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Rückblick Sozialkonferenz Basel

Rückblick Sozialkonferenz Basel

Die diesjährige Sozialkonferenz Basel vom 19. April 2018, die von der Merian-Stiftung in Kooperation mit Avenir50plus durchgeführt wurde, widmete sich dem Thema der älteren Erwerbslosen. In seiner Begrüssungsansprache bekannte sich der Basler Regierungsrat Brutschin (SP)klar zum SKOS-Vorschlag «Keine Aussteuerung 55plus.» Prof. Dirk Helbling zeigte in seinem Referat die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt auf. Nur wenn wir jetzt kreativ gestaltend Lösungen für eine Zukunft mit weniger Arbeit erarbeiten, schaffen wir den durch die Digitalisierung evozierten Strukturwandel zum Wohle der Allgemeinheit. So sein Fazit. Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz, informierte über die aktuelle Arbeitsmarktlage 50plus und über mögliche kurz- und mittelfristige Lösungen. Der Ausschuss befindet in den kommenden Tagen darüber, welche Lösungen das Forum konkret zur besseren Integration der Älteren in den Arbeitsmarkt ergreifen will. Wir sind gespannt.
Präsentation Avenir50plus Schweiz

Hearing 50plus mit Bundesrat: Protest der Verbände Avenir50plus und 50etplus

Hearing 50plus mit Bundesrat: Protest der Verbände Avenir50plus und 50etplus

Die beiden Erwerbslosenverbände Avenir50plus Schweiz und 50etplus Westschweiz verweigerten dem Bundesrat dieses Jahr die Aufwartung am Hearing 50plus, das stets im Vorfeld der Konferenz der Sozialpartner angesagt ist. Mit ihrem Protest draussen vor der Türe setzten sie ein Zeichen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die den Mut hatten, sich als Betroffene zu outen. Mehr zur Begründung siehe Medienmitteilung.

Die Resonanz der Medien auf die Verweigerung war unerwartet gross. Nebst der Tagesschau SRF und der Tagesschau Romandie berichtete der Blick am 23.April und am 30.April, der Tagesanzeiger, die Handelszeitung und TeleBärn darüber. TeleZüri widmete darauf einen Talk täglich mit Avenir50plus dem Thema Arbeitslosigkeit im Alter. Die Arena SRF zum Thema Stress am Arbeitsplatz vom 27. April gewährte Avenir50plus lediglich ein kurzes Statement aus dem Publikum. Stress pur, für die anwesende Geschäftsführende, welche die Diskussion gerne auf einer anderen Ebene geführt hätte. Ob Arbeit als Stress empfunden wird oder nicht, hat sehr viel mit dem oft nicht mehr erkennbaren Sinn der Arbeit sowie mit mangelnder Möglichkeit zur Selbstbestimmung und Selbstorganisation zu tun. Gerade im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben gilt es, die heutigen hierarchischen Arbeitsorganisationsformen zu überdenken und sich gegenüber neuen evolutionären Formen zu öffnen. Nebst einer besseren Mitarbeitendenzufriedenheit weisen die praktischen Beispiele auch erhöhte Produktionszahlen aus. Die Arena-Redaktion, im Voraus darauf angesprochen, verweigerte eine Diskussion auf dieser Ebene. Die Sendung wird von der Redaktion auf die Minute durchdesignt, die Redezeit ausgewogen nach parteipolitischem Kräfteverhältnis verteilt und im Voraus abgesprochen.

