 60plus zu gewähren.

Viele Postulate der letzten 10 Jahre blieben unerfüllt, doch Avenir50plus Schweiz bleibt vorläufig weiterhin dran, benötigt aber dringend mehr Mitstreitende, die entweder bei der Beratung oder den Arbeiten der Geschäftsstelle mithelfen.


Danke allen für Wertschätzung unserer Arbeit in Form der Standing-Ovation. 

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Offener Brief an Bundesrat: Einführung Teuerungsausgleich für ALV

Offener Brief an Bundesrat: Einführung Teuerungsausgleich für ALV

Wirtschaftssanktionen und Kriegstreiberei lassen alles teurer werden

Sehr geehrter Herr Parmelin

Wie u.a. aus der NZZ vom 5. Juni 2022 hervorgeht, gedenkt der Bundesrat im Hinblick auf die steigende Inflation Korrekturen vorzunehmen, namentlich Erhöhungen der Beiträge für Beziehende von Ergänzungsleistungen oder andere Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen. Avenir50plus Schweiz findet das höchst erfreulich, vor allem dann, wenn den Worten auch Taten folgen. Diese Gruppe von Menschen hat bereits unter den Corona-Massnahmen finanziell am meisten gelitten.
 
Keine Erwähnung fand seitens des Bundesrates die Arbeitslosenversicherung, die keinen Teuerungsmechanismus kennt, und die dem Wirtschaftsdepartement zugeordnet ist im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung liegen heute bei 70 bis 80 Prozent des versicherten Lohnes. Die Bemessungsgrundlage liegt zwei Jahre zurück ohne Berücksichtigung des zwischenzeitlich erfolgten Teuerungsausgleichs. Das reduzierte Einkommen inkl. der Wartetage treibt bereits heute viele Beziehende der Arbeitslosenversicherung in tiefe Not. Vor allem auch Ältere, die aufgrund von Zwischenverdiensten neue Rahmenfristen erhalten haben, die den versicherten Lohn nochmals schmälern.
 
Im Herbst müssen wir zusätzlich mit einer Verteuerung der Prämien der Krankenkassen von 5 bis 10 Prozent rechnen. Auch die Inflationsrate wird aufgrund von Wirtschaftssanktionen und Lieferengpässen die Drei-Prozent-Rate demnächst überschreiten. Aus unserer Sicht ist dringend Handlungsbedarf gegeben, im Sinne einer einmaligen Abgeltung an Versicherte der Arbeitslosenkasse ab dem Zeitpunkt, wo die Teuerung 3 Prozent überschreitet. Zu überlegen gilt es sich, bis zu welcher Höhe des versicherten Lohnes diese auszurichten ist.
 
Zudem sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen automatischen Teuerungsausgleich bei der Arbeitslosenversicherung unverzüglich an die Hand genommen werden, um bei den Betroffenen das Schlimmste zu verhindern.

Wir danken für die Kenntnisnahme.

Download PDF Offener Brief an Bundesrat Barmerin 

Erfolg für Avenir50plus:Basel-Landschaft soll Arbeitslosen und Ausgesteuerten 60plus mit kantonaler Überbrückungsleistung absichern

Erfolg für Avenir50plus:Basel-Landschaft soll Arbeitslosen und Ausgesteuerten 60plus mit kantonaler Überbrückungsleistung absichern

Der Baselbieter Landrat will ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren eine zusätzliche Überbrückungsrente garantieren und so Altersarmut im Kanton entgegenwirken. Älteren und Arbeitslosen soll so der Gang zum Sozialamt erspart werden. Auf Bundesebene ist seit zehn Monaten ein solches Gesetz in Kraft, doch der Kanton soll eine kantonale Brückenleistung zusätzlich zur nationalen Überbrückungsrente gewähren. Die Regierung muss nun einen Bericht ausarbeiten. Das entschied das Parlament überraschend aufgrund der Petition «Kantonale Brückenleistung statt Sozialhilfe für 60plus», die Avenir50plus im Dezember 2021 bei Regierung und Parlament einreichte.                                                                                                                                                                                                                              Weiterlesen BAZ…

