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Der Staat zerstörte ihre ganze Familie

Der Staat zerstörte ihre ganze Familie

1985 nahm die Schweiz einer minderjährigen Aargauerin das Baby weg und steckte ihre Eltern ins Gefängnis. Sie sucht ihre Tochter bis heute. Weiterlesen Beobachter 

Anmerkung: Unverarbeitete Kindheitstraumata zeigen ihre volle Wirkung oft anlässlich Todesfällen und oder Arbeitslosigkeit. Beides spielte in diesem Fall eine grosse Rolle. Durch den Einsatz von Avenir50plus Schweiz erhielt diese Person zumindest eine 100-protzentige IV-Rente. 

BGE: Keine Sperrfristen mehr bei arbeitsplatzbezogener Krankheit

BGE: Keine Sperrfristen mehr bei arbeitsplatzbezogener Krankheit

Bröckelnder Arbeitnehmerschutz vor allem für Ältere verheerend

HJ) Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz sowie gefühlte bevorstehende Kündigungen lösen bei älteren Arbeitnehmenden oft Ängste vor Altersarmut, Depressionen und Burnouts aus. Bis anhin waren sie aufgrund der Sperrfristen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses für eine Zeit von 30 bis 180 Tagen geschützt vor Kündigungen. Das soll sich jetzt gemäss Entscheid des Bundesgerichts vom März 2024 ändern. Für Betroffene wie für Ärzte führt dies zur grossen Verunsicherung, denn oft lassen sich Krankheiten nicht linear konkreten Ereignissen zuordnen. Je nach persönlicher Lebenslage (Scheidung, Krankheit Familienmitglieder usw.), Vorerkrankungen und Arbeitsmarktchancen kann sich ein Flügelschlag eines Schmetterlings am Arbeitsplatz zum Supergau für Betroffene auswirken. Mit welchen Massstäben wird jetzt gemessen, um eine Krankheit dem einen oder anderen Feld zuzuordnen? Was sich anfänglich als leichtes Burnout zeigt, kann sich schnell auch ins Gegenteil verkehren, wie es in der Praxis zu beobachten gilt. Älteren diente die Sperrfrist oft dazu, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, der in Aufrechnung der anschliessenden RAV-Zeit inkl. Übergang zu einer Überbrückungsleistung zu einem Ende des Arbeitslebens ohne Schrecken führte. Jetzt verbleibt vielen die Angst vor einem Schrecken ohne Ende. Der Appell sei an alle Ärzte gerichtet: Im Zweifelsfalle Diagnosen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden. Politisch stellt sich die Frage je länger je realistischer nach einem griffigen Kündigungsschutz für Ältere.
BGE vom 26. März 2204, Version Übersetzung deutsch Deepl.
Siehe auch Beobachter

Nie hätte ich mir vorstellen können, wie entmündigend Thurgauer Ämter mit Älteren in Not umgehen 

Nie hätte ich mir vorstellen können, wie entmündigend Thurgauer Ämter mit Älteren in Not umgehen 

55 Jahre lief alles gut, doch dann folgte ein Schicksalsschlag auf den anderen: Scheidung, Hausverkauf, Krankheit, Kündigung nach der Sperrfrist, RAV und die ewigen Absagen bis zur Aussteuerung mit über 60 Jahren. Schlimmer kann es nicht mehr kommen. Doch die Behördengänge auf Sozialhilfe und Ausgleichskasse überboten das Unvorstellbare.

Vorerst wie vom RAV empfohlen, die Anmeldung für Überbrückungsleistungen. Dazu später. Wissend, dass die Abklärungen Monate in Anspruch nehmen, suchte ich auch das Sozialamt auf. Im Kanton Thurgau gibt’s nur Unterstützung, wenn das Konto auf null steht. In die Hände gedrückt von der Sozialbehörde der 16-seitige Fragenbogen, die Information, dass die Bruttomiete 800 Franken nicht überschreiten dürfe. Hilfe zur Wohnungssuche wurde keine in Aussicht gestellt. Arztbesuche seien von der Gemeinde zu genehmigen, der Selbstbehalt der Medikamente gehe jedoch zu meinen Lasten. Zu guter Letzt verlangte man von mir noch die Vollmacht, um mit allen Ämtern zu kommunizieren. Sobald Geld in Aussicht stehe, gelte die Rückzahlungspflicht. Ich kam mir vor, als würde man mich verbeiständigen, mir noch die letzte Würde aus dem Leibe saugen.

Ähnlich ging es weiter beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVA). Fragen über Fragen: Wie werden Heiz- und Nebenkosten in Rechnung gestellt? Aktueller Zahlungsnachweis der Miete, Nachweis der Unterhaltszahlungen an Ex, Steuernachweise der letzten 10 Jahre, Papiere zum Hausverkauf, zum Scheidungsurteil und einiges mehr. Dabei hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, was das Gesetz schon vorher hergab. Wer sich für Überbrückungsleistungen anmeldet muss nicht ausweisen, wieviel Geld er in den Jahren zuvor für seinen Lebensunterhalt verwendete. Das im Gegensatz zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL). Doch weil es die gleichen Behörden sind, wenden immer noch viele das Recht der EL auch bei den Überbrückungsleistungen an. Versteht sich zum grossen Ärger der Betroffenen und in Übertretung ihrer Kompetenzen.

