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Vernehmlassung Inländervorrang: Wenig für Ältere, viel für Flüchtlinge

Als Verband, der die Interessen von Erwerbslosen Ü45 vertritt, bezweifeln wir, dass der vom Gesetzgeber beschlossene Inländervorrang die erschwerte Lage besagter Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern vermag. Aufgrund der Ausgestaltung der Verordnungen lässt sich vermuten, er diene in erster Linie der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Dagegen haben wir nichts einzuwenden, doch sollten zwingend gleichzeitig auch Massnahmen zur Verbesserung der Lage Älterer auf dem Arbeitsmarkt in die Wege geleitet werden.
Stellungnahme zur Vernehmlassung

Kommentar Rudolf Strahm, Tagesanzeiger 2017.07.24

 

 

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Untersuchung soll Softwaremissstand bei RAV klären

RAV können Inländervorrang nicht wie gefordert umsetzen, weil die bestehende Software dazu ungeeignet ist, titelte die Sonntagszeitung vom 6. 8.2017. Eine Binsenwahrheit, die allen RAV-Mitarbeitenden schon seit Jahren bekannt ist: Die selbstgebastelte AVAM-Software des Seco war von Anfang an eine Fehlkonstruktion. Doch statt sich diesem Fehler zu stellen, und rechtzeitig Ausschau zu halten für eine geeignete Software, vertuschten die Verantwortlichen dies über die Jahre erfolgreich. Darin lag auch einer der Gründe, warum Boris Zürcher, Chef Arbeitsmarktbehörde Seco und Bruno Sauter, Chef der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden sich vor einem Jahr in den politischen Diskurs mischten mit der Absicht, den Inländervorrang zu bodigen.

Nun wird die Umsetzung des politischen Entscheides zum Inländervorrang-Light zur Stunde der Wahrheit. Aus Sicht von Avenir50plus höchste Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wie sich das bei Fehlentscheiden dieser Grössenordnung gehört. Eine Untersuchungskommission soll klären, wer personell dafür die Verantwortung trägt und wie viele Millionen in der Vergangenheit in die untaugliche Software geflossen sind.
Medienmitteilung vom 2017.08.06

 

Altersreform: Ältere weiterhin diskriminiert

Entgegen den Zusicherungen von CVP und Teilen der FDP vor den Wahlen, die Altersstaffelung bei der Pensionskasse endlich abzuschaffen, stimmte die Ratsmehrheit im Rahmen der Altersreform für Beibehaltung. Und das ist nicht die einzige Unzulänglichkeit.

Die höheren Pensionskassenbeiträge bei den Älteren sind der Hauptgrund, warum die älteren Langzeitarbeitslosen in der Schweiz länger auf Jobsuche sind als in den anderen OECD-Staaten. Einigen bleibt die Integration ganz verwehrt. Immer öfter reden Arbeitgeber Klartext bei Entlassungen: „Zu teuer“ – die Standardbegründung. Trotzdem hat die Mehrheit des Rates für Beibehaltung der altersdiskriminierenden Altersstaffelung gestimmt, welche die Sozialkosten der Älteren für Unternehmer verteuert. Verstummt sind die Stimmen derjenigen, die zu diesem Thema vor den Wahlen eine Lanze für die Älteren zu brechen vorgaben.

Um der Diskriminierung des Alters auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, setzte der Bundesrat vor Jahren das Alter der Frühpensionierung auf 58 Jahre herunter. Statistisch entledigte man sich damit den älteren Arbeitnehmenden ohne Job. Doch damit macht die Altersreform nun Schluss. Wer im Alter ohne Job ist, soll vier Jahre länger auf die Pension warten. Die Überbrückungszeit, die heute schon von vielen mit dem Pensionskassenkapital finanziert wird, um sich den Gang aufs Sozialamt zu ersparen, wird somit länger, das Kapital zur Finanzierung des Alters beim Eintritt ins Referenzalter geringer. Die geringeren Abzüge bei der AHV durch den vorzeitigen Bezug der AHV, welche die Altersreform bringt, vermögen das Loch nicht zu stopfen. Erwerbslose Frauen, die bereits von Sozialhilfe leben, müssen zukünftig aufgrund der Anhebung des AHV-Alters um ein Jahr länger von Sozialhilfe leben.

