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Revision Sozialhilfegesetz – Gegen einen Sonderfall St. Gallen!

Der Verein 50plus outIn work Ostschweiz begrüsst das Bestreben der Regierung in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Sozialhilfegesetzes, den Negativwettbewerb zwischen den Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben nach vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Sozialhilfebeziehenden. Auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.

Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS­‐Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den Sonderzug, der die St. Galler­‐Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug. Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986 Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten Existenzminimum.

In seinem Bericht vom 25. Februar 2015 schreibt der Bundesrat u.a. über den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe, dass sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit abzeichne, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in diesem Bereich zu vereinfachen, gemeinsame Ansätze zu entwickeln und eine eidgenössische Regelung ins Auge zu fassen. Die industrielle Revolution 4.0 wird in absehbarer Zeit ungeahnte Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, die in der Folge nach neuen Modellen in der Sozialhilfe rufen, die es im Verbund mit andern Kantonen zu entwickeln gilt. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns vehement gegen einen Sonderfall St. Gallen.

Die Regierung sowie das Parlament täten gut daran, diesen bedauernswerten Entscheid nochmals zu überdenken und dementsprechend zu handeln.

Medienmitteilung als PDF

Stellungnahme zur Vernehmlassung IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Mit grossem Interesse hat der Verein 50plus outIn work Ostschweiz die informative und
differenzierte Botschaft zur Lage der Sozialhilfe des Kantons St. Gallen zur Kenntnis
genommen. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung beschränkt sich der Verein darauf,
die Sichtweise der Interessen der Älteren in der Sozialhilfe einzubringen. Die Umsetzung der
Vorschläge in das Gesetz ist der Exekutive oder Legislative zu überlassen.

Grundsätzlich begrüssen wir das Bestreben, den Negativwettbewerb zwischen den
Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben, nach
vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Betroffenen. Auch die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung
scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.
Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision
nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den
Sonderzug, der die St. Galler-Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die
falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein
veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher
dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil
des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug.
Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von
Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren
den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei
es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese
Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer
Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986
Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten
Existenzminimum. mehr lesen

 

Erfahrung zählt – nicht Alter: Medienmitteilung

Immer noch ist der Eintritt in die Arbeitslosigkeit im höheren Alter gleichbedeutend mit dem endgültigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gleichzeitig werden künftig aufgrund der Alterung der Bevölkerung weniger Erwerbspersonen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Ausmass des Rückgangs wird dabei wesentlich davon abhängen, wie viele Menschen zusätzlich durch aktive Bemühungen der Reintegration sowie der Aktivierung stiller Reserven im Inland gewonnen werden können.

Der erforderliche Bewusstseinswandel von einer Gesellschaft des Jugendwahns hin zu einer, die das Alter mit aktiven Integrationsbemühungen wertschätzt, geschieht nicht von allein. Viel Öffentlichkeitsarbeit ist dafür nötig. Deshalb ist es besonders wichtig, die leider immer noch spärlichen Forschungsergebnisse zu Alter und Arbeitsmarkt an Unternehmen und Sozialpartner weiterzugeben, um sich rechtzeitig auf die stets wandelnde Arbeitswelt einzustellen und die damit verbundenen Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Der Verein 50plus outIn work nimmt dies zum Anlass, mit einer öffentlichen Kampagne zum Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Alter beizutragen. Erfahrung zählt – nicht das Alter, lautet die Botschaft.

