5. Nov. 2020 | Aktionen
Gemäss Regelung ab 1.1.2021 vergüten EL-Behörden nur noch die effektive Krankenkassenprämie, nicht mehr wie zuvor, die Durchschnittsprämie. Der Sparschuss des Parlamentes könnte nach hinten abgehen.
(HJ) Wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) bezieht und bis anhin sparsam war bei der Wahl des Krankenkassenmodells wird neu abgestraft. Bis anhin erhielten diese die von den Kantonen jedes Jahr errechnete durchschnittliche Krankenkassenprämie bei ihrer Krankenkasse gutgeschrieben. Wer mit seiner Prämie darunterlag, erhielt die Differenz von den Krankenkassen gutgeschrieben. Mit diesem Betrag liess sich oft eine Alternativversicherung (45.-/Mt.) finanzieren, die gerade im Alter viele Vorteile bringt. Mit der Inkrafttretung der Gesetzesrevision der EL auf den 1.1.2021 ist damit Schluss. Die EL überweisen den Krankenkassen nur noch den effektiven Prämienbetrag. Der Aufwand seitens der EL wird durch diesen Wechsel erheblich grösser, müssen diese jährlich alle Prämien ihrer Kunden individuell erfassen und überweisen.
Seitens der EL-Beziehenden kann der Wechsel zur Folge haben, dass sie nicht mehr das günstigste Modell wählen, sondern eines, dass die Durchschnittsprämie, die jeden Herbst vom Kanton festgelegt wird, exakt trifft, weil es ihnen bei der Arztwahl mehr Freiheiten bringt. Künden sie dann noch die Alternativversicherung auf, weil sie die Kosten nicht mehr mit der Differenz berappen können, dann geht die Sparübung des nationalen Parlamentes erst recht nicht mehr auf.
Erklärt sei dies am Beispiel der Kosten, die ein Notfalltransport in ein Spital verursacht. Die liegen bei rund 800 Franken, wovon die Grundversicherung die Hälfte davon übernimmt. Die restlichen Kosten kann ein EL-Beziehender von den EL-Behörden einfordern oder aber, er stellt sie der Alternativversicherung in Rechnung. Dadurch wird die EL-Behörde entlastet.
2. Nov. 2020 | Aktionen, Allgemein
Taco de Vries ist CEO, Andreas Schenk Operational Director von Randstad Schweiz – einem der grössten Personaldienstleister der Welt. Die beiden Job-Profis verraten, wie man in der Corona-Krise eine Stelle findet.
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Video-Talk mit SI
8. Okt. 2020 | Aktionen
Der neuste HR-Barometer offenbart, dass ältere Beschäftigte am Arbeitsplatz oft mit Vorurteilen kämpfen. Das hat Folgen für den Arbeitsmarkt. «Dieses Ergebnis sollte Firmen aufhorchen lassen», sagt Bruno Staffelbach. Der Rektor der Universität Luzern und Professor für Betriebswirtschaftslehre analysiert seit 14 Jahren die Stimmung der Schweizer Arbeitnehmenden mit dem sogenannten HR-Barometer.
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8. Okt. 2020 | Aktionen
Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung für Ü60 ist definitiv gescheitert. Eine Gruppe um SVP-Nationalrat Mike Egger hat das Referendum ergriffen, vermochte jedoch die dafür erforderlichen Unterschriften nicht fristgerecht einzureichen. Erfreulich.
Die Überbrückungsleistung ist Teil des Massnahmenpakets, das von Bundesrat und Sozialpartnern gezielt als Instrument gegen die Bekämpfung der Begrenzungsinitiative lanciert wurde. Gemäss ursprünglicher Fassung wären allen 60-jährigen Erwerbslosen der erniedrigende Gang auf das Sozialamt erspart worden, sofern die Voraussetzungen erfüllt worden wären. Die Überbrückungsleistung wäre bis zum ordentlichen AHV-Alter ausbezahlt worden. Doch dank Personen wie Ständerat Ruedi Noser FDP Zürich und der SVP wurde der Kreis der Bezugsberechtigten massiv verkleinert. Auch der Bezug der Rente gilt neu nur bis zum Alter der Frühpensionierung (62 Jahre Frauen, 63 Jahre Männer).
Nun tritt das neue Gesetz voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft. Auch wenn es nicht das Wünschbare enthält, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kampf um die Ausweitung der Personengruppe geht weiter.
Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Für Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden, soll eine Überbrückungsleistung eingeführt werden. Die Leistung wird bis zum Erreichen des Rentenalters ausgerichtet.
Für den Anspruch auf die Überbrückungsleistung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aussteuerung nach dem vollendeten 60. Altersjahr.
