1. Juni 2023 | Aktionen
(HJ) Das mutet eine Mehrheit des nationalen Parlamentes mit dem 2021 in Kraft getretenem EL-Gesetz nicht nur den Müllers und ihren Kindern zu. Für die Übergangsfrist bis 2024 galt Besitzstandswahrung. Wer nach altem EL-Recht mehr Leistungen zu erwarten hatte, für den galt dieses, umgekehrt traf dies auch auf das neue Recht zu. Bald ist fertig lustig. Viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (IV oder AHV) müssen ihren Gürtel ab 2024 noch enger schnallen, weil ihre bisherigen Leistungen gekürzt werden.
Äusserst hart trifft es Familie Müller (Name geändert). Der Vater, 54-Jahre, bezieht seit rund zehn Jahren IV. Da die IV nicht zum Leben ausreicht um seine Frau (Krankheit), die nur über ein geringes Einkommen verfügt, sowie seine beiden Kinder zu ernähren, ist er auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Erhielt die Familie zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten sowie der Miete bis anhin 3’720 Franken Ergänzungsleistungen, so werden es ab 2024 nur noch 3’325 Franken sein. Das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Beinahe täglich begegnet man in Lebensmittelgeschäften Preisaufschlägen, die weit über der ausgewiesenen Teuerung liegen.
«Für uns heisst das, dass wir diese 400 Franken, die wir ab 2024 pro Monat weniger erhalten, wortwörtlich vom Mund absparen müssen», meint Frau Müller im Gespräch. Für gesunde Bioprodukte, auf die die Allergie belastete Frau und ihre Kinder angewiesen wären, müssten sie schon jetzt verzichten. Traurig stimmt sie als besorgte Mutter, dass kein Geld mehr übrig bleiben wird für die Förderung ihrer Kinder. Wie die bürgerlichen Parteien, allen voran die «kinderfreundliche» Mitte-Partei, so etwas zulassen konnten, kann Frau Müller nicht verstehen.
Mit ihrer Kritik an der Sparreform auf dem Buckel der Menschen mit geringem Einkommen ist Frau Müller nicht allein. Das Einzige, was den Betroffenen in ihrem Frust bleibt, ist, den bürgerlichen Parteien im kommenden Herbst bei den Wahlen einen Denkzettel zu verschaffen.
Weitere einschneidende Änderungen bei der EL, die ab 2024 wirksam werden:
Die Vermögensschwelle, die zum Bezug von Leistungen berechtigt, die für Alleinstehende auf 100’000 Franken und für Ehepaare auf 200’000 Franken herabgesetzt wurden, trifft neu auch Personen, die bis dato bereits Leistungen bezogen haben. Das kann dazu führen, dass ihr EL-Anspruch wegfällt.
Erwerbslose müssen wissen, dass sie künftig auf 10 Jahre zurück (ab 2021) ihren Vermögensverbrauch ausweisen müssen. Bei einem Todesfall eines Elternteils dürfen sie auch nicht zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Vermögen verzichten. Das wäre Vermögensverzicht, der so angerechnet wird, als ob das Vermögen da wäre. Siehe dazu die Wegleitung zu den EL. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei der unabhängigen kostenlosen Beratungsstelle von Avenir50plus Schweiz: 041 218 20 33 oder info@avenir50plus.ch
Weitere Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2024, zusammengestellt im Sozialinfo von Peter Moesch, Rechtsanwalt.
20. Apr. 2023 | Arbeitsmarkt
(HJ) Ein Projekt der Fachhochschule Nordwestschweiz: Viele digitale Kompetenzen werden entweder im Selbststudium oder bei der Arbeit erworben und sind dadurch in Lebensläufen nicht sichtbar. Betroffen davon sind oft Ältere, die dadurch nur verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Fachhochschule Nordwestschweiz entwickelte deshalb das Tool Vali50+, das Betroffenen hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu evaluieren. Martin Schmid, Dozent und Mitentwickler erhofft sich von diesem Tool mehr Selbstbewusstsein der Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt, indem sie sich einerseits bewusst werden, was sie anzubieten haben, andererseits aber dem potenziellen Arbeitgeber auch Sicherheit bieten können in Bezug auf die gesuchten digitalen Kompetenzen. Der Nutzen wird aber auch von Beratenden dieser Zielgruppe sehr geschätzt, weil er eine gute Standortbestimmung bringt, so Schmid im Gespräch.
