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Bankenfusion: Tausende können in der Schweiz einen Job suchen

Die Deutsche Bank und die Commerzbank verhandeln über einen Zusammenschluss. Wo dieser den Schweizer Finanzplatz am härtesten träfe. Weiterlesen BZ

Neue Sozialversicherung für Umschulung

Der Präsident der ETH Lausanne wirft der Schweiz im Umgang mit den grossen Technologien Naivität vor. Die Schweiz braucht dringend eine neue Sozialversicherung: eine Umschulungskasse analog der Arbeitslosenkasse. Damit unterstützt er indirekt den Vorschlag des Swissmem-Verbandes nach einer Lehre für Ü45. Das schreibt die Bilanz in der neuesten Ausgabe. 

Seco: Heikler Datentransfer an Firmen wie Work Date & Co.

Entgegen Äusserungen des Seco-Arbeitsmarktchefs Oliver Schärli an der Medienkonferenz zur Einführung des Inländervorrangs, gibt das Seco ungefragt Daten von Versicherten an Dritte weiter, die diese als Werbung für ihre kostenpflichten Werbeplattformen nutzen.

Verschiedene Versicherte meldeten sich bei Avenir50plus mit solchen Erfahrungen. Ungefragt erhalten sie ein Werbemail von Firmen wie Work Date & Co, die sie auffordern, sich auf ihrer kostenpflichten Werbeplattform zu registrieren. Die Nachfrage beim eidgenössischen Datenschutz zeigt, dass dieses Amt das Seco aufgefordert hat, eine gesetzliche Grundlage für die Weiterleitung von Adressen zu erstellen. Absolut brisant sei es, falls das Seco ganze Dossiers weiterleiten würde ohne Einwilligung. Versicherte müssten zwar eine Erklärung unterschreiben, falls sie Geld von der ALV beziehen wollen, aber da Versicherte zu diesem Zeitpunkt in einem unfreien Verhältnis stünden, heisse das nicht, dass deren Daten einfach weitergeleitet werden dürfen. So die Stellungnahme des Amtes. Bitte schildert eure Erfahrungen direkt dem eidg. Amt für Datenschutz. Adresse: info@edoeb.admin.ch mit Kopie an info@avenir50plus.ch.

Nur eine Minderheit arbeitet bis 65 Jahre

Die Renten sind unter Druck, also müssen wir länger arbeiten. Doch die Realität sind anders aus. Nur eine Minderheit arbeitet bis 65 Jahre, schreibt die NZZ (2018.06.02). Ob das tatsächlich Ausdruck des hohen Wohlstandes ist, wie das die NZZ interpretiert oder vielmehr eine Folge davon, dass immer mehr Unternehmen ihre ältere Mitarbeitenden zur Frühpensionierung zwingen, lässt sich aus den Zahlen nicht eindeutig ablesen. Ein Vergleich mit den Renten der umliegenden Ländern lässt eher vermuten, Letzteres treffe zu, denn die Schweiz nimmt mit ihren Rentenleistungen im Vergleich keine Spitzenposition ein. Um so unverständlicher die Forderungen des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, nach einer Erhöhung des Rentenalters für Männer auf 66 Jahre, wie es im Tagesanzeiger vom 1. Juni 2018 zu lesen galt.

Jobsuchende 50plus keine Chancen gegen Algorithmen

Swiss-Life und Manpower-Boss, Rolf Dörrig, spricht in einem ausführlichen Interview der Sonntagszeitung vom 27. Mai 2018 Klartext. Wichtiger als Fachkompetenz ist heute Sozialkompetenz, die kein Roboter aufzuspüren vermag. Gleichzeitig gesteht Dörrig ein, dass auch Manpower mit Algorithmen bzw. sogenannten Bewerbungsfiltern arbeitet. Bewerbende 50plus haben auf diese Weise keine Chance, ihre Sozialkompetenz überhaupt unter Beweis zu stellen. Ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung des Alters wird immer dringlicher. Das belegt auch die Zustellung dieses Mails, das ein Bewerbender von einem Headhunter erhalten hat. «Leider passen Sie vom Profil her nicht auf diesen Job. (Ich habe eine Altersvorgabe einzuhalten) Tipp: Für einen Stellenvermittler sind Sie von Alter her nicht mehr vermittelbar, suchen Sie sich Ihren Job selber und gehen Sie dabei kleinere Unternehmen direkt an, dort ist man in der Regel froh einen erfahrenen Mann zu finden! (auch wenn es nur für kürzere Zeit ist)».

