Immer mehr ältere arbeitslose Menschen finden keine Stelle mehr, ihnen droht die Aussteuerung vor der Pensionierung. Ein unhaltbarer Zustand. Dies haben auch die eidgenössischen Räte so gesehen und sich auf eineMinimalvariante der Überbrückungsleistungen (ÜL) geeinigt. Doch diese Minimalvariante ist zu mager. Sie schliesst beispielsweise Personen, welche knapp vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden würden gänzlich aus. Auch anteilsmässig haben diese Personen keine Möglichkeit in das System der ÜL zu gelangen. Aus diesem Grund soll nun der Kanton Basel-Stadt diese Lücke füllen. Dies fordert die SP-Grossrätin Sarah Wyss für Basel-Stadt.
(HJ) Ein Flickenteppich, so der Vorwurf der Gegner*innen. Die Älteren wollen Arbeit statt Almosen. Im Grundsatz ist das richtig. Aber die Kräfte, die dieses Argument der Überbrückungsleistung entgegenhalten, sind nicht diejenigen, die u.a. eine gesetzliche Lösung zum Schutz vor Altersdiskriminierung befürworten würden, woran sich eine gewisse Scheinheiligkeit im politischen Diskurs erkennen lässt. Lassen wir uns als Betroffene nicht instrumentalisieren, weder für die eine noch die andere Seite. Setzen wir den Fokus darauf, was Betroffenen ganz konkret hilft, in Würde und mit viel Gesundheit alt zu werden. Sowohl als auch, damit fährt sich in der Regel ganz gut.
Motionstext Mit der geplanten (derzeit ist ein Referendum hängig) nationalen Überbrückungsleistung (ÜL) einigten sich die eidgenössischen Räte auf eine Minimalvariante für eine bessere soziale Absicherung der immer zahlreicher werdenden älteren Arbeitslosen. Die „ÜL“ kann allerdings nur von Personen beantragt werden, die frühestens im Monat ihres 60. Geburtstags ausgesteuert werden. Jene Personen, welche nur einen Monat früher ausgesteuert wurden, haben keinerlei Anspruch auf diese neue Sozialleistung – auch wenn sie zuvor jahrzehntelang in die AHV eingezahlt haben und alle anderen, teils sehr strengen, Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssten daher weiterhin ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen, würden danach meist temporär Sozialhilfe beziehen und wären schlussendlich jahrelang auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist für die Betroffenen nicht nur würdelos, es kostet auch die Kantone unnötig viel Geld.
Der Kanton soll die Lücke (58 Jahre bis 60 Jahre) nun kantonal schliessen. Davon profitieren nicht nur ältere Arbeitsnehmende, sondern auch die Kantonsfinanzen. Denn mit einer solchen Vorlage soll Menschen, welche mit 58 ausgesteuert worden wären, ermöglicht werden, 2 Jahre via Kanton eine ÜL zu erhalten, bis sie Anrecht auf die Bundes-ÜL erhalten. Würde eine solche Übergangs-ÜL nicht eingeführt werden, müsste der Kanton auch ab 60 Jahren weiterhin Sozialhilfe bezahlen.
Die MotionärInnen fordern den Regierungsrat auf, dem Parlament innert eines Jahres eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die nun bekannte «light-Variante» der eidgenössischen Räte ergänzt. Diese Ergänzung könnte sich an bestehenden Programmen im Kanton orientieren. Ziel muss sein, dass die Bundes-ÜL (ab 60 Jahren) älteren Langzeitarbeitslosen ab 58 Jahren zugänglich gemacht wird. Die Bedingungen für eine Aufnahme in ein solches kantonales Programm darf an eine minimale Wohnsitzdauer im Kanton Basel-Stadt (beispielsweise analog Mietzinszuschuss) gebunden sein.
Mit seiner Parole zur Begrenzungsinitiative verärgere der Verband Freund und Feind gleichermassen, verlautete die NZZ in ihrem Artikel 26.8.2020. Statt die Stimmen von älteren Erwerbslosen ernst zu nehmen und sich der Frage zu stellen, ob die Parole allenfalls Ausdruck davon ist, dass das Land in den letzten Jahren viel zu wenig zum Schutz der Älteren vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt tat, rief der Journalist die gewerkschaftlichen Botschafter des Verbandes auf den Plan, um diese gegen den Verband aufzuhetzen. Und es funktionierte prompt. Angefangen von a. Nationalrat Pardini, über den Berner und Luzerner Gewerkschaftsbund bis zum grünen Ruedi Meier, a. Sozialdirektor/Stadtrat von Luzern, verlangten sie alle die sofortige Entfernung ihrer Namen auf der Webseite. Selbst Professor Carlo Knöpfel, der an der Fachhochschule Nordwestschweiz Soziale Arbeit unterrichtet, fühlte sich genötigt, den Verband für seine Meinung abzukanzeln. Deftig tönte es zudem seitens des Luzerner Gewerkschaftsleiter und SP-Mannes Marcel Budmiger. «Es sei doch nur logisch, dass man einen nationalistischen Verein, der seine vermeintlichen Interessen über diejenigen der Gesamtgesellschaft stelle, nicht unterstützen will.» Löbliche Ausnahme ist Thomas Bauer, GL-Mitglied von Travail.suisse, der auch am Podium im Vorfeld der GV teilnahm. Eben weil er die Meinung nicht verstehe, käme er gerne wieder zu einer Diskussion.
