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Studie: Wiedereingliederung von Nichtleistungsbeziehenden (NLB) 

Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat den Auftrag, alle Personen, die sich im Rahmen ihrer Stellensuche bei einem RAV melden, zu registrieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen. Somit werden auch Stellensuchende, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder diesen noch vor sich haben, beraten. Diese Gruppe, die NLB genannt wird, ergibt addiert mit der Zahl der Arbeitslosen, die Anzahl Stellensuchende. Die Ausgesteuerten sind gemäss Bericht eine kleine Gruppe, häufig verfügen diese über keine nachobligatorische Ausbildung und würden aus Drittstaaten stammen. Der Bericht zeigt ferner, dass in gewissen Kantonen Arbeitslose nach der Aussteuerung einfach abgemeldet werden, ohne dass diese darüber informiert werden. Eine Praxis, der Avenir50plus in der Vergangenheit oft begegnete. Es machte stark den Anschein, als ob man damit die Anzahl der Stellensuchenden möglichst tief halten wolle. Wir hörten von Betroffenen aber auch immer wieder als Begründung für die Abmeldung aus eigenem Antrieb, dass sie die nicht  Erwachsenen gerechte Art der RAV-Beratenden nach zwei Jahren erfolgloser Suche mehr als satt hätten. Die Geschäftsführung wird sich dazu weiter äussern, sobald sie den Bericht gelesen hat.                                               Zum Bericht 

Regierung Basel-Stadt: Mangelndes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung

Über 10 000 Personen arbeiten 2020 für die Stadt Basel. Trotz Vorbildfunktion, die einem öffentlichen Arbeitgeber zukommt, kennt die Verwaltung weder ein aktives Age-Management noch zeigt sie Fachwissen im Umgang mit Altersdiskriminierung. Das bringt die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Gianna Hablützel Bürki (SVP) ans Licht.

Die Regierung geht erst gar nicht auf die brisante Frage der Grossrätin ein. Schnodrigkeit oder mangelndes Fachwissen? Oder vielleicht beides? Oder kommen die Fragen aus dem falschen Lager? Offenbar kann sich die Regierung ein solches Verhalten gegenüber dem Parlament leisten. Das Thema des Generationen-Managements ist in HR-Kreisen schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Doch immer noch hapert es an der Umsetzung. Ein Grund, sich nicht ernsthaft mit den Optimierungen der Arbeitsbedingungen von Älteren auseinanderzusetzen und die Kader entsprechend im Umgang mit Älteren und gemischten Teams zu schulen, verdanken wir dem Umstand der Personenfreizügigkeit. Wer nicht oder nicht mehr zum Arbeitsplatz passt, kann jederzeit durch günstigere und willigere Arbeitskräfte oder mit Grenzgänger*innen aus dem Ausland ersetzt werden. Gemäss Antwort der Regierung liegt der Anteil an Grenzgänger*innen bei Verwaltungsangestellten aktuell bei 8.3 Prozent oder 779 Personen. In der Statistik für das 1. Quartal 2020 lag dieser noch bei bei 582 Mitarbeitenden. Interessant wäre der Grund für die doch beachtliche Zunahme an Grenzgänger*innen zu erfahren bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Stellensuchenden in Basel-Stadt. 

Ferner erstaunt der altersdiskriminierende Geist denn auch nicht, der sich bei der Antwort auf die Frage nach der Anstellungspolitik bezogen auf das Kriterium Alter zeigt. Gestützt auf die Diversity Benchmark-Studie und deren Empfehlungen des CCDI der Universität St. Gallen sei das Durchschnittsalter der Verwaltungsangestellten mit 45.3 Jahren eher höher als bei anderen Arbeitgebern und deshalb fokussiere sich die Verwaltung bei der Einstellungspolitik auf Junge. Nichts gegen attraktivere Arbeitsbedingungen für Junge, aber allein die Tatsache, dass die Verwaltung nicht den gleich hohen Anteil an Frühpensionierungen aufweist wie der Spitzenreiter Novartis mit 90 Prozent, was das Durchschnittsalter der Belegschaft zweifelsohne hinunterdrückt, darf noch lange nicht dazu führen, ältere Stellenbewerbende bei der Jobselektion aussen vor zu lassen. Ob das der Regierung passt oder nicht, aber eine derartige Politik einer öffentlichen Verwaltung ist gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2 als altersdiskriminierend einklagbar.

