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Sozialhilfe greift auch in Bern nach dem Altersbazen

Gemäss Bericht Kassensturz SRF forderten einzelne Gemeinden im Kanton Aargau nach Auszahlung der Pensionskassengelder von Sozialhilfebeziehenden die Rückzahlung zuvor bezogener Leistungen. Nun zeigt sich, dass auch der Kanton Bern eine von der SKOS abweichende Regelung kennt. Wer von der Sozialhilfe zur IV abrutscht wird gezwungen, frühzeitig das Pensionskassengeld herauszulösen, um die Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. 

Herr K., 64 Jahre alt, bezog Sozialhilfe, bevor er an Demenz erkrankte. Seine Frau, die ihn Zuhause pflegt, arbeitet halbtags in einem Gesundheitsbedarf. Weil er IV und EL bezieht, also Einnahmen hat, verlangt die Gemeinde X von seiner Frau zwecks Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfe die Herauslösung der Pensionskassenkapitals. Die EL ihrerseits bezahlt bereits pro Jahr 10 000 Franken weniger, als es die Berechnungen vorsehen mit dem Hinweis auf das noch nicht herausgelöste Pensionskassenkapital. Was sich die Gemeinde jetzt ein halbes Jahr vor der Pensionierung an Altersbatzen zurückholt, muss später der Kanton über zusätzliche Ergänzungsleistungen übernehmen. Ein Unsinn sondergleichen, der hoffentlich bald im Sinne der SKOS Richtlinien auch in Bern ein Ende findet.

Eine weitere Unschönheit, die dieses Beispiel aufdeckt: Sozialgelder, die in Bern während der Teilnahme an einer kantonalen Integrationsmassnahme anfallen, dürfen bei der Rückzahlung nicht berücksichtigt werden. Leider lässt die Aktenführung der Gemeinde es nicht zu, exakt herauszufiltern, in welchen Zeiten Integrationsmassnahmen besucht wurden. Die Auskunft bei der Massnahme selbst zeigt, dass diese die Akten bereits nach zwei Jahren vernichtet haben. Zu viel Unstimmiges auf Seiten derjenigen, die mit grosser Gier hinter dem Geld der Ärmsten her sind. Zu hoffen bleibt, es finden sich bald Mitglieder des Kantonsrates, die das kantonale Sozialhilfegesetz SKOS-konform ändern.
Wir prüfen auf jeden Fall, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bern auch für diesen Fall Gültigkeit hat. 

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

Bericht: Rechtsberatung für Armutsbetroffene – Jetzt muss der Staat nur noch handeln

 

Unabhängige Beratungsstellen und öffentliche Ombudsstellen sind unabdingbar für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen. Das fordert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie.

Was Avenir50plus Schweiz bei ihrer kostenlosen Beratungstätigkeit täglich erlebt, wird nun durch die Studie «Rechtsschutz in der Sozialhilfe» bestätigt. Betroffene können ihr Recht vielfach gar nicht geltend machen. Entweder fehlt es an Kenntnissen des Rechts, an Zugang zu Computern oder aber Fristen sind so kurzgehalten, dass ein Beizug einer Drittperson oder Fachstelle erst gar nicht möglich ist. Dort wo Fachstellen noch erreicht werden, sind diese meist derart überlastet, dass eine Hilfe zu spät kommt. Bei prozessualen Schritten scheint Rechtsanwälten der Streitwert oft zu gering, als ihnen eine Vertretung lukrativ erscheint. Die bestehenden Fachstellen wie Avenir50plus Schweiz erhalten bis anhin keinerlei öffentliche Subventionen. Einzig der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist es im Raum Zürich gelungen, mittels Pilotprojekt eine Finanzierung zu erlangen. 

