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Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor. 

Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an. 

Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten. 

Achtung: Durchschnittsprämien Krankenkassen

Achtung: Durchschnittsprämien Krankenkassen

Bis Ende November ist es noch möglich die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln. Das gilt für alle Altersklassen. Auf dieser Tabelle des BAG finden sich die Durchschnittsprämien der Krankenkassen, die für die Berechnung von Ergänzungs- und Sozialleistungen gültig sind. Wer darüber liegt, muss die Differenz aus dem eigenen Sack bezahlen. Bis Ende 2023 galt bei den EL-Leistungen, dass diejenigen, die besonders tiefe Krankenkassenprämien hatten, die Differenz zu den Durchschnittsprämien vergütet erhielten. Das Sparen wurde somit belohnt. Doch ab 2024 ist dem nicht mehr so. Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das Ihnen am meisten Freiheit gibt bei der Ärztewahl und das gleichzeitig nicht über der Durchschnittsprämie liegt. Für Versicherte ab 50 mit geringem Budget empfiehlt sich, ein Modell mit einer Franchise von 300 Franken zu wählen, denn nur allzuoft suchen diese Betroffenen aufgrund zu hohen Franchisen zu spät den Arzt auf. Das gilt auch für diejenigen, die bald von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe leben müssen. 

Hunderttausende in der Schweiz wollen arbeiten – aber finden keinen Job

Hunderttausende in der Schweiz wollen arbeiten – aber finden keinen Job

Blick 2023.10.19 Die Arbeitslosenstatistik verbirgt, dass Hunderttausende in der Schweiz strukturell arbeitslos oder unterbeschäftigt sind. Daran ändert bislang auch der Arbeitskräftemangel wenig. Es scheint, als sei die Not der Unternehmen bei der Rekrutierung gar nicht so gross. Weiterlesen…

Zur Studie Whitpaper
BAZ 2023.10.19
Handelszeitung, Widersprüche bewegen den Arbeitsmarkt 

Neues Tool für Langzeitbeziehende in der Sozialhilfe: Nett, aber wenig Wirkung

Mit dem Ziel, den Langzeitbezug in der Sozialhilfe zu verringern, entwickelte die Berner Fachhochschule den Beratungsansatz «Richtungswechsel». Die SKOS bietet nun Schulungen an. Kosmetik statt wirksamer Richtungswechsel sagt Avenir50plus Schweiz. Und so geht’s:
 
(HJ) Der Langzeitbezug in der Sozialhilfe ist ein grosses Problem sowohl für Betroffene wie auch für die Gesellschaft. Wer Alleinstehend im fortgeschrittenen Alter mit rund 1’000 Franken zuzüglich Miete und Krankenkasse den Lebensunterhalt bestreiten muss, dessen Psyche ist spätestens nach einem Jahr angeschlagen. Weder reicht das Geld für einen Laptop, oder Druckerpatronen noch für die Pflege eines Netzwerkes oder eines Besuchs beim Friseur. Am Mittagstisch der Kirchen, wohlverstanden eine gute Institution, lernt man keine Menschen kennen, die einem bei der Integration ins Berufsleben helfen. Der Frust über diese Desintegration frisst sich immer tiefer in die Seelen der Betroffenen. Eine Fitnessspritze angeboten von netten Sozialarbeitenden schadet mit Sicherheit nicht, dient aber mehr der Jobbereicherung der Sozialarbeitenden als der Problemlösung, denn ohne Geld läuft in unserer Gesellschaft nichts. Wer als Betroffener im Anschluss an das Visionen-Setting der Sozialhilfe kein Geld für Weiterbildung oder die Pflege von Hobbies erhält, der wird vom Frust bald wieder heimgesucht.  
 
Zieldienlicher als Visionen-Settings wäre die Garantie von Lebensbedingungen, die gar nicht erst zum Verlust von Visionen führen. Würde allein die Invalidenversicherung mehr Verantwortung bei ihren Abklärungen wahrnehmen, wären viele gar nicht erst auf Sozialhilfe angewiesen. Ferner ist der Abbau des Vermögens bis auf 4000 Franken (in gewissen Kantonen noch tiefer), der erst zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt ein Grund dafür, dass man sich beim Bezug von Sozialhilfe nichts mehr zur Ressourcenstärkung leisten kann. Gerade für Ältere ist das ein Grund, der Verzweiflung hervorruft, denn das bedeutet, dass sie ohne Rücklagen ins AHV-Alter hineinrutschen. Für Anspruchsberechtigte über 50 fordert Avenir50plus: Die Vermögensobergrenze soll jener des Freibetrags bei den Ergänzungsleistungen (EL) angeglichen werden, der bei 30’000 Franken liegt. Ferner sollen sich die Leistungen von Langzeitbeziehenden der Sozialhilfe jenen der EL angleichen. Erinnert sei daran, dass die Leistungsgestaltung der Sozialhilfe in der wirtschaftlichen Schönwetterperiode extra tief gestaltet wurde, damit der Anreiz um Arbeiten gegeben ist. Älteren fehlt es nicht an Motivation zum Arbeiten, sondern an Arbeitgebern, die ihnen trotz höheren Sozialnebenkosten nochmals eine Chance geben.

