20. Juli 2020 | Aktionen
Geht gar nicht Basel-Stadt: Idealalter 20 bis 40. In einem offenen Brief kritisierte Avenir50plus die Ausgleichskasse Basel-Stadt für eine entsprechende Stellenausschreibung. Die Kritik fand hohe Beachtung in den Social Medias. Daraufhin griff die bz das Thema auf. Jetzt endlich reagierte auch die Personalabteilung Basel-Stadt und forderte Avenir50plus auf, den Artikel sofort vom Netz zu nehmen, da die Personalabteilung der Ausgleichskasse nicht dem Personalamt Basel-Stadt unterstellt sei. Das ist die halbe Wahrheit, denn die Oberaufsicht der Ausgleichskasse liegt beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, dem auch die Personalabteilung unterstellt ist, wie die bz vom 29.7.2020 schreibt.
Befremdend sind die differenten Aussagen der Ausgleichskasse einerseits gegenüber Avenir50plus und andererseits gegenüber der Zeitung bz. Die Personalfachfrau der Ausgleichskasse rechtfertigte den Entscheid mit dem Idealalter damit, dass es sich ausschliesslich um ein junges Team handle, der Direktor der Ausgleichskasse hingegen verwies gegenüber der bz auf den Umstand, dass dem 7-köpfige Team bereits zwei Personen mit Alter Ü50 angehörten. Selbst wenn letztere Aussage zutrifft, rechtfertigt das noch lange nicht eine altersdiskriminierende Jobausschreibung.
Die Tatsache, dass die Ausgleichskasse Basel-Stadt bezogen auf das Personal eine selbständige Personalpolitik betreibt, weist nebst der Altersdiskriminierung auf eine weitere Schwachstelle hin. In anderen Kantonen, u.a. Luzern, ist die Ausgleichskasse automatisch dem Personalamt des Kantons unterstellt. Das macht Sinn, denn so werden Doppelspurigkeiten in der Personalentwicklung vermieden und die Mitarbeitenden profitieren alle von den gleichen Leistungen. Gerade wenn es um die Entwicklung eines Generationen- oder Age-Managements geht, zeigt ein Zusammenschluss Vorteile. Hoffen wir, die Politik greife das Thema bald auf.
Ursprünglicher Artikel:
Schon einmal etwas gehört von Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, lieber Arbeitgeber Basel-Stadt? Die Ausgleichskasse Basel-Stadt sucht eine kaufmännische Fachkraft für die Familienausgleichskasse Idealalter 20 bis 40 Jahre!!!
Auf Rückfrage hiess es, das Team sei eben jung. Ältere würden sich da nicht wohl fühlen, was Erfahrungen gezeigt hätten. Das die Vorgabe des Linienvorgesetzten. Klar ist dem so, wenn die Personalpolitik kein Generationenmanagement betreibt, das die Vorgesetzten im Umgang mit gemischten Teams schult. Beim nächsten Mal klagen wir, denn Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters. Leider direkt anwendbar nur auf das öffentliche Recht, wie im Fall von Basel-Stadt. Um bei Arbeitgebern der Privatwirtschaft in analogen Fällen klagen zu können, würde es ein Gesetz benötigen. Das genau fordert die Volkinitiative «Schutz vor Altersdiskriminierung», die im Oktober 2020 lanciert wird, vorausgesetzt Corona lässt es zu. Mehr Infos: www.altersdiskriminierung.ch
Avenir50plus kritisiert diese Altersdiskriminierung in einem offenen Brief an die Personalabteilung der Stadt Basel. Hier zum Inserat.
18. Mai 2020 | Aktionen, Allgemein
(Heidi Joos) Ökonomen prognostizieren die schlimmsten wirtschaftlichen Verwerfungen seit dem Zweiten Weltkrieg, ja sogar seit der Grossen Depression der 1930er Jahre. Viele KMU’s – das Rückgrat unserer Wirtschaft – werden nicht überleben, die Zahl der Arbeitslosen wird massiv steigen. Und hallo? Beunruhigt das wirklich niemanden ernsthaft? Nicht den Bundesrat? Nicht die Politiker? Nicht die Medien? Nicht Sie? Nicht Dich? Wer derart aufrüttelt, ist nicht ein Verschwörungstheoretiker, sondern der Dekan der zweitgrössten Rechtsfakultät der Schweiz, Rechtsprofessor Peter V. Kunz, im Gastkommentar der LZ vom 18. Mai.
War der Lockdown wirklich nötig?