Konferenz der Sozialpartner zum Arbeitsmarkt 50plus
Erneut blumige Worte, aber nichts Konkretes
Die Gewerkschaften gaben sich für einmal kämpferisch an der Konferenz. Nur so ist es ihnen gelungen, wenigstens das Anliegen der SKOS «Keine Aussteuerung 50plus» in die gemeinsame Schlusserklärung einzubringen. Es wurde dem Antrag allerdings nur in der Form der Prüfung zugestimmt. Die Chancen einer Realisierung sind kaum gegeben. Die bürgerliche Front, dazu gehören die meisten Kantonsvertreter, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, der Bundesrat und das Seco, weigern sich weiterhin, wirksame Massnahmen gegen die Erwerbslosigkeit einzuleiten. Weder ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Alter, noch weitere unserer Anliegen kamen zur Sprache. Zur Stimmung passt, dass Bundesrat Schneider Ammann während der Konferenz ab und zu einnickte. Reif für die Bogenkarriere, Herr Bundesrat?
Weitere Medienberichte zum Thema 
2018.04.23 TA Alter, älter zu alt
2018.04.30 Beobachter Arbeitslos 55plus: Letzter Ausweg Auswanderung

Nur gemeinsam lässt sich etwas verändern
Die Ausbeute der diesjährigen Konferenz Alter und Arbeitsmarkt geht kaum über Lippenbekenntnisse hinaus. Wer kurz vor der Aussteuerung steht oder bereits Sozialhilfe bezieht, hat dafür kein Verständnis. Sie oder ihn trifft es hart. Sehr hart. Endloses Warten, Absagen entgegennehmen und mit wenig Geld über die Runden kommen, während die Raiffeisen-Bosse trotz Vincenz-Skandal gerade ihre Löhne erhöht haben. Das ist Stress pur.
Bei uns sind sehr viele Zuschriften von Betroffenen aufgrund der zahlreichen Medienberichterstattungen eingetroffen. Wir werden uns aller Anliegen annehmen, doch es benötigt seine Zeit. Wir danken für das Verständnis und bleiben dran. Nur gemeinsam lässt sich etwas verändern. Wir müssen noch stärker werden!

BL: So nicht! Jobs für Ü45 statt Kürzung der Sozialhilfe

Statt Einheimische anzustellen, deckt die Wirtschaft Baselland ihren Bedarf nach Mitarbeitenden nur allzu oft aus dem nahen Ausland. Das belegt die seit 2009 stetig steigende Anzahl GrenzgängerInnen, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit bei den niederqualifizierten Berufen. Nicht genug damit. Mittels Überweisung der Motion zur Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe um 30 Prozent (Basellandschaftliche Zeitung vom 27.4.2018), wird der Bock auch noch zum Gärtner gemacht. In Baselland leben heute rund 2000 Personen im Alter über 45, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie wollen alle nichts lieber als existenzsichernde Arbeit, die ihnen die Wirtschaft aufgrund ihres Alters verwehrt. Eine Kürzung des Grundbedarfs von heute 986 Franken käme einer totalen Isolation dieser Menschen gleich. Arbeitslosigkeit und Isolation bringen todbringenden Stress, glaubt man den aktuellen Studien des Neurologen Manfred Spitzer. Das kann und darf sich ein reicher Kanton nicht leisten.

Es macht ganz den Anschein, als dass man unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Kosten der älteren Einheimischen zu korrigieren versucht. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe wurde bereits 2005 von der SKOS auf 986 Franken herunter gekürzt, um mit der Differenz den Anreiz der Integrationsleistungen zu finanzieren. Die Wirkung der Integrationsleistungen wird mittlerweile von vielen Fachleuten in Frage gestellt. Insbesondere für all diejenigen, die Arbeit möchten, von der Wirtschaft aber verschmäht werden, hat dieser Systemwechsel nur Nachteile gebracht. Ihnen steht weniger Geld für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Das Alter ist jedoch oft mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden, sei es wegen vermehrten altersbedingten körperlichen Belastungen, aber auch aufgrund seelischer Disfunktionen, die sich aufgrund einer frühzeitig ungewollten Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt einstellen. Der heutige Grundbedarf in der Sozialhilfe ist mit 986 Franken bereits eine Zumutung für die Betroffenen, der keinesfalls unterschritten werden darf!

