(HJ) Die beiden Erwerbslosenverbände Avenir50plus Schweiz und Save 50plus Schweiz reklamierten in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass diese vom Bundesrat im Vorfeld des Entscheids zum neuen Lockdown nicht einbezogen wurden. Sie fordern ferner, dass der Bundesrat die Bezugsdauer der Taggelder für alle Stellensuchenden erhöhen soll analog den Massnahmen im Frühjahr. Ferner sollen auch Massnahmen getroffen werden für die bereits Ausgesteuerten, die durch einen Lockdown doppelt betroffen sind. Zur Medienmitteilung
Werner Meyer, einst wohlhabend, ist Sozialhilfebezüger. Er kann sich nicht einmal mehr seine kleine Einzimmerwohnung leisten. Wie ihm geht es laut dem Verband Avenir 50 plus Schweiz vielen älteren Sozialhilfebezügern. Die Basler Sozialhilfe steche als schlechtes Beispiel heraus.
Einst war Werner Meyer (Name geändert) das, was man wohlhabend nennt: eigene Firma, Haus in Oberwil, drei schöne Autos und eine Ferienwohnung in den Bergen. Nach einer Scheidung verkaufte er im Alter von 50 Jahren alles, wanderte nach Thailand aus und baute dort sein eigenes Luxushotel auf. Doch der Plan ging nach einigen Jahren schief. Heute lebt Werner Meyer in einer kleinen Einzimmerwohnung – Bett, Büro und Esstisch befinden sich alle im selben Zimmer. Doch sogar diese Wohnung kann sich Werner Meyer eigentlich nicht leisten. Weiterlesen BAZ
(HJ) Zum Kommentar von R. Illes, Leiter Sozialamt BS: Herr Illes war in Kenntnis, dass Herr Meyer vom Sozialamt nie darüber informiert wurde, dass er seine Suche dokumentieren soll für den Fall, dass er es nicht schafft, innerhalb der Frist eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hat Herr Meyer auch aufgrund der Intervention von Avenir50plus keine neue Frist gewährt, innerhalb dieser er hätte Einspruch erheben können. Auch zeigt sich in der Antwort, dass seitens Sozialamtes keinerlei Verständnis gegeben ist für die Lage von Älteren in der Sozialhilfe. Die SKOS Richtlinien säen vor, dass bei der Einsprache das Kriterium Alter vorgebracht werden kann als Argument gegen einen Umzug. Wenn Illes sich auf die Tatsache beruht, dass andere Sozialhilfebeziehenden es geschafft haben, im Rahmen der Vorgaben eine Wohnung zu finden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sich dahinter nicht unsägliches Leid verbirgt. Es zeigt einzig, dass Herr Illes, die für ein solches Amt notwendige Empathie abgeht.
BAZ-Interview mit SKOS-Präsident Eymann: Sollen wir Leute, die selber schuld sind, verhungern lassen? (Anmerkung Avenir50plus: Auch wenn Herr Eymann es suggeriert, Herr Meyer ist nicht selbstverschuldet)Der Bundesrat selbst sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes in der Sozialhilfe, wie er in seinem Bericht vom Februar 2015 darlegte. Die Kantone wehrten sich damals dagegen. Ein neuer Anlauf ist im Interesse der Betroffenen dringlicher denn je.