Zwei ETH-Studien zeigen gemäss LZ vom 16. Mai, dass die Epidemie bereits am 21. März, also zu Beginn des verordneten, schädlichen Lockdowns in der Schweiz unter Kontrolle war. Und, dass einige der Massnahmen, u.a. Schliessungen der Schulen, falls überhaupt, nur einen geringen Effekt hatten.
Fragwürdige Rechtsgrundlage
In der NZZ vom 18. Mai redet Staatsrechtler Andreas Klein in einem hervorragenden Gastkommentar von einer exekutiven Selbstermächtigung, wonach die Regierung eine Rolle gespielt habe, die ihr das Verfassungsrecht nicht gewährt. Sie habe mit Griff in die Sterne eine Lücke in der Verfassung gestopft, die es so nicht gäbe. Daran ändere auch der Applaus des selbstentmächtigten Parlamentes zu Beginn der Corona-Sondersession nichts.
Friedliche Demonstranten mit Polizeigewalt weggeschafft
Zeitgleich den Warnrufen der Professoren wurden am letzten Samstag gemäss Videoaufzeichnungen von Christoph Pfluger, Autor des Newsletter Zeitpunkt, Menschen, die sich gegen die Beschneidung der Grundrechte in Bern, Zürich und Basel einfanden, in Anwendung von Gewalt abgeführt. In Bern soll der grüne Stadtpräsident, Alec von Graffenried, die Polizei sogar angeheizt haben. Ob in Luzern, wo diese lediglich übermässige Präsenz markierte, Einzelne, u.a. meine Person, nicht mit einer Strafklage belangt, entscheidet der grüne Polizeidirektor (!) diese Woche. Dass Kritiker des Lockdowns verunglimpft werden, verhindere eine echte Debatte, so Rechtsprofessor Peter V. Kunz in der LZ. Lothar Hirneise, der für seine Recherchen in «Alternativer Krebsbehandlungen» bekannt wurde, gründete in Deutschland vor diesem Hintergrund die Bewegung «Ich bin anderer Meinung (IBAM)». Wichtig ist Hirneisen, der sich explizit gegen eine Parteiendemokratie ausspricht, der Dialog anstelle einer Verbannung der Kritiker in die Ecke der Verschwörungstheoretiker. Warum dieser Bewegung nicht auch in der Schweiz eine Chance einräumen?
Lämmer auf der Schlachtbank
Dass sämtlichen Ländern – somit uns allen – eine tiefe Rezession bevorsteht, nehmen die meisten Menschen erstaunlich (und erschreckend) gelassen hin. Wie war das mit «Lämmern und der Schlachtbank», fordert Rechtsprofessor Peter V. Kunz die Lesenden heraus. Und ja, wo seid Ihr – die bereits vor der C-Krise von Arbeitslosigkeit Gebeutelten oder gar Ausgesteuerten – am letzten Samstag verblieben, als die Mahnwachen für die Rückeroberung der Grundrechte und gegen das unrechtmässige Notrechtsregime stattfanden? Das frage ich Euch, als langjährige Geschäftsführerin von Avenir50plus Schweiz. Es gab sogar einige Feedbacks von Euch die meinten mich darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen zum Corona-Lockdown nicht Aufgabe unserer Verbandes seien.
Empowerment-Modell der WHO verlangt Engagement
Das Empowerment-Modell der WHO, das unserem Verbandsverständnis zugrunde liegt, verlangt, dass sich ein Engagement sowohl auf der Ebene des Verhaltens (individuelle Beratungsarbeit, Selbsthilfe) als auch auf der Ebene der Verhältnisse, gemeint der Politik, bewegt. Und wenn die Politik – auf einem nicht existierenden Notrecht – gerade mal die Wirtschaft innerhalb von zwei Monaten, und das mit gravierenden Folgewirkungen auf die Arbeitslosigkeit, an die Wand fährt, dann und wann, wenn nicht dann, ist die politische Einmischung durch einen Verband, der die Interessen der Erwerbslosen vertritt, wie der unsere, Pflicht. Traurig genug, dass die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände sich im Schweigen üben. Wacht auf Arbeitslose dieser Erde oder die, die es bald werden!
21. Apr. 2020 | Aktionen
Medienmitteilung 21.4.2020. Nichts gegen Anreize, um Freiwillige zur Arbeit auf dem Felde zu ermuntern. Die Krise darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Arbeitslose zu Zwangsarbeit in der Landwirtschaft zu verdonnern, wie das die Kommission für Wirtschaft und Arbeit (WAK) des Nationalrates, angestossen von der SVP und unterstützt vom Arbeitgeberverband, in Betracht ziehen. Was früher Verdingkindern angetan wurde, darf sich 2020 mit Arbeitslosen nicht wiederholen.