Avenir50plus hat durchaus Verständnis für die Sorgen der Sozialhilfegemeinden mit den steigenden Fallzahlen. Das Problem lässt sich aber nur lösen, indem man auf nationaler Ebene ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe schafft, dass die Finanzierung auf eine tragfähige Basis stellt, welche die Gemeinden entlastet. Damit würde auch der Sozialtourismus unterbunden, der in vielen Gemeinden dazu führt, dass man Wohnungsbesitzer öffentlich aufruft, keine Wohnungen mehr an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Lösen wir das Problem doch dort, wo es alle entlastet: Rufen wir die Wirtschaft auf, mehr zu tun für die Integration einheimischer Arbeitskräfte, insbesondere auch der älteren.
Heidi Joos / Christian Fischer

Nach Aussteuerung beim RAV bleiben

Wer ausgesteuert wird, soll weiterhin beim RAV angemeldet bleiben, auch wenn RAV-Beratende einem oft das Gegenteil raten. Damit werden Betroffene weiterhin in der Seco-Statistik der Stellensuchenden mitgezählt. Versteht sich, dass dies nicht Zugunsten der RAV ist, deren Leistung an der Anzahl Abmeldungen gemessen wird.

Ein Vorteil für die diejenigen, die angemeldet bleiben liegt auch darin, dass sie ab dem 1. Juli 2018 vom Inländervorrang light profitieren dürfen. Was dieser beinhaltet, siehe Luzerner Zeitung vom 28. März.

Immer wieder äusserten Betroffene gegenüber Avenir50plus Angst, sie müssten auf diese Weise dem RAV weiterhin Bewerbungen vorlegen. Dem ist nicht so, auch wenn wir bei einer Umfrage bei RAV-Leitenden gemerkt haben, dass diese das Recht nicht korrekt handhaben und tatsächlich Bewerbungen einfordern. Ausgenommen sind jedoch diejenigen, die das Sozialamt wieder beim RAV anmeldet. Dort greifen rechtlich die Auflagen des Sozialamtes betreffend Bewerbungen.

Um Klarheit zu schaffen, forderte Avenir50plus deshalb vom Seco-Rechtsdienst eine verbindliche Antwort ein, die wir Euch für den Fall, dass Euer RAV dies anders handhabt, in Form eines Briefes zur Verfügung stellen.

Stoppt den verlogenen Angriff auf Demokratie

Stoppt den verlogenen Angriff auf Demokratie

Am 5. April, 10.15 Uhr werden auf dem Waisenhausplatz in Bern die Medien über das Referendum informiert. Wer kann, soll dabei sein. Danach können hier die Unterschriftenbogen zum Sammeln heruntergeladen werden. Aber Achtung: Die 50 000 Unterschriften müssen in nur 95 Tagen gesammelt, beglaubigt und eingereich sein. Es bleibt nicht viel Zeit. Doch wir nutzen sie. Seit letzten Mittwoch haben sich 9000 Personen bereit erklärt, je 10 Unterschriften oder mehr zu sammeln. Weitere Zusagen sind erwünscht. Avenir50plus unterstützt das Referendum voll und ganz.

Das AUS für Manifest 50plus:  Wir sind enttäuscht

Das AUS für Manifest 50plus: Wir sind enttäuscht

Statt wie vereinbart, die strittigen Punkte des Manifestes 50plus im März 2018 gemeinsam mit den Erwerbslosen im Bundeshaus zu bereinigen, teilte das Trio Pardini, Wermuth und Rytz den Teilnehmenden 50plus per Mail vom 19. März überraschend das AUS mit.