Zuwanderung füllt Gewerkschaftskassen Wenn der im NZZ-Artikel zitierte Gewerkschafter Pardini die Personenfreizügigkeit zur grössten Errungenschaft der letzten Jahre heraufstilisiert, muss man dazu Folgendes wissen: Die Zugewanderten sind für die Gewerkschaften, die bei den Einheimischen einen grossen Aderlass erleiden mussten, ein gutes Geschäft. Die Beiträge, die Unternehmen für ihre dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden abzuliefern haben, lassen eine grosszügige Finanzierung der Gehälter von Gewerkschaftsfunktionären zu.
Auch mit den eigenen Arbeitslosenkassen, die vom Bund pauschal abgegolten werden, machen die Gewerkschaftskassen ein Millionengeschäft. Trotzdem kümmern sie sich einen Deut um die Schicksale der älteren Erwerbslosen. Gewerkschaftsmitglieder, die arbeitslos werden, erhalten keine umfassenden Beratungen von ihren Verbänden. Warum wohl? Damit lässt sich kein Geld mehr verdienen.
Diese Aufgabe hingegen nimmt der Verband Avenir50plus Schweiz seit acht Jahren wahr, ohne dass er irgendwelche Subventionen erhalten würde. Die Ausführenden arbeiten ohne Entgelt, damit sie die Betroffenen rechtzeitig kostenlos beraten können. Versteht sich, dass die oben erwähnten Personen, die den älteren Erwerbslosen in autoritärer Manier ihre mentale Unterstützung aufkündeten, dem Verband in den vergangenen Jahren auch nie nur ein «Fünferli» Unterstützung haben zukommen lassen.
Aufschrei der Ohnmächtigen Ein weniger von Eigeninteressen verklärter Blick auf die Personenfreizügigkeit äusserte die SP-Frau Jaqueline Badran, als sie von der AZ im Interview vom 4.3.2020 auf diese angesprochen wurde: «Letztlich ist es das Konzept des Kapitals, das einen tobenden, frei zirkulierbaren Arbeitsmarkt braucht, um seine Standortbedingungen durchzusetzen. Wir haben heute einen gravierenden Systemfehler: Oben gibt es eine Oligopolisierung der Weltwirtschaft. Wichtige Güterklassen sind in den Händen weniger Konzerne, wie die Pharma, das Finanzwesen. Unten hingegen herrscht ein tobender Wettbewerb mit Machtlosigkeit und Ohnmacht. Diese Perversion muss uns Sorge bereiten.»
Die Zürcher-SP-Nationalrätin brachte es auf den Punkt. Es ist Ohnmacht, die viele ältere Erwerbslose umtreibt. Selbst Personen mit akademischen Titeln haben bei der Stellensuche kaum mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie das Alter von 55 Jahren erreicht haben. Ausgeträumt auch die Vorstellung von einer Rente, die im Alter zum Leben reichen würde. Wer kein Vermögen anhäufen konnte, sei es, weil er oder sie für die Ausbildungen der Kinder aufkommen mussten, vielleicht noch eine Scheidung berappen hatte und oder für die eigene laufende Weiterbildung investierte, muss frühzeitig vom Altersvermögen zehren. Uns sind Schicksale aus der Sozialhilfe bekannt, wo Gemeindebehörden es Älteren, die einen Grossteil des Lebens in guter Arbeit verbrachten, zumuten, in einem Zimmer ohne Kochnische dahinzuvegetieren. In einem Fall erfolgte sogar eine Arbeitszuweisung für einen Stundenlohn von 10 Franken mit dem Hinweis, damit liesse sich der Lebensunterhalt von 1600 Franken selbst verdienen. Während die Immobilienpreise aufgrund der Zuwanderung in den letzten 18 Jahren um 70 Prozent stiegen, blieben die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende (SHB) immer gleich tief. Den Hausbesitzern hat dies ohne ein Zutun den Wert ihrer Liegenschaften massiv gesteigert. Das Nachsehen haben die HB und Armen, indem sie kaum mehr zahlbare Behausungen finden.
Gockeltum der Politik blockierte alle Reformen Und was tat die Politik für all diese Betroffenen in den letzten Jahren? Nichts, aber auch gar nichts. Weder wurden Unternehmen angehalten, ein Age-Management einzuführen, um die Arbeitsplätze den Bedingungen dieser Zielgruppe anzupassen, damit diese gesund arbeitend ins Rentenalter finden, noch setzte sie trotz Ermahnungen der OECD-Behörde den Verfassungsauftrag nach einem Schutz vor Altersdiskriminierung um.
Die Chance, die Altersgutschriften bei der AHV-Reform 2020 schrittweise altersneutral zu gestalten, fiel ebenfalls dem Gockeltanz zum Opfer. Der echte Inländervorrang, wie ihn die MEI vorsah, wurde im Parlament nicht zuletzt von Politikern wie Pardini & Co. bis zur Unkenntlichkeit pervertiert, ähnlich wie es die SVP in Begleitung von Ständerat Noser & Co. kürzlich mit der vorgesehenen Überbrückungsleistung taten.