Antwort Leiter Sozialamt Basel Stadt auf einen mündlichen Austausch mit der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz. Brief vom 30. November 2020
Den älteren Erwerbslosen soll ein rückwirkender Rechtsanspruch auf die Überbrückungsleistungen auf den 1.1.2021 gewährt werden. So wie das ursprünglich im Rahmen der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative (BGI) in Aussicht gestellt wurde. Das fordert Avenir50plus Schweiz, der Verband der älteren Erwerbslosen, vom Bundesrat. Darüber hinaus sollen den beim Seco gemeldeten Erwerbslosen inkl. Ausgesteuerten 50plus erneut zusätzliche Taggelder gewährt werden, analog der Zeit während des ersten Lockdowns. Weiterlesen
«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein. Avenir50plus Schweiz sind noch weitere Fälle bekannt. Doch nicht alle Betroffenen getrauen sich leider, sich gegen diese unrechtmässigen Praktiken zu wehren. Vor allem Personen mit Migrationshintergrund wollen es mit den Behörden nicht verderben, dies aus falsch verstandener Dankbarkeit gegenüber dem Land, in dem sie einst Arbeit gefunden haben. Erstmals meldete sich auch eine Person aus dem Kanton Bern bei Avenir50plus Schweiz. Das Vorgehen dieser Gemeinde ist noch schändlicher, da die Gemeinde die Tatsache auszunützen scheint, dass einer der Partner eine Alzheimerdiagnose hat. Wir bleiben dran. Kassensturz-Sendung vom 24.11.2020 Espresso-Sendung
(HJ) Eine Untersuchung des Arbeitsmarktforschers George Sheldon vom Oktober 2020 kommt zum Schluss: IT-Spezialisten sind in Zukunft weniger begehrt. Gemäss einer Studie der ICT Berufsbildung Schweiz vom September 2020 hingegen fehlen auf dem Markt bis 2028 117 900 ICT-Fachkräfte. Wo liegt die Wahrheit?
Aktuell arbeiten in der ICT-Branche 242 600 Personen. Der eigene ICT-Nachwuchs und die Zuwanderung würden rund 70% des Bedarfs decken, sagt ICT-Berufsbildung Schweiz und schlägt Alarm. Um den Bedarf der übrigen 35 800 Fachleuten bis 2028 zu decken, seien enorme Bildungsanstrengungen zu tätigen. Christian Hunziker, Geschäftsführer SwissICT leugnet gegenüber Avenir50plus Schweiz nicht, dass das Risiko, in der ICT-Branche im Alter arbeitslos zu werden höher ist als in anderen Branchen. Das zeigt u.a. auch eine Studie des AWA Zürich. Für ihn war dies Anlass, das Unternehmen Informatik 3 L ins Leben zu rufen. 3 L steht für lebenslanges Lernen steht. Es ermöglicht älteren Stellensuchenden mit wenig ausgewiesenen Qualifikationen oder Quereinsteigern den Erwerb des Zertifikates IC-Professional. In einem zweiten Angebot suchte er die Zusammenarbeit mit dem AWA-Zürich. Diese Arbeitsmarktmassnahme dient der Qualifizierung älterer IT-Stellensuchenden. In den ersten drei Monaten erfolgt Vermittlung von Theorie, im Anschluss ein dreimonatiges Praktikum. Finanziert wird dieses Angebot aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung.
Gemäss Sheldon-Studie kein IT-Fachkräftemangel Statt Prognosen auf ein theoretisches Rechnungsmodell abzustützen, analysierte Sheldon im Auftrag der Fondation CH2048 5 Millionen Jobinserate. Gestützt darauf kommt er zum Schluss, dass der Bedarf von IT-Fachkräften entgegen der landläufigen Meinung rückläufig ist. «Unsere Resultate scheinen der allgemeinen Beobachtung, wonach sich die Digitalisierung der Wirtschaft immer weiter voranschreitet, zu widersprechen», stellt Sheldon in seinem Bericht fest. Doch eine sich ausbreitende Digitalisierung heisse eben nicht, dass die Nachfrage nach ICT‐Fachkräften im gleichen Masse zunehmen muss. Die starke Ausbreitung bedeute lediglich, dass immer mehr Personen mit ICT in Kontakt kommen und diese bedienen. Aber bedienen heisse eben nicht beherrschen. Dass seine Studie bei den ICT-Verbänden auf Kritik stösst, verwundert nicht. So wirft man Sheldon vor, dass sich seine Methode wissenschaftlich nicht wirklich nachvollziehen lasse. Wie heisst es im Volksmund so treffend: Vertraue keiner Studie, die du nicht selbst erstellt hast und verfolge die Spur des Geldes, die die Studie finanzierte. Ansonsten frage lieber das Orakel. Statistik ICT-Stellensuchende Seco Medienspiegel: NZZ am Sonntag
T.K. aus Basel will sich mit einer eigenen Treuhand-Software selbständig machen, eine Einzelfirma gründen, er will «Gas geben». Doch das Basler Sozialamt lässt ihn nicht. Es will eine «Marktverzerrung» verhindern, schreibt es auf Anfrage. Der 60-Jährige soll als Sozialhilfebezüger niemanden konkurrenzieren. «Jetzt zahlt der Steuerzahler für mich, dabei will ich das gar nicht. Das Schweizer Sozialsystem gibt Menschen über 55 auf.»