Im Fazit ortet die Studie Handlungsbedarf und Handlungsansätze in den Bereichen Recht, Behörden und Beratungsstellen.               Zur Studie

Auf der rechtlichen Ebene:
Das Recht auf unabhängige Rechtsberatung ist grundrechtlich geboten und hat bereits Vorbilder in anderen Rechtsgebieten (z.B. Opferhilfegesetz). Es sollte durch rechtliche Ansprüche auf Beratung und Information und auch durch Finanzierung unabhängiger Beratungsstellen umgesetzt werden.

Der Zugang zu Rechtsinformationen muss im Sinne des Rechtsstaats- und Öffentlichkeitsprinzips verbessert werden.

Die unentgeltliche Rechtspflege, die Rechtsverbeiständung eingeschlossen, muss ausgebaut werden und sollte bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt gewährt werden.

Weitere Handlungsmöglichkeiten im Verfahrensrecht sind insbesondere mündliche Verhandlungen in Sozialhilfeverfahren, generell Fristen nicht unter 30 Tagen und ein Verzicht auf Verfahrenskosten.

Auf Ebene der Behörden:
Sozialhilfebeziehende müssen proaktiv, umfassend und adressatengerecht zu ihren Rechten und Pflichten, der Rechtslage und ihren Einsprachemöglichkeiten informiert werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten durchgehend auf Verständlichkeit und Klarheit/Reduktion unnötiger Komplexität geprüft werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten mehrsprachig, aktuell und einfach zugänglich sein sowie das ganze Einzugsgebiet umfassen.

Sozialhilfebehörden müssen bei der Abklärung und Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche unterstützen.

Mehr Zeit für Sozialarbeit in den Sozialdiensten verbessert nicht nur die Reintegration, sondern beugt Konflikten vor. Eine durchgehende Professionalisierung und ggf. Regionalisierung der Dienste ist hierzu förderlich.

Auf der Ebene der Beratungsstellen:
Es ist eine gezielte Stärkung von Rechtsberatungsstellen in ihren Ressourcen und fachlichen Kompetenzen nötig, die mittels öffentlicher Finanzierung erfolgen sollte.

Zugangsschranken zu unabhängiger Beratung müssen niedrig gehalten werden, gerade um den vulnerabelsten Gruppen Möglichkeiten zu Rechtsberatung zu geben.

Niederschwellige Stellen mit allgemeiner Rechtsberatung sollen in ihrer Triagefunktion optimal unterstützt werden.

Vernetzung und Expertise der Rechtsberatungsstellen sollen gestärkt werden.

Die Einrichtung von lokalen öffentlichen Ombudsstellen auch ausserhalb grosser Städte ist wünschenswert.

 

 

 

 

Erwerbslose vom Lockdown doppelt betroffen

Erwerbslose vom Lockdown doppelt betroffen

(HJ) Die beiden Erwerbslosenverbände Avenir50plus Schweiz und Save 50plus Schweiz reklamierten in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass diese vom Bundesrat im Vorfeld des Entscheids zum neuen Lockdown nicht einbezogen wurden. Sie fordern ferner, dass der Bundesrat die Bezugsdauer der Taggelder für alle Stellensuchenden erhöhen soll analog den Massnahmen im Frühjahr. Ferner sollen auch Massnahmen getroffen werden für die bereits Ausgesteuerten, die durch einen Lockdown doppelt betroffen sind.  Zur Medienmitteilung 

Absturz vom Mittelstand in die Sozialhilfe: Wenn sogar eine 1-Zimmerwohnung zu teuer ist

Absturz vom Mittelstand in die Sozialhilfe: Wenn sogar eine 1-Zimmerwohnung zu teuer ist

Werner Meyer, einst wohlhabend, ist Sozialhilfebezüger. Er kann sich nicht einmal mehr seine kleine Einzimmerwohnung leisten. Wie ihm geht es laut dem Verband Avenir 50 plus Schweiz vielen älteren Sozialhilfebezügern. Die Basler Sozialhilfe steche als schlechtes Beispiel heraus. 