Viele Unternehmen sagen es gerade heraus: «Es liegt nicht an uns, diese Rahmenbedingungen zu ändern, aber solange es möglich ist, die Nachfrage mit günstigen Arbeitnehmenden zu decken, wären wir blöd, täten wir es nicht.» Wie eine Umfrage der Wirtschaftredaktion SRF bei den SMI-Unternehmen aus dem Jahre 2017 aufzeigt, stieg der Anteil der ausländischen Arbeitnehmenden denn auch stetig, bei den meisten auf über 50 Prozent und das zu Ungunsten von Inländern. Ein Aufschrei der ohnmächtigen stellensuchenden Inländer, die mit ihrer Parole ein Zeichen setzen wollen, ist vor diesem Hintergrund mehr als verständlich.
«No-nation, no-borders», das Konzept der Weltmächtigen Kein Land hat eine dermassen extensive Zuwanderung erlebt wie die Schweiz in den letzten Jahren und zwar vor allem in Branchen, wo das Land selbst hohe Arbeitslosenzahlen aufweist. Zusätzlich sehen sich Arbeitssuchende der Konkurrenz von 330 000 Grenzgängern und rund 120 000 Personen auf dem Entsendemarkt ausgesetzt.
Alle Länder wenden die gleichen Praktiken an, indem sie aufgrund ihrer Standortvorteile billige Arbeitskräfte aus dem nächst gelegenen ärmeren Lande anheuern, statt die Ausbildungsdefizite der eigenen Bevölkerung anzugehen. Auf die Dauer führt dieser Wanderzirkus bei den Betroffenen zu einem Identitätsverlust, der sich politisch einfach instrumentalisieren lässt. Um diesem Treiben im Dienste des Grosskapitals das Wort zu reden, wie es die Mehrheit der Linken sowie die Sozialschickeria tut, muss man gegenüber der Geschichte schon sehr blind sein. Im ersten Weltkrieg ging es um die Abschaffung der alten Dynastien, denn wie der New Yorker Kardinal John Murphy Farley es treffend formulierte: «Das Kapital wünscht keine Herren über sich.»
Beim nächsten Krieg, von dem man nicht weiss, ob er im Dunstkreis von Corona bereits losgetreten ist, geht es darum, die Nationen und Grenzen aufzulösen, um einen einzigen Markt mit frei zirkulierenden kontrollierbaren identitätsarmen Arbeitskräften zu schaffen. Und diejenigen, die in ihrer ideologischen Blindheit lieber heute als Morgen der EU beitreten wollen, weil sie in diesem Schritt einen Akt einer falsch verstandenen Solidarität sehen, sei auf die Aussage von Paul Craig Roberts, Reagans ehemaliger stellvertretender Finanzminister aufmerksam gemacht. Dieser resümierte einen Tag nach den Brexit Beschlüssen vom 24. Juni 2016*: «Die EU und die NATO sind beides böse Institutionen. Diese beiden Institutionen sind beides Mechanismen, die von Washington geschaffen wurden, um die Souveränität der europäischen Völker zu zerstören. Diese beiden Institutionen geben Washington die Kontrolle über die westliche Welt und dienen sowohl dazu, Washingtons Aggressionen zu ermöglichen als auch zu verschleiern.» Zu hoffen bleibt, die Linke werde nicht erneut wieder unbewusst zum Steigbügelhalter dieser bedeckten Kriegsstrategen.
Verunglimpfung der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz Wo die Argumente fehlen, liegt die Verortung in die Verschwörungsecke nahe.Ein der NZZ unwürdiger Trick, die der Journalist in der Berichterstattung gegenüber der Geschäftsführenden anwendete. Selbst ihre gewalthafte Verhaftung durch die Luzerner Polizei anlässlich ihrer Absicht, privat an einer Mahnwache gegen die Corona-Diktatur teilnehmen zu wollen, musste herhalten, um die unliebsame Parole des Verbandes öffentlich zu demontieren. Wie tief nur ist das Niveau dieser Zeitung doch gesunken! Um die Geschäftsführende irgendwo zuzuordnen, hätte er auch den Abschnitt ihres Lebens wählen können, wo sie als ehemalige Marketingleiterin der Bund Verlag AG wesentlich dazu beitrug, dass sich die NZZ am Berner Bund beteiligte. So hätte der Bumerang zurück in den Dunstkreis der NZZ geführt. Aber das hätte dem Journalisten Argumente abverlangt.
Am Wochenende setzte sich der Verband Avenir50plus Schweiz, der die Interessen der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen vertritt, mit den Begrenzungsinitiative, der Überbrückungsrente sowie den übrigen Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer, auseinander. Im Rahmen eines prominent besetzten Podiums und der anschliessenden Parolenfassung im Rahmen ihrer GV, zeigte sich die Breite der Meinungspalette der Verbandsmitglieder. Sie endete in einem breit getragenen Konsens, als Verband die Begrenzungsinitiative zu bejahen, sich jedoch von der SVP klar abzugrenzen, da diese im sozialen Bereich die Interessen der älteren Erwerbslosen weitestgehend bekämpft.