- Insgesamt 20 AHV-Beitragsjahre, von welchen mindestens 5 Jahre nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Mindesteinkommen in der Höhe der BVG-Eintrittsschwelle (entspricht 75 % der maximalen Altersrente; Betrag 2019: 21’330 Franken);
- Es besteht noch kein Anspruch auf eine Altersrente der AHV oder eine Invalidenrente der IV.
- Vermögen unter 50’000 Franken für alleinstehende Personen bzw. unter 100’000 Franken für Ehepaare (selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht angerechnet).
- Der Anspruch endet im Zeitpunkt des Vorbezuges der Altersrente, wenn dann absehbar ist, dass ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur ordentlichen Altersrente besteht.
Zum Gesetz Verordnung liegt noch nicht vor…..
Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Überbrückungsleistungen ausgesteuert worden sind, haben keinen Anspruch. Mehr Informationen
7. Okt. 2020 | Aktionen
Was Bundesrätin Keller Sutter – im Schlepptau die Sozialpartner – im April 2019 den Älteren medial höchst wirksam verkündete, nämlich endlich Hilfestellungen für Ausgesteuerte, lässt auf sich warten. Gemäss dem Direktor des VSAA (Verband der Arbeitsmarktbehörden) Alexander Ammon, den das Seco mit dem Lead dieses Projektes betraute, sei man wegen Corona vier Monate im Verzug, aber immer noch im Fahrplan. Anfang 2021 werde man Näheres bekannt geben. Bereits mehr als anderthalb Jahre in Arbeit, und noch kein konkreter Hinweis wohin der Weg führen könnte. Ein Arbeitstempo, würden das Stellensuchende bei ihren Bewerbungen an den Tag legen, hätte man sie seitens der Seco-Behörde schon längst mit zig Einstelltagen bestraft.
Massnahme 6 des Massnahmenkatalogs des Bundesrates
Ausgesteuerte können heute während zwei Jahren nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug keine arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unter Mitfinanzierung der ALV besuchen (Art. 59d Abs. 1 AVIG i. V. m. Art. 82 AVIV). Nach Ablauf der zweijährigen Wartefrist können sie mit dem Entscheid des zuständigen Personalberatenden innerhalb einer zweijährigen Frist während längstens 260 Tagen Bildungs- und Beschäftigungsmass- nahmen teilnehmen.
Um die Situation von ausgesteuerten Personen über 60 zu verbessern, soll ihnen der Besuch einer Bildungs- und Beschäftigungsmassnahme nach Art. 59d AVIG auch direkt nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ermöglicht werden.
In einem Pilotversuch nach Artikel 75a AVIG prüft das WBF (SECO) eine Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Der Pilot ist zeitlich begrenzt und begleitend evaluiert. Bei positiver Wirkung des Pilotversuchs wird das AVIG entsprechend angepasst
7. Okt. 2020 | Aktionen
(HJ) Von der Öffentlichkeit unbemerkt sind bis zur Jahresmitte mehrere Zehntausend Arbeitsplätze in der Schweiz vernichtet worden. Das zeigen Recherchen des Tagesanzeigers.
Allein das Hotel- und Gastgewerbe, die Personalverleiher sowie Coiffeure und andere persönliche Dienstleister verzeichneten als Folge der Covid-Krise einen Rückgang der Beschäftigtenzahl von mehr als 60’000. Dieser stille Jobabbau vollzieht sich in den kleinen und mittleren Unternehmen, die im Einzelfall vielleicht ein bis zwei Arbeitsplätze und nur selten mehr als zehn streichen. Hinzu gesellt sich der angekündigte Jobabbau bei den Grossen (Statistik Tagesanzeiger).
Für den Monat September 2020 meldete das Seco 238 14 Erwerbslose, rund 66 800 mehr als im Jahresvormonat. 347 638 waren gemäss Juli-Statistik (verzögerte Statistik) zusätzlich in Kurzarbeit. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt immer noch die Insolvenzstundung.
Gemäss dem Finanzanalysten Ernst Wolff, der am Sommer-WEF in Davos aufgetreten ist, wird die durch Covid vorangetriebene Digitalisierung in mittlerer Zukunft 80 Prozent der Arbeitsplätze vernichten. Ein Szenarium, das ähnlich schon länger im Raum steht.