Der Generation Ü45 versichert die Reform zwar Besitzstandswahrung, doch mittlerweile tönt es aus der Verwaltung, welche die Verordnung vorbereitet, dass dies nur für jene gilt, die bis zum Referenzalter arbeiten. Heute sind es aber bereits ein Drittel, davon viele unfreiwillig, die sich vorzeitig pensionieren lassen. Denjenigen, die im Alter ohne Arbeit sind, droht somit eine geringere Pension.

Die Eintrittsschwelle ins BVG wurde weiterhin bei 21 150 Franken belassen. Viele Arbeitgeber haben es sich zur Angewohnheit gemacht, die Arbeitspensen so zu gestalten, dass sie keine Pensionskassenbeiträge bezahlen müssen. Betroffen davon sind viele Frauen. Wer mehr als eine Anstellung annehmen muss, um die Lebenshaltungskosten zu decken, wird weiterhin nicht automatisch versichert sein.

Selbst wenn wir nicht die Hälfte aller Jobs aufgrund der Digitalisierung des Arbeitsmarktes verlieren, wie das die Oxford-Studie prophezeit, so werden in naher Zukunft immer noch genug Menschen das Altern ohne Arbeit verbringen müssen. Und denen bringt die Reform nur Nachteile.

Der Blick auf die Altersreform aus der Perspektive von Erwerbslosen, er allein könnte genügen, ein NEIN in die Urne zu legen.
Tabelle zur Altersreform mit wichtigen Punkten

Nationalrat lehnt Weiterbildung für Ältere ab

Der Nationalrat hat als Erstrat die Initiative von Nationalrätin Bea Heim (SP) abgelehnt. Was bis anhin älteren Erwerbslosen vorgeworfen wird, gilt plötzlich nicht mehr. Ältere seien sehr gut ausgebildet, so der Tenor der Mehrheit. Die Integration von Älteren in den Arbeitsmarkt gestalte sich auch von Betroffenen mit Bildung schwierig. Verlogener geht es nicht. Nicht verwunderlich, wenn Erwerbslose für sich für die ZAFI-Initiative stark machen.
Initiative von Bea Heim (SP)
Kommentar des Arbeitgeberverbandes

Avenir50plus: Erfolg bei Kantonsgericht

Die Arbeitslosenkasse Luzern verweigerte einem Versicherten die zweite Rahmenfrist. Zu Unrecht, wie das Kantonsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2017 feststellt.
Der Versicherte unternahm während der ersten Rahmenfrist alles, um der Schadenminderungspflicht nachzukommen. So arbeitete er während gut einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis auf Abruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Die Arbeitslosenkasse stellte sich auf den Standpunkt, dass sich aufgrund unregelmässigen Arbeitszeiten keine Normalarbeitszeit berechnen lasse und somit die Anspruchsvoraussetzung für eine zweite Rahmenfrist nicht gegeben sei. Dabei ignorierte die Kasse kurzerhand die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diese besagt, dass Arbeitsverhältnisse, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eingegangen werden als regulärer Zwischenverdienst anzurechnen sind.

Da die Rechtsabteilung der Arbeitslosenkasse Luzern personell seit Jahren von der gleichen Person geleitet wird, stellt sich mit Recht die Frage, wie viele Versicherte die Kasse wohl in den letzten zwanzig Jahren um das Recht einer zweiten Rahmenfrist gebracht hat!

