26. Juni 2018 | Aktionen
Arbeitgeber müssen RAV-Kandidaten zwingend einladen. Das entgegen der Aussage des Seco an der Medienkonferenz zur Stellenmeldepflicht, die am 1. Juli in Kraft tritt. Publik wurde dieser «Irrtum»! des Seco durch das Echo der Zeit vom 28. Juni 2018. Alles andere macht doch keinen Sinn, sagt sogar FDP-Nationalrat Kurt Flury gegenüber den Medien. Wer an der Medienkonferenz erlebte, wie stolz Boris Zürcher, Direktor Arbeitsmarkt Seco, seine Falschaussage verkündete, mag es kaum für möglich halten, dass es sich um einen Fehler handelt, der sich unter Druck eingeschlichen hat, wie das Seco den Sachverhalt im Nachhinein kleinzureden versucht. Man wird den Eindruck nicht los, das Seco nehme sich als Verwaltung das Recht heraus, seine eigenen Politik zu machen. Wann hat das endlich ein Ende?
Artikel, der Avenir50plus nach der Teilnahme an der Medienkonferenz des Seco veröffentlichte und der in besagtem Punkt nicht mehr den Tatsachen entspricht.
Medienkonferenz Seco vom 26. Juni 2018: 10 Prozent der offenen Stellen, jährlich rund 75 000, entfallen aufgrund der 8-Prozent-Klausel ab dem 1. Juli der Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber, die das umgehen, bezahlen gemäss Gesetz 40 000 Franken Busse. Die Kontrolle obliegt den Kantonen. Pikantes Detail: Die Kantone werden für diese Arbeit nicht bezahlt. Es gibt keine eigentlichen Kontrollorgane. Man kenne ja die schwarzen Schafe, meinte Bruno Sauter, Chef AWA Zürich auf dieses Leck angesprochen. So werde man vorerst warnen, und wieder warnen. Allein die Tatsache, dass eine Strafe im Raum stehe und Betriebe von den Submissionsverfahren ausgeschlossen werden könnten, wirke präventiv. Manch stellensuchende Person wünscht sich, man würde das Recht auch so leger auslegen, wenn es um Sanktionierung mittels Einstelltagen geht. Da weht eindeutig ein anderer Wind.
Ob eine offene Stelle unter die Meldepflicht fällt, erfährt der Arbeitgeber über das Portal arbeit swiss.ch. Boris Zürich vom Seco stellte in Aussicht, dass das viel kritisierte Berufsregister überarbeitet wird und spätestens im Herbst 2019 in Kraft tritt. Die ganze Übung hat laut Sauter keine Mehrkosten für die Kantone zur Folge, denn die neu geschaffenen Stellen würden durch andere Einsparungen finanziert. Erstaunlich, wie es plötzlich möglich wird, ein System effizienter zu gestalten zum Nulltarif. Boris Zürcher betonte denn auch nicht zufällig mehrmals, dass die Modernisierung der RAV-Dienstleistung schon lange auf der Traktandenliste gestanden habe, jedoch durch den Inländervorrang-Light einen Schub erlitten habe.
Der Datenschutz gegenüber den Jobsuchenden werde gewährt, versicherte Oliver Schärli vom Seco gegenüber Avenir50plus. Im Klartext müssen die Jobsuchenden das Recht abtreten, dass ihre Dossiers auf dem Portal aufgeschaltet werden. Nur wer eingeloggt ist, sieht die nicht anonymisierten Daten. Ebenfalls wird der Jobsuchende informiert, wenn das Dossier vom RAV einem Arbeitgeber zugestellt wird, informierte Schärli.
Seitens der Arbeitgeber gibt es keine Pflicht, die zugestellten Dossier zu prüfen, betonte der Boris Zürcher sichtlich stolz. Den Arbeitgebern obliegt lediglich die Pflicht zur Antwort. Wer von diesem Inländer-Light-Prozedere profitieren will und nicht bereits bei der ALV als Versicherter angemeldet ist, muss sich vor Ort bei den Behörden anmelden. Damit soll verhindert werden, dass Jobsuchende aus ganz Europa vom Inländer-Light-Prozedere profitieren.