Doch was tut unsere Regierung dagegen? Sie reiht sich ein in den Reigen der Befehlsempfänger der WHO & Co., schüttelt gleichzeitig Millionen übers Land, wie Frau Holle einst ihren Schnee. Geld, das wohlverstanden von zukünftigen Generationen erst verdient werden muss. Allein an Hilfskrediten wurden 17 Milliarden Franken bezogen. Die hängigen Fälle an Betrug haben sich seit Juni verdreifacht. Wie einfach dem Staat fünfstellige Beträge von Betrügern entlockt werden konnten, beschreibt der Tagesanzeiger vom 5.10.2020. Erinnert sei an die Debatte für die Einführung von Sozialspionen, wo Sozialhilfebeziehende wegen ein paar vermuteten Fränkli an Schwarzgeld an den Pranger gestellt wurden.
Während das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, die KMUs, einen gewaltigen Aderlass erleiden, stiegen gemäss Tagesanzeiger die Vermögen der in der Schweiz ansässigen Superreichen in den Monaten April bis Juli 2020 um 29 Prozent auf 123,5 Milliarden Dollar, während immer mehr Ältere in der Sozialhilfe wegen viel zu tiefen Mietzinsobergrenzen keine Wohnungen mehr finden.
Ob all diesem existenzvernichtenden Wahnsinn, der seit März 2020 losgetreten wurde, stellt sich einmal mehr die Frage: Waren Lockdown und Massnahmen der Regierungen verhältnismässig oder sind diese einem medizinischen Irrtum aufgesessen, der eventuell gar von gewissen Kräften weltweit inszeniert worden war um andere Interessen durchzusetzen? Der Corona-Ausschuss Deutschland, ein Verbund von weltweit tätigen Anwälten hat darauf eine klare Antwort: Mittels Sammelklage, die über amerikanische Anwälte laufen wird, soll Christian Drosten und sein Chef Lothar Wieler, Urheber des fehlerhaften PCR-Tests auf Milliarden verklagt werden. In der Schweiz hat der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum gegen das Corona-Gesetz ergriffen. Hier zu den Unterschriftenbogen.
Bleibt zu hoffen, dass diese Wege Vernunft und Verhältnismässigkeit im Umgang mit dem Virus wieder herbeiführen und die Schweiz vor einem Impfzwang, der vor der Türe steht, bewahrt wird. Und warum wir uns auch dazu äussern: Australien, das kürzlich die Impflicht beschlossen hat, knüpft diese an die Auszahlung bzw. Verweigerung von Sozialhilfegeld.
Kurzbericht des Corona-Ausschuss De.
Klicke, um auf Kurzbericht_Corona-Ausschuss_14-09-2020-1-4.pdf zuzugreifen
6. Okt. 2020 | Aktionen
Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke!
Ergänzungsleistungen zu AHV, IV, Witwen- oder Waisenrente. Die meisten werden sagen: «Betrifft mich sowieso nie.» Doch aufgepasst: Wir werden immer älter. Und wer seine letzten Jahre im Pflegeheim verbringt, hat sein Vermögen oft schnell aufgebraucht. Oder man ist plötzlich invalid. Oder: Wenn der Vater stirbt, der EL bezogen hat, müssen Angehörige allenfalls Teile davon zurückerstatten. Das ist eine Neuerung in der EL-Reform, die per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Wichtigste Massnahmen über die Auswirkungen der EL-Reform
Verordnung, der sich entnehmen lässt, welcher Mietzinsregion auf Sie zutrifft.
Diese wird auf den 1.1.2021 wegen Gemeindefusionen nochmals angepasst.
Auskunft des BSV zum Begriff Vermögensverzehr:
Die Details zum Vermögensverzicht aufgrund eines übermässigen Vermögensverbrauchs einschliesslich der Definition der Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt werden in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) geregelt. Diese können wir leider erst in etwa zwei Monaten publizieren, da wir noch den Entscheid des Bundesrates über eine mögliche Rentenanpassung per 1. Januar 2021 abwarten müssen. Die angepasste WEL wird zu gegebener Zeit unter https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6930 zur Verfügung stehen.
Für Fragen zur Reform der Ergänzungsleistungen hat die Selbsthilfeorganisation für Behinderte Procap Schweiz, Link öffnet in einem neuen Fenster eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Sie ist vom 1. Oktober bis Ende 2020 jeweils Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr offen. Die Nummer: 062 206 88 00
17. Sep. 2020 | Aktionen
Interview mit Vorstandsmitglied Daniel O. Maerki im Tagesanzeiger: Nachdem das Parlament die Überbrückungsrente gekürzt hat, verstärkt sich die Verbitterung bei älteren Arbeitslosen. Warum viele Ausgesteuerte trotzdem ein Ja für die Begrenzungsinitiative einwerfen werden.
Weiterlesen im Tagesanzeiger .
