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Vorschlag SPK des Ständerates – Schritt in richtige Richtung

Der Antrag der SPK des Ständerats geht zwar nicht ganz so weit, wie wir dies aus Sicht der Betroffenen wünschen, doch es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine reine Stellenmeldepflicht würde lediglich administrative Kosten verursachen, jedoch weder die Integration der inländischen Stellensuchenden verbessern noch die Zuwanderung auf ein verträgliches Mass minimieren. Die vorgesehene Beschränkung auf lediglich jene Berufe, die als Nicht­‐Mangelberufe bezeichnet werden, ist hingegen inakzeptabel.

Zur Medienmitteilung vom 8. November 2016

Medienmitteilung, 8. November 2016

Der Antrag der SPK des Ständerats geht zwar nicht ganz so weit, wie wir dies aus Sicht der Betroffenen wünschen, doch es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine reine Stellenmeldepflicht würde lediglich administrative Kosten verursachen, jedoch weder die Integration der inländischen Stellensuchenden verbessern noch die Zuwanderung auf ein verträgliches Mass minimieren. Die vorgesehene Beschränkung auf lediglich jene Berufe, die als Nicht-­‐Mangelberufe bezeichnet werden, ist hingegen inakzeptabel. Die ICT-­‐Branche, in der das Risiko im Alter arbeitslos zu werden, um 50 Prozent höher liegt als im Durchschnitt, wäre somit davon ausgenommen. Die Seco-­‐Statistik weist allein für den Kanton Zürich rund 1200 Stellensuchende dieser Branche aus. Hinzu kommen noch mehrere Hundert, die bereits ausgesteuert sind.

Dass sich die oberste Arbeitsmarktbehörde Seco als Verwaltung öffentlich in ein politisches Geschäft einmischt, ist inakzeptabel. Befremdend auch die Position, die eingenommen wird. Die Vermittlung sei keine prioritäre Aufgabe der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Nur wenn nicht das, was dann und wozu? Es stellt sich ernsthaft die Frage, inwiefern sich die 700 Millionen Franken rechtfertigen lassen, die heute diese Institution kostet. Es darf mit Recht vermutet werden, dass private Stellenvermittler diese Aufgabe kostengünstiger ausführen. Gemäss Seco verursacht die Umsetzung des SPK-­‐Vorschlags zusätzlich 400 Millionen Franken. Wie unglaubwürdig mit Zahlen jongliert wird, um Ungewolltes zu bodigen, zeigt gerade dieses Beispiel. Vor einer Woche posaunte Ständerat Minder, gestützt auf Aussagen der Migrationsbehörde (!) durch die Medien, die Light-­‐Version mit der Stellenmeldepflicht allein koste 400 Millionen Franken. Nur eine Woche später deckt nun, laut Aussagen Seco, die gleiche Summe zusätzlich noch die gesamte Vermittlung der neu zu meldenden Stellen ab. Vielleicht geht’s bald noch billiger. Setzt man nämlich die geschätzten 400 Millionen Mehraufwand ins Verhältnis zu den heutigen Kosten für die Gesamtleistung der RAV von 700 Millionen, so zeigt sich, dass dies noch nicht die letzte Kostenwahrheit sein kann. Vernachlässigt wurde zudem der Effekt der Kosteneinsparungen durch eine schnellere Integration sowie bestimmte Folgekosten im Gesundheits-­‐ und Sozialwesen.

Das Problem bei der Ausführung liegt am ehesten bei der veralteten AVAM-­‐Software des Seco, die u.a. keine semantische Suche zulässt. Doch die Verantwortung für diese fragwürdige Softwareentwicklung liegt allein beim Seco. Keinesfalls darf sie Grund sein, um sich des Kerngeschäfts der Vermittlung von Inländern entledigen zu wollen. Wie Zahlen des Genfer-­‐Modells verdeutlichen, konnte mit diesem neuen Ansatz beinahe zwei Drittel der offenen Stellen mit inländischen Erwerbslosen besetzt werden. Von vermehrten Kontakten der RAV-­‐Beratenden mit Arbeitgebern darf zudem ein positiver Effekt auf die Entwicklung der Arbeitsmarktlichen Massnahmen hin zu wirksamen Weiterbildungslösungen, die zu formalen Abschlüssen führen, erwartet werden.

Quelle Kosten RAV

Revision Sozialhilfegesetz – Gegen einen Sonderfall St. Gallen!

Der Verein 50plus outIn work Ostschweiz begrüsst das Bestreben der Regierung in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Sozialhilfegesetzes, den Negativwettbewerb zwischen den Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben nach vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Sozialhilfebeziehenden. Auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.

Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS­‐Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den Sonderzug, der die St. Galler­‐Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug. Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986 Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten Existenzminimum.

In seinem Bericht vom 25. Februar 2015 schreibt der Bundesrat u.a. über den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe, dass sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit abzeichne, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in diesem Bereich zu vereinfachen, gemeinsame Ansätze zu entwickeln und eine eidgenössische Regelung ins Auge zu fassen. Die industrielle Revolution 4.0 wird in absehbarer Zeit ungeahnte Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, die in der Folge nach neuen Modellen in der Sozialhilfe rufen, die es im Verbund mit andern Kantonen zu entwickeln gilt. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns vehement gegen einen Sonderfall St. Gallen.

Die Regierung sowie das Parlament täten gut daran, diesen bedauernswerten Entscheid nochmals zu überdenken und dementsprechend zu handeln.