Avenir50plus reichte im Dezember 2021 mit total 3500 Unterschriften bei den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen Petitionen für eine kantonale Brückenleistung für alle Erwerbslosen im Alter 60plus ein. Im Gegensatz zur Brückenleistung des Bundes, die von Beginn weg mit ihren viel zu restriktiven Anspruchsvoraussetzunen als Rohrkrepierer konzipiert wurde, sollen die kantonalen Leistungen, wie sie Avenir50plus fordert, auch all denjenigen im Alter 60plus zugutekommen, die bereits vorher ausgesteuert wurden oder aus der Selbständigkeit heraus ihre Arbeit verloren haben.

Von den bis Ende März 2022 rund 600 eingereichten Gesuchen für eine Bundes-Überbrückungsleistung erhielten nur gerade ein Drittel eine Zusprache. Der grössere Teil der älteren Ausgesteuerten bleibt der Gang auf die Sozialhilfe damit nicht erspart. Gemäss Avenir50plus Schweiz soll sich das ändern.
 
Stand der Regierungs- und Parlamentsberatungen vom 10. Mai 2022: 
Die Petitionskommission Basel-Stadt, bei der Avenir50plus das Anliegen ebenfalls vertreten durfte, hat noch keinen inhaltlichen Entscheid gefällt. Auf Anfrage heisst es, dass die Petition wahrscheinlich in der Juni-Session (22./23.6.) behandelt wird. Auch in Luzern durfte Avenir50plus die Petition vor der Kommission vertreten. Deren Stellungnahme ist noch nicht öffentlich. Voraussichtlich wird diese ebenfalls im Juni vom Luzerner Kantonsrat behandelt. Im Kanton Zürich wurde die Petition an der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 3. Mai behandelt. Das Ergebnis ist noch geheim. Die Regierung des Kantons Aargau machte es sich die Antwort sehr einfach. Ohne das Parlament einzubeziehen, obwohl das Anliegen auch an dieses gerichtet war, entschied sich diese für zuwarten, bis die Auswirkungen Überbrückungsleistung des Bundes in einem Bericht vorliegen, was erst in fünf Jahren der Fall sein wird. Regierungen und Parlament der Kantone St. Gallen und Bern haben sich zum Anliegen der Petition noch nicht geäussert. Wir bleiben dran.

Grosse Not an preiswerten Wohnungen in Zürich ­– Und niemand tut etwas

Grosse Not an preiswerten Wohnungen in Zürich ­– Und niemand tut etwas

(HJ) In Zürich eine preiswerte Wohnung zu finden, wird immer unwahrscheinlicher. Stress pur für Suchende, noch schlimmer für vulnerable Personen. Organisationen wie Pro Infirmis, Caritas, Rotes Kreuz und Sozialämter kennen die Schwierigkeiten, belassen es aber bei der Feststellung. Avenir50plus ruft die Politik dringend auf, dieses Drama mit geeigneten Lösungen zu beenden. 

Ein Beispiel unter vielen: Monika H.*, die aufgrund einer Autoimmunkrankheit nach einem langen Arbeitsleben von Sozialhilfe lebte, bevor ihr eine Teil-IV-Rente zugesprochen wurde, erhielt kürzlich die Kündigung ihrer Wohnung. Sie lebt in einer Liegenschaft in der Agglomeration von Zürich, deren Anteil an Ausländern in den letzten zwanzig Jahren stetig stieg. Verbunden damit auch die Zunahme an Lärmimmissionen. Als sie reklamierte und die Polizei einschaltete, kündigte die Verwaltung der langjährigen Mieterin.