Auf die Frage, mit welchen Massnahmen die Regierung gedenke, den Arbeitsmarkt für ältere Erwerbslose attraktiver zu machen, verweist die Regierung auf die arbeitsmarktliche Massnahme «Mentoring 50plus». Das Programm Mentoring 50plus hilft zwar Erwerbslosen bei der Integration, damit macht man aber den Arbeitsmarkt noch lange nicht attraktiver für Ältere. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, die Schreibenden seien von Unlust in der Auseinandersetzung mit diesem Thema getrieben. 

Ob für die 30 Stellen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wegen Corona aufstocken musste, auch Personen aus dem Pool der RAV-Stellensuchenden (die Interpellantin benutzte den falschen Terminus Profil statt Pool, doch der Sinn liess sich dem Satz trotzdem entnehmen) berücksichtig worden seien, trieb die Regierung die Arroganz auf die Spitze: «Es gibt kein RAV-Profil. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU2. Grossunternehmen 

Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU, 2. Grossunternehmen 

 

Überbrückungsrente Ü60 erst ab Sommer 2021

Überbrückungsrente Ü60 erst ab Sommer 2021

Jetzt, wo die Begrenzungsinitiative gebodigt ist, pressiert es der Bundesbehörde nicht mehr mit der Umsetzung der Überbrückungsleistung für über 60-Jährige. Diese soll nicht wie vorgesehen Anfang 2021 in Kraft treten, sondern frühestens im Sommer 2021. Kürzlich ging die Verordnung zum Gesetz in Vernehmlassung mit Frist für Stellungnahmen bis Anfang Februar 2021. Auch Avenir50plus Schweiz wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Wir freuen uns, wenn Ihr uns Euren Input zur Stellungnahme zukommen lässt. Bedenkt dabei, alles was bereits im Gesetz geregelt wurde, lässt sich nicht mehr ändern in der Verordnung. Zweck der Verordnung ist es lediglich, gewisse Details, die der Gesetzgeber von sich aus dem Bundesrat delegierte festzuschreiben. 
Zur Vernehmlassung der Verordnung zur Überbrückungsleistung 

 

AHV-Schock für Frauen

Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre steigen. Wer als Frau wie heute mit 64 in Rente will, verliert gemäss Blick massiv Geld. Auf die Lebenserwartung umgerechnet bis zu 30’000 Franken. Die bürgerlichen wollen offenbar das  Rentenalter 65 auch für Frauen. Absurd, denn immer noch werden langjährige Mitarbeitende um die 60 von grossen Unternehmen ausgetauscht durch jüngere, weil diese ihnen billiger und schneller erscheinen. Kürzlich meldeten sich zwei Betroffene bei Avenir50plus Schweiz, die bereit gewesen wären, öffentlich über diese Praxis zu reden. Kein Medium schien diese Geschichte auch nur zu interessieren! 

Gewerkschaftsbund fordert 13. AHV-Rente
Der Gewerkschaftsboss Maillard will diese Reform nicht nur bekämpfen, er fordert im Gegenzug sogar einen Ausbau der AHV. Für seine Initiative für eine 13. AHV-Rente sind offenbar schon über die Hälfte der notwendigen 100 000 Unterschriften gesammelt. Zu den Unterschriftenbogen

 

 

Algorithmus sortiert Job-Bewerbungen

Algorithmus sortiert Job-Bewerbungen

Entscheiden Algorithmen darüber, ob wir einen Job erhalten oder nicht? Die künstliche Intelligenz ist beim Job-Rekruiting auf dem Vormarsch. Was Avenir50plus Schweiz schon lange vermutete, belegt nun gemäss Tagblatt eine Umfrage der Universität St. Gallen. Rund 40 Prozent der 200 befragten Unternehmen benutzen zumindest ein Tool aus dem Bereich «Hering & Recruiting» Dazu gehört, dass ein Algorithmus 90 von 100 Bewerbungen ausscheidet. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass das vor allem ältere Jobsuchende betrifft, die da ungelesen selektioniert werden. Doch ohne gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung lässt sich leider gegen solche Praktiken nicht gerichtlich vorgehen. Die Schweiz kennt zwar einen Schutz vor Altersdiskriminierung auf Verfassungsstufe, doch ohne Gesetz lässt sich dieser nur direkt im öffentliche Recht anwenden, also bei Verwaltungen, nicht aber bei privatrechtlich organisierte Unternehmen. Der fehlende Schutz zeigt sich aber auch darin, dass die Schweiz über keine Fachstelle im Altersdiskrimiknierungsrecht verfügt. Anders Deutschland, dessen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Herausgeber ist der Studie «Diskriminierung durch Verwendung von Algorithmen. 

