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Was Verdingkindern angetan wurde, darf sich bei Arbeitslosen nicht wiederholen

Medienmitteilung 21.4.2020. Nichts gegen Anreize, um Freiwillige zur Arbeit auf dem Felde zu ermuntern. Die Krise darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Arbeitslose zu Zwangsarbeit in der Landwirtschaft zu verdonnern, wie das die Kommission für Wirtschaft und Arbeit (WAK) des Nationalrates, angestossen von der SVP und unterstützt vom Arbeitgeberverband, in Betracht ziehen. Was früher Verdingkindern angetan wurde, darf sich 2020 mit Arbeitslosen nicht wiederholen. 

An vorderster Front setzt sich die SVP sowie ihre Gefolgschaft dafür ein, dass das Arbeitslosengesetz, das in Artikel 16 die «Zumutbarkeit bei der Vermittlung von Erwerbslosen» definiert, aufgeweicht werden soll. Das nicht nur während der aktuellen Krise, sondern für immer.

Das Arbeitslosengesetz stamme aus der Schönwetterperiode und sei im Hinblick auf die sich anbahnende Krise nicht mehr zeitgemäss. Dazu muss man wissen, dass die Zumutbarkeitskriterien bereits jetzt schon sehr extensiv formuliert sind. So wird den Erwerbslosen u.a. eine tägliche Wegstrecke zur Arbeit von zwei Stunden hin und zwei Stunden zurück zugemutet sowie eine Lohneinbusse von 30 Prozent bezogen auf den versicherten Verdienst. Wenn das Gesetz ferner besagt, dass bei der Zumutbarkeit die gesundheitlichen Verhältnisse, das Alter und die persönliche Situation berücksichtigt werden müssen, so dient das zwar auch den Interessen der Erwerbslosen, aber in erster Linie denjenigen der Wirtschaft, die Jobsuchende im fortgeschrittenen Alter sowieso nicht mehr einstellen will. 

Die Arbeitslosen sind die Letzten, die kein Verständnis für den Ruf nach weniger Abhängigkeit von ausländischer Produktion haben, wie das SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi gemäss NZZ vom 19.4.2020 in einem Argument gegen die Verwässerung des Zumutbarkeits-Artikels anführt. Zu viele Erwerbslose sind Opfer der jahrelangen Auslagerungsstrategien, gegen die es bis anhin keinerlei politischen Widerstand gab, nennt ja selbst SVP-Zugpferd und Nationalrätin Martullo Blocher Unternehmen in China ihr Eigen. Die Arbeitslosen, viele davon Opfer dieser gierigen und profitorientierten Auslagerungsstrategie, nun der Zwangsarbeit zuführen zu wollen und gleichzeitig zuschauen, wie Grossunternehmen trotz Krise Dividenden und Bonis ausschütten, schlägt dem Fass den Boden aus.

Die Schweiz verfügt auch ohne die geplante Verwässerung des Arbeitslosengesetzes, über einen der liberalsten und am wenigsten regulierten Arbeitsmärkte im europäischen Raum. So weist die Schweiz im OECD-Vergleich bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit aus, dies nebst rund 200 000 Personen, die in Arbeit auf Abruf-Verträgen arbeiten. Letztere waren bei Kündigungen nicht einmal zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern berechtigt, obwohl sie Arbeitslosenbeiträge einbezahlen mussten.

Ausgerechnet zum Zeitpunkt, wo das Demonstrations- und Versammlungsrecht ausser Kraft ist, einen Abbau von sozialen Errungenschaften politisch im Eiltempo beschliessen zu wollen, zeugt von einem inakzeptablen politischen Verständnis von Volksrechten.

Der Angst vor der Zunahme der Arbeitslosigkeit kann auch anders begegnet werden; So zum Beispiel über die Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Altersdiskriminierung und mit wirtschaftlichen Anreizen und Subventionen, gebunden an einen temporären Kündigungsschutz.

Auf jeden Fall dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht dafür büssen, dass die Regierung im Vorfeld der Krise Wichtiges verschlampte, das bei anderer Handhabung und Prioritätensetzung nicht zwangsläufig zu einem solch umfangreichen Lockdown – der den Menschen und der Wirtschaft massiven Schaden zusetzte – hätte führen müssen. Auch das Parlament, das in seiner Funktion als oberster Gesetzgeber seinen Platz auf der Kommandobrücke hasenfüssig viel zu schnell räumte, soll vorerst vor der eigenen Türe kehren, bevor es die Kosten der Krise nach unten abwälzt.

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Maximal 120 Taggelder – was bedeutet das?

