16. Feb. 2017 | Arbeitsmarkt
Zum dritten Mal fand in Bern am 15. Februar, im Vorfeld der Nationalen Konferenz Alter & Arbeitsmarkt, ein Treffen der Erwerbslosenverbände 50plus mit Bundesrat Schneider Ammann statt. Niemand sei wirklich zufrieden mit der Lage, resümierte der Bundesrat. Er versprach, die Themen Diskriminierung von Älteren, Weiterbildung, RAV-Beratung und Sozialhilfe auf die politische Agenda der Konferenz vom April zu setzen. Boris Zürcher, Leiter Arbeitsmarkt Seco, liess durchblicken, dass es bei den RAV einen Strategiewechsel gebe, weg von der reinen Beratung zur Vermittlung. Wir sind mehr als gespannt. → Input von Avenir50plus an den Bundesrat.
PS Dass es sich beim selbsternannten Dachverband Save50plus um einen Etikettenschwindel handelt, davon legte Daniel Neugarth am Treffen mit dem Bundesrat erneut Zeugnis ab. Statt die Tendenzen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Ältere aufzuzeigen, nutzte dieser die Redezeit einzig zur Präsentation seiner Seminare, die er Erwerbslosen für teures Geld verkauft.
12. Jan. 2017 | Soziales
Der Verband Avenir50plus unterstützt das angekündigte Referendum gegen die Kürzung bei der Berner Sozialhilfe.
Seit Jahren liegt der Grundbedarf in der Sozialhilfe als Resultat eines politischen Kompromisses unter dem vom BSV errechneten Existenzminimum. Jetzt will die Berner Regierung im Alleingang eine weitere Kürzung des Grundbedarfs von 10 Prozent umsetzen. Das kann eine Abwärtsspirale in Gang setzen, befürchtet die NZZ und zitiert den Luzerner CVP‐Regierungsrat Guido Graf, der den Berner Entscheid bereits klipp und klar begrüsst. Keine Freude zeigen hingegen die Basler und Zürcher.
Aus Sicht von älteren Sozialhilfeempfangenden sind weitere Kürzungen in der Sozialhilfe inakzeptabel. Die Betroffenen sind bereits heute finanziell, psychisch und physisch am Limit. Aufgrund der Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe, die allerorts viel zu tief angesetzt sind, sehen sich viele genötigt, mit dem knapp bemessenen Grundbedarf auch noch einen Teil der Miete zu berappen. Integrationszulagen aber auch Weiterbildungen werden Älteren kaum gewährt. Das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, der ihnen kaum mehr Chancen einräumt. Die Sozialhilfe, die als vorübergehende Hilfestellung für «junge Arbeitsunwillige» konzipiert wurde, wird für immer mehr Ältere zur wirtschaftlichen Endlösung. Statt die Globalisierungsopfer mit Kürzungen abzustrafen, sollen Weiterbildung und Vermittlung von Älteren in den ersten Arbeitsmarkt endlich gefördert werden, so wie es auch der OECD-Bericht des Seco «Bessere Arbeit im Alter» empfiehlt.
Globalisierter Arbeitsmarkt verlangt Bundesregelung bei der Sozialhilfe Globalisierung, Personenfreizügigkeit sowie der Prozess der Industrialisierung 4.0 haben den Arbeitsmarkt in den letzten Jahren massiv verändert. Weitere Auswirkungen stehen an. Betroffen von dieser Entwicklung sind immer mehr auch Ältere, die der Arbeitsmarkt frühzeitig entsorgt oder durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland austauscht. Das den Gemeinden obliegende Konzept der Sozialhilfe, entwickelt als vorübergehende Hilfeleistung in wirtschaftlichen Schönwetterperioden, stösst immer mehr an seine Grenzen. Längst fällige Leistungsoptimierungen, seien das die Erhöhung der Mietzinsobergrenze oder angemessene Leistungen für ältere einheimische Leistungsbeziehende, werden von den zuständigen Gemeinden abgeblockt mit dem Argument des Sozialtourismus. Einzelne Gemeinden verfügen denn auch tatsächlich nicht über die Finanzen, um aktive Vermittlung und Weiterbildung von Älteren in der Sozialhilfe zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund gehört die Sozialhilfe dringend auf Bundesebene auf ein tragfähiges finanzielles Fundament gestellt, ähnlich wie das der Bundesrat in seinem Bericht 2015 vorgeschlagen hat.