Auch wenn weitergehender Einsatz von künstlicher Intelligenz wie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, die die beispielsweise misst, wie oft ein MitarbeiterIn lacht oder nicht, oder «Smart Toilette», das bei Toilettengängen des Personals Biodaten analysiert, die aufzeigen, wie hoch u.a. der Drogenkonsum ist, in der Schweiz noch keine offizielle Anwendung findet, so muss davon ausgegangen werden, dass wir nicht mehr weit davon entfernt sind. Die Schweiz hat sich bis anhin noch nie Wettbewerbsvorteile entgehen lassen. 

Die Welt von Georg Orwell 1984 steht vor der Türe, wer den Film noch nicht gesehen hat. Hier 

Ergänzungsleistungen (EL): Neue Regelung K-Prämienvergütung – Verlierer auf allen Ebenen

Ergänzungsleistungen (EL): Neue Regelung K-Prämienvergütung – Verlierer auf allen Ebenen

Gemäss Regelung ab 1.1.2021 vergüten EL-Behörden nur noch die effektive Krankenkassenprämie, nicht mehr wie zuvor, die Durchschnittsprämie. Der Sparschuss des Parlamentes könnte nach hinten abgehen.

(HJ) Wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) bezieht und bis anhin sparsam war bei der Wahl des Krankenkassenmodells wird neu abgestraft. Bis anhin erhielten diese die von den Kantonen jedes Jahr errechnete durchschnittliche Krankenkassenprämie bei ihrer Krankenkasse gutgeschrieben. Wer mit seiner Prämie darunterlag, erhielt die Differenz von den Krankenkassen gutgeschrieben. Mit diesem Betrag liess sich oft eine Alternativversicherung (45.-/Mt.) finanzieren, die gerade im Alter viele Vorteile bringt. Mit der Inkrafttretung der Gesetzesrevision der EL auf den 1.1.2021 ist damit Schluss. Die EL überweisen den Krankenkassen nur noch den effektiven Prämienbetrag. Der Aufwand seitens der EL wird durch diesen Wechsel erheblich grösser, müssen diese jährlich alle Prämien ihrer Kunden individuell erfassen und überweisen.

Seitens der EL-Beziehenden kann der Wechsel zur Folge haben, dass sie nicht mehr das günstigste Modell wählen, sondern eines, dass die Durchschnittsprämie, die jeden Herbst vom Kanton festgelegt wird, exakt trifft, weil es ihnen bei der Arztwahl mehr Freiheiten bringt. Künden sie dann noch die Alternativversicherung auf, weil sie die Kosten nicht mehr mit der Differenz berappen können, dann geht die Sparübung des nationalen Parlamentes erst recht nicht mehr auf.

Erklärt sei dies am Beispiel der Kosten, die ein Notfalltransport in ein Spital verursacht. Die liegen bei rund 800 Franken, wovon die Grundversicherung die Hälfte davon übernimmt. Die restlichen Kosten kann ein EL-Beziehender von den EL-Behörden einfordern oder aber, er stellt sie der Alternativversicherung in Rechnung. Dadurch wird die EL-Behörde entlastet.

 

Neue Studie: Altersdiskriminierung ist in Schweizer Unternehmen weit verbreitet

Neue Studie: Altersdiskriminierung ist in Schweizer Unternehmen weit verbreitet

Der neuste HR-Barometer offenbart, dass ältere Beschäftigte am Arbeitsplatz oft mit Vorurteilen kämpfen. Das hat Folgen für den Arbeitsmarkt. «Dieses Ergebnis sollte Firmen aufhorchen lassen», sagt Bruno Staffelbach. Der Rektor der Universität Luzern und Professor für Betriebswirtschaftslehre analysiert seit 14 Jahren die Stimmung der Schweizer Arbeitnehmenden mit dem sogenannten HR-Barometer.
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50 plus…piff, paff, puff und du bisch duss!

BUCH von Regula Bucchioni/ Arbeitslosigkeit – fällt dieses Wort, tauchen einschlägige Bilder auf oder man hört schnell weg. Dass aber, nicht zuletzt durch die fortschreitende Digitalisierung, immer mehr hervorragend ausgebildete Menschen arbeitslos werden – und dies gerade in der Altersgruppe 50 plus –, wird erst langsam deutlich.

