23. Feb. 2024 | Aktionen
HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt.
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein.
Differenzierter Bericht AZ-Medien
Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern
1. Feb. 2024 | Aktionen
Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.
Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung. Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…
Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.
25. Jan. 2024 | Aktionen
Blick: Wer heute 35 Jahre alt ist, hat bis zur Pension noch 30 Jahre Arbeit vor sich. Es sei denn, dass Rentenalter wird erhöht. Die fordert die Renten-Initiative, über die wir am 3. März 2024 abstimmen. Oder es sei denn, man wird mit 58 arbeitslos und findet bis zur Pensionierung keinen Job mehr. Weiterlesen Blick…
25. Dez. 2023 | Aktionen
NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…
5. Dez. 2023 | Aktionen
Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor.
Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an.
Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten.
6. Nov. 2023 | Aktionen
Bis Ende November ist es noch möglich die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln. Das gilt für alle Altersklassen. Auf dieser Tabelle des BAG finden sich die Durchschnittsprämien der Krankenkassen, die für die Berechnung von Ergänzungs- und Sozialleistungen gültig sind. Wer darüber liegt, muss die Differenz aus dem eigenen Sack bezahlen. Bis Ende 2023 galt bei den EL-Leistungen, dass diejenigen, die besonders tiefe Krankenkassenprämien hatten, die Differenz zu den Durchschnittsprämien vergütet erhielten. Das Sparen wurde somit belohnt. Doch ab 2024 ist dem nicht mehr so. Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das Ihnen am meisten Freiheit gibt bei der Ärztewahl und das gleichzeitig nicht über der Durchschnittsprämie liegt. Für Versicherte ab 50 mit geringem Budget empfiehlt sich, ein Modell mit einer Franchise von 300 Franken zu wählen, denn nur allzuoft suchen diese Betroffenen aufgrund zu hohen Franchisen zu spät den Arzt auf. Das gilt auch für diejenigen, die bald von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe leben müssen.
2. Nov. 2023 | Arbeitsmarkt
20.Minuten / Die Automatisierung führt laut einer Studie zu einem Job-Abbau in Schweizer Firmen. Am stärksten betroffen sind Angestellte im Büro, im Finanzwesen und in der Informatik. Weiterlesen
19. Okt. 2023 | Aktionen, Allgemein
Blick 2023.10.19 Die Arbeitslosenstatistik verbirgt, dass Hunderttausende in der Schweiz strukturell arbeitslos oder unterbeschäftigt sind. Daran ändert bislang auch der Arbeitskräftemangel wenig. Es scheint, als sei die Not der Unternehmen bei der Rekrutierung gar nicht so gross. Weiterlesen…
Zur Studie Whitpaper
BAZ 2023.10.19
Handelszeitung, Widersprüche bewegen den Arbeitsmarkt
18. Okt. 2023 | Aktionen
Blick 2023.10.18: Wenn Unternehmen Angebote für Ü50er haben, dann höchstens solche zur Frühpensionierung und zur Unterstützung bei Entlassungen. Investitionen in ältere Arbeitnehmende? Fehlanzeige. Dabei stellt diese Gruppe 30 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Weiterlesen…
28. Sep. 2023 | Soziales
Mit dem Ziel, den Langzeitbezug in der Sozialhilfe zu verringern, entwickelte die Berner Fachhochschule den Beratungsansatz «Richtungswechsel». Die SKOS bietet nun Schulungen an. Kosmetik statt wirksamer Richtungswechsel sagt Avenir50plus Schweiz. Und so geht’s:
(HJ) Der Langzeitbezug in der Sozialhilfe ist ein grosses Problem sowohl für Betroffene wie auch für die Gesellschaft. Wer Alleinstehend im fortgeschrittenen Alter mit rund 1’000 Franken zuzüglich Miete und Krankenkasse den Lebensunterhalt bestreiten muss, dessen Psyche ist spätestens nach einem Jahr angeschlagen. Weder reicht das Geld für einen Laptop, oder Druckerpatronen noch für die Pflege eines Netzwerkes oder eines Besuchs beim Friseur. Am Mittagstisch der Kirchen, wohlverstanden eine gute Institution, lernt man keine Menschen kennen, die einem bei der Integration ins Berufsleben helfen. Der Frust über diese Desintegration frisst sich immer tiefer in die Seelen der Betroffenen. Eine Fitnessspritze angeboten von netten Sozialarbeitenden schadet mit Sicherheit nicht, dient aber mehr der Jobbereicherung der Sozialarbeitenden als der Problemlösung, denn ohne Geld läuft in unserer Gesellschaft nichts. Wer als Betroffener im Anschluss an das Visionen-Setting der Sozialhilfe kein Geld für Weiterbildung oder die Pflege von Hobbies erhält, der wird vom Frust bald wieder heimgesucht.
Zieldienlicher als Visionen-Settings wäre die Garantie von Lebensbedingungen, die gar nicht erst zum Verlust von Visionen führen. Würde allein die Invalidenversicherung mehr Verantwortung bei ihren Abklärungen wahrnehmen, wären viele gar nicht erst auf Sozialhilfe angewiesen. Ferner ist der Abbau des Vermögens bis auf 4000 Franken (in gewissen Kantonen noch tiefer), der erst zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt ein Grund dafür, dass man sich beim Bezug von Sozialhilfe nichts mehr zur Ressourcenstärkung leisten kann. Gerade für Ältere ist das ein Grund, der Verzweiflung hervorruft, denn das bedeutet, dass sie ohne Rücklagen ins AHV-Alter hineinrutschen. Für Anspruchsberechtigte über 50 fordert Avenir50plus: Die Vermögensobergrenze soll jener des Freibetrags bei den Ergänzungsleistungen (EL) angeglichen werden, der bei 30’000 Franken liegt. Ferner sollen sich die Leistungen von Langzeitbeziehenden der Sozialhilfe jenen der EL angleichen. Erinnert sei daran, dass die Leistungsgestaltung der Sozialhilfe in der wirtschaftlichen Schönwetterperiode extra tief gestaltet wurde, damit der Anreiz um Arbeiten gegeben ist. Älteren fehlt es nicht an Motivation zum Arbeiten, sondern an Arbeitgebern, die ihnen trotz höheren Sozialnebenkosten nochmals eine Chance geben.
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