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Armutsrat Schweiz – Jetzt bewerben und mitreden!

Armutsrat Schweiz – Jetzt bewerben und mitreden!

Endlich! Der Bundesrat hat grünes Licht für den Armutsrat gegeben. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz bestimmen armutsbetroffene Menschen selbst über die Politik, die ihr Leben betrifft.

Im Armutsrat (8–12 Mitglieder) sitzen die Betroffenen mit vollem Stimmrecht am Tisch. Die Koordinationsgruppe (5 Mitglieder) sorgt dafür, dass die Strukturen stehen und die Finanzierung gesichert ist.

Jetzt braucht es Mut, Stimmen und Engagement. Faust aus dem Sack – nehmt eure Rechte selbst in die Hand und bewirbt euch. Mehr Infos hier…..

Rentenbemessung bei der IV – Wie gerecht ist dieses System, Thomas Gächter?

Rentenbemessung bei der IV – Wie gerecht ist dieses System, Thomas Gächter?

Alle Erwerbstätigen in der Schweiz zahlen in die IV ein. Die meisten von uns werden zum Glück nie Leistungen beziehen müssen. Doch für jene, die darauf angewiesen sind, erfüllt die IV ihr Leistungsversprechen zunehmend nicht mehr – insbesondere bei Einkommen unter 100’000 Franken im Jahr.

Solange die Politik nicht bereit ist, die Prämien anzupassen, bleibt das System unfair. Eine Korrektur bei der Rentenbemessung würde zwar mehr Fairness schaffen, gleichzeitig aber dazu führen, dass an anderer Stelle andere Menschen «aus dem System gepresst würden» – so die Worte von Thomas Gächter.

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RAV: Überfordert, desinteressiert, inkompetent

RAV: Überfordert, desinteressiert, inkompetent

LZ / Drei Akademiker berichten über ihre Erfahrungen mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Zug. Sie zeichnen ein beunruhigendes Bild von Respektlosigkeit, Ignoranz und verschwendeten Ressourcen. Der Jahresbericht der Ombuds- stelle Zug, in dem zwei Fälle von unzufriedenen RAV-Klienten beschrieben wurden, lässt auf- horchen. Die Zuger Zeitung hat Betroffene getroffen. Weiterlesen…
Leserbrief von Avenir50plus Schweiz: Arbeitslosigkeit im Alter 50plus – Stress pur

Ab 45 geht nichts mehr ohne Buchhalter – Wenn der Staat den gesunden Menschenverstand verliert

Ab 45 geht nichts mehr ohne Buchhalter – Wenn der Staat den gesunden Menschenverstand verliert

Ein Kommentar zur Realität hinter Überbrückungsleistungen von Heidi Joos
Eine Kündigung mit 58. Viele Menschen geraten unverschuldet in Not – und hoffen auf eine staatliche Überbrückungsleistung. Doch wer meint, diese Hilfe sei einfach und menschlich geregelt, wird schnell eines Besseren belehrt.

Ein Fall, der zu denken gibt
Ein Mann verliert seine Stelle wegen gesundheitlicher Einschränkungen. Die IV erkennt nur eine leichte Beeinträchtigung – zu wenig für eine Rente. Er gründet mit seinem Pensionskassenkapital ein kleines Unternehmen, meldet sich bei der Ausgleichskasse als Selbständiger und versucht sich in der Sportvermittlung. Das Projekt scheitert – viel Aufwand und Herzblut, keine Einnahmen. Er meldet sich rückwirkend bei der Arbeitslosenkasse, erhält Taggelder, wird im 61. Altersjahr ausgesteuert. Danach hofft er auf Überbrückungsleistungen. Immerhin diente er dem Staat mehr als 40 Jahre als Chauffeur.

Obwohl das Überbrückungsleistungsgesetz im Gegensatz zum Ergänzungsleistungsgesetz bewusst keine rückwirkende Kontrolle des Vermögensverbrauchs vorsieht, prüft die Ausgleichskasse, wie viel Geld er in den Jahren zuvor verbraucht hat. Die Begründung: Es könnte ein «Vermögensverzicht» vorliegen – also freiwillige Verarmung. Die Kontrolle des Vermögensverbrauchs schleicht sich damit sozusagen durch die Hintertür wieder ein.

Der Leistungserbringer zieht für diese Berechnung die Vermögensverbrauchsgrenzen aus der EL-Praxis heran. Der Vermögensverbrauch für den Lebensunterhalt darf 10 Jahre vor Anmeldung für Ehepaare nicht höher als jährlich rund 110’000 Franken betragen! Im Fall des Vermögensverzichts bei der Überbrückungsleistung darf ein Antragsteller zwar mehr ausgeben aber alle Ausgaben die darüber liegen müssen plausibel belegt werden. In seinem Fall fehlen Spesenquittungen aus der Selbständigkeit. Das genügte dem Gericht, um ihm die 27’000 Franken Mehrausgaben als Vermögensverzicht anzurechnen!