An vorderster Front setzt sich die SVP sowie ihre Gefolgschaft dafür ein, dass das Arbeitslosengesetz, das in Artikel 16 die «Zumutbarkeit bei der Vermittlung von Erwerbslosen» definiert, aufgeweicht werden soll. Das nicht nur während der aktuellen Krise, sondern für immer.
Das Arbeitslosengesetz stamme aus der Schönwetterperiode und sei im Hinblick auf die sich anbahnende Krise nicht mehr zeitgemäss. Dazu muss man wissen, dass die Zumutbarkeitskriterien bereits jetzt schon sehr extensiv formuliert sind. So wird den Erwerbslosen u.a. eine tägliche Wegstrecke zur Arbeit von zwei Stunden hin und zwei Stunden zurück zugemutet sowie eine Lohneinbusse von 30 Prozent bezogen auf den versicherten Verdienst. Wenn das Gesetz ferner besagt, dass bei der Zumutbarkeit die gesundheitlichen Verhältnisse, das Alter und die persönliche Situation berücksichtigt werden müssen, so dient das zwar auch den Interessen der Erwerbslosen, aber in erster Linie denjenigen der Wirtschaft, die Jobsuchende im fortgeschrittenen Alter sowieso nicht mehr einstellen will.
Die Arbeitslosen sind die Letzten, die kein Verständnis für den Ruf nach weniger Abhängigkeit von ausländischer Produktion haben, wie das SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi gemäss NZZ vom 19.4.2020 in einem Argument gegen die Verwässerung des Zumutbarkeits-Artikels anführt. Zu viele Erwerbslose sind Opfer der jahrelangen Auslagerungsstrategien, gegen die es bis anhin keinerlei politischen Widerstand gab, nennt ja selbst SVP-Zugpferd und Nationalrätin Martullo Blocher Unternehmen in China ihr Eigen. Die Arbeitslosen, viele davon Opfer dieser gierigen und profitorientierten Auslagerungsstrategie, nun der Zwangsarbeit zuführen zu wollen und gleichzeitig zuschauen, wie Grossunternehmen trotz Krise Dividenden und Bonis ausschütten, schlägt dem Fass den Boden aus.
Die Schweiz verfügt auch ohne die geplante Verwässerung des Arbeitslosengesetzes, über einen der liberalsten und am wenigsten regulierten Arbeitsmärkte im europäischen Raum. So weist die Schweiz im OECD-Vergleich bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit aus, dies nebst rund 200 000 Personen, die in Arbeit auf Abruf-Verträgen arbeiten. Letztere waren bei Kündigungen nicht einmal zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern berechtigt, obwohl sie Arbeitslosenbeiträge einbezahlen mussten.
Ausgerechnet zum Zeitpunkt, wo das Demonstrations- und Versammlungsrecht ausser Kraft ist, einen Abbau von sozialen Errungenschaften politisch im Eiltempo beschliessen zu wollen, zeugt von einem inakzeptablen politischen Verständnis von Volksrechten.
Der Angst vor der Zunahme der Arbeitslosigkeit kann auch anders begegnet werden; So zum Beispiel über die Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Altersdiskriminierung und mit wirtschaftlichen Anreizen und Subventionen, gebunden an einen temporären Kündigungsschutz.
Auf jeden Fall dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht dafür büssen, dass die Regierung im Vorfeld der Krise Wichtiges verschlampte, das bei anderer Handhabung und Prioritätensetzung nicht zwangsläufig zu einem solch umfangreichen Lockdown – der den Menschen und der Wirtschaft massiven Schaden zusetzte – hätte führen müssen. Auch das Parlament, das in seiner Funktion als oberster Gesetzgeber seinen Platz auf der Kommandobrücke hasenfüssig viel zu schnell räumte, soll vorerst vor der eigenen Türe kehren, bevor es die Kosten der Krise nach unten abwälzt.
Medienmitteilung als PDF
19. März 2020 | Arbeitsmarkt
Tamera Matti hat analog der Petition in Deutschland auch eine für die Schweiz lanciert.