Einerseits prozessiert sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes gegen das IV-Urteil, denn mit ihren verkrüppelten Gliedmassen und der psychischen Instabilität wird sie nicht mehr arbeiten können. Ihre Einnahmen (EL: 866.- , IV: 966.-, Versicherung: 474.- ), mit denen sie ein Mietzins von 1’369 Franken zu berappen hat, lassen keine Ersparnisse zu. Andrerseits handelte sie sich bei der Anmeldung zur Sozialhilfe durch das Versäumnis der Sozialbehörden Steuerschulden ein, die zu einem Eintrag ins Betreibungsregister führten. Das Sozialamt, das der Steuerbehörde eine Bestätigung hätte schreiben müssen, verweigerte dies mit dem Hinweis, dass sie dafür nicht mehr zuständig seien (!). Auf die Suche einer Wohnung wirkt sich dieser Eintrag zusätzlich erschwerend aus. 

In ihrer Verzweiflung wandte sich Monika H. an die Beratungsstelle von Avenir50plus, denn diese half ihr bereits einmal bei der Durchsetzung eines Anliegens gegenüber der Sozialhilfe. Nachdem sie über Monate auf dem Sofa schlafen musste, erhielt sie endlich ein Bett zugesprochen. Avenir50plus erkundigte sich unverzüglich bei allen oben genannten Stellen nach Hilfsangeboten vor Ort. Das Sozialamt kennt die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Ein Kürsli «Wie bewerbe ich mich richtig» bleibt das einzige Angebot. Auch das Rote Kreuz kennt das Problem, doch es fehlt auch da an einem Angebot. Bei der Caritas liess sich erfahren, dass sie über ein Hilfsangebot verfügt, doch dies sei vertraglich an die Stadt Zürich gebunden. Von der IV wollten wir wissen, ob sie Hilfestellungen finanzieller Art bei einem Umzug leisten. Einmal abgesehen von der Kaution kostet ein Umzug rund 2’000 Franken. Ein höhnisches Nein war die Antwort. Wäre Monika H. noch Sozialhilfebeziehende, so müssten die Behörden gerade stehen für diese Kosten, nicht aber die IV. Wäre sie über 60 Jahre, könnte sie von der Pro Senectute Hilfe erwarten, doch für IV-Beziehende im fortgeschrittenen Alter wie Monika H. gibt es keinen roten Rappen.

Kaum verwunderlich, wenn sich bei Monika H. gelegentlich Suizidgedanken einschleichen und wenn es bei ihr schlecht ankommt zusehen zu müssen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine umsorgt werden und kostenlos in der ganzen Schweiz herumreisen dürfen, während sie, die über viele Jahre Steuern zahlte, im Alter und mit ihrem Krankheitszustand  allein gelassen wird mit ihren Nöten.

Avenir50plus Schweiz bleibt an der Seite von Monika H., aber es gibt zu viele Schicksale ähnlicher Art, als dass sich die Politik da raushalten könnte.
* Der Name wurde geändert, ist Avenir50plus Schweiz jedoch bekannt.

Leerwohnungsziffer im Kanton Zürich

Ein vorbildliches Wohncoaching bietet die Stadt Luzern an:

Freiwilligenarbeit als Wohncoach
Die Stadt Luzern sucht Freiwillige, welche Menschen, die in einer instabilen Wohnsituation leben oder von Wohnungsverlust bedroht sind, begleiten und unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, den Hilfesuchenden zur Seite zu stehen, damit diese nicht alleine mit der oft aussichtslos scheinenden Situation umgehen müssen. Durch Anleitung und Hinführung zu möglichen Aktivitäten im Bereich Wohnungssuche sollen die Hilfesuchenden gezielt unterstützt werden.

Wer braucht einen Wohncoach?
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Luzern mit knappen Ressourcen, die in einer instabilen Wohnsituation leben, v. a. Familien auf engem Wohnraum, aber auch Einzelpersonen mit spezifischen Wohnungszugangsproblemen (z. B. Suchtproblematik, Ausländerstatus, psychische Probleme usw.).