Medienmitteilung als PDF
19. Dez. 2016 | Medienspiegel Soziales
Bundesamt für Statistik
Schweizerische Sozialhilfestatistik 2015: Nationale Resultate
19. Dez. 2016 | Medienspiegel Arbeit
20 Minuten
Mehr Jobs für Zuwanderer – auch ohne Diplom
19. Dez. 2016 | Medienspiegel Soziales
Aargauer Zeitung
Rettet ein technischer Kniff die Rentenreform?
19. Dez. 2016 | Medienspiegel Soziales
TELE Z
Opfikon: Stadträtin Beatrix Jud weist Vorwürfe zurück
18. Dez. 2016 | Medienspiegel Arbeit
Blick
Schweiz soll für arbeitslose Grenzgänger der EU zahlen
Masseneinwanderung – Somaruga soll Dossier abgeben
14. Dez. 2016 | Arbeitsmarkt
Es ist kein Weihnachtsgeschenk, das uns eine Mehrheit der eidgenössischen Räte mit ihrem Vorschlag zur Umsetzung der MEI im Differenzbereinigungsverfahren zumutet.
Vielmehr ein fauler Kompromiss, den wir aus Sicht der Betroffenen aufs Schärfste verurteilen und ablehnen. Der Inländervorrang, der uns als ältere Erwerbslose in seiner griffigen Variante einst Hoffnung schöpfen liess, mutierte in der Beratung der Räte zu einem Vorrang aller EU‐BürgerInnen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Wie ein gerupftes Huhn steht das Müller-Konstrukt nun da. Wenigstens wird sichtbar, worum es den Zerzausern ging. Hätten sie gar nichts übrig gelassen, wozu es einige Eiferer durchaus gelüstet hätte, würde man ihnen demnächst die Unterzeichnung des Horizon 2020 Abkommens verwehren. So der Deal des Bundesrates.
Und wer profitiert nun wie? Wer als Unternehmen bislang im EU‐Ausland rekrutierte, kann nun direkt über die RAV-Strukturen eine Auswahl von geeigneten KandidatInnen aus dem gesamten EU-Raum treffen. Einzige Bedingung: Die Jobsuchenden müssen beim RAV gemeldet sein. Doch das spricht sich schnell europaweit herum. Die RAV als stille Zudiener für die Rekrutierung günstiger Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum, während die Wirtschaft auf der andern Seite die Ablehnung von KandidatInnen nun doch nicht begründen muss.
Doch Wirkung soll diese Massnahme erst bei hohen Arbeitslosenzahlen haben. Und erst noch einzig in Branchen, die keine Mangelberufe aufweisen. Wir kennen ihn alle, den Trick, wie man die Arbeitslosenzahlen tiefer hält als sie sind. Mit einer Zuweisung der Arbeitlosen in eine arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) verschwinden diese nämlich automatisch aus der Seco-Arbeitslosenstatistik. Sie tauchen lediglich noch in der Statistik der Stellensuchenden auf. Doch diese Zahl wird vom Seco weder publiziert, noch hat sie auf den oben benannten Mechanismus eine Wirkung. Älteren Jobsuchenden bringt dieser EU-Inländer-Vorrang hingegen kein einziges zusätzliches Vorstellungsgespräch. Die Altersguillotine wird weiterhin zuschlagen, einzelne Schicksale wie bisher als bedauerlicher Kollateralschaden abgetan. Die Zahl der über 45-jährigen beim Seco gemeldeten Stellensuchenden, die heute bei rund 80 000 liegt, wird weiter ansteigen, wie dies die letzten Jahren ohne Ausnahme zutraf.