Nach 25 Jahren in einem mit Leidenschaft ausgeübten Traumberuf in der Flugbranche und begleitender engagierter Weiterbildung wurde die Autorin arbeitslos. Mit geschultem Auge für die Arbeitsmarktmechanismen entblößt sie hier die strukturellen und menschlichen Schwächen des Systems, in dem die Arbeitslosigkeit verwaltet wird, und zeigt, wie erfahrene und kompetente Bewerber/innen allein aufgrund der Anzahl ihrer Lebensjahre aussortiert und isoliert werden. Dabei ist ihr Blick immer konstruktiv – doch ihre für jedermann nachvollziehbaren Verbesserungsvorschläge verpuffen.

Seinen großen Reiz erhält dieser Erfahrungsbericht durch die amüsante und anekdotenreiche Darstellung, mit der die Autorin über ihre eigentlich zutiefst frustrierenden Erlebnisse mit dem RAV und den Stellenbewerbungen berichtet. Dank dieser unterhaltsamen Mischung aus lebhafter Erzählung und sachlicher Analyse entsteht ein Bild des Schweizer 50-plus-Arbeitsmarktes, das sowohl Betroffenen ihre Lage tröstlich verdeutlicht, als auch den beteiligten Institutionen einen Leitfaden an die Hand gibt, wie man die offensichtlichen Mängel angehen könnte – wenn man es denn wollte. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn es herrscht eine blinde Maschinerie, die nur die Zahl der Lebensjahre sieht und danach aussortiert. Resümee: Die Behandlung der arbeitslos gewordenen Vertreter/innen der Generation 50 plus ist eine eklatante Verschwendung menschlicher und finanzieller Ressourcen.

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Überbrückungsrente Ü60 erst ab Sommer 2021

Aus für Referendum gegen Überbrückungsleistung! Gut so…

Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung für Ü60 ist definitiv gescheitert. Eine Gruppe um SVP-Nationalrat Mike Egger hat das Referendum ergriffen, vermochte jedoch die dafür erforderlichen Unterschriften nicht fristgerecht einzureichen. Erfreulich.

Die Überbrückungsleistung ist Teil des Massnahmenpakets, das von Bundesrat und Sozialpartnern gezielt als Instrument gegen die Bekämpfung der Begrenzungsinitiative lanciert wurde. Gemäss ursprünglicher Fassung wären allen 60-jährigen Erwerbslosen der erniedrigende Gang auf das Sozialamt erspart worden, sofern die Voraussetzungen erfüllt worden wären. Die Überbrückungsleistung wäre bis zum ordentlichen AHV-Alter ausbezahlt worden. Doch dank Personen wie Ständerat Ruedi Noser FDP Zürich und der SVP wurde der Kreis der Bezugsberechtigten massiv verkleinert. Auch der Bezug der Rente gilt neu nur bis zum Alter der Frühpensionierung (62 Jahre Frauen, 63 Jahre Männer).

Nun tritt das neue Gesetz voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft. Auch wenn es nicht das Wünschbare enthält, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kampf um die Ausweitung der Personengruppe geht weiter. 

Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Für Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden, soll eine Überbrückungsleistung eingeführt werden. Die Leistung wird bis zum Erreichen des Rentenalters ausgerichtet.
Für den Anspruch auf die Überbrückungsleistung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aussteuerung nach dem vollendeten 60. Altersjahr.
  • Insgesamt 20 AHV-Beitragsjahre, von welchen mindestens 5 Jahre nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Mindesteinkommen in der Höhe der BVG-Eintrittsschwelle (entspricht 75 % der maximalen Altersrente; Betrag 2019: 21’330 Franken);
  • Es besteht noch kein Anspruch auf eine Altersrente der AHV oder eine Invalidenrente der IV.
  • Vermögen unter 50’000 Franken für alleinstehende Personen bzw. unter 100’000 Franken für Ehepaare (selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht angerechnet).
  • Der Anspruch endet im Zeitpunkt des Vorbezuges der Altersrente, wenn dann absehbar ist, dass ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur ordentlichen Altersrente besteht.

Zum Gesetz    Verordnung liegt noch nicht vor…..

Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Überbrückungsleistungen ausgesteuert worden sind, haben keinen Anspruch.  Mehr Informationen