Am vergangenen Samstag, 22. August 2020, lud der Verband Avenir50plus Schweiz in Luzern zu einem prominent besetzten Podium mit dem Titel «Droht ein Scherbenhaufen?». Diskutiert wurde über die Begrenzungsinitiative der SVP sowie über die informellen Gegenvorschläge des Bundesrates zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmenden und Arbeitslosen und weiteren Alternativen.
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt sowie Thomas Bauer, Geschäftsleitungsmitglied von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, warnten aus ihrer jeweiligen Perspektive vor der Begrenzungsinitiative, die nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern im weiteren auch die Bilateralen Verträge mit der EU gefährde. Thomas Bauer fürchtet bei einer Annahme auch den Wegfall der flankierenden Massnahmen. Valentin Vogt zeigte sich seinerseits hoch erfreut über die Errungenschaften der sieben Massnahmen des Bundesrates, die Karin Keller Sutter im Mai 2019 den Medien vorstellte.
Demgegenüber versuchte SVP Nationalrat, Mike Egger mit den Erfahrungen aus der nicht umgesetzten Masseneinwanderungsinitiative und konkreten Zahlen, die Notwendigkeit der Begrenzungsinitiative aufzuzeigen.
Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, kritisierte vorerst die SVP für ihr Referendum gegen die aus ihrer Sicht notwendige Überbrückungsleistung. Ferner liess sie wissen, dass eine begrenzte Einwanderung in erster Linie Personen im Niedriglohnsektor Vorteil bringe, warnte jedoch vor Illusionen im Bereich der Fachkräfte. Die Wirtschaft hole sich diese nach wie vor über Kontingente ins Land, was von Mike Egger nicht bestritten wurde. Beide waren sich einig, dass es zusätzlicher Instrumente bedarf, um gegen die Diskriminierung des Alters auf dem Arbeitsmarkt vorzugehen. Gemäss Heidi Joos benötige es dringend altersunabhängige Pensionskassenbeiträge sowie einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung, der in Bälde von einer breiten Allianz in Form einer Volksinitiative gefordert wird. Vergessen dürfe man auch das Schicksal jener nicht, die in der Sozialhilfe landen und das sind gegenwärtig über 50 000 Personen im Alter 50plus.
An der GV des Verbandes, die anschliessend ans Podium am Nachmittag stattfand, stimmte eine Mehrheit einer begrenzten Einwanderung zu, distanzierte sich aber gleichzeitig von der SVP als Partei. Diese habe in den letzten Jahren eine Sozialabbaupolitik betrieben und gefährde auch die Überbrückungsleistung mit ihrem angekündigten Referendum.
In einem offenen Brief vom 6. Juli 2020 an die Behörden forderte Avenir50plus Schweiz, dass Mehrausgaben aufgrund der Maskenpflicht von den Sozialwerken abgegolten werden. 20 Minuten aber auch der Tagesanzeiger haben das Anliegen aufgenommen. Die Antwort der Sozialdirektorenkonferenz und des BSV lassen Zuversicht aufkommen. Doch ob die Ausführungsstellen die Meinung der Aufsichtsbehörden auch umsetzen, ist zumindest auf Ebene Ergänzungsleistungen ungewiss. So erkundigte sich Avenir50plus gestützt auf den Blick-Artikel vom 29.7 bei der AHV-Ausgleichsstelle des Kantons Luzern nach der Handhabung. Gemäss Auskunft bestehe in diesem Bereich eine Holschuld (!) der Kunden. Die Ausgleichskasse habe auf der Webseite vermerkt, dass EL-Beziehende einen Höchstbeitrag von 30 Franken pro Jahr einfordern können, vorausgesetzt die EL-Beziehenden würden die Masken für Arztbesuche oder Arbeitswege benötigen. Einerseits wird auf diese Weise nur ein kleiner Teil der Zusatzkosten abgegolten, die den Betroffenen aufgrund der Maskenpflicht erwachsen, anderseits ist es eine Tatsache, dass viele Betroffene im Alter 70plus über keinen Internetzugang verfügen und somit leer ausgehen. Bittet berichtet uns von der Praxis in Euren Kantonen.
Zu hoffen bleibt, dass dieser Maskenspuk bald eine Ende findet, denn es gibt auf der ganzen Welt keine Studie die beweist, dass Masken das Risiko einer Ansteckung verringern. Hände regelmässig und gut waschen, ist immer noch die sicherste Massnahme.
Antwort der SODK: «Am 6. Juli 2020 haben wir Ihr Schreiben bezüglich Schutzmasken erhalten, in dem Sie die Behörden bitten, möglichst rasch – „im Interesse der Gesundheit der Betroffenen“ – dahingehend zu handeln, dass EL-Beziehenden sowie Sozialhilfebeziehenden eine Pauschale zum Maskenkauf zugestanden wird.