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Stellungnahme zur Vernehmlassung IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Mit grossem Interesse hat der Verein 50plus outIn work Ostschweiz die informative und
differenzierte Botschaft zur Lage der Sozialhilfe des Kantons St. Gallen zur Kenntnis
genommen. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung beschränkt sich der Verein darauf,
die Sichtweise der Interessen der Älteren in der Sozialhilfe einzubringen. Die Umsetzung der
Vorschläge in das Gesetz ist der Exekutive oder Legislative zu überlassen.

Grundsätzlich begrüssen wir das Bestreben, den Negativwettbewerb zwischen den
Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben, nach
vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Betroffenen. Auch die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung
scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.
Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision
nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den
Sonderzug, der die St. Galler-Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die
falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein
veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher
dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil
des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug.
Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von
Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren
den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei
es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese
Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer
Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986
Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten
Existenzminimum. mehr lesen

 

Erfahrung zählt – nicht Alter: Medienmitteilung

Immer noch ist der Eintritt in die Arbeitslosigkeit im höheren Alter gleichbedeutend mit dem endgültigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gleichzeitig werden künftig aufgrund der Alterung der Bevölkerung weniger Erwerbspersonen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Ausmass des Rückgangs wird dabei wesentlich davon abhängen, wie viele Menschen zusätzlich durch aktive Bemühungen der Reintegration sowie der Aktivierung stiller Reserven im Inland gewonnen werden können.

Der erforderliche Bewusstseinswandel von einer Gesellschaft des Jugendwahns hin zu einer, die das Alter mit aktiven Integrationsbemühungen wertschätzt, geschieht nicht von allein. Viel Öffentlichkeitsarbeit ist dafür nötig. Deshalb ist es besonders wichtig, die leider immer noch spärlichen Forschungsergebnisse zu Alter und Arbeitsmarkt an Unternehmen und Sozialpartner weiterzugeben, um sich rechtzeitig auf die stets wandelnde Arbeitswelt einzustellen und die damit verbundenen Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Der Verein 50plus outIn work nimmt dies zum Anlass, mit einer öffentlichen Kampagne zum Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Alter beizutragen. Erfahrung zählt – nicht das Alter, lautet die Botschaft.

Ältere sind nicht weniger produktiv als Jüngere

Welche Konsequenzen es für die Betriebe hat, wenn die Beschäftigten im Durchschnitt immer älter werden, hängt entscheidend von der Produktivität und der Leistungsfähigkeit der älteren Mitarbeitenden ab. Häufig werden Älteren Leistungsdefizite gegenüber Jüngeren unterstellt. Diese Auffassung hat sich mittlerweile in Untersuchungen als unzutreffend herausgestellt. Wie sich die Leistungsfähigkeit eines Betriebs verändert, wenn die Belegschaft älter wird, wurde u.a. von Prof. Christian Göbel und Thomas Zwick untersucht. Sie zeigen, dass die Produktivität eines Unternehmens um gut 0.5 Prozent steigt, wenn der Anteil der 45-­ bis 49‐Jährigen an der Gesamtbelegschaft um einen Prozentpunkt zunimmt. Der positive Produktivitätseffekt bleibt auch ab dem Alter von 50 Jahren bestehen, fällt aber etwas geringer aus als bei den 45-­ bis 49-Jährigen. Die Untersuchung zeigt, dass das Bild einer grundsätzlich höheren Leistungsbereitschaft von Jüngeren unzutreffend ist. Dieses Ergebnis wird nicht durch einzelne Branchen getrieben, in denen Ältere besonders produktiv eingesetzt werden können. Im Gegenteil, der Produktivitätsverlauf ist im verarbeitenden Gewerbe und bei den Dienstleistungen sehr ähnlich. Dies ist vor allem auf die grössere Berufserfahrung von Älteren zurückzuführen, die u.a. bei der Vermeidung von Fehlern hilft.

Welche Stärken Ältere haben und wie sie Schwächen kompensieren Grundsätzlich gilt: Mit dem Alter verändern sich die geistigen Fähigkeiten. Beim fachlichen Wissen sind die Älteren gegenüber den Jüngeren im Vorteil. Hinsichtlich des schnellen Umgangs mit neuen Informationen sind Jüngere besser. Es zeigt sich aber, dass bei der Verarbeitung von Reizen bei Älteren zusätzliche Hirnareale aktiviert werden, und so der verminderten Leistungsfähigkeit entgegengewirkt wird.

Für den Erhalt der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter ergeben sich daraus mehrere Handlungsempfehlungen:

  • Generell hilft das Training der allgemeinen kognitiven Funktionen. Auch Ältere haben ein hohes Lernpotenzial.
  • Der Verzicht auf monotone Tätigkeiten hilft ebenfalls, die kognitive Leistungsfähigkeit zu erhalten. Betriebliche Maßnahmen wie die Einführung von Arbeitsplatzrotation können dabei unterstützend wirken. Auch die körperliche Fitness beeinflusst die kognitiven Fähigkeiten. Für die Betriebe ist das ein zusätzlicher Grund, auf gesundheitsfördernde Maßnahmen zu achten.
  • Die Forschung gibt zudem Hinweise zur altersgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Werden z. B. optische durch akustische Reize unterstützt, profitieren davon Ältere mehr als Jüngere.Heidi Joos, Geschäftsführerin Verein 50plus outIn work
    Quelle und weitergehende Infos: Fortschrittsreport 1 / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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