Maximal 120 Taggelder für alle, die aktuell Taggelder bei der ALV beziehen. Diese Information des Bundesrates hat vorerst für Verwirrung gesorgt. Viele Ausgesteuerte meldeten sich bei uns in der Annahme, dass auch sie nochmals 120 Taggelder erhalten. Dem ist definitiv nicht so. Der Anspruch steht nur denjenigen zu, die aktuell Taggelder beziehen. Was das maximal zu bedeuten hat, deutschte heute der Leiter fachliche Vollzugsunterstützung beim Seco gegenüber Avenir50plus Schweiz wie folgt aus:

«Für die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung erhalten alle Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder. Setzt der Bundesrat die COVID-19-Verordnung bspw. nach 100 Arbeitstagen ausser Kraft, so können die betroffenen Personen maximal 100 Taggelder zusätzlich beziehen. Von den zusätzlichen Taggeldern profitieren Personen, welche im resp. ab März 2020 anspruchsberechtigt waren resp. sind.»  
Und hier noch zum Schreiben, dass das Seco heute den Arbeitsmarktbehörden zustellte.

Aufrechterhalten bleibt weiterhin die Pflicht, sich zu bewerben. Die Arbeitsbemühungen müssen jedoch erst einen Monat nach Beendigung der Covid-Verordnung den Behörden zugstellt werden, wobei es RAV gibt, die diese immer noch per Monatsende einfordern, wie zum Beispiel diejenigen des Kantons St. Gallen. 

Avenir50plus Schweiz begrüsst die 120 zusätzlichen Taggelder, weniger jedoch die Pflicht, sich weiterhin in diesem Ausmass zu bewerben. Das strapaziert nicht nur die Nerven der Betroffenen unnötig, es ist auch für die Unternehmen unzumutbar, in dieser Krisenzeit sich auch noch mit «Blindbewerbungen» um die Ohren zu schlagen.

Leer gehen weiterhin die Ausgesteuerten aus. Wir gehen davon aus, dass dies rund 20 000 Personen sind, die aktuell stellensuchend beim Seco angemeldet sind und keine weiteren Unterstützungsleistungen erhalten. Die Forderung nach einer Überbrückungsrente während drei Monaten zu je 2500 Franken, würde Kosten von 165 Millionen Franken verursachen. Das ist nicht wenig Geld, jedoch angesichts der Ausnahmesituation verkraftbar.

Rechnet man diese Kosten auf die Zukunft auf, darf davon ausgegangen werden, dass diese zu einer Hinauszögerung zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen um diese drei Monate führen. Insofern annähernd ein Nullsummenspiel. Aktuell ausbezahlt, wie wir dies mit Schreiben an den Bundesrat forderten, würden diese den Betroffenen viel Leid ersparen, was sich positiv auf die Gesundheitskosten und den Konsum auswirkt.

Anmerkung: Immer noch hören wir von ausgesteuerten Stellensuchenden, dass sie nicht beim RAV angemeldet sind. Viele erzählen, dass die RAV sie abmelden würden. Das ist nicht korrekt, denn gerade der Inländervorrang muss allen Stellensuchenden offenbleiben, egal ob ausgesteuert oder nicht. Bitte meldet Euch an.

Schreiben vom 27.März 2020 Sofortmassnahmen für Ausgesteuerte 
Schreiben vom 17. März 2020 an den Bundesrat 
Schreiben vom 16. März 2020 an den Bundesrat 

Besserer Schutz der «Arbeit auf Abruf»
Nicht alle Arbeitnehmenden profitieren von Kurzarbeit. Viele, die in Abruf- Arbeitsverhältnissen arbeiten erhalten aktuell die Mitteilung, dass sie die vorgesehenen Arbeitstermine nicht wahrnehmen müssen, so u.a. im Wellness-Bereich. Betroffenen davon sind vorwiegend Frauen und Ältere. Obwohl diese Arbeitnehmenden verpflichtet sind, Beiträge an die ALV zu bezahlen, sind sie in der Regel bei einer Aufkündung des Arbeitsverhältnisses nicht zum Bezug von Arbeitslosenhilfe berechtigt.
 
Statt den Versichertenlohn auf den Durchschnitt der Saläre abzustützen, hat das Seco eine unverständliche Art von Berechnung eingeführt, wonach alle, die in Arbeit auf Abruf arbeiteten, kein Arbeitslosengeld erhalten, bei denen sich das Entgelt während eines Monats zwanzig Prozent über oder unter dem durchschnittlichen Salär befindet. Absurder geht’s es nicht. Denn wer nur einmal eine Ferienablösung übernimmt, dem entgeht damit das Recht zum Bezug von Arbeitslosentaggeld. Der Bundesrat könnte diese Regelung jederzeit so umformulieren, dass als Berechnungsgrundlage für den versicherten Verdienst die durchschnittliche Arbeitszeit gilt.
Info als PDF 
 

ÜB für alle bis zum ordentlichen Pensionsalter!