Wer mit über fünfzig aussortiert wird, findet oft keine Arbeit mehr. Das zeigen Studien. Heidi Joos (65) berät viele von ihnen. Die ehemalige Kantonsrätin und Expertin für Arbeitsmarktintegration beim Kanton Luzern gründete vor acht Jahren den Verband Avenir 50 plus Schweiz – aus Betroffenheit. Weiterlesen im Sonntagsblick vom 22. November 2020
Das belegt eine Studie, die im Auftrag des BSV erstellt wurde. Die Anzahl derjenigen, die sich bei der IV anmeldeten und vier Jahre später von Sozialhilfe lebten, hat zwischen 2006 und 2013 zugenommen, so das Resultat einer Studie im Auftrag des BSV. Gegen eine Verlagerung von der IV zur Sozialhilfe wehren sich nicht nur die Gemeinden, auf die man damit die Kosten abschiebt, sondern auch der Verband der älteren Betroffenen, Avenir50plus Schweiz. Die Leistungen der Sozialhilfe sind einiges tiefer, da sie als vorübergehende Bedarfsdeckung konzipiert wurden als diejenigen der Ergänzungsleistungen, die zum Zuge kommen, wenn die IV-Leistung den Lebensbedarf nicht deckt. Das BSV will in der Folge seine Anstrengungen der Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen. Auf den Punkt bringt die Kritik an diesem Weg gemäss Sonntagsblick der Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik: «Die Reaktion des BSV zeigt einen verengten Blick auf die IV statt auf das Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Statt der weiteren Optimierung von Eingliederungsmassnahmen, die häufig nichts bringen, wäre eine IV-Rente in vielen Fällen ehrlicher, effizienter und menschenwürdiger.»
(HJ) Kein zahlbarer Wohnraum mehr für Ältere in der Sozialhilfe. Gemeinden legen die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende oft bewusst so tief fest, dass kein menschenwürdiges Wohnen mehr möglich ist. Hausbesitzer werden aktiv aufgerufen, ihre Wohnungen nicht an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Das ist Praxis in vielen Gemeinden. Während Basel-Stadt beispielsweise Alleinstehenden eine Nettomiete von 770 Franken gewährt, liegt die Obergrenze in Zürich maximal bei 1200 Franken. Wohlverstanden gehören beide Regionen zu den Hotspots der hohen Wohnungsmieten.
Offener Brief an die SODK und SKOS Avenir50plus wendet sich aufgrund dieser misslichen Lage, in der sich viele ältere Sozialhilfebeziehende befinden in einem offenen Brief an die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Forderung, die willkürlichen Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe derjenigen der Ergänzungsleistungen anzugleichen. Ab 1.1.2021 werden diese erstmals erhöht. Region 1: 1370 Franken, Region 2: 1325 Franken und Region 3: 1275 Franken. Mit einer Erhöhung auf dieses Niveau würde man vielen Älteren in der Sozialhilfe grosses Leid ersparen. Zum offenen Brief vom 12.November 2020
Das Video zur virtuellen Strassenaktion von Avenir50plus Schweiz:
Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat den Auftrag, alle Personen, die sich im Rahmen ihrer Stellensuche bei einem RAV melden, zu registrieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen. Somit werden auch Stellensuchende, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder diesen noch vor sich haben, beraten. Diese Gruppe, die NLB genannt wird, ergibt addiert mit der Zahl der Arbeitslosen, die Anzahl Stellensuchende. Die Ausgesteuerten sind gemäss Bericht eine kleine Gruppe, häufig verfügen diese über keine nachobligatorische Ausbildung und würden aus Drittstaaten stammen. Der Bericht zeigt ferner, dass in gewissen Kantonen Arbeitslose nach der Aussteuerung einfach abgemeldet werden, ohne dass diese darüber informiert werden. Eine Praxis, der Avenir50plus in der Vergangenheit oft begegnete. Es machte stark den Anschein, als ob man damit die Anzahl der Stellensuchenden möglichst tief halten wolle. Wir hörten von Betroffenen aber auch immer wieder als Begründung für die Abmeldung aus eigenem Antrieb, dass sie die nicht Erwachsenen gerechte Art der RAV-Beratenden nach zwei Jahren erfolgloser Suche mehr als satt hätten. Die Geschäftsführung wird sich dazu weiter äussern, sobald sie den Bericht gelesen hat. Zum Bericht
Über 10 000 Personen arbeiten 2020 für die Stadt Basel. Trotz Vorbildfunktion, die einem öffentlichen Arbeitgeber zukommt, kennt die Verwaltung weder ein aktives Age-Management noch zeigt sie Fachwissen im Umgang mit Altersdiskriminierung. Das bringt die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Gianna Hablützel Bürki (SVP) ans Licht.