Die SKOS hat zur Entschädigung der Maskenkosten bei Sozialhilfebeziehenden eine Umfrage bei ihren Geschäftsleitungsmitgliedern durchgeführt. Diese wies auf eine unterschiedliche Umsetzung in der Praxis auf. Die SKOS hofft, dass mit der vorgenommenen Ergänzung ihres Merkblattes eine einheitliche Finanzierung der Masken erfolgen kann. Aktualisiertes Merkblatt COVID-19 vom 08.07.2020 (S. 12)
Bei den Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen hat das BSV inzwischen den kantonalen Durchführungsstellen ebenfalls empfohlen, die Masken zu vergüten. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen wird vermutlich die Empfehlung noch konkretisieren. Es ist korrekt, dass sich diese Konferenz mit der Thematik befasst.»
Geht gar nicht Basel-Stadt: Idealalter 20 bis 40. In einem offenen Brief kritisierte Avenir50plus die Ausgleichskasse Basel-Stadt für eine entsprechende Stellenausschreibung. Die Kritik fand hohe Beachtung in den Social Medias. Daraufhin griff die bz das Thema auf. Jetzt endlich reagierte auch die Personalabteilung Basel-Stadt und forderte Avenir50plus auf, den Artikel sofort vom Netz zu nehmen, da die Personalabteilung der Ausgleichskasse nicht dem Personalamt Basel-Stadt unterstellt sei. Das ist die halbe Wahrheit, denn die Oberaufsicht der Ausgleichskasse liegt beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, dem auch die Personalabteilung unterstellt ist, wie die bz vom 29.7.2020 schreibt.
Befremdend sind die differenten Aussagen der Ausgleichskasse einerseits gegenüber Avenir50plus und andererseits gegenüber der Zeitung bz. Die Personalfachfrau der Ausgleichskasse rechtfertigte den Entscheid mit dem Idealalter damit, dass es sich ausschliesslich um ein junges Team handle, der Direktor der Ausgleichskasse hingegen verwies gegenüber der bz auf den Umstand, dass dem 7-köpfige Team bereits zwei Personen mit Alter Ü50 angehörten. Selbst wenn letztere Aussage zutrifft, rechtfertigt das noch lange nicht eine altersdiskriminierende Jobausschreibung.
Die Tatsache, dass die Ausgleichskasse Basel-Stadt bezogen auf das Personal eine selbständige Personalpolitik betreibt, weist nebst der Altersdiskriminierung auf eine weitere Schwachstelle hin. In anderen Kantonen, u.a. Luzern, ist die Ausgleichskasse automatisch dem Personalamt des Kantons unterstellt. Das macht Sinn, denn so werden Doppelspurigkeiten in der Personalentwicklung vermieden und die Mitarbeitenden profitieren alle von den gleichen Leistungen. Gerade wenn es um die Entwicklung eines Generationen- oder Age-Managements geht, zeigt ein Zusammenschluss Vorteile. Hoffen wir, die Politik greife das Thema bald auf.
Ursprünglicher Artikel: Schon einmal etwas gehört von Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, lieber Arbeitgeber Basel-Stadt? Die Ausgleichskasse Basel-Stadt sucht eine kaufmännische Fachkraft für die Familienausgleichskasse Idealalter 20 bis 40 Jahre!!!
Auf Rückfrage hiess es, das Team sei eben jung. Ältere würden sich da nicht wohl fühlen, was Erfahrungen gezeigt hätten. Das die Vorgabe des Linienvorgesetzten. Klar ist dem so, wenn die Personalpolitik kein Generationenmanagement betreibt, das die Vorgesetzten im Umgang mit gemischten Teams schult. Beim nächsten Mal klagen wir, denn Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters. Leider direkt anwendbar nur auf das öffentliche Recht, wie im Fall von Basel-Stadt. Um bei Arbeitgebern der Privatwirtschaft in analogen Fällen klagen zu können, würde es ein Gesetz benötigen. Das genau fordert die Volkinitiative «Schutz vor Altersdiskriminierung», die im Oktober 2020 lanciert wird, vorausgesetzt Corona lässt es zu. Mehr Infos: www.altersdiskriminierung.ch
Avenir50plus kritisiert diese Altersdiskriminierung in einem offenen Brief an die Personalabteilung der Stadt Basel. Hier zum Inserat.
(Heidi Joos) Ökonomen prognostizieren die schlimmsten wirtschaftlichen Verwerfungen seit dem Zweiten Weltkrieg, ja sogar seit der Grossen Depression der 1930er Jahre. Viele KMU’s – das Rückgrat unserer Wirtschaft – werden nicht überleben, die Zahl der Arbeitslosen wird massiv steigen. Und hallo? Beunruhigt das wirklich niemanden ernsthaft? Nicht den Bundesrat? Nicht die Politiker? Nicht die Medien? Nicht Sie? Nicht Dich? Wer derart aufrüttelt, ist nicht ein Verschwörungstheoretiker, sondern der Dekan der zweitgrössten Rechtsfakultät der Schweiz, Rechtsprofessor Peter V. Kunz, im Gastkommentar der LZ vom 18. Mai.
War der Lockdown wirklich nötig? Zwei ETH-Studien zeigen gemäss LZ vom 16. Mai, dass die Epidemie bereits am 21. März, also zu Beginn des verordneten, schädlichen Lockdowns in der Schweiz unter Kontrolle war. Und, dass einige der Massnahmen, u.a. Schliessungen der Schulen, falls überhaupt, nur einen geringen Effekt hatten.