Dritte Nationale Konferenz: Es ist Zeit für ein Gesetz gegen Diskriminierung des Alters

Die Politik der Appelle wird auch mit der dritten Jahreskonferenz der Sozialpartner fortgesetzt. Einmal mehr vergeben sich die Akteure damit die Chance, endlich eine Trendwende einzuläuten. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit steigt die Zahl der Stellensuchenden Ü45 stetig an. Im März verzeichnete das Seco über 86 154 Personen im Alter Ü45 auf Stellensuche. Das sind 17 426 mehr als im März 2012. Hinzu kommen noch mehrere zehn Tausend Ausgesteuerte, die von ihrem Ersparten leben oder Sozialhilfe beziehen. Der Fachkräftebericht des Bundesrates aus dem Jahre 2011 geht davon aus, dass rund 420 000 Personen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren nicht mehr im Arbeitsprozess sind, die jedoch arbeiten könnten. Statt sich der Lage zu stellen, reden der Bundesrat und die Sozialpartner die Zahlen der älteren Erwerbslosen weiterhin schön.

In den Vordergrund stellte die Konferenz erneut den Aufruf zur individuellen Weiterbildung. Ein Hohn, diese Worte von denjenigen vernehmen zu müssen, die Anfang Jahr ein zahnloses Weiterbildungsgesetz in Kraft setzten, dass auf eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber in Bezug auf Weiterbildung verzichtet. Das Beispiel Finnland macht deutlich, dass der Fokus auf betrieblicher Weiterbildung äusserst erfolgsversprechend ist, wenn es darum geht, die Arbeitnehmenden auf die Digitalisierungswelle vorzubereiten. Appelle für Standortbestimmungen in der Lebensmitte, ohne Anschlusslösungen in Form von offenen Stipendientöpfen oder Quereinsteigermodellen, sind Lösungsvorschläge für das Schaufenster.

Nicht die fehlende Weiterbildung scheint zudem das Hauptproblem zu sein, warum ältere Jobsuchende erschwert Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Die Tatsache, dass die älteren Langzeitarbeitslosen in der Schweiz im OECD-Vergleich länger arbeitslos sind, lässt den Schluss zu, dass dies im Zusammenhang steht mit den höheren Sozialabgaben, die bei Älteren in der Schweiz aufgrund der Altersstaffelung der Pensionskassengesetzgebung anfallen. Obwohl CVP und FDP in der Vergangenheit immer wieder auf diesen Stolperstein bei der Reintegration von Älteren hingewiesen haben, wurde er im Rahmen der Altersreform 2020 nicht ausgeräumt. Dass der Druck auf die Löhne der Älteren jetzt als korrektiv hinhalten muss für die verpasste Chance der politischen Entscheidungstragenden, ist unannehmbar.

Die Diskriminierung, der sich Ältere bei der Jobsuche täglich auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen, kann nur mit einem gesetzlichen Diskriminierungsschutz gestoppt werden. Dass der Verfassungsartikel 8 nicht ausreicht, um auf der Ebene des Privatrechtes, zu dem das Arbeitsrecht gehört, zu klagen, hat der Bundesrat in seinem Bericht im Frühjahr 2017 bestätigt. Deutschland hat in einem Pilotmodell, das sich auf den Diskriminierungsschutz stützt, aufgezeigt, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren die Chancen von vulnerablen Gruppen, zu denen auch Ältere gehören, deutlich verbessern.

Dass die Konferenz die Betroffenen ausschliesst, während dem sie umstrittene Arbeitsmarkt-Fachleute wie Shelden einlädt, um deren Standpunkte einzubringen, ist für uns inakzeptabel.
Medienmitteilung Avenir50plus als PDF
Medienmitteilung der Jahreskonferenz

Quellen:
Statistik Seco Stellensuchende
Leitfaden für anonymisierte Bewerbungsverfahren
Bundesrat 2017: Recht vor Schutz auf Diskriminierung
Beispiel Finnland, Fortschrittrapport 4, der deutschen Arbeitsmarktbehörde, Seite 28/28

Weitere Berichterstattung im Umfeld der Jahreskonferenz

Unterschreiben Sie jetzt: Inländer zuerst!