(HJ)Tools für unterschiedliche Zielgruppen
Kompetenzkartenset: Diese Einschätzungsvariante eignet sich besonders für Beratungssituationen und Gruppenverfahren. Die Arbeit mit dem Kompetenzkartenset ermöglicht eine spielerische Auseinandersetzung mit dem eigenen digitalen Können. Das Kompetenzkartenset kann zum Preis von CHF 35.– per E-Mail (martin.schmid@fhnw.ch) bestellt werden.
Online-Selbsteinschätzung: Mit Hilfe dieses Tools können die Kompetenzen im Umgang mit Handys, Computern, Tablets etc. individuell eingeschätzt werden. Die Einschätzung dauert 30 bis 60 Minuten Zeit. Es wird empfohlen, die Einschätzung dialogisch, d.h. zu zweit oder in Gruppen, vorzunehmen. Die Online-Selbsteinschätzung ist gratis.
Probieren Sie es selbst aus: Tool Vali50+
3. Apr. 2023 | Aktionen
Medienmitteilung: Die GV von Avenir50plus Schweiz hat einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die BVG-Reform zu unterstützen.
Der geplante Abbau bei der zweiten Säule (BVG) trägt die Handschrift der großen Versicherungen. Sie erhoffen sich mit dem Leistungsabbau zusätzliche Spargelder bei der dritten Säule, an denen sie gutes Geld verdienen. Forderungen nach tieferen Verwaltungskosten und Transparenz blieben ungehört. Die Mittelschichten sowie Geringverdienende, Ältere und Frauen sind die großen Verlierer dieser Reform. Avenir50plus Schweiz sagt klar nein zu diesem Rentenklau. Weiterlesen…
21. März 2023 | Aktionen
Diskussion über aktuelle Arbeitsmarktzahlen und kontroverse Arbeitsmarktthemen.
Dienstag, 28.3.2023, 10.30 bis 11.45 Uhr, anschliessender Netzwerk-Apéro.
Hier finden Sie mehr Informationen
Kostenloser Eintritt, jedoch hier anmelden
2. Feb. 2023 | Soziales
Tagesanzeiger: Vielerorts müssen Sozialhilfebeziehende ihr Pensionskassengeld an die Gemeinde abtreten. Die Praxis kann eine völlig andere sein, je nach Ort – oder zuständiger Person auf dem Amt.
Weiterlesen im Tagesanzeiger
31. Jan. 2023 | Aktionen
Zwei Drittel aller Gesuche um Überbrückungsleistungen werden von den Kantonen abgelehnt. Das sort für harsche Kritik. Siehe dazu Sonntagsblick vom 30. Januar 2023. Avenir50plus Schweiz sind nicht nur die drei aufgezählten Punkte wichtig, sondern auch die Forderung, dass alle, die vor 60 ausgesteuert werden, sobald sie 60 werden und immer noch keine Arbeit haben in den Genuss dieser Leistung kommen können.