Eine breite Allianz von NationalrätInnen unter der Führung von Corrado Pardini nimmt sich der Anliegen der älteren Erwerbslosen an, titelte der Blick im Juni 2017. Rund 50 Betroffene fanden sich damals nebst den Erwerbslosenverbänden im Bundeshaus zur Auslegeordnung ein. Das an der zweiten Zusammenkunft im November vom Trio in einem Schnellschuss verfasste und vorgelegte Manifest 50plus, erlitt im Austausch mit Betroffenen erste Abstriche. So mussten positive Aussagen zur Personenfreizügigkeit auf Druck der Erwerbslosenverbände gestrichen werden. Auch die Forderung nach einem umfassenden Kündigungsschutz erlitt Schiffbruch. Das strittige Anliegen nach altersneutralen Pensionskassenbeiträgen wurde wohlweisslich auf den dritten Austausch im März 2018 vertagt. Dieser Forderung hätten Pardini & Co niemals zustimmen können. Mit einem AUS manövriert sich das Trio geschickt aus der Verantwortung, allenfalls einem Mehrheitsentscheid folgen zu müssen.

Die Frage bleibt, ob man auf diese Weise mit gleichberechtigten Partnern umgeht? Es war der Vorsitzende Corrado Pardini, der an der Novembersitzung im Bundeshaus explizit Wert auf die Feststellung legte, dass alle im Saal gleichberechtige Partner seien. Das AUS jedoch wurde vom Trio im Alleingang beschlossen.

Zankapfel altersabhängige Pensionskassenbeiträge
Seit Einführung der zweiten Säule sind die altersabhängigen Pensionskassenbeiträge ein Zankapfel. Sie standen schon immer im Verdacht, die älteren Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren. Mittlerweile benennt dies auch die OECD gegenüber dem Bundesrat. Im Rahmen des Berichtes Polla gewährte der Bundesrat 1995 den Betroffenen als Antwort auf entsprechende Vorstösse des Parlamentes eine Frühpensionierungslösung, die man jetzt im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben wieder zurück nimmt. Das Seco reagierte zusätzlich mit der Einführung der besonderen Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für Ältere. Stellen Arbeitgeber Ältere ein, können diese im ersten Halbjahr gegenüber der Arbeitslosenkasse bis 60 Prozent des Lohnes geltend machen. Im zweiten Halbjahr, das in der Praxis meist nicht bewilligt wird, wären es noch 40 Prozent. Dieses Instrument, so gut gemeint es als Ausgleich für höhere Pensionskassenbeiträge bei Älteren auch ist, es hat einen diskriminierenden Aspekt. Wer will schon mit einem prallen Ausbildungs- und Erfahrungsrucksack seinem zukünftigen Arbeitgeber Einarbeitungszuschüsse in Aussicht stellen müssen. Für Arbeitgeber tönt das nach verminderter Leistungsfähigkeit, und das trifft in der Regel nicht zu. Zudem werden die EAZ von einigen Kantonen immer noch sehr restriktiv gehandhabt.

Handlungsbedarf vor den Wahlen unbestritten
Allen voran die CVP sieht in den altersabhängigen Beiträgen seit Jahren einen Stolperstein für ältere Jobsuchende. Vor den letzten Wahlen griff auch FDP-Ständeratskandidat Philipp Müller dieses Thema in der Sonntagszeitung auf. Als ehemaliger Maler und Gipser-Meister wusste er nur zu genau, wie KMU-Arbeitgeber rechnen müssen in Konkurrenz mit den EU-Anbietern. Auch die NZZ stellte die altersunabhängigen Beiträge als alte Zöpfe in Frage. Doch kaum war die Wahl-Show über die Bühne, verschwanden die kritischen Stimmen bei der Beratung im Rahmen der Altersreform 2020. Alles blieb beim Alten. Nicht einmal die minimen Anpassungen, die Bundesrat Berset vorschlug, hatten eine Chance.

