11. Juni 2019 | Aktionen
Dynamisch oder mit Erfahrung? Werden Fotos von 30-Jährigen durch eine Software 20 Jahre älter gemorpht, haben die fiktiven Jobanwärter deutlich weniger Chancen, dass die Bewerbung gut bewertet wird. Dass die Altersdiskriminierung in der Schweiz unterschätzt wird, gilt es im aktuellen Wissenschaftsmaganzin Horizonte zu lesen. Zum Beitrag
11. Juni 2019 | Aktionen
Achtung Erwerbslose: Jeder Rappen auf 10 Jahre zurück ausweisen, wer EL beantragt
Wer künftig EL beantragt, muss auf 10 Jahre zurück den Vermögensverzehr ausweisen. Nebst den Lebenshaltungskosten darf jährlich nur 1/10 des Vermögens verbraucht werden, sonst werden die EL-Leistungen gekürzt. Was es unter «Lebenshaltungskosten» zu verstehen gilt, hat der Gesetzgeber auf Verordnungsebene an den Bundesrat delegiert. Aber auch der Entwurf der Verordnung, zu dem Avenir50plus Schweiz eine Stellungnahme verfasst hat, klärt den Begriff der «Lebenshaltungskosten» nicht. Wichtig zu wissen ist das vor allem für Erwerbslose, die im Alter Ü55 von ihrem Vermögen leben müssen. Wäre damit das Existenzminium der Sozialhilfe oder der EL-Leistungen gemeint, wäre das ein absolut unverhältnismässiger Eingriff in das Eigentumsrecht.
Stellungnahme zur EL-Verordnung
Verordnung
Älterer Artikel: Das kürzlich revidierte Ergänzungsleistungsgesetz soll Anfang 2021 in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung ist seit Anfang Juni 2019 bei den Verbänden und Parteien in Vernehmlassung (Frist: 19.9). Wer künftig im Alter Ergänzungsleistungen (EL) will, um den Lebensunterhalt zu decken, muss den Vermögensverzehr der letzten zehn Jahre im Detail belegen! Ressourcenvoller Umgang mit Steuergeldern in Ehren, würde man mit eben diesem krämerischen Kleingeist, der die EL-Gesetzesrevision dominierte, dem Treiben des Finanzkasinokapitalmarktes Grenzen setzen, es würde sich dies für den Staat um ein Vielfaches mehr lohnen. Etwas über 40 Millionen soll die Revision pro Jahr an Einsparungen generieren oder 401 Millionen bis 2030.
Anspruch auf EL haben grundsätzlich Personen mit Reinvermögen unter
100 000 Franken, bzw. bei Ehepaaren 200 000 Franken. Bei alleinstehenden AHV-Beziehenden wird ab Vermögen von 30 000 Franken und bei Ehepaaren ab 50 000 Franken 1/10 des Reinvermögens als Einkommen angerechnet. Für Erwerbslose neu ist Art. 47a des Gesetzes, wonach, wer nach Vollendung des 58. Jahres erwerbslos wird, in der Pensionskasse verbleiben darf. Der Versicherte muss nicht, aber darf weiterhin freiwillig Beiträge einzahlen. Ob diese Regelung den Betroffenen mehr bringt als die Kapitalauszahlung ist fragwürdig und gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Auch übermässiger Vermögensverzehr wird bei der Berechnung berücksichtigt. Wer jährlich ab dem Zeitpunkt des Bezuges der AHV mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht, dem wird dieser Betrag so angerechnet, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre. Als Ausnahmen sind vorgesehen; u.a. die Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt während der Jahre vor dem Bezug der Ergänzungsleistungen (EL). Gemeint sind damit die letzten zehn Jahre vor Bezug der AHV.