Die Regierung geht erst gar nicht auf die brisante Frage der Grossrätin ein. Schnodrigkeit oder mangelndes Fachwissen? Oder vielleicht beides? Oder kommen die Fragen aus dem falschen Lager? Offenbar kann sich die Regierung ein solches Verhalten gegenüber dem Parlament leisten. Das Thema des Generationen-Managements ist in HR-Kreisen schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Doch immer noch hapert es an der Umsetzung. Ein Grund, sich nicht ernsthaft mit den Optimierungen der Arbeitsbedingungen von Älteren auseinanderzusetzen und die Kader entsprechend im Umgang mit Älteren und gemischten Teams zu schulen, verdanken wir dem Umstand der Personenfreizügigkeit. Wer nicht oder nicht mehr zum Arbeitsplatz passt, kann jederzeit durch günstigere und willigere Arbeitskräfte oder mit Grenzgänger*innen aus dem Ausland ersetzt werden. Gemäss Antwort der Regierung liegt der Anteil an Grenzgänger*innen bei Verwaltungsangestellten aktuell bei 8.3 Prozent oder 779 Personen. In der Statistik für das 1. Quartal 2020 lag dieser noch bei bei 582 Mitarbeitenden. Interessant wäre der Grund für die doch beachtliche Zunahme an Grenzgänger*innen zu erfahren bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Stellensuchenden in Basel-Stadt.
Ferner erstaunt der altersdiskriminierende Geist denn auch nicht, der sich bei der Antwort auf die Frage nach der Anstellungspolitik bezogen auf das Kriterium Alter zeigt. Gestützt auf die Diversity Benchmark-Studie und deren Empfehlungen des CCDI der Universität St. Gallen sei das Durchschnittsalter der Verwaltungsangestellten mit 45.3 Jahren eher höher als bei anderen Arbeitgebern und deshalb fokussiere sich die Verwaltung bei der Einstellungspolitik auf Junge. Nichts gegen attraktivere Arbeitsbedingungen für Junge, aber allein die Tatsache, dass die Verwaltung nicht den gleich hohen Anteil an Frühpensionierungen aufweist wie der Spitzenreiter Novartis mit 90 Prozent, was das Durchschnittsalter der Belegschaft zweifelsohne hinunterdrückt, darf noch lange nicht dazu führen, ältere Stellenbewerbende bei der Jobselektion aussen vor zu lassen. Ob das der Regierung passt oder nicht, aber eine derartige Politik einer öffentlichen Verwaltung ist gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2 als altersdiskriminierend einklagbar.
Auf die Frage, mit welchen Massnahmen die Regierung gedenke, den Arbeitsmarkt für ältere Erwerbslose attraktiver zu machen, verweist die Regierung auf die arbeitsmarktliche Massnahme «Mentoring 50plus». Das Programm Mentoring 50plus hilft zwar Erwerbslosen bei der Integration, damit macht man aber den Arbeitsmarkt noch lange nicht attraktiver für Ältere. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, die Schreibenden seien von Unlust in der Auseinandersetzung mit diesem Thema getrieben.
Ob für die 30 Stellen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wegen Corona aufstocken musste, auch Personen aus dem Pool der RAV-Stellensuchenden (die Interpellantin benutzte den falschen Terminus Profil statt Pool, doch der Sinn liess sich dem Satz trotzdem entnehmen) berücksichtig worden seien, trieb die Regierung die Arroganz auf die Spitze: «Es gibt kein RAV-Profil. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU, 2. Grossunternehmen