Arbeitsmarktboss Zürcher bei Eco-Talk: Altersdiskriminierung süffisant heruntergespielt

Arbeitsmarktboss Zürcher bei Eco-Talk: Altersdiskriminierung süffisant heruntergespielt

(HJ) Gleich zwei Beiträge widmete SRF am 26.6.23 den Älteren auf dem Arbeitsmarkt. Die Tagesschau griff das leidige Thema der Überbrückungsleistung auf, von der beinahe niemand profitieren kann, weil die Anspruchsvoraussetzungen viel zu eng gestaltet wurden. Bundesrat Berset versprach unlängst im Parlament eine vorzeitige Überprüfung. Wir bleiben dran.

Stargast beim Eco-Talk war Boris Zürcher, oberster Arbeitsmarktboss beim Seco. Altersdiskriminierung gibt es für ihn nicht, auch wenn Zahlen und Studien ein anderes Bild zeigen. Eine KOF-Studie aus dem Jahre 2020 weist nach, dass gemäss ILO-Statistik die Langzeiterwerbslosigkeit im Zeitraum 2012 bis 2018 um 19’000 Personen zugenommen hat, während das Seco eine Rückläufigkeit in dieser Kategorie von 15’000 Personen ausweist. Grund der Differenz: Die ILO-Zahlen berücksichtigen auch alle, die länger ausgesteuert sind oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Pikant der Trend, der die Studie aufzeigt: Eine Zunahme bei den Personen ü45, aber auch eine bei den Langzeiterwerbslosen mit Universitäts- und Fachhochschul-Abschlüssen. Letztere machen bereits rund 25 Prozent der nicht beim Seco registrierten Langzeiterwerbslosen aus. Wenn Zürcher im Eco-Beitrag die Alterserwerbslosigkeit auf mangelnde Bildung zurückführen will, dann beweist er damit nur, wessen Lied er singt.  

Von wegen Selbststigmatisierung bei Vorstellungsgesprächen, die Zürcher ins Feld führte: Eine Mehrheit der 980 befragten HR-Fachleute (Umfrage von Rundstedt 2022) sieht trotz Fachkräftemangel die kritische Grenze bei der Einstellung bei 58 Jahren und bei Langzeiterwerbslosigkeit bei 14 Monaten. Auch die Kündigung von Älteren mit einem Anteil von 39 Prozent hat 2022 zugenommen.

Seine Analyse des Fachkräftemangels war widersprüchlich. Einerseits richtig; Auslöser des Nachfragebooms von Arbeit ist das billige grosse Geld, andererseits falsch; die Alterung der Gesellschaft ist zwar ein wichtiges Thema, spielt beim bisherigen Fachkräftemangel aber keine Rolle, wie die Analyse des Ökonomen Wellershof zeigt.

Die Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitigem Voranschreiten der Digitalisierung wäre ein wichtiges Thema, aber just in dieser Hinsicht blieb die Zürchers Arbeitsmarktbehörde bis anhin untätig.

Die Kritik an den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), die oft nicht mehr als Beschäftigungsmassnahmen für NGO’s sind, wurde weggelassen. Löblich wenigstens die SKOS in dieser Hinsicht, die in ihrem Bericht (Sozialhilfebezug nach Aussteuerung) vermehrt eine Angleichung der AMM an die reguläre Weiterbildung fordert.

 

Auswirkungen der EL-Reform 2021: Ab 2024 pro Monat 400 Franken weniger Ergänzungsleistungen

Auswirkungen der EL-Reform 2021: Ab 2024 pro Monat 400 Franken weniger Ergänzungsleistungen

(HJ) Das mutet eine Mehrheit des nationalen Parlamentes mit dem 2021 in Kraft getretenem EL-Gesetz nicht nur den Müllers und ihren Kindern zu. Für die Übergangsfrist bis 2024 galt Besitzstandswahrung. Wer nach altem EL-Recht mehr Leistungen zu erwarten hatte, für den galt dieses, umgekehrt traf dies auch auf das neue Recht zu. Bald ist fertig lustig. Viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (IV oder AHV) müssen ihren Gürtel ab 2024 noch enger schnallen, weil ihre bisherigen Leistungen gekürzt werden.

Äusserst hart trifft es Familie Müller (Name geändert). Der Vater, 54-Jahre, bezieht seit rund zehn Jahren IV. Da die IV nicht zum Leben ausreicht um seine Frau (Krankheit), die nur über ein geringes Einkommen verfügt, sowie seine beiden Kinder zu ernähren, ist er auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Erhielt die Familie zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten sowie der Miete bis anhin 3’720 Franken Ergänzungsleistungen, so werden es ab 2024 nur noch 3’325 Franken sein. Das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Beinahe täglich begegnet man in Lebensmittelgeschäften Preisaufschlägen, die weit über der ausgewiesenen Teuerung liegen.