In der Verordnung bleibt unklar, was der Begriff «Gewohnter Lebensunterhalt» beinhaltet. Einmal angenommen, das Jahressalär betrug vor der Arbeitslosigkeit 100 000 Franken. Statt Sozialhilfe einzufordern, deckt der 60-Jährige die Lebenshaltungskosten bis zum AHV-Bezug mit dem ausbezahlten Pensionskassengeld. Wie viel darf er nun verbrauchen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, um sich später Abzüge bei den Ergänzungsleistungen zu ersparen? In einem anderen Beispiel wartet der 60-Jährige mit der Auszahlung der Pensionskassengelder und bezieht dafür Sozialhilfe bis zum Zeitpunkt der Zwangspensionierung (62 J. bei F, 63 J. bei M). In diesen drei Jahren muss er, alleinstehend, mit einem Grundbedarf von 986 Franken exkl. Miete von rund 900 Franken, den Unterhalt bestreiten. Darf er nun nach Auszahlung der Pensionskassengelder für seinen gewohnten Lebensunterhalt nur Ausgaben in der Höhe der vormals bezogenen Sozialhilfegelder ausgeben, um später beim Bezug von EL nicht benachteiligt zu werden oder gilt als Standard der über weite Teile seines Lebens gelebte höhere Lebensstandard? Klarheit schafft die Verordnung für diese Fälle nicht.
Nicht als Vermögensverzehr wertet die Verordnung Zahnarzt- und Krankenkosten, Ausgaben für den Werteerhalt der Liegenschaften sowie unfreiwillige Vermögensverluste, wie u.a. Verluste durch Börsenspekulation! Das Geldspiel an der Börse wird nicht bestraft, dafür aber dasjenige der Kleinen an den Spielautomaten, obwohl ersteres für die Wirtschaft belastender oder gefährlicher sein könnte.
Erwerbslosen stellt sich u.a. die Frage, wie sich denn der Kauf eines Autos im Alter von 56 Jahren, eventuell im Hinblick auf eine bessere Vermittelbarkeit, auf den späteren Bezug von EL auswirkt? Ein Auto gilt genauso wie der Kauf von Schmuck lediglich als Vermögensumschichtung, wird beim Vermögensverzehr kaum oder nicht in Rechnung gestellt.
Inwiefern wird nun ein Erwerbsloser, heute 55-jährig in der Rückschau auf die letzten 10 Jahre seines Vermögensverzehrs betroffen sein, wenn er einst EL beantragen muss? Die Übergangsfristen sehen vor, dass das Jahr der Inkrafttretung (voraussichtlich 2021) zum Referenzjahr wird. Bezieht also jemand im Jahre 2022 die AHV, dann muss er seinen Vermögensverzehr nur bis 2021 zurück ausweisen, also lediglich während eines Jahres, bei 2023 sind es dann zwei Jahre usw. Der heute 55-jährige, der in zehn Jahren die ordentliche Pension bzw. in acht Jahren die Zwangspensionierung antritt, muss noch acht bzw. sechs Jahre zurück seine Belege für den Vermögensverzehr vorlegen.
Auf diejenigen, die bereits EL beziehen wird das Gesetz drei Jahre nach Inkrafttretung ebenfalls Anwendung finden, was u.a. auch den Verlust von EL zur Folge haben könnte. Näheres findet sich in den Übergangsbestimmungen zum Gesetz Seite 2612.
Wehe den Personen, die ins Alter kommen und vielleicht zu den Illetristen, zu den Menschen gehören, die eine Lese- und Schreibschwäche aufweisen – in der Schweiz sind es rund 800 000 an der Zahl – und die die Belege und Beweise ihres Vermögensverzehrs während den letzten 10 Jahren vorlegen müssen! Wahrscheinlich wird der Aufwand der Beratungspersonen dieser Zielgruppe höher zu stehen kommen, als die Einsparungen, die durch diese Massnahmen erzielt werden, oder aber es wird einige automatisch davon abhalten, die ihnen rechtlich zustehenden Ergänzungsleistungen zu beantragen. Und das wäre dann ganz im Sinne der Mehrheit des heutigen Parlamentes.