Ältere sind nicht weniger produktiv als Jüngere

Welche Konsequenzen es für die Betriebe hat, wenn die Beschäftigten im Durchschnitt immer älter werden, hängt entscheidend von der Produktivität und der Leistungsfähigkeit der älteren Mitarbeitenden ab. Häufig werden Älteren Leistungsdefizite gegenüber Jüngeren unterstellt. Diese Auffassung hat sich mittlerweile in Untersuchungen als unzutreffend herausgestellt. Wie sich die Leistungsfähigkeit eines Betriebs verändert, wenn die Belegschaft älter wird, wurde u.a. von Prof. Christian Göbel und Thomas Zwick untersucht. Sie zeigen, dass die Produktivität eines Unternehmens um gut 0.5 Prozent steigt, wenn der Anteil der 45-­ bis 49‐Jährigen an der Gesamtbelegschaft um einen Prozentpunkt zunimmt. Der positive Produktivitätseffekt bleibt auch ab dem Alter von 50 Jahren bestehen, fällt aber etwas geringer aus als bei den 45-­ bis 49-Jährigen. Die Untersuchung zeigt, dass das Bild einer grundsätzlich höheren Leistungsbereitschaft von Jüngeren unzutreffend ist. Dieses Ergebnis wird nicht durch einzelne Branchen getrieben, in denen Ältere besonders produktiv eingesetzt werden können. Im Gegenteil, der Produktivitätsverlauf ist im verarbeitenden Gewerbe und bei den Dienstleistungen sehr ähnlich. Dies ist vor allem auf die grössere Berufserfahrung von Älteren zurückzuführen, die u.a. bei der Vermeidung von Fehlern hilft.

Welche Stärken Ältere haben und wie sie Schwächen kompensieren Grundsätzlich gilt: Mit dem Alter verändern sich die geistigen Fähigkeiten. Beim fachlichen Wissen sind die Älteren gegenüber den Jüngeren im Vorteil. Hinsichtlich des schnellen Umgangs mit neuen Informationen sind Jüngere besser. Es zeigt sich aber, dass bei der Verarbeitung von Reizen bei Älteren zusätzliche Hirnareale aktiviert werden, und so der verminderten Leistungsfähigkeit entgegengewirkt wird.

Für den Erhalt der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter ergeben sich daraus mehrere Handlungsempfehlungen:

  • Generell hilft das Training der allgemeinen kognitiven Funktionen. Auch Ältere haben ein hohes Lernpotenzial.
  • Der Verzicht auf monotone Tätigkeiten hilft ebenfalls, die kognitive Leistungsfähigkeit zu erhalten. Betriebliche Maßnahmen wie die Einführung von Arbeitsplatzrotation können dabei unterstützend wirken. Auch die körperliche Fitness beeinflusst die kognitiven Fähigkeiten. Für die Betriebe ist das ein zusätzlicher Grund, auf gesundheitsfördernde Maßnahmen zu achten.
  • Die Forschung gibt zudem Hinweise zur altersgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Werden z. B. optische durch akustische Reize unterstützt, profitieren davon Ältere mehr als Jüngere.Heidi Joos, Geschäftsführerin Verein 50plus outIn work
    Quelle und weitergehende Infos: Fortschrittsreport 1 / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Medienmitteilung als Text

Medienmitteilung zur 2. Konferenz Alter & Arbeitsmarkt

Wir fühlen uns als Verein, der die Interessen von älteren Jobsuchenden vertritt, durch die Sozialpartner am runden Konferenztisch nicht vertreten und bleiben weiterhin bei der Forderung der Einsitznahme in dieses Gremium.


«Die grösste Gefahr in Zeiten des Umbruchs ist nicht der Umbruch selbst – es ist das Handeln mit der Logik von gestern» Peter Drucker

Mit Innovationsgeist, Reformen und Klagerecht gemeinsam den Arbeitsmarkt der Zukunft gestalten.

Ein Jahr nach der ersten Konferenz Alter und Arbeitsmarkt zeigt sich eine düstere Bilanz: Die Lage der Älteren auf dem Arbeitsmarkt hat sich nicht entspannt. Die Zahl der beim Seco gemeldeten über 45-­‐ jährigen Stellensuchenden ist im März 2016 auf 82 440 angestiegen. Das sind 24 Prozent mehr als vor vier Jahren. Der Zuwachs bei den Älteren liegt zudem über dem Durchschnitt. Rund 45 000 der über 45-­‐Jährigen wurden in diesem Zeitraum zusätzlich ausgesteuert. Auf dem beruflichen Abstellgleis finden sich aber auch viele IV-­‐BezügerInnen, die sich vergeblich um Arbeit bemühten.