Stand 4. März: Nach dem Ständerat hat am 4. März 2020 auch der Nationalrat über die Vorlage befunden. Geht es nach dem Nationalrat, kommen alle Ausgesteuerten im Alter von 60 Jahren in den Genuss der Überbrückungsrente (ÜB), nicht nur diejenigen, die im 60. Altersjahr ausgesteuert werden. Somit profitieren auch all diejenigen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesteuert wurden. Zu hoffen bleibt, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung darauf umschwenkt. Allerdings will der Nationalrat die ÜB nur denjenigen bis zum ordentlichen Rentenalter gewähren, die glaubhaft darlegen können, dass sie danach nicht Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen. Alle anderen will man zur Frühpensionierung zwingen, wodurch ihre AHV-Leistungen um 13.6 Prozent gekürzt würden.
Aus zweierlei Gründen muss dies unbedingt verhindert werden: Es gibt immer wieder ältere Erwerbslose, die im Alter der Pensionierung das Land verlassen möchten, um am Ort ihrer Träume günstig einen Teil des Alters zu verbringen. Mit einer gekürzten AVH-Rente ist dieser Traum ausgeträumt. Oder aber Pensionierte erhalten die Chance, nochmals in Teilzeit durchzustarten. Mit einer gekürzten AHV-Rente, ergänzt durch einen hohen Anteil an EL, bietet es Betroffenen keinerlei Anreiz zur Arbeit, denn der Freibetrag bei der EL liegt bei 1000 Franken. Indem man die Habenichte zur Frühpensionierung und zum Bezug der ordentlichen EL zwingt, spart die öffentliche Hand keinen Rappen.

Nicht übernommen wurden – im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – Beiträge an die Pensionskassen. Lediglich der Anteil der Verwaltungskosten soll angerechnet werden. Für die Betroffenen heisst es, sie gehen mit viel weniger Geld in Rente. Die Leistungen wurden neu auf die Höhe der ordentlichen Leistungen der Ergänzungsleistungen heruntergestuft. Analog der ordentlichen EL-Leistungen werden die Krankenkassenbeiträge sowie die Leistungen der Krankenkosten übernommen. Die Vermögensobergrenze wurde ebenfalls heruntergesetzt auf 50 000 Franken für Alleinstehende und 100 000 Franken für Ehepaare, die Vermögensgrenze selbst auf 30 000 Franken, für Alleinstehende und 50 000 Franken für Ehepaare.

Was davon umgesetzt wird, zeigt sich erst nach dem Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat. Der Fahrplan zeigt, dass dies noch in der März-Session geschieht. Danach erfolgt die Frist für das Referendum. Die Kompetenz, das Datum der Inkrafttretung festzusetzen liegt beim Bundesrat. Wahrscheinlich erfolgt diese am 1.1.2021.

Der Link auf die Nationalratsdebatte mit allen einzelnen Voten und Anträgen 

SRF neb de Lüt: Lustiges Experiment, vor allem PR für das Business von Star-Hotelier Wyrsch

(HJ) Wäre es einfach ein Experiment, das Hotel zum Glück der 4-teiligen SRF-Serie be de Lüt, man könnte darüber lächeln und sich sogar vorstellen, es selbst ausprobieren zu wollen an diesem idyllischen Ort im Engadin. Star Hotelier Ernst Wyrsch meint es aber laut Blick total ernst. Er will Langzeitarbeitslose, darunter auch ältere top ausgebildete Ausgesteuerte wie Biologinnen, zu Kellnern, Köchen und Rezeptionisten ausbilden. Und gleich fordert er auch Ausbildungskonzepte, an denen Leute wie er sich weiter bereichern können. Würde Herr Wyrsch und mit ihm die SRF-Crew, die Statistik der Stellensuchenden des Seco vom Dezember 2019 konsultieren, würde sich ihnen folgendes Bild zeigen: Zu den drei Spitzenreitern unter den erwerbslosen Berufsgruppen gehören mit 21 895 Stellensuchenden das Baugewerbe, gefolgt vom kaufmännischen Gewerbe mit 21 678 Stellensuchenden vor dem Gastgewerbe mit 21 635 Stellensuchenden. Eigentlich verfügt das Gastgewerbe bereits über genügend in der Schweiz wohnhafte Erwerbslose, die keine Chance erhalten. Warum wohl? Weil man sie als zu teuer erachtet im Vergleich zu den neu Eingewanderten. Auch 2019 weist die Schweiz ein Einwanderungssaldo von 55 017 Personen auf, was in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Biel entspricht. Zu den Top-Einwanderungsbranchen gehören nicht etwa die gefragten Berufe im Bereich von Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, sondern das Gastgewerbe! Es soll Herr Wyrsch unbenommen sein, sein PR-Rad weiterzudrehen, wem solche Gratis PR aber nicht verziehen werden kann, ist dem gebührenpflichtigen Staatsfernsehen SRF, dass doch für mehr Objektivität in solchen Fragen stehen müsste.