Entsprechend erhält er gekürzte Überbrückungsleistungen, die einiges tiefer sind als jene, die im Vorfeld als Verbrauch zugelassen werden. Vier Jahre dauerte der Rechtsweg in seinem Fall insgesamt bis zum Urteil des Kantonsgerichts. Dies zwang ihn zwischenzeitlich zur vorzeitigen Rückkehr in sein Heimatland, weil der Lebensunterhalt dort günstiger ist. Hier in der Schweiz hätte er nicht überleben können.

Wie viel Zeit es noch in Anspruch nimmt, bis die Ausgleichskasse endlich die Zahlungen rückwirkend auslöst, steht in den Sternen.

Ein Gesetz, das seinen eigenen Zweck unterläuft
Damit wird der eigentliche Zweck der Überbrückungsleistung – nämlich zu verhindern, dass Ausgesteuerte über 60 in Armut geraten oder ihr Altersvermögen auerauchen müssen – ins Absurde geführt.

Was jetzt zu tun ist
Was fehlt, ist das gesetzgeberische Augenmass – und das Vertrauen darauf, dass Menschen nicht freiwillig arm werden. Gefordert ist der Gesetzgeber, das Parlament: Die Prüfung des sogenannten Vermögensverzichts muss für diese kurze Überbrückungsphase ersatzlos gestrichen werden. Nur so kann der ursprüngliche Sinn der Überbrückungsleistung wiederhergestellt werden: Schutz vor Altersarmut – nicht Schikane auf dem Weg dorthin.

Teilnahme: Studie psychische Gesundheit 55+

Teilnahme: Studie psychische Gesundheit 55+

Gesellschaftliche Herausforderungen wie die Digitalisierung, die Corona-Pandemie oder auch der Klimawandel verlangen viel Widerstandsfähigkeit von Menschen ab und können mit psychischer Belastung einhergehen. Ziel des Forschungsprojektes ist es deshalb, besser zu verstehen, welche Faktoren die psychische Gesundheit von älteren Menschen in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen fördern und welche sie beeinträchtigen. Melden Sie sich noch heute an? Mehr Informationen…

Starker Zuwachs an Stellensuchenden im Januar 2025

4.6 Prozent oder 212’803 Personen waren im Januar auf Stellensuche, 30’550 mehr als im Vormonat. Demgegenüber wies das Seco 42’000 offene Stellen aus.

Wer mehr Bildung im Rucksack hat, sucht länger. Das trifft auch auf die Älteren zu. Hinter den Kantonen NE, GE, VD weist Basel-Stadt mit 6.7 Prozent die höchste Anzahl Stellensuchenden auf in der deutschen Schweiz. In absoluten Zahlen ist es Zürich mit 35.228 Stellensuchenden. Das Gros der Arbeitslosen arbeitete zuletzt in einer Fachfunktion, lediglich ein Drittel in Hilfsfunktionen. Bildung scheint offenbar nicht vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Weiterlesen Statistik…

Stopp Zwangsmedikation durch Versicherungen–Bundesrätin Baume Schneider, wir sind enttäuscht

Stopp Zwangsmedikation durch Versicherungen–Bundesrätin Baume Schneider, wir sind enttäuscht


Avenir50plus Schweiz hat sich in einem Schreiben an die Bundesrätin kritisch zur gängigen Praxis der Krankenversicherer geäußert, sich in die Medikation von Versicherten einzumischen. Um zusätzlichen Druck aufzubauen, wenden sich diese Versicherer auch an die IV-Stellen mit der Bitte, ihrerseits Einfluss zu nehmen.

Das Besondere daran: Im Gegensatz zu den Krankenversicherern wird das Recht der IV, auf die Medikation Einfluss zu nehmen, durch Bundesgerichtsentscheide gestützt. Unter dem Deckmantel der Schadenminderungspflicht wird den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Deutungshoheit über Krankheitsbilder entzogen – und diese einer chemisch-pharmazeutisch geprägten Interpretation übergeordnet.

Die implizite Drohung zur Medikation, die struktureller Gewalt gleichkommt, wirkt auf viele Betroffene traumatisierend und schwächt ihre ohnehin eingeschränkten Ressourcen zusätzlich. 

Von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, hätten wir erwartet, dass Sie den Schutz der Versicherten höher gewichten als die Interessen der Pharma-Lobby. Antwort Bundesrätin Baume Schneider