Es ist in der Schweiz weiterhin weit verbreitet, Ältere bei der Einstellung zu diskriminieren. Das bemängeln auch OECD-­‐Fachleute. Die Leistung der RAV beschränkt sich immer noch weitgehend auf die Verwaltung der älteren Erwerbslosen. Die meisten Anträge von älteren Versicherten auf individuelle Weiterbildung wurden von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren auch im vergangen Jahr abgeschmettert.

Nach der Aussteuerung bleibt Betroffenen der Rückzug in die vier Wände, und ein Vermögen, das monatlich dahinschwindet. Ehen und Beziehungen gehen den Bach runter. Klinikaufenthalte und Antidepressiva sind an der Tagesordnung. Es gibt weiterhin keine Integrationshilfen für dieses Segment von Betroffenen. Auch beim Drama rund um die Älteren und die Sozialhilfe zeigen sich keinerlei Reformansätze.

Alleine mit Appellen an Wirtschaft und Unternehmen – so die Strategie des Bundesrates – lassen sich die Herausforderungen rund um die Alterung der Gesellschaft, der Personenfreizügigkeit und der technischen Revolution 4.0 in einem zunehmend «entschweizerten» Arbeitsmarkt nicht lösen. Das war schon vor einem Jahr absehbar. Es ist Zeit, aufzuwachen und Verantwortung zu übernehmen und zwar jetzt. Wir können nur wiederholen, was wir bereits vor einem Jahr anlässlich der ersten Konferenz forderten: Des Bundesrat soll endlich Leadership zeigen und eine departementsübergreifende Task-­‐Force einsetzen. Diese soll dem Ziel verpflichtet sein, ein innovatives Klima zu schaffen und Strategien und Massnahmen zu entwickeln, die den Arbeitsmarkt in eine sichere Zukunft führen, ohne dass dabei die grosse Mehrheit zu den Verlierern gehört. Eine der zentralsten Bedrohungen erwächst unserer Realwirtschaft durch den Finanzkasinokapitalmarkt, in den heute bereits elft zwölftel aller Gelder abfliessen. Ohne grundlegende Finanzreform wird der Arbeitsmarkt in Bälde weitere Opfer produzieren.

Wenn es darum geht, im Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft die Lebensarbeitszeit zu verlängern, so gelingt das nur, wenn wir uns öffnen für neue Modelle der Arbeitsorganisation.

Viel zu viele, die heute noch Arbeit haben, zeigen sich in der zweiten Lebenshälfte im Arbeitsprozess demotiviert und warten im Zustand der inneren Kündigung auf ihre Pensionierung. Die Überregulierung der Arbeitsprozesse lassen kaum mehr Raum für eigene Entscheidungen. Gemeinsam mit einem Dauerdruck liegen darin wesentliche Ursachen für zunehmende Burnouts, Depressionen sowie eine fehlende Arbeitsmotivation. Arbeitsmarktforscher Sheldon meinte in einem seiner Berichte zum Fachkräftemangel zu Recht: «Im Prinzip lässt sich jeder Fachkräftemangel beheben, wenn die Arbeitsbedingungen verbessert werden». mehr lesen

Petitionen für die neuen Parlamentsmitglieder

Petitionen für die neuen Parlamentsmitglieder

Der Verein 50plus outIn work Schweiz reichte am 30.11.2015 zum Sessionsauftakt in Bern zwei Petitionen mit total 1485 Unterschriften (Resultat einer Sammelwoche) gegen die Diskriminierung von Älteren auf dem Arbeitsmarkt ein. Auf dem Weg zur Bundeskanzlei posierten einige Vereinsmitglieder mit einer Polit-Performance vor dem Bundeshaus, just zum Zeitpunkt, als die neuen Ratsmitglieder eintrafen.

BVG darf Ältere auf dem Arbeitsmarkt nicht länger diskriminieren

Medienmitteilung 4. September 2015

Dringlicher Appell an den Ständerat

BVG darf Ältere auf dem Arbeitsmarkt nicht länger diskriminieren Der Ständerat befasst sich als Erstrat voraussichtlich am kommenden Dienstag im Rahmen der Altersreform 2020 mit der Alterstaffelung des BVG. Die vorberatende Kommission will die altersdiskriminierenden BVG-­‐Beiträge, wonach Ältere höhere Beiträge bezahlen als Jüngere, beibehalten. Der Verein 50plus outIn work Schweiz sieht darin einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung.