Und hier gelangen Sie zur Petition
Das Coronavirus (Covid-19) zwingt uns zu aussergewöhnlichen Massnahmen welche auch aussergewöhnliche Lösungen erfordern. Mit dem bedingungsloses Grundeinkommen für die Schweiz für die nächsten 6 Monate erhalten auch MitbürgerInnen eine Unterstützung welche nicht durch Kurzarbeitsentschädigung oder andere Hilfspakete unterstützt werden.
16. März 2020 | Aktionen
Maximal 120 Taggelder für alle, die aktuell Taggelder bei der ALV beziehen. Diese Information des Bundesrates hat vorerst für Verwirrung gesorgt. Viele Ausgesteuerte meldeten sich bei uns in der Annahme, dass auch sie nochmals 120 Taggelder erhalten. Dem ist definitiv nicht so. Der Anspruch steht nur denjenigen zu, die aktuell Taggelder beziehen. Was das maximal zu bedeuten hat, deutschte heute der Leiter fachliche Vollzugsunterstützung beim Seco gegenüber Avenir50plus Schweiz wie folgt aus:
«Für die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung erhalten alle Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder. Setzt der Bundesrat die COVID-19-Verordnung bspw. nach 100 Arbeitstagen ausser Kraft, so können die betroffenen Personen maximal 100 Taggelder zusätzlich beziehen. Von den zusätzlichen Taggeldern profitieren Personen, welche im resp. ab März 2020 anspruchsberechtigt waren resp. sind.»
Und hier noch zum Schreiben, dass das Seco heute den Arbeitsmarktbehörden zustellte.
Aufrechterhalten bleibt weiterhin die Pflicht, sich zu bewerben. Die Arbeitsbemühungen müssen jedoch erst einen Monat nach Beendigung der Covid-Verordnung den Behörden zugstellt werden, wobei es RAV gibt, die diese immer noch per Monatsende einfordern, wie zum Beispiel diejenigen des Kantons St. Gallen.
Avenir50plus Schweiz begrüsst die 120 zusätzlichen Taggelder, weniger jedoch die Pflicht, sich weiterhin in diesem Ausmass zu bewerben. Das strapaziert nicht nur die Nerven der Betroffenen unnötig, es ist auch für die Unternehmen unzumutbar, in dieser Krisenzeit sich auch noch mit «Blindbewerbungen» um die Ohren zu schlagen.
Leer gehen weiterhin die Ausgesteuerten aus. Wir gehen davon aus, dass dies rund 20 000 Personen sind, die aktuell stellensuchend beim Seco angemeldet sind und keine weiteren Unterstützungsleistungen erhalten. Die Forderung nach einer Überbrückungsrente während drei Monaten zu je 2500 Franken, würde Kosten von 165 Millionen Franken verursachen. Das ist nicht wenig Geld, jedoch angesichts der Ausnahmesituation verkraftbar.
Rechnet man diese Kosten auf die Zukunft auf, darf davon ausgegangen werden, dass diese zu einer Hinauszögerung zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen um diese drei Monate führen. Insofern annähernd ein Nullsummenspiel. Aktuell ausbezahlt, wie wir dies mit Schreiben an den Bundesrat forderten, würden diese den Betroffenen viel Leid ersparen, was sich positiv auf die Gesundheitskosten und den Konsum auswirkt.
Anmerkung: Immer noch hören wir von ausgesteuerten Stellensuchenden, dass sie nicht beim RAV angemeldet sind. Viele erzählen, dass die RAV sie abmelden würden. Das ist nicht korrekt, denn gerade der Inländervorrang muss allen Stellensuchenden offenbleiben, egal ob ausgesteuert oder nicht. Bitte meldet Euch an.
Schreiben vom 27.März 2020 Sofortmassnahmen für Ausgesteuerte
Schreiben vom 17. März 2020 an den Bundesrat
Schreiben vom 16. März 2020 an den Bundesrat
Besserer Schutz der «Arbeit auf Abruf»
Nicht alle Arbeitnehmenden profitieren von Kurzarbeit. Viele, die in Abruf- Arbeitsverhältnissen arbeiten erhalten aktuell die Mitteilung, dass sie die vorgesehenen Arbeitstermine nicht wahrnehmen müssen, so u.a. im Wellness-Bereich. Betroffenen davon sind vorwiegend Frauen und Ältere. Obwohl diese Arbeitnehmenden verpflichtet sind, Beiträge an die ALV zu bezahlen, sind sie in der Regel bei einer Aufkündung des Arbeitsverhältnisses nicht zum Bezug von Arbeitslosenhilfe berechtigt.