Die Wirksamkeit des Inländer-Light Vorranges, das Produkt der Umsetzung der MEI, darf mit recht bezweifelt werden. Ob auch nur eine stellensuchende Person über 50 damit schneller in den Arbeitsprozess zurückgeführt wird, erst recht. Das in Aussicht gestellte Monitoring greift erst ab 2020. Bis dahin meldet uns doch sofort alle Erfahrungen mit dem neuen Prozedere.
Präsentationsunterlagen des Seco
Heidi Joos
6. Juni 2018 | Aktionen
Was wir als Verband seit sechs Jahren leben, erhält einen Namen: Integrale Organisationskultur. Diese Organisationsform löst in der evolutionären Theorie das Leistungsprinzip als organisierendes Element ab. Es zeichnet sich aus durch drei wichtige Organisationsprinzipien: Selbstführung, Ganzheitlichkeit und Sinnhaftigkeit. Es ist der Sinn, nicht das Ego und die Gier, welche die Arbeit in selbstführenden Teams leiten. Wir werden uns in der Gestaltung der darauf aufbauenden Prozesse, des Denkens und Handeln weiter üben. Bis anhin hat uns dieser Weg, der möglichst wenig festschreibt, geholfen, mit wenig Ressourcen flexibel auf die Herausforderungen des Umfeldes und der Zeit zu reagieren. Auch in der normalen Arbeitswelt gibt es Unternehmen, die damit nicht nur hervorragende Arbeitsresultate hervorbringen, sondern auch zufriedene Mitarbeitende. Der Arbeitsplatz wird zu einem Ort, wo der Mensch mit allen Facetten wieder Mensch sein kann. Work-Life-Balance wird überflüssig, weil die Mitarbeitenden keine sozialen Masken mehr tragen. Wer mehr darüber erfahren möchte, lese das hervorragende Buch des langjährigen McKinsey-Beraters Frederic Laloux «Reinventing Organizations», deutsche Ausgabe. Allen zwölf Unternehmen, die er darin untersucht, leben bereits seit längerem erfolgreich nach diesen Prinzipien.
Hier zum Interview der BAZ vom 1.6.2018 mit der Geschäftsführerin Avenir50plus, u.a. auch zu diesem Thema. Zum Generationenmanagement oder Age-Management finden sich weitere Infos auf unserer Webseite.
25. Mai 2018 | Aktionen
Arbeitslos, abgestempelt, ausgesteuert – zu Recht fürchten sich ältere Arbeitnehmende vor einem Stellenverlust. Eine neue Arbeit zu finden, ist für Menschen über 50 weit schwieriger als für Jüngere. Es droht Langzeitarbeitslosigkeit mit verheerenden Folgen. Aber es gibt auch Hoffnung.
Drei Personen, die in der Dokumentation vorkommen, sind unserem Verband bekannt. Um wen es sich handelt, wird sich am 7. Juni anlässlich der Erstausstrahlung des Dokumentarfilmes von Barbara Frauchiger zeigen.
7. Mai 2018 | Aktionen
Die drei Organisationen Avenir50plus Schweiz, 50etplus Westschweiz und Workfair 50+ Basel haben in einer Blitzaktion 1 222 Unterschriften für die Petition «Keine Aussteuerung 55plus» gesammelt, die sie am 6. Juni 2018 der Bundeskanzlei übergeben haben. Medienmitteilung
Die Antwort des Bundesrates liegt nun vor. Lauter leere Worte. Bleibt zu hoffen, dass die sozialpolitische Kommission des Ständerates, die sich im Herbst diesem Thema annimmt, mit Taten darauf antwortet.