Einst war Werner Meyer (Name geändert) das, was man wohlhabend nennt: eigene Firma, Haus in Oberwil, drei schöne Autos und eine Ferienwohnung in den Bergen. Nach einer Scheidung verkaufte er im Alter von 50 Jahren alles, wanderte nach Thailand aus und baute dort sein eigenes Luxushotel auf. Doch der Plan ging nach einigen Jahren schief. Heute lebt Werner Meyer in einer kleinen Einzimmerwohnung – Bett, Büro und Esstisch befinden sich alle im selben Zimmer. Doch sogar diese Wohnung kann sich Werner Meyer eigentlich nicht leisten.                                         Weiterlesen BAZ 

(HJ) Zum Kommentar von R. Illes, Leiter Sozialamt BS: Herr Illes war in Kenntnis, dass Herr Meyer vom Sozialamt nie darüber informiert wurde, dass er seine Suche dokumentieren soll für den Fall, dass er es nicht schafft, innerhalb der Frist eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hat Herr Meyer auch aufgrund der Intervention von Avenir50plus keine neue Frist gewährt, innerhalb dieser er hätte Einspruch erheben können. Auch zeigt sich in der Antwort, dass seitens Sozialamtes keinerlei Verständnis gegeben ist für die Lage von Älteren in der Sozialhilfe. Die SKOS Richtlinien säen vor, dass bei der Einsprache das Kriterium Alter vorgebracht werden kann als Argument gegen einen Umzug. Wenn Illes sich auf die Tatsache beruht, dass andere Sozialhilfebeziehenden es geschafft haben, im Rahmen der Vorgaben eine Wohnung zu finden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sich dahinter nicht unsägliches Leid verbirgt. Es zeigt einzig, dass Herr Illes, die für ein solches Amt notwendige Empathie abgeht. 

BAZ-Interview mit SKOS-Präsident Eymann: Sollen wir Leute, die selber schuld sind, verhungern lassen? 
(Anmerkung Avenir50plus: Auch wenn Herr Eymann es suggeriert, Herr Meyer ist nicht selbstverschuldet)Der Bundesrat selbst sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes in der Sozialhilfe, wie er in seinem Bericht vom Februar 2015 darlegte. Die Kantone wehrten sich damals dagegen. Ein neuer Anlauf ist im Interesse der Betroffenen dringlicher denn je.  

Antwort Leiter Sozialamt Basel Stadt auf einen mündlichen Austausch mit der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz.  Brief vom 30. November 2020 


 

BG für Überbrückungsleistungen für Ältere soll rückwirkend in Kraft treten ab 1. Januar 2021

BG für Überbrückungsleistungen für Ältere soll rückwirkend in Kraft treten ab 1. Januar 2021

Den älteren Erwerbslosen soll ein rückwirkender Rechtsanspruch auf die Überbrückungsleistungen auf den 1.1.2021 gewährt werden. So wie das ursprünglich im Rahmen der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative (BGI) in Aussicht gestellt wurde. Das fordert Avenir50plus Schweiz, der Verband der älteren Erwerbslosen, vom Bundesrat. Darüber hinaus sollen den beim Seco gemeldeten Erwerbslosen inkl. Ausgesteuerten 50plus erneut zusätzliche Taggelder gewährt werden, analog der Zeit während des ersten Lockdowns.  Weiterlesen 

 

Aargauer Gericht stützt das Plündern von Altersguthaben

Aargauer Gericht stützt das Plündern von Altersguthaben

«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein. Avenir50plus Schweiz sind noch weitere Fälle bekannt. Doch nicht alle Betroffenen getrauen sich leider, sich gegen diese unrechtmässigen Praktiken zu wehren. Vor allem Personen mit Migrationshintergrund wollen es mit den Behörden nicht verderben, dies aus falsch verstandener Dankbarkeit gegenüber dem Land, in dem sie einst Arbeit gefunden haben. Erstmals meldete sich auch eine Person aus dem Kanton Bern bei Avenir50plus Schweiz. Das Vorgehen dieser Gemeinde ist noch schändlicher, da die Gemeinde die Tatsache auszunützen scheint, dass einer der Partner eine Alzheimerdiagnose hat. Wir bleiben dran. 
Kassensturz-Sendung vom 24.11.2020
Espresso-Sendung 

2020.12.16. Urteil des Aargauer Gerichtes bejaht die schäbige Praxis 
Melden Sie Ihre Erfahrungen an  kassensturz@srf.ch 

Frage ans Orakel: Wie viel ICT-Fachkräfte braucht das Land?