Bedenkliche Rolle der Gewerkschaften
Ökonom Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wird nicht müde, das Thema der altersabhängigen BVG-Beiträge landauf, landab herunterzuspielen, als wäre der SGB Architekt dieses misslichen altersdiskriminierenden BVG-Konstruktes. Auch Pardini stellt sich in dieser Frage hinter Bundesrat Schneider Ammann und das Seco, wie das aktuelle Schreiben belegt. In deren Augen sind die höheren Sozialabgaben kein Thema für Arbeitgeber bei der Anstellung. Diejenigen, die da so herbeireden, wissen aus ihrer Praxis haargenau, dass viele Firmen ihr Personal direkt im Ausland rekrutieren, um Lohnkosten tief zu halten. Im Gegensatz dazu sind die meisten KMU-Arbeitgeber mittlerweile so ehrlich, dass sie den Kostenfaktor der höheren BVG-Beiträge von sich aus thematisieren. Doch ausgerechnet an den Linken prallen solche Statements ab. Das ist enttäuschend, denn bei einigen Anliegen wie Weiterbildung oder Ausbau der ALV-Leistungen für Ältere, die Avenir50plus wichtig sind, ist die SP ein verlässlicher Partner im Bundeshaus.

Stufenweise Hinführung zu altersneutralen Beiträgen
Die Hinführung zu einer altersneutralen Lösung ist mit Kosten verbunden. Das ist Avenir50plus bewusst. Verbesserungen sind selten kostenneutral. Aber die älteren Jobsuchenden, die aufgrund der Alterung der Gesellschaft immer mehr werden, zehn und mehr Jahre vor der Pensionierung in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, ist auch keine kostenneutrale Lösung. Folgekosten zeigen sich im Gesundheitswesen, in der Sozialhilfe, im Alter bei den Ergänzungsleistungen. Die steigende Unzufriedenheit in der Bevölkerung sowie die Angst vor Armut im Alter kennt ihren eigenen Preis. Die Arbeitsproduktivität wird davon nicht profitieren.

Übergangslösung: Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge durch ALV
In einer Übergangslösung könnte der Bundesrat die EAZ für Ältere, die in der Praxis selten voll ausgeschöpft werden, einsetzen für die Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge bei älteren Jobsuchenden, so wie es zwei Kantone in der Schweiz im Kampf gegen Arbeitslosigkeit im Alter bereits handhaben. Im Kanton Freiburg erhalten die Arbeitgeber während eines Jahres die Arbeitgeberbeiträge subventioniert, wenn sie einen älteren Mitarbeitenden einstellen. Die Erfahrungen damit sind positiv, kommuniziert die Regierung, und setzte das Alter der Versicherten, die von einer solchen Lösung profitieren, von 50 auf 45 Jahren herunter.

Bald eine nationale Initiative
Workfair 50+ Basel hält die Bedenken der mit ihr befreundeten SP nicht davon ab, demnächst eine nationale Initiative zu lancieren, die altersneutrale BVG-Beiträge verlangt, bekräftigt Pierre Bayersdörfer im Gespräch mit Avenir50plus. Sein Motto: Jetzt erst recht. Avenir50plus wird dieses Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, aber wegen fehlender Kapazität nicht im Initiativkomitee mitarbeiten. Die kostenlose Beratung der Betroffenen ist und bleibt für Avenir50plus ein wichtiges Anliegen, das nicht Ideen geopfert werden darf, deren Umsetzung, falls überhaupt, erst in zehn Jahren zu erwarten ist.

Heidi Joos

Teilzeitarbeit steigt

Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind.      Weiterführende Informationen

SRF Club: Nettes Geplätscher über Arbeitslosigkeit 50plus

Der Club SRF widmete am 2018.02.20 dem Thema «Ausgesteuerte» eine Sendung. Die Betroffenen waren mit einer Stimme vertreten. Kurzfristig ausgeladen wurde die Geschäftsführerin Avenir50plus so wie auch die Co-Präsidentin der SKOS, Therese Frösch.