Davon abgesehen ist der Mehrheitsentscheid der beiden Parlamente ein klarer Affront gegen alle, die am 14. Februar 2014 ein JA in die Urne legten. Viele davon waren und sind keine SVP-Anhänger. Es waren Menschen, die genug hatten von der eigenen Bange um den Arbeitsplatz, vom allgemeinen Dichtestress, von der damit zusammenhängenden Verknappung von zahlbarem Wohnraum und der Arroganz der Wirtschaft und Politik, denen es mit ihrem liberalen Gehabe in erster Linie um die eigene Profitmaximierung, ihr eigenes Ego ging und geht. Sie Die Ja-Stimmenden erhofften sich eine Welt, die ihre Werte achtet und sich mit ihnen und nicht gegen ihre Interessen verbündet.
Selbst die Studie, die kurz vor der Parlamentsberatung aufzeigte, dass 80 Prozent der seit 2007 zugewanderten 750 000 Personen in keinen Mangelberufen tätig sind, vermochte die Mehrheit nicht auf eine Lösung umzustimmen, die den inländischen Jobsuchenden zumindest einen Vorrang bei der Jobsuche gewährt hätte. Jeder Dritte der rund 208 000 beim Seco gemeldeten Stellensuchenden stammt zudem aus dem EU-Raum. Rund 200 Millionen Franken bezahlt die Arbeitslosenversicherung heute bereits Erwerbslosen ins Ausland, wo die Saisonniers keinem schikanösem RAV-‐Kontrollsystem unterliegen, wie das vielen älteren Einheimischen Jobsuchenden zugemutet wird. Nur weiter so, Ihr da oben in Bern, irgendwann wird euch diese Arroganz, das fehlende Verständnis für vom Leben gebeutelte Menschen einholen. Aber dann wird der Preis höher sein, als es derjenige gewesen wäre, der ein griffiger Inländervorrang gekostet hätte.
Zusammenfassung der Debatten um die Umsetzung der MEI:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-‐curia-‐vista/geschaeft?AffairId=20160027#/AffairSummary
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13. Dez. 2016 | Bildung
Dank dem Volksentscheid schaffte es der Grundsatz der Weiterbildung 2006 in die Verfassung. Das ist die Grundlage für das Anfang 2017 in Kraft tretende Weiterbildungsgesetz. Um das Fazit vorweg zunehmen: Das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Ein Monitoring und weitere Statistiken, ansonsten ist alles «Kann».
Dank dem Volksentscheid schaffte es der Grundsatz der Weiterbildung 2006 in die Verfassung. Das ist die Grundlage für das Anfang 2017 in Kraft tretende Weiterbildungsgesetz. Um das Fazit vorweg zunehmen: Das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Ein Monitoring und weitere Statistiken, ansonsten ist alles «Kann».
Es kann wer will sich weiterbilden, selbstverständlich in Eigenverantwortung wie gehabt. Doch wer weiss denn heute schon, welche Weiterbildungen einem das Morgen im Unternehmen sichern. Dazu müsste man die mittelfristigen Strategien der Unternehmen sowie die Folgen der Digitalisierung für die jeweiligen Branchen kennen. Strategen von Telecom-‐Unternehmen zweifeln heute sogar schon am Nutzen von ETH-‐Ausbildungen. Das Wissen sei nach Abschluss der Ausbildung bereits veraltet. Gesucht seien im ICT-‐Bereich Profile, für die es gar keine offiziellen Lehrgänge gäbe.
Es kann wer will als Arbeitgeber Fürsorgepflicht übernehmen für seine Arbeitnehmenden. Aber wer tut das schon heute, wo die offenen Landesgrenzen es ermöglichen, armen Ländern ihre teuer ausgebildeten Arbeitskräfte für ein Butterbrot abzuwerben.
Es kann wer will, sich auch an Fachhochschulen weiterbilden. Eine Studie belegt überdies, dass es vorwiegend jugendliche Männer auf dem Karrieresprung sind, die sich damit ihr Familienglück auf der grünen Wiese sichern. Schwierig wird es, wenn die Ehefrauen nach der Kinderphase oder Arbeitnehmende im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben diesen Sprung in der Lebensmitte nachholen möchten. Der Türe zum Stipendientopf bleibt mit 45 Jahren weiterhin zu.