Avenir50plus Schweiz bittet alle um Input zur Vernehmlassung der EL-Verordnung. Abänderungsvorschläge sind lediglich möglich zur Präzisierung der Gesetzesartikel, nicht jedoch zu den Gesetzesartikeln selbst, denn diese wurden vom Parlament bereits verabschiedet.
Gesetz
Verordnung in Vernehmlassung bis 19.9.2019
15. Mai 2019 | Aktionen
Nach fünf Jahren Leerlauf bei den Konferenzen Alter und Arbeitsmarkt macht der Bundesrat erstmals Zugeständnisse an die älteren Erwerbslosen.
Ab 40 Jahren werden Standortbestimmungen gratis gewährt, die Beratung der älteren Stellensuchenden soll intensiviert werden, ab 60 stehen auch Ausgesteuerten arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung und diejenigen, die nach 60 ausgesteuert werden, erhalten eine Überbrückungsrente, die sich am Vermögen orientiert (Einzelpersonen 100 000.-, Ehepaare 200 000.-). Wer Eigentum besitzt wird privilegiert, denn dieses Vermögen wird nicht angerechnet im Gegensatz zu den Ersparnissen derjenigen, die es nie zu Eigentum gebracht haben, weil ihre Löhne nur fürs Nötigste ausreichten. Der Schachzug des Bundesrates spricht eine klare Sprache: Beruhigung der Mittelschicht, um die Personenfreizügigkeit nicht zu gefährden und die Wahlen derjenigen im Herbst zu sichern, die die letzten vier Jahre nichts für die Reduktion der Ängste der Älteren getan haben.
Die Forderung der SKOS «Keine Aussteuerung 55plus» wird damit nur teilweise erfüllt, denn sie forderte eine Absicherung bereits für jene, die mit 55 Jahren ihre Stelle verlieren. Gegen Gratis-Standortbestimmungen ab 40 Jahren ist an sich nichts einzuwenden, doch Beratung alleine führt noch nicht zu einem flexiblen offenen Arbeitsmarkt mit Jobs und Quereinsteigermodellen für Ältere oder einen Zugang zu Stipendien. Damit die Massnahmen, die an sich in die richtige Richtung zielen nicht zum Bumerang werden, in dem man ältere Mitarbeitende noch früher durch jüngere und billigere ersetzt, benötigt es dringend einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung, wie das eine angekündigte Volksinitiative fordert.
Laut 20 Minuten reagierte SVP-Nationalrat Grüter kritisch darauf, dass der Bund den Flüchtlingen 12 000 Franken Arbeitszuschüsse bezahlt um diese schneller in Arbeit zu bringen. Die hohen Beiträge stünden im Missverhältnis zu dem, was der Staat für die eigenen Bürger auszugeben bereit sei. Derzeit würden monatlich rund 4000 Erwerbslose über 50 ausgesteuert. Aber Herr Grüter, wenn schon Zahlen, dann richtig. Im Monat Februar waren es insgesamt rund 2562 Austeuerte schweizweit, davon wahrscheinlich ein Drittel über 50. Immer noch genug. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung auch Älteren Einarbeitungszuschüsse bis zu einem Jahr. Bei einem Lohn von 5000 Franken wären das im ersten halben Jahr bereits 18 000 Franken und im zweiten je nach Situation nochmals 12 000 Franken. Doch auch das bringt vielen Älteren keinen Job, weil die Altersfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt gross ist. Und trotzdem hat sich Nationalrat Grüter gegen ein Altersdiskriminierungsgesetz ausgesprochen. Warum wohl: Stimmungsmache bei den Älteren sichert alleweil den National- oder Ständeratssitzung.
Faktenblatt des Bundesrates mit Massnahmen
2019.05.15 NZZ Über 58-Jährige sollen nicht mehr ausgesteuert werden
2019.05.15 20 Minuten Bund zahlt Flüchtlingen 12 000 Franken
10. Mai 2019 | Aktionen
Gewaltige Steuererleichterungen für Grosskonzerne, geködert mit wenig seriösen Berechnungen über unsere AHV, sollen ein Ja zum Steuer-Deal bringen – Dabei schwimmt Altersvorsorge in Geld. Das schreibt der Insiderparadeplatz.