Avenir50plus AG, BS und ZH verlangen mit einer kantonalen Petition den Inländervorrang für Unternehmen des öffentlichen Rechts und der subventionierten Unternehmen.
Helfen Sie mit beim Sammeln. Je mehr Unterschriften, desto besser. Verbreiten Sie die Informationen auch über Social Media…Facebook, Twitter….
Einsendeschluss ist der 15. Juni. 2017.
– Petition Aargau Download  –  Petition Aargau Link zur elektronischen Unterschrift
– Petition Basel-Stadt Download  –  Petition Basel-Stadt Link zur elektronischen Unterschrift
– Petition Zürich Download  –  Petition Zürich Link zur elektronischen Unterschrift

Bessere Integration von inländischen Jobsuchenden
Öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran

Regierung und Parlament der Kantone werden mit der Petition gebeten, sich zu verpflichten, analog des Genfer Modells, bei Stellenbesetzungen von Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie bei subventionierten Unternehmen, Bewerbende mit Wohnsitz in der Schweiz zu bevorzugen.

Die Anzahl der Menschen ohne Arbeit nimmt in der Schweiz seit der Einführung der Personenfreizügigkeit jährlich zu. Eine überdurchschnittliche Zunahme zeigt sich bei den Stellensuchenden 45plus. Dass diese Zunahme im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft steht, ist für Betroffene nicht relevant. Trotz dieser Entwicklung haben die nationalen Parlamente bei der Umsetzung der MEI auf einen griffigen Inländervorrang, wie er beispielsweise in Genf 2012 bei der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurde, verzichtet.

Der Kanton Genf hat den Inländervorrang im öffentlichen Dienst bereits 2012 erfolgreich eingeführt und 2014 ausgeweitet u.a. auf die Genfer Verkehrsbetriebe. 2012 waren es in Genf noch 25 Prozent der Stellen, die durch das RAV besetzt wurden, im Jahre 2015 waren es bereits 70 Prozent. Von den rund 30 000 Stellen, die im Kanton Genf neu besetzt werden, entfallen etwa 10 Prozent auf den öffentlichen Sektor.

Eckpfeiler des Genfer Inländervorrangs
                                                                                                                                                    als PDF zum Download

  • Jede vakante Stelle bei den genannten Arbeitgebern muss zunächst dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden. Auf nationaler Ebene tritt der Inländervorrang dagegen in Kraft, sobald in einer bestimmten Branche oder Region überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht.
  • Erst nach einer Frist von zehn Tagen wird der Posten in Genf öffentlich ausgeschrieben. Auf nationaler Ebene ist die Information ebenfalls zunächst beim Arbeitsamt eingeschriebenen Personen vorbehalten. Die Frist ist aber nicht definiert. Es ist lediglich von einer «zeitlich befristeten Massnahme» die Rede.
  • Das Arbeitsamt darf höchstens fünf Kandidaten vorschlagen, die vom Arbeitgeber angehört werden müssen. Ein negativer Entscheid muss schriftlich begründet werden. Im nationalen Gesetz heisst es nur, geeignete Kandidaten seien anzuhören, und das Resultat des Gesprächs oder Tests sei mitzuteilen.Listenpunk
  • Bei gleicher Qualifikation muss in Genf dem vom Arbeitsamt vermittelten Stellensuchenden der Vorrang gegeben werden. Auch Frauen werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt behandelt. Im nationalen Gesetz fehlt ein entsprechender Hinweis.
  • Für Sonderfälle, etwa Rekrutierungen im grossen Stil, können Arbeitgeber und Arbeitsamt in Genf eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren. Unter dieser Klausel läuft die Partnerschaft zwischen den Genfer Verkehrsbetrieben und dem Arbeitsamt.