Die Staffelung der Altersgutschriften im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) hat nachteilige Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen von älteren Arbeitnehmenden. Die Älteren werden vom Arbeitsmarkt aufgrund der höheren Lohnnebenkosten als zu teuer wahrgenommen. Dieser Vorwurf steht seit der Einführung des Gesetzes im Raum und wird vom Bundesrat im August 2006 in einem Bericht an das Parlament bestätigt. Laut damaligem Bericht weisen rund Zweidrittel der Pensionskassen nach Alter abgestufte Arbeitgeberbeiträge auf.

Seither hat sich die Lage der Älteren auf dem Arbeitsmarkt – nicht zuletzt seit der Einführung der Personenfreizügigkeit – merklich verschärft. Laut Seco-­‐Statistik sind im August 2015 über 72 000 Personen im Alter über 45 Jahren auf Arbeitssuche. Das sind 10 000 mehr als vor drei Jahren. Nicht mitgezählt sind mehrere tausend Ausgesteuerte und unfreiwillig Pensionierte. In einer vom Bundesamt für Sozialversicherung erstellten Studie erklären die Arbeitgeber, dass sie lieber neue Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, statt älteren Arbeitnehmenden eine Chance einzuräumen. Der Zusammenhang mit den höheren Lohnnebenkosten für Ältere, die durch die Alterstaffelung gegeben sind, lässt sich nicht wegdiskutieren.

Altersneutrale BVG-­‐Beiträge zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden

Mit der Altersreform 2020 ist endlich die Chance gegeben, das BVG mittels altersneutralen Beiträgen auf eine Basis zu stellen, die den Älteren auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zum Nachteil gereicht. Doch der Bundesrat setzt mit seiner vorgeschlagenen Lösung auf einen Kompromiss. Die letzte Erhöhung der Beiträge auf 13 Prozent soll im Referenzalter von 45 Jahren erfolgen. Die vorberatende Kommission des Ständerates will aber selbst diese moderate Korrektur umstossen und beantragt zuhanden des Ständerates weiterhin das Referenzalter 55 mit einem Beitragssatz von 18 Prozent. Der Verein 50plus outIn work Schweiz fordert den Ständerat dringlich auf, das Diskriminierungsverbot laut Art. 8. der Bundesverfassung endlich auch gegenüber älteren Arbeitsuchenden durchzusetzen. «Wir werden gegenwärtig vom Arbeitsmark wie Müll behandelt», sagt Heidi Joos, Geschäftsführerin des Vereins über das Lebensgefühl vieler älterer Jobsuchenden.

Vorschlag der ständerätlichen Kommission (Seite 91): http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2014/20140088/S1%20D.pdf

Bericht Bundesrat 2006 http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/3824.pdf

Medienmitteilung als PDF

Empörung – Missbrauch der Sozialhilfe durch die Politik

Medienmitteilung vom 29. September 2015

Mit grosser Empörung nehmen wir den einstimmigen (alle Parteien) Beschluss der
Sozialdirektoren-Konferenz (SODK) bezüglich Kürzung der Sozialhilfe-Leistungen zur
Kenntnis.
Ohne zu hinterfragen übernahm die Medienwelt die Meldung der SODK, wonach es sich um die erste Kürzung in der Sozialhilfe handelt. Dabei wurden die Leistungen bereits 2005 um sieben Prozent gekürzt. Die Kürzungen kompensierte man zwar teilweise mit Integrationszulagen, die aber von vielen Gemeinden als Disziplinierungsinstrument  eingesetzt wurden. Personen ohne Arbeitsmarktchancen, gewährte man bis anhin eine Mindestintegrationszulage (MIZ) von 100 Franken. Ausgerechnet in Zeiten, in denen der Arbeitsmarkt selbst gut qualifizierten älteren Erwerbslosen keine Chance mehr gewährt, kürzt man diese MIZ. mehr lesen