4. Mai 2018 | Aktionen
Die diesjährige Sozialkonferenz Basel vom 19. April 2018, die von der Merian-Stiftung in Kooperation mit Avenir50plus durchgeführt wurde, widmete sich dem Thema der älteren Erwerbslosen. In seiner Begrüssungsansprache bekannte sich der Basler Regierungsrat Brutschin (SP)klar zum SKOS-Vorschlag «Keine Aussteuerung 55plus.» Prof. Dirk Helbling zeigte in seinem Referat die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt auf. Nur wenn wir jetzt kreativ gestaltend Lösungen für eine Zukunft mit weniger Arbeit erarbeiten, schaffen wir den durch die Digitalisierung evozierten Strukturwandel zum Wohle der Allgemeinheit. So sein Fazit. Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz, informierte über die aktuelle Arbeitsmarktlage 50plus und über mögliche kurz- und mittelfristige Lösungen. Der Ausschuss befindet in den kommenden Tagen darüber, welche Lösungen das Forum konkret zur besseren Integration der Älteren in den Arbeitsmarkt ergreifen will. Wir sind gespannt.
Präsentation Avenir50plus Schweiz
4. Mai 2018 | Aktionen
Die beiden Erwerbslosenverbände Avenir50plus Schweiz und 50etplus Westschweiz verweigerten dem Bundesrat dieses Jahr die Aufwartung am Hearing 50plus, das stets im Vorfeld der Konferenz der Sozialpartner angesagt ist. Mit ihrem Protest draussen vor der Türe setzten sie ein Zeichen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die den Mut hatten, sich als Betroffene zu outen. Mehr zur Begründung siehe Medienmitteilung.
Die Resonanz der Medien auf die Verweigerung war unerwartet gross. Nebst der Tagesschau SRF und der Tagesschau Romandie berichtete der Blick am 23.April und am 30.April, der Tagesanzeiger, die Handelszeitung und TeleBärn darüber. TeleZüri widmete darauf einen Talk täglich mit Avenir50plus dem Thema Arbeitslosigkeit im Alter. Die Arena SRF zum Thema Stress am Arbeitsplatz vom 27. April gewährte Avenir50plus lediglich ein kurzes Statement aus dem Publikum. Stress pur, für die anwesende Geschäftsführende, welche die Diskussion gerne auf einer anderen Ebene geführt hätte. Ob Arbeit als Stress empfunden wird oder nicht, hat sehr viel mit dem oft nicht mehr erkennbaren Sinn der Arbeit sowie mit mangelnder Möglichkeit zur Selbstbestimmung und Selbstorganisation zu tun. Gerade im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben gilt es, die heutigen hierarchischen Arbeitsorganisationsformen zu überdenken und sich gegenüber neuen evolutionären Formen zu öffnen. Nebst einer besseren Mitarbeitendenzufriedenheit weisen die praktischen Beispiele auch erhöhte Produktionszahlen aus. Die Arena-Redaktion, im Voraus darauf angesprochen, verweigerte eine Diskussion auf dieser Ebene. Die Sendung wird von der Redaktion auf die Minute durchdesignt, die Redezeit ausgewogen nach parteipolitischem Kräfteverhältnis verteilt und im Voraus abgesprochen.
Konferenz der Sozialpartner zum Arbeitsmarkt 50plus
Erneut blumige Worte, aber nichts Konkretes
Die Gewerkschaften gaben sich für einmal kämpferisch an der Konferenz. Nur so ist es ihnen gelungen, wenigstens das Anliegen der SKOS «Keine Aussteuerung 50plus» in die gemeinsame Schlusserklärung einzubringen. Es wurde dem Antrag allerdings nur in der Form der Prüfung zugestimmt. Die Chancen einer Realisierung sind kaum gegeben. Die bürgerliche Front, dazu gehören die meisten Kantonsvertreter, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, der Bundesrat und das Seco, weigern sich weiterhin, wirksame Massnahmen gegen die Erwerbslosigkeit einzuleiten. Weder ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Alter, noch weitere unserer Anliegen kamen zur Sprache. Zur Stimmung passt, dass Bundesrat Schneider Ammann während der Konferenz ab und zu einnickte. Reif für die Bogenkarriere, Herr Bundesrat?
Weitere Medienberichte zum Thema
2018.04.23 TA Alter, älter zu alt
2018.04.30 Beobachter Arbeitslos 55plus: Letzter Ausweg Auswanderung
Nur gemeinsam lässt sich etwas verändern
Die Ausbeute der diesjährigen Konferenz Alter und Arbeitsmarkt geht kaum über Lippenbekenntnisse hinaus. Wer kurz vor der Aussteuerung steht oder bereits Sozialhilfe bezieht, hat dafür kein Verständnis. Sie oder ihn trifft es hart. Sehr hart. Endloses Warten, Absagen entgegennehmen und mit wenig Geld über die Runden kommen, während die Raiffeisen-Bosse trotz Vincenz-Skandal gerade ihre Löhne erhöht haben. Das ist Stress pur.
Bei uns sind sehr viele Zuschriften von Betroffenen aufgrund der zahlreichen Medienberichterstattungen eingetroffen. Wir werden uns aller Anliegen annehmen, doch es benötigt seine Zeit. Wir danken für das Verständnis und bleiben dran. Nur gemeinsam lässt sich etwas verändern. Wir müssen noch stärker werden!
1. Apr. 2018 | Aktionen
Am 5. April, 10.15 Uhr werden auf dem Waisenhausplatz in Bern die Medien über das Referendum informiert. Wer kann, soll dabei sein. Danach können hier die Unterschriftenbogen zum Sammeln heruntergeladen werden. Aber Achtung: Die 50 000 Unterschriften müssen in nur 95 Tagen gesammelt, beglaubigt und eingereich sein. Es bleibt nicht viel Zeit. Doch wir nutzen sie. Seit letzten Mittwoch haben sich 9000 Personen bereit erklärt, je 10 Unterschriften oder mehr zu sammeln. Weitere Zusagen sind erwünscht. Avenir50plus unterstützt das Referendum voll und ganz.
21. März 2018 | Aktionen
Statt wie vereinbart, die strittigen Punkte des Manifestes 50plus im März 2018 gemeinsam mit den Erwerbslosen im Bundeshaus zu bereinigen, teilte das Trio Pardini, Wermuth und Rytz den Teilnehmenden 50plus per Mail vom 19. März überraschend das AUS mit.
Eine breite Allianz von NationalrätInnen unter der Führung von Corrado Pardini nimmt sich der Anliegen der älteren Erwerbslosen an, titelte der Blick im Juni 2017. Rund 50 Betroffene fanden sich damals nebst den Erwerbslosenverbänden im Bundeshaus zur Auslegeordnung ein. Das an der zweiten Zusammenkunft im November vom Trio in einem Schnellschuss verfasste und vorgelegte Manifest 50plus, erlitt im Austausch mit Betroffenen erste Abstriche. So mussten positive Aussagen zur Personenfreizügigkeit auf Druck der Erwerbslosenverbände gestrichen werden. Auch die Forderung nach einem umfassenden Kündigungsschutz erlitt Schiffbruch. Das strittige Anliegen nach altersneutralen Pensionskassenbeiträgen wurde wohlweisslich auf den dritten Austausch im März 2018 vertagt. Dieser Forderung hätten Pardini & Co niemals zustimmen können. Mit einem AUS manövriert sich das Trio geschickt aus der Verantwortung, allenfalls einem Mehrheitsentscheid folgen zu müssen.
Die Frage bleibt, ob man auf diese Weise mit gleichberechtigten Partnern umgeht? Es war der Vorsitzende Corrado Pardini, der an der Novembersitzung im Bundeshaus explizit Wert auf die Feststellung legte, dass alle im Saal gleichberechtige Partner seien. Das AUS jedoch wurde vom Trio im Alleingang beschlossen.
Zankapfel altersabhängige Pensionskassenbeiträge
Seit Einführung der zweiten Säule sind die altersabhängigen Pensionskassenbeiträge ein Zankapfel. Sie standen schon immer im Verdacht, die älteren Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren. Mittlerweile benennt dies auch die OECD gegenüber dem Bundesrat. Im Rahmen des Berichtes Polla gewährte der Bundesrat 1995 den Betroffenen als Antwort auf entsprechende Vorstösse des Parlamentes eine Frühpensionierungslösung, die man jetzt im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben wieder zurück nimmt. Das Seco reagierte zusätzlich mit der Einführung der besonderen Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für Ältere. Stellen Arbeitgeber Ältere ein, können diese im ersten Halbjahr gegenüber der Arbeitslosenkasse bis 60 Prozent des Lohnes geltend machen. Im zweiten Halbjahr, das in der Praxis meist nicht bewilligt wird, wären es noch 40 Prozent. Dieses Instrument, so gut gemeint es als Ausgleich für höhere Pensionskassenbeiträge bei Älteren auch ist, es hat einen diskriminierenden Aspekt. Wer will schon mit einem prallen Ausbildungs- und Erfahrungsrucksack seinem zukünftigen Arbeitgeber Einarbeitungszuschüsse in Aussicht stellen müssen. Für Arbeitgeber tönt das nach verminderter Leistungsfähigkeit, und das trifft in der Regel nicht zu. Zudem werden die EAZ von einigen Kantonen immer noch sehr restriktiv gehandhabt.
Handlungsbedarf vor den Wahlen unbestritten
Allen voran die CVP sieht in den altersabhängigen Beiträgen seit Jahren einen Stolperstein für ältere Jobsuchende. Vor den letzten Wahlen griff auch FDP-Ständeratskandidat Philipp Müller dieses Thema in der Sonntagszeitung auf. Als ehemaliger Maler und Gipser-Meister wusste er nur zu genau, wie KMU-Arbeitgeber rechnen müssen in Konkurrenz mit den EU-Anbietern. Auch die NZZ stellte die altersunabhängigen Beiträge als alte Zöpfe in Frage. Doch kaum war die Wahl-Show über die Bühne, verschwanden die kritischen Stimmen bei der Beratung im Rahmen der Altersreform 2020. Alles blieb beim Alten. Nicht einmal die minimen Anpassungen, die Bundesrat Berset vorschlug, hatten eine Chance.
Bedenkliche Rolle der Gewerkschaften
Ökonom Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wird nicht müde, das Thema der altersabhängigen BVG-Beiträge landauf, landab herunterzuspielen, als wäre der SGB Architekt dieses misslichen altersdiskriminierenden BVG-Konstruktes. Auch Pardini stellt sich in dieser Frage hinter Bundesrat Schneider Ammann und das Seco, wie das aktuelle Schreiben belegt. In deren Augen sind die höheren Sozialabgaben kein Thema für Arbeitgeber bei der Anstellung. Diejenigen, die da so herbeireden, wissen aus ihrer Praxis haargenau, dass viele Firmen ihr Personal direkt im Ausland rekrutieren, um Lohnkosten tief zu halten. Im Gegensatz dazu sind die meisten KMU-Arbeitgeber mittlerweile so ehrlich, dass sie den Kostenfaktor der höheren BVG-Beiträge von sich aus thematisieren. Doch ausgerechnet an den Linken prallen solche Statements ab. Das ist enttäuschend, denn bei einigen Anliegen wie Weiterbildung oder Ausbau der ALV-Leistungen für Ältere, die Avenir50plus wichtig sind, ist die SP ein verlässlicher Partner im Bundeshaus.
Stufenweise Hinführung zu altersneutralen Beiträgen
Die Hinführung zu einer altersneutralen Lösung ist mit Kosten verbunden. Das ist Avenir50plus bewusst. Verbesserungen sind selten kostenneutral. Aber die älteren Jobsuchenden, die aufgrund der Alterung der Gesellschaft immer mehr werden, zehn und mehr Jahre vor der Pensionierung in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, ist auch keine kostenneutrale Lösung. Folgekosten zeigen sich im Gesundheitswesen, in der Sozialhilfe, im Alter bei den Ergänzungsleistungen. Die steigende Unzufriedenheit in der Bevölkerung sowie die Angst vor Armut im Alter kennt ihren eigenen Preis. Die Arbeitsproduktivität wird davon nicht profitieren.
Übergangslösung: Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge durch ALV
In einer Übergangslösung könnte der Bundesrat die EAZ für Ältere, die in der Praxis selten voll ausgeschöpft werden, einsetzen für die Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge bei älteren Jobsuchenden, so wie es zwei Kantone in der Schweiz im Kampf gegen Arbeitslosigkeit im Alter bereits handhaben. Im Kanton Freiburg erhalten die Arbeitgeber während eines Jahres die Arbeitgeberbeiträge subventioniert, wenn sie einen älteren Mitarbeitenden einstellen. Die Erfahrungen damit sind positiv, kommuniziert die Regierung, und setzte das Alter der Versicherten, die von einer solchen Lösung profitieren, von 50 auf 45 Jahren herunter.
Bald eine nationale Initiative
Workfair 50+ Basel hält die Bedenken der mit ihr befreundeten SP nicht davon ab, demnächst eine nationale Initiative zu lancieren, die altersneutrale BVG-Beiträge verlangt, bekräftigt Pierre Bayersdörfer im Gespräch mit Avenir50plus. Sein Motto: Jetzt erst recht. Avenir50plus wird dieses Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, aber wegen fehlender Kapazität nicht im Initiativkomitee mitarbeiten. Die kostenlose Beratung der Betroffenen ist und bleibt für Avenir50plus ein wichtiges Anliegen, das nicht Ideen geopfert werden darf, deren Umsetzung, falls überhaupt, erst in zehn Jahren zu erwarten ist.
Heidi Joos
5. März 2018 | Aktionen
Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.
Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.
Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.
Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.
Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.
Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.
Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.
Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.
22. Feb. 2018 | Aktionen
Wer im Alter 55plus die Kündigung erhält, soll nach offiziellem Taggeldbezug nicht mehr ausgesteuert werden, sondern weiterhin bei der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe der Ergänzungsleistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Personen 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Die SKOS will damit verhindern, dass immer mehr ältere Menschen von Sozialhilfe leben müssen. Somit bliebe ihnen die Schmach erspart. Die finanzielle Absicherung, auch wenn sie am Existenzminimum liegt, lässt immerhin mehr Spielraum zu als das Sozialhilfegeld, um allenfalls wieder Fuss in der Selbständigkeit, wenn alle anderen Stricke reissen.
Der Vorschlag stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn noch nicht alle Details einer allfälligen Umsetzung geklärt sind. Was passiert mit denen, die mit 54 Jahren eine Kündigung erhalten? Müssen diese nach der Aussteuerung weiterhin Sozialhilfe beziehen? Wie wird die Bewerbungspflicht umgesetzt? Werden die gesundheitlichen Schwierigkeiten berücksichtigt? Es gibt immer mehr Betroffene, die ertragen es psychisch nicht, über Jahre nur Absagen zu kassieren. Die Marktchancen sind denn auch nicht für alle gleich. Die Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung zu garantieren ist insofern eine akzeptable Lösung, als die Kosten u.a. auch von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Verweigert sich die Wirtschaft weiterhin, Ältere anzustellen, wird es für die Unternehmen eine teure Lösung.
Im März 2017 überreichte Avenir50plus in einer Aktion (siehe Bild) der SKOS ihre Vorschläge. Unsere Forderungen zielten zwar einen Schritt weiter Richtung Grundeinkommen ab 50, aber mit diesem Zwischenschritt lässt sich gut leben. So heiss das Menü der SKOS, politisch gegessen ist es noch lange nicht. Also schreibt Kommentare und mischt Euch in den politischen Diskurs ein.
Medienmitteilung SKOS vom 22.2.2018
Erläuternder Bericht vom 22.2.2018
SRF 1 Rendevour 22.2.2018 Wenn die Aussteuerung droht
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