 

 

 

 

 

 

Neue Studie: Ein Drittel der 60-Jährigen findet keine Stelle

Über 55-Jährige sind bei der Stellensuche stark benachteiligt, ab 60 finden viele kaum mehr einen Job. Dies liefert den Befürwortern der Überbrückungsrente zusätzliche Argumente. Weiterlesen Tagesanzeiger…

Burnout: Beamtin verklagte mit Erfolg ihren Arbeitgeber

Die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund von psychischen Erkrankungen nimmt dramatisch zu. Das zeigen bisher unveröffentlichte Statistiken von führenden Versicherungsgesellschaften, schreibt die NZZ am Sonntag vom 11.1.2020. Umso erfreulicher ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtes. Eine Beamtin machte den Staat für ihr Burnout vor Gericht verantwortlich und hat Recht bekommen, wie es in der LZ vom 25.1.2020 nachzulesen gilt.

 

Bundesgericht gibt grünes Licht: Zürich darf die Sozialhilfe-Schraube anziehen

Der Kanton Zürich will es Sozialhilfebezügern schwerer machen, sich zu wehren. Kritiker klagten dagegen vor Bundesgericht. Vergebens. Jetzt überlegen sie sich, den Fall an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiterzuziehen. Weiterlesen Blick 
2020.01.16 Tagesanzeiger  Gerichtlich zur Renitenz gezwungen

Seco Arbeitsmarkt 2019: Kein Grund für den Liegestuhl

(HJ) Das Erfreuliche vorweg: 2019 waren 181 800 Stellensuchende beim Staatssekretariat für Wirtschaft und Arbeit (Seco) registriert, 2018 waren es noch 191 000. Nicht mitgezählt die Ausgesteuerten. Auch bei den Jobsuchenden ab 45plus zeigte sich erstmals ein kleiner Rückgang. In absoluten Zahlen weist die Seco-Statistik für den Dezember 2019 immerhin noch 77 800 Stellensuchende (ohne Ausgesteuerte) im Alter 45plus aus.  Ob der Hochleistungsmarkt Schweiz die älteren Jobsuchenden tatsächlich besser integrierte, beweisen die Statistiken nicht. Glaubt man der Rundstedt-Studie, die kürzlich veröffentlicht wurde, wurden 2019 zwar weniger Personen im Alter 50plus entlassen, offenbar aus Imagegründen (ein Dankeschön an unsere Arbeit), aber bei der Integration dieser Zielgruppe zeigte sich auch bei Rundstedt, was wir täglich beobachten, dass die Unternehmen die Älteren bei der Jobselektion diskriminieren.

Die einzigen Zahlen, die klar Aufschluss über den Grad der Integration von Älteren geben könnten, wären jene, die aufgrund der Massnahme des Inländervorranges vom Seco für 2019 ausgewiesen wurden. Obwohl die Fakten bezüglich Alter und Landeszugehörigkeit der Vermittelten vorliegen, schweigt sich das Seco ganz bewusst vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit darüber aus. Medien und Politik scheint diese Bevormundung nicht zu stören!

Ein Blick auf das europäische Ranking der Erwerbslosenzahlen dämpft die Freude überdies: Gerade mal auf Platz 7 zeigt sich das Topland Schweiz mit einer Erwerbslosenquote von 4.7 Prozent. Dass die Älteren in der Schweiz länger auf Jobsuche sind als in den übrigen OEDD-Ländern, zeigte bereits die Seco-Studie 2014 zum Arbeitsmarkt der Älteren.