Statt den Versichertenlohn auf den Durchschnitt der Saläre abzustützen, hat das Seco eine unverständliche Art von Berechnung eingeführt, wonach alle, die in Arbeit auf Abruf arbeiteten, kein Arbeitslosengeld erhalten, bei denen sich das Entgelt während eines Monats zwanzig Prozent über oder unter dem durchschnittlichen Salär befindet. Absurder geht’s es nicht. Denn wer nur einmal eine Ferienablösung übernimmt, dem entgeht damit das Recht zum Bezug von Arbeitslosentaggeld. Der Bundesrat könnte diese Regelung jederzeit so umformulieren, dass als Berechnungsgrundlage für den versicherten Verdienst die durchschnittliche Arbeitszeit gilt.
Info als PDF
12. März 2020 | Arbeitsmarkt
Persönliche Vorstellungsgespräche waren lange die Norm. Doch was, wenn nun nicht mehr ein Mensch, sondern der Computer einen Teil dieser Aufgaben übernimmt? Weiterhören SRF 10vor10
Weiterlesen Panorama Zeitschrift
12. März 2020 | Arbeitsmarkt
Dieser Frage geht die aktuelle Ausgabe der Volkswirtschaft nach. Weiterlesen
9. März 2020 | Aktionen
Stand 4. März: Nach dem Ständerat hat am 4. März 2020 auch der Nationalrat über die Vorlage befunden. Geht es nach dem Nationalrat, kommen alle Ausgesteuerten im Alter von 60 Jahren in den Genuss der Überbrückungsrente (ÜB), nicht nur diejenigen, die im 60. Altersjahr ausgesteuert werden. Somit profitieren auch all diejenigen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesteuert wurden. Zu hoffen bleibt, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung darauf umschwenkt. Allerdings will der Nationalrat die ÜB nur denjenigen bis zum ordentlichen Rentenalter gewähren, die glaubhaft darlegen können, dass sie danach nicht Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen. Alle anderen will man zur Frühpensionierung zwingen, wodurch ihre AHV-Leistungen um 13.6 Prozent gekürzt würden.
Aus zweierlei Gründen muss dies unbedingt verhindert werden: Es gibt immer wieder ältere Erwerbslose, die im Alter der Pensionierung das Land verlassen möchten, um am Ort ihrer Träume günstig einen Teil des Alters zu verbringen. Mit einer gekürzten AVH-Rente ist dieser Traum ausgeträumt. Oder aber Pensionierte erhalten die Chance, nochmals in Teilzeit durchzustarten. Mit einer gekürzten AHV-Rente, ergänzt durch einen hohen Anteil an EL, bietet es Betroffenen keinerlei Anreiz zur Arbeit, denn der Freibetrag bei der EL liegt bei 1000 Franken. Indem man die Habenichte zur Frühpensionierung und zum Bezug der ordentlichen EL zwingt, spart die öffentliche Hand keinen Rappen.
Nicht übernommen wurden – im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – Beiträge an die Pensionskassen. Lediglich der Anteil der Verwaltungskosten soll angerechnet werden. Für die Betroffenen heisst es, sie gehen mit viel weniger Geld in Rente. Die Leistungen wurden neu auf die Höhe der ordentlichen Leistungen der Ergänzungsleistungen heruntergestuft. Analog der ordentlichen EL-Leistungen werden die Krankenkassenbeiträge sowie die Leistungen der Krankenkosten übernommen. Die Vermögensobergrenze wurde ebenfalls heruntergesetzt auf 50 000 Franken für Alleinstehende und 100 000 Franken für Ehepaare, die Vermögensgrenze selbst auf 30 000 Franken, für Alleinstehende und 50 000 Franken für Ehepaare.
Was davon umgesetzt wird, zeigt sich erst nach dem Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat. Der Fahrplan zeigt, dass dies noch in der März-Session geschieht. Danach erfolgt die Frist für das Referendum. Die Kompetenz, das Datum der Inkrafttretung festzusetzen liegt beim Bundesrat. Wahrscheinlich erfolgt diese am 1.1.2021.