10. Sep. 2020 | Aktionen
Schlittler zeigte in seiner Artikel Serie 2019 auf, dass die Invalidenversicherung (IV) seit Jahren alles daransetzt, möglichst wenige Renten auszuzahlen, und dass dies zulasten der Sozialhilfe geht – und damit der Steuerzahler in den Gemeinden. Vor 15 Jahren gab es mehr IV-Bezüger als Sozialhilfeempfänger. Seither steigt die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger kontinuierlich an, die der IV-Rentnerinnen und -Rentner sinkt genauso kontinuierlich und markant.
Gutachten werden vergoldet
In der Folge zeigte Schlittler auf, welches System dahintersteckt: dass die IV nämlich drei Viertel aller Gutachten von sehr wenigen Gutachtern erstellen lässt. Zum Zuge kommen jene, die Rentengesuche häufig ablehnen. Dafür werden sie von der IV fürstlich entschädigt – während die Betroffenen weiter leiden, keine Arbeit finden und in der Sozialhilfe landen.
Weiterlesen im Blick
10. Sep. 2020 | Aktionen
Immer mehr ältere arbeitslose Menschen finden keine Stelle mehr, ihnen droht die Aussteuerung vor der Pensionierung. Ein unhaltbarer Zustand. Dies haben auch die eidgenössischen Räte so gesehen und sich auf eine Minimalvariante der Überbrückungsleistungen (ÜL) geeinigt. Doch diese Minimalvariante ist zu mager. Sie schliesst beispielsweise Personen, welche knapp vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden würden gänzlich aus. Auch anteilsmässig haben diese Personen keine Möglichkeit in das System der ÜL zu gelangen. Aus diesem Grund soll nun der Kanton Basel-Stadt diese Lücke füllen. Dies fordert die SP-Grossrätin Sarah Wyss für Basel-Stadt.
(HJ) Ein Flickenteppich, so der Vorwurf der Gegner*innen. Die Älteren wollen Arbeit statt Almosen. Im Grundsatz ist das richtig. Aber die Kräfte, die dieses Argument der Überbrückungsleistung entgegenhalten, sind nicht diejenigen, die u.a. eine gesetzliche Lösung zum Schutz vor Altersdiskriminierung befürworten würden, woran sich eine gewisse Scheinheiligkeit im politischen Diskurs erkennen lässt. Lassen wir uns als Betroffene nicht instrumentalisieren, weder für die eine noch die andere Seite. Setzen wir den Fokus darauf, was Betroffenen ganz konkret hilft, in Würde und mit viel Gesundheit alt zu werden. Sowohl als auch, damit fährt sich in der Regel ganz gut.
Motionstext
Mit der geplanten (derzeit ist ein Referendum hängig) nationalen Überbrückungsleistung (ÜL) einigten sich die eidgenössischen Räte auf eine Minimalvariante für eine bessere soziale Absicherung der immer zahlreicher werdenden älteren Arbeitslosen. Die „ÜL“ kann allerdings nur von Personen beantragt werden, die frühestens im Monat ihres 60. Geburtstags ausgesteuert werden. Jene Personen, welche nur einen Monat früher ausgesteuert wurden, haben keinerlei Anspruch auf diese neue Sozialleistung – auch wenn sie zuvor jahrzehntelang in die AHV eingezahlt haben und alle anderen, teils sehr strengen, Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssten daher weiterhin ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen, würden danach meist temporär Sozialhilfe beziehen und wären schlussendlich jahrelang auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist für die Betroffenen nicht nur würdelos, es kostet auch die Kantone unnötig viel Geld.
Der Kanton soll die Lücke (58 Jahre bis 60 Jahre) nun kantonal schliessen. Davon profitieren nicht nur ältere Arbeitsnehmende, sondern auch die Kantonsfinanzen. Denn mit einer solchen Vorlage soll Menschen, welche mit 58 ausgesteuert worden wären, ermöglicht werden, 2 Jahre via Kanton eine ÜL zu erhalten, bis sie Anrecht auf die Bundes-ÜL erhalten. Würde eine solche Übergangs-ÜL nicht eingeführt werden, müsste der Kanton auch ab 60 Jahren weiterhin Sozialhilfe bezahlen.
Die MotionärInnen fordern den Regierungsrat auf, dem Parlament innert eines Jahres eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die nun bekannte «light-Variante» der eidgenössischen Räte ergänzt. Diese Ergänzung könnte sich an bestehenden Programmen im Kanton orientieren. Ziel muss sein, dass die Bundes-ÜL (ab 60 Jahren) älteren Langzeitarbeitslosen ab 58 Jahren zugänglich gemacht wird. Die Bedingungen für eine Aufnahme in ein solches kantonales Programm darf an eine minimale Wohnsitzdauer im Kanton Basel-Stadt (beispielsweise analog Mietzinszuschuss) gebunden sein.
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