Fragwürdige Rechtsgrundlage In der NZZ vom 18. Mai redet Staatsrechtler Andreas Klein in einem hervorragenden Gastkommentar von einer exekutiven Selbstermächtigung, wonach die Regierung eine Rolle gespielt habe, die ihr das Verfassungsrecht nicht gewährt. Sie habe mit Griff in die Sterne eine Lücke in der Verfassung gestopft, die es so nicht gäbe. Daran ändere auch der Applaus des selbstentmächtigten Parlamentes zu Beginn der Corona-Sondersession nichts.
Friedliche Demonstranten mit Polizeigewalt weggeschafft Zeitgleich den Warnrufen der Professoren wurden am letzten Samstag gemäss Videoaufzeichnungen von Christoph Pfluger, Autor des Newsletter Zeitpunkt, Menschen, die sich gegen die Beschneidung der Grundrechte in Bern, Zürich und Basel einfanden, in Anwendung von Gewalt abgeführt. In Bern soll der grüne Stadtpräsident, Alec von Graffenried, die Polizei sogar angeheizt haben. Ob in Luzern, wo diese lediglich übermässige Präsenz markierte, Einzelne, u.a. meine Person, nicht mit einer Strafklage belangt, entscheidet der grüne Polizeidirektor (!) diese Woche. Dass Kritiker des Lockdowns verunglimpft werden, verhindere eine echte Debatte, so Rechtsprofessor Peter V. Kunz in der LZ. Lothar Hirneise, der für seine Recherchen in «Alternativer Krebsbehandlungen» bekannt wurde, gründete in Deutschland vor diesem Hintergrund die Bewegung «Ich bin anderer Meinung (IBAM)». Wichtig ist Hirneisen, der sich explizit gegen eine Parteiendemokratie ausspricht, der Dialog anstelle einer Verbannung der Kritiker in die Ecke der Verschwörungstheoretiker. Warum dieser Bewegung nicht auch in der Schweiz eine Chance einräumen?
Lämmer auf der Schlachtbank Dass sämtlichen Ländern – somit uns allen – eine tiefe Rezession bevorsteht, nehmen die meisten Menschen erstaunlich (und erschreckend) gelassen hin. Wie war das mit «Lämmern und der Schlachtbank», fordert Rechtsprofessor Peter V. Kunz die Lesenden heraus. Und ja, wo seid Ihr – die bereits vor der C-Krise von Arbeitslosigkeit Gebeutelten oder gar Ausgesteuerten – am letzten Samstag verblieben, als die Mahnwachen für die Rückeroberung der Grundrechte und gegen das unrechtmässige Notrechtsregime stattfanden? Das frage ich Euch, als langjährige Geschäftsführerin von Avenir50plus Schweiz. Es gab sogar einige Feedbacks von Euch die meinten mich darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen zum Corona-Lockdown nicht Aufgabe unserer Verbandes seien.
Empowerment-Modell der WHO verlangt Engagement Das Empowerment-Modell der WHO, das unserem Verbandsverständnis zugrunde liegt, verlangt, dass sich ein Engagement sowohl auf der Ebene des Verhaltens (individuelle Beratungsarbeit, Selbsthilfe) als auch auf der Ebene der Verhältnisse, gemeint der Politik, bewegt. Und wenn die Politik – auf einem nicht existierenden Notrecht – gerade mal die Wirtschaft innerhalb von zwei Monaten, und das mit gravierenden Folgewirkungen auf die Arbeitslosigkeit, an die Wand fährt, dann und wann, wenn nicht dann, ist die politische Einmischung durch einen Verband, der die Interessen der Erwerbslosen vertritt, wie der unsere, Pflicht. Traurig genug, dass die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände sich im Schweigen üben. Wacht auf Arbeitslose dieser Erde oder die, die es bald werden!
Medienmitteilung 21.4.2020. Nichts gegen Anreize, um Freiwillige zur Arbeit auf dem Felde zu ermuntern. Die Krise darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Arbeitslose zu Zwangsarbeit in der Landwirtschaft zu verdonnern, wie das die Kommission für Wirtschaft und Arbeit (WAK) des Nationalrates, angestossen von der SVP und unterstützt vom Arbeitgeberverband, in Betracht ziehen. Was früher Verdingkindern angetan wurde, darf sich 2020 mit Arbeitslosen nicht wiederholen.
An vorderster Front setzt sich die SVP sowie ihre Gefolgschaft dafür ein, dass das Arbeitslosengesetz, das in Artikel 16 die «Zumutbarkeit bei der Vermittlung von Erwerbslosen» definiert, aufgeweicht werden soll. Das nicht nur während der aktuellen Krise, sondern für immer.
Das Arbeitslosengesetz stamme aus der Schönwetterperiode und sei im Hinblick auf die sich anbahnende Krise nicht mehr zeitgemäss. Dazu muss man wissen, dass die Zumutbarkeitskriterien bereits jetzt schon sehr extensiv formuliert sind. So wird den Erwerbslosen u.a. eine tägliche Wegstrecke zur Arbeit von zwei Stunden hin und zwei Stunden zurück zugemutet sowie eine Lohneinbusse von 30 Prozent bezogen auf den versicherten Verdienst. Wenn das Gesetz ferner besagt, dass bei der Zumutbarkeit die gesundheitlichen Verhältnisse, das Alter und die persönliche Situation berücksichtigt werden müssen, so dient das zwar auch den Interessen der Erwerbslosen, aber in erster Linie denjenigen der Wirtschaft, die Jobsuchende im fortgeschrittenen Alter sowieso nicht mehr einstellen will.
Die Arbeitslosen sind die Letzten, die kein Verständnis für den Ruf nach weniger Abhängigkeit von ausländischer Produktion haben, wie das SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi gemäss NZZ vom 19.4.2020 in einem Argument gegen die Verwässerung des Zumutbarkeits-Artikels anführt. Zu viele Erwerbslose sind Opfer der jahrelangen Auslagerungsstrategien, gegen die es bis anhin keinerlei politischen Widerstand gab, nennt ja selbst SVP-Zugpferd und Nationalrätin Martullo Blocher Unternehmen in China ihr Eigen. Die Arbeitslosen, viele davon Opfer dieser gierigen und profitorientierten Auslagerungsstrategie, nun der Zwangsarbeit zuführen zu wollen und gleichzeitig zuschauen, wie Grossunternehmen trotz Krise Dividenden und Bonis ausschütten, schlägt dem Fass den Boden aus.
Die Schweiz verfügt auch ohne die geplante Verwässerung des Arbeitslosengesetzes, über einen der liberalsten und am wenigsten regulierten Arbeitsmärkte im europäischen Raum. So weist die Schweiz im OECD-Vergleich bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit aus, dies nebst rund 200 000 Personen, die in Arbeit auf Abruf-Verträgen arbeiten. Letztere waren bei Kündigungen nicht einmal zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern berechtigt, obwohl sie Arbeitslosenbeiträge einbezahlen mussten.
Ausgerechnet zum Zeitpunkt, wo das Demonstrations- und Versammlungsrecht ausser Kraft ist, einen Abbau von sozialen Errungenschaften politisch im Eiltempo beschliessen zu wollen, zeugt von einem inakzeptablen politischen Verständnis von Volksrechten.
Der Angst vor der Zunahme der Arbeitslosigkeit kann auch anders begegnet werden; So zum Beispiel über die Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Altersdiskriminierung und mit wirtschaftlichen Anreizen und Subventionen, gebunden an einen temporären Kündigungsschutz.
Auf jeden Fall dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht dafür büssen, dass die Regierung im Vorfeld der Krise Wichtiges verschlampte, das bei anderer Handhabung und Prioritätensetzung nicht zwangsläufig zu einem solch umfangreichen Lockdown – der den Menschen und der Wirtschaft massiven Schaden zusetzte – hätte führen müssen. Auch das Parlament, das in seiner Funktion als oberster Gesetzgeber seinen Platz auf der Kommandobrücke hasenfüssig viel zu schnell räumte, soll vorerst vor der eigenen Türe kehren, bevor es die Kosten der Krise nach unten abwälzt.
Maximal 120 Taggelder für alle, die aktuell Taggelder bei der ALV beziehen. Diese Information des Bundesrates hat vorerst für Verwirrung gesorgt. Viele Ausgesteuerte meldeten sich bei uns in der Annahme, dass auch sie nochmals 120 Taggelder erhalten. Dem ist definitiv nicht so. Der Anspruch steht nur denjenigen zu, die aktuell Taggelder beziehen. Was das maximal zu bedeuten hat, deutschte heute der Leiter fachliche Vollzugsunterstützung beim Seco gegenüber Avenir50plus Schweiz wie folgt aus: «Für die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung erhalten alle Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder. Setzt der Bundesrat die COVID-19-Verordnung bspw. nach 100 Arbeitstagen ausser Kraft, so können die betroffenen Personen maximal 100 Taggelder zusätzlich beziehen. Von den zusätzlichen Taggeldern profitieren Personen, welche im resp. ab März 2020 anspruchsberechtigt waren resp. sind.» Und hier noch zum Schreiben, dass das Seco heute den Arbeitsmarktbehörden zustellte.
Aufrechterhalten bleibt weiterhin die Pflicht, sich zu bewerben. Die Arbeitsbemühungen müssen jedoch erst einen Monat nach Beendigung der Covid-Verordnung den Behörden zugstellt werden, wobei es RAV gibt, die diese immer noch per Monatsende einfordern, wie zum Beispiel diejenigen des Kantons St. Gallen.
Avenir50plus Schweiz begrüsst die 120 zusätzlichen Taggelder, weniger jedoch die Pflicht, sich weiterhin in diesem Ausmass zu bewerben. Das strapaziert nicht nur die Nerven der Betroffenen unnötig, es ist auch für die Unternehmen unzumutbar, in dieser Krisenzeit sich auch noch mit «Blindbewerbungen» um die Ohren zu schlagen.
Leer gehen weiterhin die Ausgesteuerten aus. Wir gehen davon aus, dass dies rund 20 000 Personen sind, die aktuell stellensuchend beim Seco angemeldet sind und keine weiteren Unterstützungsleistungen erhalten. Die Forderung nach einer Überbrückungsrente während drei Monaten zu je 2500 Franken, würde Kosten von 165 Millionen Franken verursachen. Das ist nicht wenig Geld, jedoch angesichts der Ausnahmesituation verkraftbar.
Rechnet man diese Kosten auf die Zukunft auf, darf davon ausgegangen werden, dass diese zu einer Hinauszögerung zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen um diese drei Monate führen. Insofern annähernd ein Nullsummenspiel. Aktuell ausbezahlt, wie wir dies mit Schreiben an den Bundesrat forderten, würden diese den Betroffenen viel Leid ersparen, was sich positiv auf die Gesundheitskosten und den Konsum auswirkt.
Anmerkung: Immer noch hören wir von ausgesteuerten Stellensuchenden, dass sie nicht beim RAV angemeldet sind. Viele erzählen, dass die RAV sie abmelden würden. Das ist nicht korrekt, denn gerade der Inländervorrang muss allen Stellensuchenden offenbleiben, egal ob ausgesteuert oder nicht. Bitte meldet Euch an.
Besserer Schutz der «Arbeit auf Abruf» Nicht alle Arbeitnehmenden profitieren von Kurzarbeit. Viele, die in Abruf- Arbeitsverhältnissen arbeiten erhalten aktuell die Mitteilung, dass sie die vorgesehenen Arbeitstermine nicht wahrnehmen müssen, so u.a. im Wellness-Bereich. Betroffenen davon sind vorwiegend Frauen und Ältere. Obwohl diese Arbeitnehmenden verpflichtet sind, Beiträge an die ALV zu bezahlen, sind sie in der Regel bei einer Aufkündung des Arbeitsverhältnisses nicht zum Bezug von Arbeitslosenhilfe berechtigt.
Statt den Versichertenlohn auf den Durchschnitt der Saläre abzustützen, hat das Seco eine unverständliche Art von Berechnung eingeführt, wonach alle, die in Arbeit auf Abruf arbeiteten, kein Arbeitslosengeld erhalten, bei denen sich das Entgelt während eines Monats zwanzig Prozent über oder unter dem durchschnittlichen Salär befindet. Absurder geht’s es nicht. Denn wer nur einmal eine Ferienablösung übernimmt, dem entgeht damit das Recht zum Bezug von Arbeitslosentaggeld. Der Bundesrat könnte diese Regelung jederzeit so umformulieren, dass als Berechnungsgrundlage für den versicherten Verdienst die durchschnittliche Arbeitszeit gilt. Info als PDF
Stand 4. März: Nach dem Ständerat hat am 4. März 2020 auch der Nationalrat über die Vorlage befunden. Geht es nach dem Nationalrat, kommen alle Ausgesteuerten im Alter von 60 Jahren in den Genuss der Überbrückungsrente (ÜB), nicht nur diejenigen, die im 60. Altersjahr ausgesteuert werden. Somit profitieren auch all diejenigen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesteuert wurden. Zu hoffen bleibt, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung darauf umschwenkt. Allerdings will der Nationalrat die ÜB nur denjenigen bis zum ordentlichen Rentenalter gewähren, die glaubhaft darlegen können, dass sie danach nicht Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen. Alle anderen will man zur Frühpensionierung zwingen, wodurch ihre AHV-Leistungen um 13.6 Prozent gekürzt würden. Aus zweierlei Gründen muss dies unbedingt verhindert werden: Es gibt immer wieder ältere Erwerbslose, die im Alter der Pensionierung das Land verlassen möchten, um am Ort ihrer Träume günstig einen Teil des Alters zu verbringen. Mit einer gekürzten AVH-Rente ist dieser Traum ausgeträumt. Oder aber Pensionierte erhalten die Chance, nochmals in Teilzeit durchzustarten. Mit einer gekürzten AHV-Rente, ergänzt durch einen hohen Anteil an EL, bietet es Betroffenen keinerlei Anreiz zur Arbeit, denn der Freibetrag bei der EL liegt bei 1000 Franken. Indem man die Habenichte zur Frühpensionierung und zum Bezug der ordentlichen EL zwingt, spart die öffentliche Hand keinen Rappen.
Nicht übernommen wurden – im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – Beiträge an die Pensionskassen. Lediglich der Anteil der Verwaltungskosten soll angerechnet werden. Für die Betroffenen heisst es, sie gehen mit viel weniger Geld in Rente. Die Leistungen wurden neu auf die Höhe der ordentlichen Leistungen der Ergänzungsleistungen heruntergestuft. Analog der ordentlichen EL-Leistungen werden die Krankenkassenbeiträge sowie die Leistungen der Krankenkosten übernommen. Die Vermögensobergrenze wurde ebenfalls heruntergesetzt auf 50 000 Franken für Alleinstehende und 100 000 Franken für Ehepaare, die Vermögensgrenze selbst auf 30 000 Franken, für Alleinstehende und 50 000 Franken für Ehepaare.
Was davon umgesetzt wird, zeigt sich erst nach dem Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat. Der Fahrplan zeigt, dass dies noch in der März-Session geschieht. Danach erfolgt die Frist für das Referendum. Die Kompetenz, das Datum der Inkrafttretung festzusetzen liegt beim Bundesrat. Wahrscheinlich erfolgt diese am 1.1.2021.