Der Link auf die Nationalratsdebatte mit allen einzelnen Voten und Anträgen
7. Feb. 2020 | Aktionen
(HJ) Wäre es einfach ein Experiment, das Hotel zum Glück der 4-teiligen SRF-Serie be de Lüt, man könnte darüber lächeln und sich sogar vorstellen, es selbst ausprobieren zu wollen an diesem idyllischen Ort im Engadin. Star Hotelier Ernst Wyrsch meint es aber laut Blick total ernst. Er will Langzeitarbeitslose, darunter auch ältere top ausgebildete Ausgesteuerte wie Biologinnen, zu Kellnern, Köchen und Rezeptionisten ausbilden. Und gleich fordert er auch Ausbildungskonzepte, an denen Leute wie er sich weiter bereichern können. Würde Herr Wyrsch und mit ihm die SRF-Crew, die Statistik der Stellensuchenden des Seco vom Dezember 2019 konsultieren, würde sich ihnen folgendes Bild zeigen: Zu den drei Spitzenreitern unter den erwerbslosen Berufsgruppen gehören mit 21 895 Stellensuchenden das Baugewerbe, gefolgt vom kaufmännischen Gewerbe mit 21 678 Stellensuchenden vor dem Gastgewerbe mit 21 635 Stellensuchenden. Eigentlich verfügt das Gastgewerbe bereits über genügend in der Schweiz wohnhafte Erwerbslose, die keine Chance erhalten. Warum wohl? Weil man sie als zu teuer erachtet im Vergleich zu den neu Eingewanderten. Auch 2019 weist die Schweiz ein Einwanderungssaldo von 55 017 Personen auf, was in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Biel entspricht. Zu den Top-Einwanderungsbranchen gehören nicht etwa die gefragten Berufe im Bereich von Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, sondern das Gastgewerbe! Es soll Herr Wyrsch unbenommen sein, sein PR-Rad weiterzudrehen, wem solche Gratis PR aber nicht verziehen werden kann, ist dem gebührenpflichtigen Staatsfernsehen SRF, dass doch für mehr Objektivität in solchen Fragen stehen müsste.
6. Feb. 2020 | Soziales
Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung Ende Januar 2020 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zur Kenntnis genommen (Stellungnahme Avenir50plus). Leider bringt auch die Verordnung keine klaren Verhältnisse in Bezug auf den Vermögensverzehr der vorangehenden zehn Jahren vor der Inanspruchnahme von EL-Leistungen. Vorerst die wichtigsten Massnahmen aus Sicht der Erwerbslosen:
Positiv
- Anhebung der Mietzinsobergrenze
- Erwerbslose können das Pensionskassenguthaben ab vollendetem Alter 58 im Falle von Arbeitslosigkeit in der Pensionskasse belassen (Art. 47a) und sind somit im Referenzalter zum Bezug einer Rente berechtigt, wenngleich diese aufgrund der ausgefallenen PK-Beiträge während der Arbeitslosigkeit sehr viel tiefer ausfällt. In vielen Fällen wird der Kapitalbezug trotzdem lukrativer bleiben. Den Kassen wird es freigestellt, diese Bestimmung auszudehnen bis zum Alter 55 Jahren.
Negativ
- BezügerInnen, die in Wohngemeinschaften wohnen, erhalten weniger Mietkosten.
Viele bisherige BezügerInnen müssen somit ihre WGs verlassen und in Einzelwohnungen umziehen. Das führt nicht nur zu Mehrkosten bei den EL, es handelt sich auch um eine Massnahme, die Isolation fördert statt verhindert.
- Anpassung der Krankenversicherungsprämie an tatsächliche Prämienkosten
Der Anreiz, die günstigste KK-Prämien zu suchen, geht somit verloren. Das verbunden mit einem höheren Verwaltungsaufwand.
Avenir50plus Schweiz sowie der SGB haben sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür eingesetzt, dass die Verordnung Klarheit bringt bezüglich der Bestimmung Art. 17d Ziff. 6 der Verordnung, wonach – Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt der versicherten Person während der Jahre vor dem Bezug der jährlichen Ergänzungsleistungen, nicht als Vermögensverzehr angerechnet werden – klarer umschrieben wird. Den Betroffenen bringt diese Vorgabe eine gewaltige Rechtsunsicherheit bezogen auf ihren Vermögensverzehr während der Zeit der Arbeitslosigkeit, denn was genau unter Lebensunterhalt fällt, kann von den Kantonen in der Folge willkürlich interpretiert werden. Es macht irgendwie den Anschein, dass man diese Formulierung bewusst so gewählt hat, weil man weiss, dass sie rechtlichen Kriterien nicht zu genügen vermag, gleichwohl aber Erwerbslose abschreckt, ihr eigenes Vermögen nach Gutdünken zu verwenden. Die Kleinen drücken, den Hausbesitzer im Gegenzug Geschenke in die Hand drücken, indem Liegenschaften, die selbst bewohnt werden, nicht dem Reinvermögen angerechnet werden, passt nicht zu einem von der SP geführten Departement.
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