Wie anders wäre doch die Diskussion verlaufen, hätte Therese Frösch den mutigen SKOS-Vorschlag in die Club-Runde einbringen können, der zwei Tage später öffentlich wurde: «Keine Austeuerung mehr für 55plus». Valentin Vogt, der sich als Bewahrer veralteter RAV-Strukturen ins Zeug legte und unwidersprochen behauptete, Vermittlung sei nicht der Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlung, wäre recht ins Schwitzen gekommen. Für Arbeitgeber und Bürgerliche gilt schon lange das Credo: Aussitzen, ja keine neuen Gesetze, die Baby-Boomer sind bald alle in Pension und dann hat sich das Problem gelöst.» Auch Corado Pardini, der sich einmal mehr mit dem Kündigungsschutz profilierte, den die Arbeitslosenverbände so nicht wollen, hätte sich mit dem Drama der Älteren in der Sozialhilfe auseinandersetzen müssen oder als Gewerkschafter vielleicht mit der Zukunft. Wir stehen heute vor einer der grössten Strukturveränderungen der Arbeitswelt in der Geschichte. Der Swissmem-Verband rechnet damit, dass in den nächsten 15 Jahren jeder dritte Beruf verschwindet und fordert präventiv Standortbestimmungen und ein Weiterbildungsangebot für 45plus. Kein Wort war darüber war zu hören, stattdessen mussten die Zuschauenden mit einer unsicheren RAV-Beratenden Vorlieb nehmen, die je nach Wind, die älteren Arbeitslosen einmal als selbstbewusst und dann aber auch wieder als gegenteilig taxierte. Wäre da nicht die Betroffene Daniela Häderli gewesen, die erfrischend über ihre unzähligen Arbeitsbemühungen sprach, um den Betroffenen damit Mut zu machen, so hätte sich der Gedanke aufgedrängt, ob diese Art von Staatsfernsehen denn wirklich die Gebühren wert sind, die es kostet. Es kann aber auch zutreffen, dass man die Bürgerlichen mit dieser netten Runde für deren Nein zur No-Billag-Initiative belohnen wollte.
Club-Sendung 2018.02.20.
Bundesgerichtsurteil 2014 über Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Alter

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.

Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.

Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.

Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.

Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.

Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.

Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.

Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Wer im Alter 55plus die Kündigung erhält, soll nach offiziellem Taggeldbezug nicht mehr ausgesteuert werden, sondern weiterhin bei der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe der Ergänzungsleistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Personen 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Die SKOS will damit verhindern, dass immer mehr ältere Menschen von Sozialhilfe leben müssen. Somit bliebe ihnen die Schmach erspart. Die finanzielle Absicherung, auch wenn sie am Existenzminimum liegt, lässt immerhin mehr Spielraum zu als das Sozialhilfegeld, um allenfalls wieder Fuss in der Selbständigkeit, wenn alle anderen Stricke reissen.

Der Vorschlag stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn noch nicht alle Details einer allfälligen Umsetzung geklärt sind. Was passiert mit denen, die mit 54 Jahren eine Kündigung erhalten? Müssen diese nach der Aussteuerung weiterhin Sozialhilfe beziehen? Wie wird die Bewerbungspflicht umgesetzt? Werden die gesundheitlichen Schwierigkeiten berücksichtigt? Es gibt immer mehr Betroffene, die ertragen es psychisch nicht, über Jahre nur Absagen zu kassieren. Die Marktchancen sind denn auch nicht für alle gleich. Die Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung zu garantieren ist insofern eine akzeptable Lösung, als die Kosten u.a. auch von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Verweigert sich die Wirtschaft weiterhin, Ältere anzustellen, wird es für die Unternehmen eine teure Lösung.

Im März 2017 überreichte Avenir50plus in einer Aktion (siehe Bild) der SKOS ihre Vorschläge. Unsere Forderungen zielten zwar einen Schritt weiter Richtung Grundeinkommen ab 50, aber mit diesem Zwischenschritt lässt sich gut leben. So heiss das Menü der SKOS, politisch gegessen ist es noch lange nicht. Also schreibt Kommentare und mischt Euch in den politischen Diskurs ein.
Medienmitteilung SKOS vom 22.2.2018
Erläuternder Bericht vom 22.2.2018
SRF 1 Rendevour 22.2.2018 Wenn die Aussteuerung droht