SRF Rundschau: Unfaire Stimmungsmache gegen Inländervorrang

Am 1. Juli tritt die Lightversion des Inländervorrangs in Kraft. Bei allen Berufsgruppen mit Arbeitslosigkeit höher als 8 Prozent, müssen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen dem RAV melden. Innert 5 Tagen muss ihnen das RAV passende KandidatInnen vorschlagen, die jederzeit als nicht dem Profil entsprechend abgelehnt werden können. Das war der Rundschau vom 30. Mai Anlass für einen Beitrag, der journalistisch tendenziös und fragwürdig ist. Unwidersprochen blieb das unsachliche Gejammer der Theater- und Filmszene, die trotz 12 000 arbeitslosen SchauspielerInnen in der Schweiz, für sich die Ausnahmeregel reklamiert. Argumentiert wurde mit einer Theaterproduktion, die am letzten Tag vor der Premiere einen kranken Schauspieler ersetzen muss. Dass in solchen Notfällen das Prozedere nicht eingehalten werden kann, versteht sich von selbst, auch wenn es in der Regel so ist, dass die risikohaften Haupttrollen im Voraus durch andere Darstellende abgesichert werden. Es schleckt doch keine Gais weg, dass auch in dieser Branche Lohndumping an der Tagesordnung ist. Deutsche Akteure sind nun einmal günstiger als in der Schweiz lebende, die höhere Fixkosten zu berappen haben. Wenn Kurt Fluri einmal sympathisch herüberkam, dann mit seinem Statement, dass er die Interessen der hohen Anzahl Arbeitslosen in der inländischen Kulturbranche höher gewichtete als das Gejammer der Intendanten. Wenigstens erhielt er noch Schützenhilfe von Salve Leutenegger, die Verständnis zeigte für das wirtschaftliche Interesse der arbeitslosen Inländer. Erwünscht sind durchaus weitere Beiträge zum Thema, u.a. die Ausleuchtung des Ablaufprozedere bei den RAV’s, die jetzt erstmals ihrem Namen als Regionale Arbeitsvermittler gerecht werden müssen.

Nach Aussteuerung beim RAV bleiben

Wer ausgesteuert wird, soll weiterhin beim RAV angemeldet bleiben, auch wenn RAV-Beratende einem oft das Gegenteil raten. Damit werden Betroffene weiterhin in der Seco-Statistik der Stellensuchenden mitgezählt. Versteht sich, dass dies nicht Zugunsten der RAV ist, deren Leistung an der Anzahl Abmeldungen gemessen wird.

Ein Vorteil für die diejenigen, die angemeldet bleiben liegt auch darin, dass sie ab dem 1. Juli 2018 vom Inländervorrang light profitieren dürfen. Was dieser beinhaltet, siehe Luzerner Zeitung vom 28. März.

Immer wieder äusserten Betroffene gegenüber Avenir50plus Angst, sie müssten auf diese Weise dem RAV weiterhin Bewerbungen vorlegen. Dem ist nicht so, auch wenn wir bei einer Umfrage bei RAV-Leitenden gemerkt haben, dass diese das Recht nicht korrekt handhaben und tatsächlich Bewerbungen einfordern. Ausgenommen sind jedoch diejenigen, die das Sozialamt wieder beim RAV anmeldet. Dort greifen rechtlich die Auflagen des Sozialamtes betreffend Bewerbungen.

Um Klarheit zu schaffen, forderte Avenir50plus deshalb vom Seco-Rechtsdienst eine verbindliche Antwort ein, die wir Euch für den Fall, dass Euer RAV dies anders handhabt, in Form eines Briefes zur Verfügung stellen.

Teilzeitarbeit steigt

Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind.      Weiterführende Informationen