Frage ans Orakel: Wie viel ICT-Fachkräfte braucht das Land?

(HJ) Eine Untersuchung des Arbeitsmarktforschers George Sheldon vom Oktober 2020 kommt zum Schluss: IT-Spezialisten sind in Zukunft weniger begehrt. Gemäss einer Studie der ICT Berufsbildung Schweiz vom September 2020 hingegen fehlen auf dem Markt bis 2028 117 900 ICT-Fachkräfte. Wo liegt die Wahrheit?

Aktuell arbeiten in der ICT-Branche 242 600 Personen. Der eigene ICT-Nachwuchs und die Zuwanderung würden rund 70% des Bedarfs decken, sagt ICT-Berufsbildung Schweiz und schlägt Alarm. Um den Bedarf der übrigen 35 800 Fachleuten bis 2028 zu decken, seien enorme Bildungsanstrengungen zu tätigen. Christian Hunziker, Geschäftsführer SwissICT leugnet gegenüber Avenir50plus Schweiz nicht, dass das Risiko, in der ICT-Branche im Alter arbeitslos zu werden höher ist als in anderen Branchen. Das zeigt u.a. auch eine Studie des AWA Zürich. Für ihn war dies Anlass, das Unternehmen Informatik 3 L ins Leben zu rufen. 3 L steht für lebenslanges Lernen steht. Es ermöglicht älteren Stellensuchenden mit wenig ausgewiesenen Qualifikationen oder Quereinsteigern den Erwerb des Zertifikates IC-Professional. In einem zweiten Angebot suchte er die Zusammenarbeit mit dem AWA-Zürich. Diese Arbeitsmarktmassnahme dient der Qualifizierung älterer IT-Stellensuchenden. In den ersten drei Monaten erfolgt Vermittlung von Theorie, im Anschluss ein dreimonatiges Praktikum. Finanziert wird dieses Angebot aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung.

Gemäss Sheldon-Studie kein IT-Fachkräftemangel
Statt Prognosen auf ein theoretisches Rechnungsmodell abzustützen, analysierte Sheldon im Auftrag der Fondation CH2048 5 Millionen Jobinserate. Gestützt darauf kommt er zum Schluss, dass der Bedarf von IT-Fachkräften entgegen der landläufigen Meinung rückläufig ist. «Unsere Resultate scheinen der allgemeinen Beobachtung, wonach sich die Digitalisierung der Wirtschaft immer weiter voranschreitet, zu widersprechen», stellt Sheldon in seinem Bericht fest. Doch eine sich ausbreitende Digitalisierung heisse eben nicht, dass die Nachfrage nach ICT‐Fachkräften im gleichen Masse zunehmen muss. Die starke Ausbreitung bedeute lediglich, dass immer mehr Personen mit ICT in Kontakt kommen und diese bedienen. Aber bedienen heisse eben nicht beherrschen. Dass seine Studie bei den ICT-Verbänden auf Kritik stösst, verwundert nicht. So wirft man Sheldon vor, dass sich seine Methode wissenschaftlich nicht wirklich nachvollziehen lasse. Wie heisst es im Volksmund so treffend: Vertraue keiner Studie, die du nicht selbst erstellt hast und verfolge die Spur des Geldes, die die Studie finanzierte. Ansonsten frage lieber das Orakel.
Statistik ICT-Stellensuchende Seco 
Medienspiegel: NZZ am Sonntag 

Ehemaliger Treuhänder (60) will arbeiten: Sozialamt BS verbietet es

Ehemaliger Treuhänder (60) will arbeiten: Sozialamt BS verbietet es

T.K. aus Basel will sich mit einer eigenen Treuhand-Software selbständig machen, eine Einzelfirma gründen, er will «Gas geben». Doch das Basler Sozialamt lässt ihn nicht. Es will eine «Marktverzerrung» verhindern, schreibt es auf Anfrage. Der 60-Jährige soll als Sozialhilfebezüger niemanden konkurrenzieren. «Jetzt zahlt der Steuerzahler für mich, dabei will ich das gar nicht. Das Schweizer Sozialsystem gibt Menschen über 55 auf.» 