In meinem Fall war das Schicksal dann unerwartet gnädig. Ich schaffte es im Alter von 61 Jahren nochmals in einen Job, in dem ich meine Kompetenzen leben darf. Geholfen hat meine Bereitschaft, über das AHV-Alter hinaus zu arbeiten, vorausgesetzt die Gesundheit lässt es zu. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, der Lohn ist leicht tiefer, aber immer noch viel vorteilhafter als ein weiterer Kontakt mit obigen Behörden. Eine Schande für unser Land. Allen in ähnlicher Lage empfehle ich rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle Avenir50plus Schweiz.   Thomas K.*.  (Name geändert)

Anmerkung: Das kantonale Sozialamt Thurgau bestätigte auf Anfrage Avenir50plus Schweiz, dass sie keinen Vermögensfreibetrag kennen, der Selbstbehalt bei der Krankenkasse müsse jedoch von der WHS übernommen werden. Handbuch gibt es ebenfalls nicht. Vermögensfreibetrag SKOS, Alleinstehend 4’000, Ehepaar 6’000.-, Vermögensfreibetrag in Basel-Land ab 55.J: 25’000, Basel-Stadt: Alleinstehend 8’000.-, Ehepaare 16’000.-

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Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt: Bund und Arbeitgeberverband vereinbaren branchenspezifische Massnahmen

Medienmitteilung

Bern, 29.04.2024 – Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband darin, branchenspezifische Massnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.   Weiterlesen…

BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend

BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend

Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin mit Entscheid vom 18. März 2024 ab.

Der Entscheid des Bundesgerichtes bringt keine Neuigkeit, geht dieser Tatbestand bereits deutlich aus dem Gesetz zur Überbrückungsleistung hervor. Unbeachtet dessen zwangen verschiedene Ausgleichskassen Anwärterinnen und Anwärter ihren Vermögensverbraucht für die Jahre zuvor im Detail zu belegen. U.a. Bern, St. Gallen und Aargau. Dort wartet eine Kunde seit drei Jahren auf ein Urteil zu seiner Anmeldung!!! Wir bleiben dran. 

Leben mit und ohne Arbeit im fortgeschrittenen Alter: Engagiere dich

Leben mit und ohne Arbeit im fortgeschrittenen Alter: Engagiere dich


Was soll sich ändern? Wie verschaffen wir uns mehr Gehör in Öffentlichkeit und Politik. 
Kick-off-Zoom-Meeting: Dienstag, 16. April um 19.00 Uhr

Aufgrund einer lebendigen Diskussion anlässlich der GV Ende Januar 2024, beschlossen die Mitglieder des Verbands Avenir50plus Schweiz die Themen rund um den Arbeitsmarkt 50plus in einem Zoom-Think-Thank zu vertiefen. Wir starten nach Ostern. Paul Burgener wirkt als Koordinator. Wer dabei sein möchte, melde sich an, damit wir den Zoom-Link zustellen können. Wir freuen uns auf einen innovativen Austausch. Anmeldung: paul.burgener@avenir50plus.ch

PS Zu Beginn der nationalen Hearings zum Thema Alter und Arbeitsmarkt. 2015,  erarbeitete eine Gruppe von Avenir50plus einen Forderungskatalog. Vieles davon ist immer noch aktuell, weil es nie zu einer Umsetzung kam. Zum Grundlagenpapier…
Weitere Positionen finden sich im Vernehmlassungsdokument von Avenir50plus Schweiz zur Gesamtschau des Bundesrates. 

Fachkräftemangel: Ältere habe es schwer bei Stellensuche

Pflästerlipolitik geht weiter, während wacker für Zuwanderung geworben wird

HJ) Der Bundesrat verpasste mit seinem Bericht vom 15. März 2024 erneut die Gelegenheit, eine Strategie für die älter werdenden Belegschaften zu formulieren analog derjenigen einiger nördlicher Länder. Diese würde breitflächig den Umgang der Arbeitgeber mit älteren Mitarbeitenden umfassen, angefangen von der Schulung des Managements hin zu einem Generationenmanagement, einen aktiven Diskriminierungsschutz und flächendeckenden Sensibilisierungskampagnen. Alles dem Ziel untergeordnet, die Mitarbeitenden in Arbeit gesund ins AHV-Alter zu begleiten. Antworten zur fortschreitenden Digitalisierung und der zu erwartenden Disruption auf dem Arbeitsmarkt fehlen im Bericht ebenso wie entsprechende Handlungsoptionen. Der Bereich der Sozialhilfe wurde gänzlich ausgelassen.
 
Stattdessen buttert der Bundesrat weiterhin Millionen in den Flop der Stellenmeldepflicht, deren Nutzen von vier Berichten bestritten wird. Gefördert werden
Coaching-Massnahmen für Jobsuchende 50plus, wo es doch effizienter wäre, die altersfeindlichen Arbeitgeber ins Visier zu nehmen. Mit der Optimierung der Überbrückungsrente, deren Zugang zu restriktiv ist, wird weiterhin zugewartet. Festhalten will er auch an der kostenlosen Standortbestimmung viamia für 40plus, von der in erster Linie Personen profitieren, die sich das Angebot selbst leisten könnten.
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht…

Bericht des Bundesrates zur Gesamtschau Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials 
Stellungnahme von Avenir50plus Schweiz im Rahmen der Vorvernehmlassung 

Artikel TA-Media AG zur Veröffentlichung des Berichtes