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Big-Business mit Zertifikaten

Big-Business mit Zertifikaten

HJ) Bildungsinstituten wurde es schon lange zum Business-Modell, die stete Neuschaffung von Zertifikaten für teures Geld. Das Nachsehen des Zertifikationswahn haben Menschen, die sich ihr Know-how an der Arbeit oder im Selbststudium erwarben. Ihre langjährigen Berufserfahrungen zählen plötzlich nicht mehr. Uns sind Fälle bekannt, wo Ausbildungsstätten langjährige Ausbildner auf die Strasse stellten, einzig weil es ihnen an einem jüngst erschaffenen Zertifikat fehlte. Wer über genügend Geld verfügt, kann sich Zertifikate rechtzeitig erwerben oder sogar im Ausland kaufen. Vielen Arbeitnehmenden im fortgeschrittenen Alter aber ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. Ihr Geld, sofern vorhanden, floss in die Ausbildung der Kinder. Die Gleichwertigkeitsverfahren, die einst mit hehren Motiven ins Leben gerufen wurden, sind oft so kompliziert und aufwändig, dass sie kein praktikabler Ersatz sind. Stete Weiterbildung von Verstand und Herz unbedingt ein Leben lang, auch im Ruhestand, aber der Erwerb eines Zertifikates hat damit meist wenig zu tun. Erfahrungen in der Beratung von älteren Jobsuchenden zeigen leider nur allzu oft, dass selbst Zertifikate nicht vor Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt schützen.    Weiterlesen Blick…

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. 
 
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein. 

Differenzierter Bericht AZ-Medien 

Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern 

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.

Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung.         Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…

Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.

Mythos Fachkräftemangel

Mythos Fachkräftemangel

NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor. 

Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an. 

Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten. 

Achtung: Durchschnittsprämien Krankenkassen

Achtung: Durchschnittsprämien Krankenkassen

Bis Ende November ist es noch möglich die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln. Das gilt für alle Altersklassen. Auf dieser Tabelle des BAG finden sich die Durchschnittsprämien der Krankenkassen, die für die Berechnung von Ergänzungs- und Sozialleistungen gültig sind. Wer darüber liegt, muss die Differenz aus dem eigenen Sack bezahlen. Bis Ende 2023 galt bei den EL-Leistungen, dass diejenigen, die besonders tiefe Krankenkassenprämien hatten, die Differenz zu den Durchschnittsprämien vergütet erhielten. Das Sparen wurde somit belohnt. Doch ab 2024 ist dem nicht mehr so. Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das Ihnen am meisten Freiheit gibt bei der Ärztewahl und das gleichzeitig nicht über der Durchschnittsprämie liegt. Für Versicherte ab 50 mit geringem Budget empfiehlt sich, ein Modell mit einer Franchise von 300 Franken zu wählen, denn nur allzuoft suchen diese Betroffenen aufgrund zu hohen Franchisen zu spät den Arzt auf. Das gilt auch für diejenigen, die bald von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe leben müssen. 

Hunderttausende in der Schweiz wollen arbeiten – aber finden keinen Job

Hunderttausende in der Schweiz wollen arbeiten – aber finden keinen Job

Blick 2023.10.19 Die Arbeitslosenstatistik verbirgt, dass Hunderttausende in der Schweiz strukturell arbeitslos oder unterbeschäftigt sind. Daran ändert bislang auch der Arbeitskräftemangel wenig. Es scheint, als sei die Not der Unternehmen bei der Rekrutierung gar nicht so gross. Weiterlesen…

Zur Studie Whitpaper
BAZ 2023.10.19
Handelszeitung, Widersprüche bewegen den Arbeitsmarkt