So kennt der Zugang zu Weiterbildungen im Hinblick auf tertiäre Abschlüsse noch weitere Hürden. Neu werden nicht mehr Institutionen subventioniert, sondern Teilnehmende. Der Ständerat wollte den potentiellen Teilnehmenden den Zugang erleichtern, in dem er die Zuschüsse an die Ausbildungskosten jährlich ausrichten wollte. Eine bildungsfeindliche Mehrheit, angestossen vom Arbeitgeberverband, wusste dies in letzter Sekunde zu verhindern. Die Beiträge werden neu erst nach der staatlichen Prüfung ausbezahlt. Einzig in absoluten Härtefällen kann der Bund Teilbeiträge im Voraus gewähren.
Ein interessantes Beispiel über die Effekte der Weiterbildung liefert Finnland. Obwohl das Land im europäischen Vergleich mit den meisten technologischen und organisatorischen Veränderungen konfrontiert war, weist es heute das geringste Mass an Veraltung von Qualifikationen am Arbeitsplatz aus. Finnland legte den Schwerpunkt auf eine hohe arbeitsbezogene Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund ist es äusserst bedauerlich, dass das neue Gesetzt die Arbeitgeber nicht in die Verantwortung nimmt.
Einzig für die Förderung von Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen fliesst über das Weiterbildungsgesetz ein wenig Geld. Illettrismusfachleute schätzen, dass in der Schweiz heute rund 20 Prozent Schwächen bezüglich Grundkompetenzen aufweisen. Den Kantonen bleibt es aber überlassen, ob sie in dieser Sache aktiv werden wollen, oder nicht. Erste Recherchen zeigen, dass sich die Fachleute schwer tun mit der Umsetzung. Private Bildungsanbieter reissen sich ebenfalls nicht um die Durchführung solcher Kurse. Die Mobilisierung von Betroffenen erweist sich als schwierig. Die Kursbesuche müssen heimlich erfolgen, denn bekommen Arbeitgeber Wind von den Schwächen ihrer Mitarbeitenden, müssen sie damit rechnen, als erste entlassen zu werden oder mit Lohnkürzungen bestraft zu werden. Trotz leicht erhöhter Beiträge durch den Bund befürchten Fachleute, dass das Geld nicht ausreichen wird, um die vorhandenen Angebote, die heute teilweise über Spezialgesetze geregelt sind, aufrecht erhalten zu können.
Doch die grösste Sorge gilt der Antwort: Was passiert mit diesem Bevölkerungs-‐Fünftel, wenn Arbeitsplätze für Niederqualifizierte in Zukunft munter weiter ausgelagert werden? Ob dem Geschrei über den Mangel an Fachkräften, mangelt es in Bern an politischen Konzepten im Hinblick auf solche Entwicklungsszenarien.
Wie Bildungspolitiker angesichts dieser Misere Euphorie in Bezug auf die Inkrafttretung dieses Gesetzes verbreiten können, wie das Bruno Weber von Travail Suisse im Tagesanzeiger vom 13. Dezember tut, erinnert an des Kaisers neue Kleider von Gottfried Keller. Vielleicht ist es auch Teil einer Bewältigungsstrategie, die seinen zahlreichen Gängen in der Berner Wandelhalle doch noch einen Sinn verleiht.
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11. Dez. 2016 | Soziales
In seinem Bericht vom April 2016 gesteht der Bundesrat, dass er sich bis anhin getäuscht hat. Die aktuelle Rechtslage bietet einen ungenügenden Schutz vor Diskriminierung. Das kritisierten wir bereits in unserer Petition für ein Antidiskriminierungsgesetz, die wir vor einem Jahr in Bern einreichten. Immerhin wurde jetzt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrecht beauftragt, in den nächsten zwei Jahren einen Bericht zu erstellen, der sich über die Diskriminierung der Älteren auslässt. Da wir zu einem Expertengespräch geladen sind, bitte wir um Rückmeldung Eurer Anliegen… zum Bericht
Zur öffentlichen Veranstaltung zum Thema vom 10. 11.2016 in Bern mehr