Wer mit über fünfzig aussortiert wird, findet oft keine Arbeit mehr. Das zeigen Studien. Heidi Joos (65) berät viele von ihnen. Die ehemalige Kantonsrätin und Expertin für Arbeitsmarktintegration beim Kanton Luzern gründete vor acht Jahren den Verband Avenir 50 plus Schweiz – aus Betroffenheit. Weiterlesen im Sonntagsblick vom 22. November 2020

 

IV hat sich auf Kosten der Sozialhilfe saniert

IV hat sich auf Kosten der Sozialhilfe saniert

Das belegt eine Studie, die im Auftrag des BSV erstellt wurde. Die Anzahl derjenigen, die sich bei der IV anmeldeten und vier Jahre später von Sozialhilfe lebten, hat zwischen 2006 und 2013 zugenommen, so das Resultat einer Studie im Auftrag des BSV. Gegen eine Verlagerung von der IV zur Sozialhilfe wehren sich nicht nur die Gemeinden, auf die man damit die Kosten abschiebt, sondern auch der Verband der älteren Betroffenen, Avenir50plus Schweiz. Die Leistungen der Sozialhilfe sind einiges tiefer, da sie als vorübergehende Bedarfsdeckung konzipiert wurden als diejenigen der Ergänzungsleistungen, die zum Zuge kommen, wenn die IV-Leistung den Lebensbedarf nicht deckt. Das BSV will in der Folge seine Anstrengungen der Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen. Auf den Punkt bringt die Kritik an diesem Weg gemäss Sonntagsblick der Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik: «Die Reaktion des BSV zeigt ­einen verengten Blick auf die IV statt auf das Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Statt der weiteren Optimierung von Eingliederungsmassnahmen, die häufig nichts bringen, wäre eine IV-Rente in vielen Fällen ehrlicher, effizienter und menschenwürdiger.»

Avenir50plus schlägt Alarm: Hunderecht ist auch Menschenrecht

Avenir50plus schlägt Alarm: Hunderecht ist auch Menschenrecht

(HJ) Kein zahlbarer Wohnraum mehr für Ältere in der Sozialhilfe. Gemeinden legen die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende oft bewusst so tief fest, dass kein menschenwürdiges Wohnen mehr möglich ist. Hausbesitzer werden aktiv aufgerufen, ihre Wohnungen nicht an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Das ist Praxis in vielen Gemeinden. Während Basel-Stadt beispielsweise Alleinstehenden eine Nettomiete von 770 Franken gewährt, liegt die Obergrenze in Zürich maximal bei 1200 Franken. Wohlverstanden gehören beide Regionen zu den Hotspots der hohen Wohnungsmieten.

Offener Brief an die SODK und SKOS 
Avenir50plus wendet sich aufgrund dieser misslichen Lage, in der sich viele ältere Sozialhilfebeziehende befinden in einem offenen Brief an die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Forderung, die willkürlichen Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe derjenigen der Ergänzungsleistungen anzugleichen. Ab 1.1.2021 werden diese erstmals erhöht. Region 1: 1370 Franken, Region 2: 1325 Franken und Region 3: 1275 Franken. Mit einer Erhöhung auf dieses Niveau würde man vielen Älteren in der Sozialhilfe grosses Leid ersparen. 
Zum offenen Brief vom 12.November 2020

Das Video zur virtuellen Strassenaktion von Avenir50plus Schweiz: