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Digitale Kompetenzen sichtbar machen

(HJ) Ein Projekt der Fachhochschule Nordwestschweiz: Viele digitale Kompetenzen werden entweder im Selbststudium oder bei der Arbeit erworben und sind dadurch in Lebensläufen nicht sichtbar. Betroffen davon sind oft Ältere, die dadurch nur verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Fachhochschule Nordwestschweiz entwickelte deshalb das Tool Vali50+, das Betroffenen hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu evaluieren. Martin Schmid, Dozent und Mitentwickler erhofft sich von diesem Tool mehr Selbstbewusstsein der Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt, indem sie sich einerseits bewusst werden, was sie anzubieten haben, andererseits aber dem potenziellen Arbeitgeber auch Sicherheit bieten können in Bezug auf die gesuchten digitalen Kompetenzen. Der Nutzen wird aber auch von Beratenden dieser Zielgruppe sehr geschätzt, weil er eine gute Standortbestimmung bringt, so Schmid im Gespräch.

(HJ)Tools für unterschiedliche Zielgruppen

Kompetenzkartenset: Diese Einschätzungsvariante eignet sich besonders für Beratungssituationen und Gruppenverfahren. Die Arbeit mit dem Kompetenzkartenset ermöglicht eine spielerische Auseinandersetzung mit dem eigenen digitalen Können. Das Kompetenzkartenset kann zum Preis von CHF 35.– per E-Mail (martin.schmid@fhnw.ch) bestellt werden.

Online-Selbsteinschätzung: Mit Hilfe dieses Tools können die Kompetenzen im Umgang mit Handys, Computern, Tablets etc. individuell eingeschätzt werden. Die Einschätzung dauert 30 bis 60 Minuten Zeit. Es wird empfohlen, die Einschätzung dialogisch, d.h. zu zweit oder in Gruppen, vorzunehmen. Die Online-Selbsteinschätzung ist gratis.

Probieren Sie es selbst aus: Tool Vali50+

 

Als Mann gegen Erhöhung des Pensionsalters von Frauen

Eine Erhöhung des Pensionsalters bei den Frauen bedeutet eine Kürzung ihrer Pension, um damit Einsparungen bei der AHV vorzunehmen. Ausgerechnet auf dem Buckel der Frauen, die immer noch weniger verdienen als Männer und darüber hinaus sehr viel Freiwilligenarbeit leisten, soll die AHV saniert werden. Als solidarischer Mann sage ich dazu klar NEIN.

Ob es die Reform wirklich benötigt, um unsere Renten längerfristig zu sichern – das Hauptargument der Befürworter – wage ich zu bezweifeln. Die AHV steht besser da als je zuvor. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen verfügt die AHV 2021 doppelt so viel an Einlagen (ca. 50 Mrd. CHF) als noch vor 20 Jahren (unter 25 Mrd. CHF).  Aktuelle Statistiken des BSF belegen, dass wir nicht mehr immer älter werden, auch wenn das Staatsfernsehen das Gegenteil zu suggerieren versucht. Die Zahl der Neurentner steigt aufgrund der Babyboomer zwar bis 2030. Danach sinkt sie wieder, verbunden mit sinkenden Ausgaben und steigenden Einnahmen.   

Was meist verschwiegen wird: Der Produktivitätszuwachs unserer Volkswirtschaft erfolgt immer mehr über Maschinen und Computer, also weniger über die Arbeit von Menschen. Eine Rentenfinanzierung vorwiegend über die Besteuerung der Arbeit, wie wir dies heute haben, hat kurze Beine. Eine echte Reform müsste zwingend die Besteuerung der digitalen Arbeit berücksichtigen und oder eine Finanztransaktionssteuer ins Auge fassen.

Die Mehrwertsteuer heranzuziehen, um die AHV mitzufinanzieren ist unsozial, denn das trifft die unteren Einkommensklassen mehr als die Reichen. Wenn schon Umverteilung, dann richtig. Bei dieser Reform geht es nicht um Frauen gegen Männer, oder Junge gegen Ältere, hier geht es um Reiche gegen Arme. Während die Superreichen stetig von Steuerprivilegien profitieren, bittet man einmal mehr die Geringverdienenden zur Kasse. Die sind jedoch schon genug geplagt von der aktuellen überdurchschnittlichen Teuerung. Darum: 2 x NEIN 

Daniel Maerki, promovierter Soziologe, Geschäftsführer Avenir50plus Zürich

 

Offener Brief an Bundesrat: Stoppt diese für Ältere gefährliche Aktion

Offener Brief an Bundesrat: Stoppt diese für Ältere gefährliche Aktion

Bundesrat schickt Impf-Berater von Tür zu Tür: 
Stoppt diese für Ältere und Alleinstehende gefährliche Aktion 

Blick-Artikel: Geht es nach dem Bundesrat, schwärmen demnächst 1700 Berater aus, um die Ungeimpften zuhause aufzuspüren. 150 Millionen soll dies den Staat kosten. Einmal abgesehen davon, dass diese Aktion an Methoden von bekannten Sekten erinnert, geht diesem Vorgehen jeglicher gesunde Menschenverstand ab. Die Ankündigung von staatlichen Hausbesuchen liest sich wie eine Einladung an Kriminelle, sich als Berater des Bundesamtes für Gesundheit auszugeben, um sich Zutritt in Haushalte von älteren und alleinstehenden Menschen zu verschaffen, um sie auszurauben. Wer kennt sie nicht, die Geschichten von falschen Handwerkern und Polizisten, die vulnerable Menschen um ihr Bares brachten. Stoppt diesen behördlichen Blödsinn, bevor er absehbarer Schaden anrichtet. 

Der falsche Handwerker – eine wahre Geschichte 
(HJ) Kurz vor dem Mittagessen, vor rund drei Jahren, hörte ich zuhause einen kaum wahrnehmbaren Hilferuf, den ich nicht zuzuordnen wusste. Weil ich meiner Wahrnehmung nicht traute, holte ich die Nachbarin. Sie hörte nichts. Trotz Zweifeln am eigenen Verstand liess ich nicht locker und verschaffte mir im Nachbarhaus Zugang ins Treppenhaus, wo ich dann in den oberen Stockwerken den Hilferuf und ein Klopfen erneut wahrgenommen hatte. Niemand schien etwas im Nachbarhaus aufgefallen zu sein. Kurze Zeit später traf die von mir alarmierte Polizei ein und verschaffte sich Zugang zur Wohnung, wo ich das vermeintliche Geräusch ortete. 

Beim Bewohner handelte es sich um einen älteren IV-Bezüger. Wie er später zu erzählen wusste, meldete sich im Laufe des Morgens bei ihm ein Mann, der sich als Handwerker ausgab mit dem Auftrag der Verwaltung, die Heizungen zu kontrollieren. Der Gutgläubige gewährte dem «Handwerker» Zugang zur Wohnung. Dieser betrat zuerst alle Zimmer, um sich einen Überblick über die Heizkörper bzw. die Aufbewahrungsorte von Geld und wertvollen Gegenständen zu verschaffen. Dann begab er sich ins Badezimmer, wo er die Mithilfe des Bewohners anforderte. Als sich dieser gutgläubig an die Arbeit machte, schloss der falsche Handwerker augenblicklich die Türe von aussen ab, nahm die Kasse sowie Bares und machte sich aus dem Staube. Der Eingeschlossene bekam es schon allein darum mit der Angst zu tun, weil er als Diabetiker auf die Sprite angewiesen war, die sich ausserhalb des Badezimmers befand. Wenige Minuten fehlten, und er wäre unterzuckert ins Koma gefallen, was sein Ende bedeutet hätte. 

«Guten Tag, wir sind vom Bundesamt für Gesundheit, öffnen Sie uns bitte die Türe»….NEIN 

Studie: Wiedereingliederung von Nichtleistungsbeziehenden (NLB) 

Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat den Auftrag, alle Personen, die sich im Rahmen ihrer Stellensuche bei einem RAV melden, zu registrieren und bei der Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen. Somit werden auch Stellensuchende, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder diesen noch vor sich haben, beraten. Diese Gruppe, die NLB genannt wird, ergibt addiert mit der Zahl der Arbeitslosen, die Anzahl Stellensuchende. Die Ausgesteuerten sind gemäss Bericht eine kleine Gruppe, häufig verfügen diese über keine nachobligatorische Ausbildung und würden aus Drittstaaten stammen. Der Bericht zeigt ferner, dass in gewissen Kantonen Arbeitslose nach der Aussteuerung einfach abgemeldet werden, ohne dass diese darüber informiert werden. Eine Praxis, der Avenir50plus in der Vergangenheit oft begegnete. Es machte stark den Anschein, als ob man damit die Anzahl der Stellensuchenden möglichst tief halten wolle. Wir hörten von Betroffenen aber auch immer wieder als Begründung für die Abmeldung aus eigenem Antrieb, dass sie die nicht  Erwachsenen gerechte Art der RAV-Beratenden nach zwei Jahren erfolgloser Suche mehr als satt hätten. Die Geschäftsführung wird sich dazu weiter äussern, sobald sie den Bericht gelesen hat.                                               Zum Bericht 

Regierung Basel-Stadt: Mangelndes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung

Über 10 000 Personen arbeiten 2020 für die Stadt Basel. Trotz Vorbildfunktion, die einem öffentlichen Arbeitgeber zukommt, kennt die Verwaltung weder ein aktives Age-Management noch zeigt sie Fachwissen im Umgang mit Altersdiskriminierung. Das bringt die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Gianna Hablützel Bürki (SVP) ans Licht.

Die Regierung geht erst gar nicht auf die brisante Frage der Grossrätin ein. Schnodrigkeit oder mangelndes Fachwissen? Oder vielleicht beides? Oder kommen die Fragen aus dem falschen Lager? Offenbar kann sich die Regierung ein solches Verhalten gegenüber dem Parlament leisten. Das Thema des Generationen-Managements ist in HR-Kreisen schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Doch immer noch hapert es an der Umsetzung. Ein Grund, sich nicht ernsthaft mit den Optimierungen der Arbeitsbedingungen von Älteren auseinanderzusetzen und die Kader entsprechend im Umgang mit Älteren und gemischten Teams zu schulen, verdanken wir dem Umstand der Personenfreizügigkeit. Wer nicht oder nicht mehr zum Arbeitsplatz passt, kann jederzeit durch günstigere und willigere Arbeitskräfte oder mit Grenzgänger*innen aus dem Ausland ersetzt werden. Gemäss Antwort der Regierung liegt der Anteil an Grenzgänger*innen bei Verwaltungsangestellten aktuell bei 8.3 Prozent oder 779 Personen. In der Statistik für das 1. Quartal 2020 lag dieser noch bei bei 582 Mitarbeitenden. Interessant wäre der Grund für die doch beachtliche Zunahme an Grenzgänger*innen zu erfahren bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Stellensuchenden in Basel-Stadt. 

Ferner erstaunt der altersdiskriminierende Geist denn auch nicht, der sich bei der Antwort auf die Frage nach der Anstellungspolitik bezogen auf das Kriterium Alter zeigt. Gestützt auf die Diversity Benchmark-Studie und deren Empfehlungen des CCDI der Universität St. Gallen sei das Durchschnittsalter der Verwaltungsangestellten mit 45.3 Jahren eher höher als bei anderen Arbeitgebern und deshalb fokussiere sich die Verwaltung bei der Einstellungspolitik auf Junge. Nichts gegen attraktivere Arbeitsbedingungen für Junge, aber allein die Tatsache, dass die Verwaltung nicht den gleich hohen Anteil an Frühpensionierungen aufweist wie der Spitzenreiter Novartis mit 90 Prozent, was das Durchschnittsalter der Belegschaft zweifelsohne hinunterdrückt, darf noch lange nicht dazu führen, ältere Stellenbewerbende bei der Jobselektion aussen vor zu lassen. Ob das der Regierung passt oder nicht, aber eine derartige Politik einer öffentlichen Verwaltung ist gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2 als altersdiskriminierend einklagbar.

Auf die Frage, mit welchen Massnahmen die Regierung gedenke, den Arbeitsmarkt für ältere Erwerbslose attraktiver zu machen, verweist die Regierung auf die arbeitsmarktliche Massnahme «Mentoring 50plus». Das Programm Mentoring 50plus hilft zwar Erwerbslosen bei der Integration, damit macht man aber den Arbeitsmarkt noch lange nicht attraktiver für Ältere. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, die Schreibenden seien von Unlust in der Auseinandersetzung mit diesem Thema getrieben. 

Ob für die 30 Stellen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wegen Corona aufstocken musste, auch Personen aus dem Pool der RAV-Stellensuchenden (die Interpellantin benutzte den falschen Terminus Profil statt Pool, doch der Sinn liess sich dem Satz trotzdem entnehmen) berücksichtig worden seien, trieb die Regierung die Arroganz auf die Spitze: «Es gibt kein RAV-Profil. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU2. Grossunternehmen 

Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU, 2. Grossunternehmen 

 

50 plus…piff, paff, puff und du bisch duss!

BUCH von Regula Bucchioni/ Arbeitslosigkeit – fällt dieses Wort, tauchen einschlägige Bilder auf oder man hört schnell weg. Dass aber, nicht zuletzt durch die fortschreitende Digitalisierung, immer mehr hervorragend ausgebildete Menschen arbeitslos werden – und dies gerade in der Altersgruppe 50 plus –, wird erst langsam deutlich.

Nach 25 Jahren in einem mit Leidenschaft ausgeübten Traumberuf in der Flugbranche und begleitender engagierter Weiterbildung wurde die Autorin arbeitslos. Mit geschultem Auge für die Arbeitsmarktmechanismen entblößt sie hier die strukturellen und menschlichen Schwächen des Systems, in dem die Arbeitslosigkeit verwaltet wird, und zeigt, wie erfahrene und kompetente Bewerber/innen allein aufgrund der Anzahl ihrer Lebensjahre aussortiert und isoliert werden. Dabei ist ihr Blick immer konstruktiv – doch ihre für jedermann nachvollziehbaren Verbesserungsvorschläge verpuffen.

Seinen großen Reiz erhält dieser Erfahrungsbericht durch die amüsante und anekdotenreiche Darstellung, mit der die Autorin über ihre eigentlich zutiefst frustrierenden Erlebnisse mit dem RAV und den Stellenbewerbungen berichtet. Dank dieser unterhaltsamen Mischung aus lebhafter Erzählung und sachlicher Analyse entsteht ein Bild des Schweizer 50-plus-Arbeitsmarktes, das sowohl Betroffenen ihre Lage tröstlich verdeutlicht, als auch den beteiligten Institutionen einen Leitfaden an die Hand gibt, wie man die offensichtlichen Mängel angehen könnte – wenn man es denn wollte. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn es herrscht eine blinde Maschinerie, die nur die Zahl der Lebensjahre sieht und danach aussortiert. Resümee: Die Behandlung der arbeitslos gewordenen Vertreter/innen der Generation 50 plus ist eine eklatante Verschwendung menschlicher und finanzieller Ressourcen.

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ZH: Projekteinsätze für Hochqualifizierte

Freiwilligkeit und Augenhöhe – es bewegt sich etwas
Seit Oktober 2019 führt der Kanton Zürich zwei neue Angebote für qualifizierte Stellensuchende. Neu ist auch die Philosophie der Anbietenden. Gemäss Melanie Lioi, der Stellenleitenden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Stellensuchenden das Gespräch auf Augenhöhe und Freiwilligkeit. Von zermürbenden Zwangszuweisungen, wie diese immer noch Zuhauf seitens der RAV erfolgen, will sie nichts wissen. «Nur dort, wo die Motivation im Vordergrund steht, lässt sich auch erfolgreich etwas bewegen.»

Projekteinsätze für Hochqualifizierte
Nach dem Erstgespräch erhalten die Teilnehmenden während vier Wochen je ein Coaching. Dieses dient der Standortbestimmungen und der Suche nach möglichen sinnvollen Projekteinsätzen in Unternehmen. Im Anschluss absolvieren die Teilnehmenden während drei Monaten, in einem Pensum von höchsten 60 bis 70 Prozent, ihre Projekteinsätze bei  Partnerunternehmen des Kantons Zürich. Die restliche Zeit ist für die Stellensuche eingeplant. Rund 50 Teilnehmende seien gegenwärtig im Programm mit Durchschnittsalter 42 Jahre. Zwei älteren Teilnehmenden sei es aufgrund ihrer Einsätze gelungen, das Unternehmen im Nachhinein auf Mandatsbasis zu beraten, weiss die die Stellenleitende Melanie Lioi zu berichten. Für den Fall, dass dieses Angebot nicht zieldienlich sei für einen erneuten Einstieg ins Arbeitsleben, verweist sie auf ein zusätzliches Angebot, das auch ihrer Abteilung angegliedert ist; das Einzelcoaching. Drei Abteilungen à je 5 Coaches stünden denjenigen zur Verfügung, die sich von einer intensiven Beratung Erfolg versprechen. Aber auch hier sei Freiwilligkeit und Austausch auf Augenhöhe das Erfolgsprinzip.    Zum Programmbeschrieb