«Für uns heisst das, dass wir diese 400 Franken, die wir ab 2024 pro Monat weniger erhalten, wortwörtlich vom Mund absparen müssen», meint Frau Müller im Gespräch. Für gesunde Bioprodukte, auf die die Allergie belastete Frau und ihre Kinder angewiesen wären, müssten sie schon jetzt verzichten. Traurig stimmt sie als besorgte Mutter, dass kein Geld mehr übrig bleiben wird für die Förderung ihrer Kinder. Wie die bürgerlichen Parteien, allen voran die «kinderfreundliche» Mitte-Partei, so etwas zulassen konnten, kann Frau Müller nicht verstehen.

Mit ihrer Kritik an der Sparreform auf dem Buckel der Menschen mit geringem Einkommen ist Frau Müller nicht allein. Das Einzige, was den Betroffenen in ihrem Frust bleibt, ist, den bürgerlichen Parteien im kommenden Herbst bei den Wahlen einen Denkzettel zu verschaffen.

Weitere einschneidende Änderungen bei der EL, die ab 2024 wirksam werden:

Die Vermögensschwelle, die zum Bezug von Leistungen berechtigt, die für Alleinstehende auf 100’000 Franken und für Ehepaare auf 200’000 Franken herabgesetzt wurden, trifft neu auch Personen, die bis dato bereits Leistungen bezogen haben. Das kann dazu führen, dass ihr EL-Anspruch wegfällt.
Erwerbslose müssen wissen, dass sie künftig auf 10 Jahre zurück (ab 2021) ihren Vermögensverbrauch ausweisen müssen. Bei einem Todesfall eines Elternteils dürfen sie auch nicht zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Vermögen verzichten. Das wäre Vermögensverzicht, der so angerechnet wird, als ob das Vermögen da wäre. Siehe dazu die Wegleitung zu den EL. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei der unabhängigen kostenlosen Beratungsstelle von Avenir50plus Schweiz: 041 218 20 33 oder info@avenir50plus.ch

Weitere Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2024, zusammengestellt im Sozialinfo von Peter Moesch, Rechtsanwalt.

Digitale Kompetenzen sichtbar machen

(HJ) Ein Projekt der Fachhochschule Nordwestschweiz: Viele digitale Kompetenzen werden entweder im Selbststudium oder bei der Arbeit erworben und sind dadurch in Lebensläufen nicht sichtbar. Betroffen davon sind oft Ältere, die dadurch nur verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Fachhochschule Nordwestschweiz entwickelte deshalb das Tool Vali50+, das Betroffenen hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu evaluieren. Martin Schmid, Dozent und Mitentwickler erhofft sich von diesem Tool mehr Selbstbewusstsein der Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt, indem sie sich einerseits bewusst werden, was sie anzubieten haben, andererseits aber dem potenziellen Arbeitgeber auch Sicherheit bieten können in Bezug auf die gesuchten digitalen Kompetenzen. Der Nutzen wird aber auch von Beratenden dieser Zielgruppe sehr geschätzt, weil er eine gute Standortbestimmung bringt, so Schmid im Gespräch.

(HJ)Tools für unterschiedliche Zielgruppen

Kompetenzkartenset: Diese Einschätzungsvariante eignet sich besonders für Beratungssituationen und Gruppenverfahren. Die Arbeit mit dem Kompetenzkartenset ermöglicht eine spielerische Auseinandersetzung mit dem eigenen digitalen Können. Das Kompetenzkartenset kann zum Preis von CHF 35.– per E-Mail (martin.schmid@fhnw.ch) bestellt werden.

Online-Selbsteinschätzung: Mit Hilfe dieses Tools können die Kompetenzen im Umgang mit Handys, Computern, Tablets etc. individuell eingeschätzt werden. Die Einschätzung dauert 30 bis 60 Minuten Zeit. Es wird empfohlen, die Einschätzung dialogisch, d.h. zu zweit oder in Gruppen, vorzunehmen. Die Online-Selbsteinschätzung ist gratis.

Probieren Sie es selbst aus: Tool Vali50+

 

Weniger Lohn für weniger Rente: Nein danke!

Weniger Lohn für weniger Rente: Nein danke!

Medienmitteilung: Die GV von Avenir50plus Schweiz hat einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die BVG-Reform zu unterstützen. 

Der geplante Abbau bei der zweiten Säule (BVG) trägt die Handschrift der großen Versicherungen. Sie erhoffen sich mit dem Leistungsabbau zusätzliche Spargelder bei der dritten Säule, an denen sie gutes Geld verdienen. Forderungen nach tieferen Verwaltungskosten und Transparenz blieben ungehört. Die Mittelschichten sowie Geringverdienende, Ältere und Frauen sind die großen Verlierer dieser Reform. Avenir50plus Schweiz sagt klar nein zu diesem Rentenklau.  Weiterlesen…