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Zürich: Weg frei für Sozialdetektive

Zürich: Weg frei für Sozialdetektive

Ein vierjähriger Streit um Sozialdetektive nahm an der Urne am 7.März 2021 sein Ende. Grüne und Alternative wandten sich im Vorfeld gegen jegliche Observation. Eine Mehrheit der SP trat für eine massvolle Observation ein, die beim Bezirksgericht vorerst einer Bewilligung bedarf und unangemeldete Hausbesuche ausschliesst. Den Bürgerlichen war dieses Gesetz zu large. 49 Gemeinden haben deshalb dagegen das Referendum ergriffen. Nun wurde das Gesetz mit 67.7 Prozent der Stimmen angenommen.   Weiterlesen NZZ

Prof. Dr. Michael Esfeld der Universität Lausanne: Lockdown wissenschaftlich nicht gerechtfertigt

Prof. Dr. Michael Esfeld der Universität Lausanne: Lockdown wissenschaftlich nicht gerechtfertigt

Ein Wissenschaftsgremium der Leopoldina lieferte der Deutschen Regierung im Dezember 2020 den wissenschaftlichen Persilschein für den Lockdown. Dies zum grossen Ärgernis von Prof. Michael Esfeld, der diesem Gremium Verdunkelung der Wissenschaftlichkeit vorwirft.

(H.J.) Prof. Esfeld lehrt seit 2002 Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne und ist seit 2010 selbst Mitglied des erlauchten Wissenschaftsklubs. Wissenschaft hat aus seiner Sicht die Aufgabe, Daten zu sammeln, diese in einen Zusammenhang zu stellen und gestützt darauf Handlungsoptionen abzuleiten sowie die jeweiligen Wirkungen aufzuzeigen.

Genau das aber habe die Leopoldina nicht getan. Spätestens seit Herbst 2020 sei aufgrund diverser Studien bekannt, dass bei der Lockdown-Strategie die Kosten-Nutzenanalyse negativ ausfalle, einmal abgesehen von den Grundrechtseinschränkungen. Gemäss den Schätzungen von Prof. Dr. Ioannidis, dem meistzitierten Wissenschaftler der Welt, liege für die Risikogruppe der unter 70-Jährigen das Risiko an Covid zu sterben bei 0.05 Prozent, das heisst, von 10 000 Personen trifft es fünf. Ein Risiko, vergleichbar mit jenem, sich täglich ins Auto zu setzen um 100 Kilometer zu fahren. Die Infektionssterblichkeitsrate liege weltweit zwischen 0.23 und 0,4 Prozent, was sich nicht von anderen Virusinfektionen wie der Hongkong-Grippe im Jahre 1968 unterscheide. Im Unterschied zu damals, als man eine rein medizinische Strategie zur Bekämpfung wählte, habe die Strategie gewechselt, verbunden mit einer massiven Einschränkung der Grundrechte. Dafür aber gäbe es keinerlei Rechtfertigung seitens der Wissenschaft. In dem dies stillschweigend hingenommen werde, fügt man der Reputation der Wissenschaft aus seiner Sicht grossen Schaden zu.

Die offene Gesellschaft, wie sie Karl Popper formulierte, sei in höchster Gefahr. Die Einschränkungen der Grundrechte würden Erinnerungen wecken an die 30er Jahre, wo der Entzug der Freiheit sich schleichend über Konzepte wie jene der Eugenik eingeschlichen hatte. Was wir jetzt erleben, so meint er, sei ein kollektives Milgram-Experiment. Im Milgram Experiment versuchte man herauszufinden, warum der Nationalsozialismus von so vielen normalen Menschen mitgetragen wurde. Das Experiment verlangte von den Probanden, dass sie Drittpersonen Stromschläge austeilen. Immer, wenn die Probanden nachliessen, weil sie die Schreie der Drittpersonen davon abhielten, wandte der Leiter des Experimentes ein, dass die Wissenschaft dies verlange, wodurch die Probanden bis zum bitteren Ende weitermachten. 

Was sich für Deutschland reklamieren lässt, gilt auch für die Schweiz. Lassen wir uns nicht länger in unseren Grundrechten einschränken von einer Lockdown-Politik, der die wissenschaftliche Evidenz fehlt. Zu gross und nachhaltig der Schaden für die zukünftige Generationen.

Zum Videobeitrag mit Prof. Dr. Michael Esfeld:  Video Nr. 42, ab Stunde 3.5.
Meta-Studie von Prof. Dr. Ioannidis zum Lockdown-Schaden
Diverse weitere Studien

Hände weg von den Frauenrenten

Hände weg von den Frauenrenten

G.M./SGB: Wir sind schon über 300’000. So viele Frauen und Männer unterstützen den Appell «Hände weg von den Frauenrenten». Herzlichen Dank für diese grossartige Unterstützung und die vielen positiven Rückmeldungen. Das Zeichen ist deutlich: eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos.
 
Doch die Rentensituation der Frauen ist nicht nur in der AHV ein grosses Problem. Der Skandal reicht weiter: Haben Sie gewusst, dass Frauen aus der 2. Säule (Pensionskasse) gerade mal halb so viel Rente erhalten wie die Männer?

Diese Lücke bei den Frauenrenten muss jetzt endlich angegangen werden. Wir sind überzeugt, dass die riesige Unterstützung für den Appell etwas ausgelöst hat, was nicht mehr zu stoppen ist: Jetzt muss es rauf gehen mit den Frauenrenten!

Das Parlament kann unsere 300 000 Unterschriften nicht ignorieren: dafür werden wir sorgen. Wir melden uns deshalb bald mit den nächsten Schritten und weiteren Infos. Unsere neue Bewegung kann diese alte Ungerechtigkeit endlich überwinden. Gemeinsam schaffen wir das.

Zusätzliche Bezugstage für Arbeitslose, die ab März 2021 anspruchsberechtigt sind

Zusätzliche Bezugstage für Arbeitslose, die ab März 2021 anspruchsberechtigt sind

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem unterbreitet er dem Parlament die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.
Zur Medienmitteilung 

Kritik 20Minuten an RAV: Helfer immer hilfloser

Kritik 20Minuten an RAV: Helfer immer hilfloser

Überforderung, wo man hinschaut: Die RAV sind dem Ansturm der Erwerbslosen nicht gewachsen, die Stellensuchenden bewerben sich in einem wirtschaftlichen Vakuum, wissen die Arbeitgeber nicht, ob es sie morgen noch gibt. Ein Klima, wie es sich kurz vor einem Amok zeigt. So liest es sich in 20 Minuten vom 8.2.2021.
Warum nicht vermehrt private Institutionen wie Head-Hunter, Job-Coaching-Unternehmen einbeziehen, statt den eigenen Verwaltungsapparat mit unerfahrenem Personal aufblasen? Diese Forderung stellt sich in einem Gespräch mit einem erfahrenen Leiter eines Unternehmens, das Stellensuchende über Jahre erfolgreich in Arbeit brachte. Stellensuchende ihrerseits fordern eine Reduktion der geforderten Anzahl von Bewerbungen, um sich und die darniederliegende Wirtschaft nicht unnötig zu stressen.

So verständlich und richtig diese Lösungsansätze sind, doch ohne eine sofortige Aufhebung des Lockdowns, vor allem einer Öffnung der Restaurants und Beizen wird sich die Lage nur wenig beruhigen. Eine Branche, die man vor dem Lockdown zu horrenden Investitionen in Sicherheitsmassnahmen zwang, die man jetzt hops gehen lässt, während Bauarbeitende und Lastwagen-Chauffeure sich ohne gesunde Verpflegung und einschlägigen Toilettengang durch den Alltag kämpfen. Das ergibt alles keinen Sinn, sondern lässt einzig Monat für Monat die Anzahl Stellensuchenden in horrible, noch nie dagewesene Höhen schnellen. Im Januar 2021 waren es gemäss Seco-Statistik 261 500, davon über 104 163 Stellensuchende im Alter 45 plus (Quelle: www.amstat.ch).

Erfrischend sozial:  Unternehmer Alfred Gantner

Erfrischend sozial: Unternehmer Alfred Gantner

(HJ)Willkommen im 50plus Club Herr Gartner: Er hält nicht viel von Parteien, träumt von einer Basisbewegung, wirbelt gegenwärtig mit seinem Engagement gegen die Rahmenverträge viel Staub auf. Seine Positionen sind erfrischend und sozial, wie das Interview der NZZ zeigt. Mehr von dieser Sorte Unternehmenden, alle wären in Arbeit bis zur Pension.

Für diejenigen, die das Interview nicht lesen wollen:

  • Er ist gegen die Erhöhung des Rentenalters.
  • Den Gewinnsteuersatz der Gemeinde Baar mit 11.8 % hält er für lächerlich tief und sozial unverantwortbar.
  • Für ihn steht im Vordergrund, welche Politik der arbeitenden Bevölkerung am besten dient.
  • Personenfreizügigkeit ohne Lohnschutz wird einem Teil der arbeitenden Bevölkerung die Existenzgrundlage nehmen.
  • Für eine gezielte Einwanderung nach Vorbild Kanada und Australien.
  • Für Transparenz bei der Finanzierung von politischen Anliegen.

 

 

ÜL–60plus: Der Kampf geht weiter

ÜL–60plus: Der Kampf geht weiter

Spätestens ab Juli 2021 sind alle, die dieses Jahr das 60. Altersjahr erreicht haben und ausgesteuert werden unter bestimmten Voraussetzungen zum Bezug der Überbrückungsleistung berechtigt. Diese gerupfte Gesetzesvorlage, die die meisten älteren Ausgesteuerten aussen vorlässt, verdanken wir FDP-Nationalräten wie Ruedi Noser und einem Teil der SVP, die verspätete Umsetzung der Bundesverwaltung. Hier zur Stellungnahme, die Avenir50plus Schweiz im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung beim Bund einreichte.

Die Gesetzesvorlage war von Anfang Teil des Pokerspiels im Rahmen der Abstimmung zur Begrenzungs-Initiative. Das nutzte dann auch die SVP, um diese so auszubluten, dass die Leistung nur noch einer Minderheit der älteren Erwerbslosen eine Linderung der Not bringt. Der SVP bleibt somit das Potential der unzufriedenen Erwerbslosen erhalten. Die Rechnung dafür tragen die Älteren.  

Avenir50plus Schweiz wird nicht verstummen und kommt bald mit neuen Forderungen auf die Kantone zu. Zu viele Ältere werden in den nächsten Monaten ausgesteuert, als dass Ruhe angesagt wäre.

Bei Fragen rufen Sie uns ungeniert an: Gratis-Hotline    079 821 03 86

 

 

 

 

 

 

Sozialhilfe greift auch in Bern nach dem Altersbazen

Gemäss Bericht Kassensturz SRF forderten einzelne Gemeinden im Kanton Aargau nach Auszahlung der Pensionskassengelder von Sozialhilfebeziehenden die Rückzahlung zuvor bezogener Leistungen. Nun zeigt sich, dass auch der Kanton Bern eine von der SKOS abweichende Regelung kennt. Wer von der Sozialhilfe zur IV abrutscht wird gezwungen, frühzeitig das Pensionskassengeld herauszulösen, um die Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. 

Herr K., 64 Jahre alt, bezog Sozialhilfe, bevor er an Demenz erkrankte. Seine Frau, die ihn Zuhause pflegt, arbeitet halbtags in einem Gesundheitsbedarf. Weil er IV und EL bezieht, also Einnahmen hat, verlangt die Gemeinde X von seiner Frau zwecks Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfe die Herauslösung der Pensionskassenkapitals. Die EL ihrerseits bezahlt bereits pro Jahr 10 000 Franken weniger, als es die Berechnungen vorsehen mit dem Hinweis auf das noch nicht herausgelöste Pensionskassenkapital. Was sich die Gemeinde jetzt ein halbes Jahr vor der Pensionierung an Altersbatzen zurückholt, muss später der Kanton über zusätzliche Ergänzungsleistungen übernehmen. Ein Unsinn sondergleichen, der hoffentlich bald im Sinne der SKOS Richtlinien auch in Bern ein Ende findet.

Eine weitere Unschönheit, die dieses Beispiel aufdeckt: Sozialgelder, die in Bern während der Teilnahme an einer kantonalen Integrationsmassnahme anfallen, dürfen bei der Rückzahlung nicht berücksichtigt werden. Leider lässt die Aktenführung der Gemeinde es nicht zu, exakt herauszufiltern, in welchen Zeiten Integrationsmassnahmen besucht wurden. Die Auskunft bei der Massnahme selbst zeigt, dass diese die Akten bereits nach zwei Jahren vernichtet haben. Zu viel Unstimmiges auf Seiten derjenigen, die mit grosser Gier hinter dem Geld der Ärmsten her sind. Zu hoffen bleibt, es finden sich bald Mitglieder des Kantonsrates, die das kantonale Sozialhilfegesetz SKOS-konform ändern.
Wir prüfen auf jeden Fall, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bern auch für diesen Fall Gültigkeit hat. 

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

 

Unabhängige Beratungsstellen und öffentliche Ombudsstellen sind unabdingbar für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen. Das fordert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie.

Was Avenir50plus Schweiz bei ihrer kostenlosen Beratungstätigkeit täglich erlebt, wird nun durch die Studie «Rechtsschutz in der Sozialhilfe» bestätigt. Betroffene können ihr Recht vielfach gar nicht geltend machen. Entweder fehlt es an Kenntnissen des Rechts, an Zugang zu Computern oder aber Fristen sind so kurzgehalten, dass ein Beizug einer Drittperson oder Fachstelle erst gar nicht möglich ist. Dort wo Fachstellen noch erreicht werden, sind diese meist derart überlastet, dass eine Hilfe zu spät kommt. Bei prozessualen Schritten scheint Rechtsanwälten der Streitwert oft zu gering, als ihnen eine Vertretung lukrativ erscheint. Die bestehenden Fachstellen wie Avenir50plus Schweiz erhalten bis anhin keinerlei öffentliche Subventionen. Einzig der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist es im Raum Zürich gelungen, mittels Pilotprojekt eine Finanzierung zu erlangen. 

Im Fazit ortet die Studie Handlungsbedarf und Handlungsansätze in den Bereichen Recht, Behörden und Beratungsstellen.               Zur Studie

Auf der rechtlichen Ebene:
Das Recht auf unabhängige Rechtsberatung ist grundrechtlich geboten und hat bereits Vorbilder in anderen Rechtsgebieten (z.B. Opferhilfegesetz). Es sollte durch rechtliche Ansprüche auf Beratung und Information und auch durch Finanzierung unabhängiger Beratungsstellen umgesetzt werden.

Der Zugang zu Rechtsinformationen muss im Sinne des Rechtsstaats- und Öffentlichkeitsprinzips verbessert werden.

Die unentgeltliche Rechtspflege, die Rechtsverbeiständung eingeschlossen, muss ausgebaut werden und sollte bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt gewährt werden.

Weitere Handlungsmöglichkeiten im Verfahrensrecht sind insbesondere mündliche Verhandlungen in Sozialhilfeverfahren, generell Fristen nicht unter 30 Tagen und ein Verzicht auf Verfahrenskosten.

Auf Ebene der Behörden:
Sozialhilfebeziehende müssen proaktiv, umfassend und adressatengerecht zu ihren Rechten und Pflichten, der Rechtslage und ihren Einsprachemöglichkeiten informiert werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten durchgehend auf Verständlichkeit und Klarheit/Reduktion unnötiger Komplexität geprüft werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten mehrsprachig, aktuell und einfach zugänglich sein sowie das ganze Einzugsgebiet umfassen.

Sozialhilfebehörden müssen bei der Abklärung und Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche unterstützen.

Mehr Zeit für Sozialarbeit in den Sozialdiensten verbessert nicht nur die Reintegration, sondern beugt Konflikten vor. Eine durchgehende Professionalisierung und ggf. Regionalisierung der Dienste ist hierzu förderlich.

Auf der Ebene der Beratungsstellen:
Es ist eine gezielte Stärkung von Rechtsberatungsstellen in ihren Ressourcen und fachlichen Kompetenzen nötig, die mittels öffentlicher Finanzierung erfolgen sollte.

Zugangsschranken zu unabhängiger Beratung müssen niedrig gehalten werden, gerade um den vulnerabelsten Gruppen Möglichkeiten zu Rechtsberatung zu geben.

Niederschwellige Stellen mit allgemeiner Rechtsberatung sollen in ihrer Triagefunktion optimal unterstützt werden.

Vernetzung und Expertise der Rechtsberatungsstellen sollen gestärkt werden.

Die Einrichtung von lokalen öffentlichen Ombudsstellen auch ausserhalb grosser Städte ist wünschenswert.