23. Jan. 2023 | Aktionen
Seit Mitte 2022 wurden wieder vermehrt Kündigungen ausgesprochen und Restrukturierungen angekündigt. Kein moralischer Schutz mehr gilt für die über 50-Jährigen. Rund 40 Prozent aller 2022 ausgesprochenen Kündigung betrifft diese Altersgruppe. Auch wenn die über 50-Jährigen wieder schneller eine Stelle finden, so doch oft nur in prekären Arbeitsverhältnissen. Interview von Radio 1 Zürich mit der Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz zu diesem Thema im Beitrag vom 19.1.2023
Medienmitteilung von Rundstedt zur Umfrage
Grafiken zur Umfrage bei den HR-Fachleuten
Blick
28. Nov. 2022 | Aktionen
(HJ) Trotz Arbeitskräftemangel immer noch wenig Flexibilität seitens Arbeitgeber bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitenden. Das zeigt die aktuelle Umfrage (2022.11) von Von Rundstedt und HR-Today. Personen Ü60 werden lediglich von rund 9 Prozent bei der Rekrutierung in Erwägung gezogen, im Gegenzug geben rund 40 Prozent der Arbeitgeber an, im Ausland zu rekrutieren. Beinahe die Hälfte zeigt trotz Arbeitskräftemangel Vorbehalte bei Bewerbenden ab 58 Jahren. Bewerbungen von Arbeitslosen, die zwei Jahre auf der Suche sind, werden immer noch von 70 Prozent als kritisch betrachtet. 52 Prozent der Befragten geben offen zu, dass bei der Rekrutierung ein Jugendwahn herrsche. Die Stellenmeldepflicht, nicht verwunderlich, wird lediglich von 13 Prozent der Arbeitgeber als hilfreich bei der Personensuche gewertet (siehe dazu «Stoppt das Bürokratiemonster»).
81 Prozent gaben an, keine Quereinsteigerkultur zu betreiben. Branchenerfahrung ist immer noch für 74 Prozent der Arbeitgeber zentral. Angesichts solcher Inflexibilität auf Arbeitgeberseite kann wohl kaum von Arbeitskräftemangel gesprochen werden, wohl eher von einem Mangel an einem Age- oder Generationen-Management sowie an geeigneten Weiterbildungen.
An der Präsentation wurde denn auch deutlich: Der Arbeitskräftemangel, der zu einem grossen Teil auf den Einbruch des Bruttosozialproduktes in der Corona-Zeit zurückgeht, pendelt sich 2023 wieder ein.
Pickup anlässlich der anschliessenden Panel-Diskussion bei Von Rundstedt: Arbeitszeugnisse gehören der Vergangenheit an, so die Meinung aller Teilnehmenden. Höchste Zeit. Der Personalchef der Hirslanden Gruppe beklagte sich, dass die Politik sie nicht unterstütze bei der Rekrutierung von Pflegepersonal in Kroatien. Richtig so, denn dadurch blieben die Bestrebungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weiterhin geschmälert.
An alle Bewerbenden
Alle wichtigen Informationen müssen auf der ersten Seite des Curriculums ersichtlich sein. Besonders bei schwierigen Lebensläufen hilft es, den roten Faden, der einem durchs Leben führte, sichtbar zu machen.
Powerpoint-Präsentation zur Studie
25. Nov. 2022 | Aktionen
Angst vor Arbeitsplatzverlust fördert die «Sesselkleberei». Das zeigt sich vor allem
bei Arbeitnehmenden ab 50. Die Folgen sind volkswirtschaftlich verheerend, denn eine tiefe Fluktu- ation vermindert die Produktivität. Wollen wir das? NEIN. Da sind sich alle einig, nur wenn es um Rezepte geht, zeigt sich ein Röstigraben. Weiterlesen Bilanz-Beilage
23. Nov. 2022 | Aktionen
Sie engagiert sich für ältere Erwerbslose, Ausgesteuerte und Sozialhilfeempfängerinnen – und das gratis. Zuletzt hat sie mit einer Corona-Mahnwache und einer Nacht in der Arrestzelle der Luzerner Polizei Schlagzeilen gemacht. Doch wer ist Heidi Joos? Die Unterlagen stapeln sich auf ihrem Arbeitstisch. Es sind Bankauszüge und Verträge, die wild durcheinander liegen. Wir sind im Büro von Heidi Joos. Hier an der Hirschmattstrasse 13 in Luzern, im 5. Stock, ist die Geschäftsstelle des Vereins «Avenir50plus Schweiz». Weiterlesen Zentralplus...