Die Frage nach dem Grund, warum sich der Arbeitsmarkt 2019 nach 10 Jahren Wirtschaftswachstum erstmals wieder auf dem  Rekordniveau der Arbeitslosenzahlen von 2002 präsentiert, ist schnell beantwortet. Der kurzfristige Aufschwung bei der Integration hängt mit dem Stand der Digitalisierung der Arbeitsprozesse zusammen. Die Einführung der Technik benötigt vorübergehend mehr Personal. Ein Beispiel sind die Selfscanning-Kassensysteme bei den Detailhändlern, die, einmal implementiert, vermehrt zur Entlassung von Arbeitnehmenden führen wird. Da es sich bei den Personen, die der Strukturveränderung zum Opfer fallen, bei den Wenigsten um Spezialisten des Quartiärsektors handelt, werden wir sehr bald wieder deutlich höhere Erwerbslosenzahlen zu verzeichnen haben.

Der Eindruck, das Seco bereite sich ernsthaft auf die Zeiten nach dem kurzfristigen Wirtschafts-Hype 2019 vor, vermochte es anlässlich des Mediengesprächs vom 10. Januar 2020 nicht zu vermitteln. Der Liegestuhl, um sich auf den Lorbeeren auszuruhen, schien näher.

Ein Rückblick zeigt denn auch, dass das Seco in der Vergangenheit keinen einzigen Reformschritt von sich aus einleitete. Sei es der Inländervorrang-Light oder die Überbrückungsrente, das Seco hat sich im Vorfeld sogar gegen diese Reformen ausgesprochen. Auch die Optimierung der längst veralteten Software AVAM wurde nur gerade an die Hand genommen, weil die Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit der veralteten Software nicht hätte umgesetzt werden können.

Ausser Fragen, waren am sog. Mediengespräch keine Statements zugelassen! An dieser einseitigen Kommunikation schien sich niemand ausser uns zu stören.

Die wichtigsten Forderungen von Avenir50plus Schweiz:

  • Abschaffung bzw. Angleichung der Altersstaffelung beim BVG
  • Gesetzlicher Schutz vor Altersdiskriminierung (Volksinitiative in Planung)
  • Förderung Age-Management, bzw. Generationenmanagement
  • Flächendeckende Sensibilisierungsmassnahmen
  • Überbrückungsrenten für Ü55, gekoppelt an gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung
  • Förderung von Quereinsteiger-Modellen
  • Förderung für Ausbildungen on the Job für Ü40
  • Förderung der Forschung Alter und Arbeitsmarkt

Seco-Papier zum Schweizer Arbeitsmarkt
Weitergehende Ausführungen Powerpoint-Präsentation

50plus profitiert nicht vom Inländervorrang

Was Avenir50plus aufgrund eigener Beobachtungen feststellte, bestätigt nun auch die Rundstedt-Studie: Der Erfolg, über Bewerbungsplattformen zu einem neuen Job zu kommen, ist für die Ü50 sehr klein», sagte Studienleiter Pascal Scheiwiller von der Outplacement-Firma Von Rundstedt, die ihr jüngstes Arbeitsmarkt-Barometer veröffentlicht hat. Mehr lesen Bluewin

Die NZZ beschränkt sich in der Berichterstattung zur Studie lediglich auf den Aspekt der Kündigungen, von denen 40plus noch mehr betroffen ist als 50plus. Offenbar ist die Angst vor Imageverlust aufgrund der öffentlichen Meinung bei Kündigungen für die Zielgruppe 50plus zu gross. Unternehmen weichen so auf diejenigen aus, die weniger im Rampenlicht stehen. Damit ist die Altersdiskriminierung keinesfalls vom Tisch. 

Studie Rundstedt

Berset leitet Untersuchung ein gegen Invalidenversicherung

Für einmal möchte man ihn umarmen: Unseren Bundesrat Berset, der endlich eine Untersuchung gegen das Treiben der IV einleitet, die das eigentliche Ziel – all jenen, die aus der Arbeit geschädigt hervorgehen, eine menschenwürdige Rente zu sichern – schon längst aus den Augen verloren hat. Das berichtet der Tagesanzeiger vom 21.12.2019.

«Aufgeschnappt in der Kaffeepause am 4.12.2019 anlässlich dem Luzerner Gesellschaftskongress»
IV-Chef Dummermuth (SZ) gegenüber einem SUVA-Vertreter: «Sollten die da in Bern tatsächlich die Frechheit haben zu beschliessen, dass die IV-Abklärungsstellen die Gespräche auf Tonband aufnehmen müssen, dann werden wir das Spiel einfach umkehren und die Tonbandaufnahmen gegen die Klienten verwenden.»
Dumm von Dummermuth, dass er in seinem emotionalen Ärger nicht darauf achtete, wer am Nebentisch auch noch Kaffee trinkt.