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3. Mai 2019 | Aktionen
Es wurden erneut keine konkreten Massnahmen beschlossen, um die Lage von älteren Stellensuchenden zu verbessern oder diese besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu schützen. Es macht den Anschein, man warte darauf, dass die Zeit das Problem von selbst löst. Doch die Alterung der Gesellschaft und der Belegschaften sowie die sich am Wirtschaftshimmel abzeichnenden dunklen Wolken lassen eher das Gegenteil vermuten.
Pikantes gilt es im Seco-Bericht über die arbeitsmarktlichen Massnahmen für Ältere nachzulesen: «Gewisse Arbeitgeber in gewissen Branchen ziehen jüngere Stellenbewerbende aus verschiedenen Gründen grundsätzlich vor. Diese Problematik wird dadurch verschärft, dass die Unternehmen zunehmend automatisierte Rekrutierungsverfahren zur Vorselektion der Bewerbungsdossier einsetzen, die Filterkriterien anwenden, die sich auf das Alter der Bewerbenden beziehen. So haben ältere Stellensuchende oft keine Chance, überhaupt ins Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.»
Trotz diesen Eingeständnissen der Kantone sowie vollen Kassen der Arbeitslosenversicherung fand nicht einmal die SKOS-Forderung «Keine Aussteuerung 55plus», die mit Kosten von lächerlichen 25 Millionen verbunden ist, eine Mehrheit bei der Konferenz. Der Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz soll zwar eingebracht haben, dass bei der Sozialhilfe von Älteren dringend neue Lösungen erforderlich seien. Aber auch das bewirkte lediglich einen Auftrag zur Prüfung, ein Wort, dass in der Politik stets dann verwendet wird, wenn man ein Anliegen auf die lange Bank schieben will.
Für Avenir50plus, dem Verband der älteren Erwerbslosen ist klar: Wir brauchen im Herbst ein neues Kräfteverhältnis im Parlament. Eines, dass sich für ein Altersdiskriminierungsgesetz stark macht und weiteren wirksamen Massnahmen, um ein Altern in Würde zu garantieren.
Hier zu den Eingaben von Avenir50plus Schweiz an Bundesrat Parmelin im Vorfeld der Konferenz.
Bericht der Konferenz der Sozialpartner
Bestandesaufnahme aller arbeitsmarktlichen Massnahmen für über 50-jährige
2019.05.04 NZZ Ältere kämpfen gegen Vorurteile von Arbeitgebern
2019.05.04 Tagesanzeiger Wie viel Schutz für ältere Beschäftigte
2019.05.04 Blick Die Älteren werden diskriminiert
2019.05.06 Luzerner Zeitung Kürzung der Sozialhilfe: Der Schweiz unwürdig
3. Mai 2019 | Aktionen
Zum Start der Schweizer Tour machte Selbsthilfe Schweiz in St. Gallen Halt. Im Vordergrund stand die Selbsthilfearbeit von Avenir50plus. Fachpersonen und Betroffene diskutierten auf dem Platz vor dem Waaghaus. Zuvor betonte Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen in ihrer Grussbotschaft die Wichtigkeit und den Stellenwert der Selbsthilfearbeit für Betroffene. Sie biete diesen ein wertvolles Netz an zwischenmenschlicher Hilfe, davon zeigte sie sich überzeugt.
Arbeitslos im Alter
Das wünscht sich niemand und doch sind sehr viele davon betroffen. Auch in St. Gallen. Ältere werden in der Schweiz auf Stellensuche eindeutig diskriminiert. Das hat viele Gründe und für Betroffene oft verheerende Folgen. Sich untereinander austauschen, merken, dass auch andere davon betroffen sind, dass es kein individuelles Versagen ist, wenn man mehr als 300 Arbeitsbemühungen tätigte ohne Zusage, das kann helfen weiterzumachen, auch wenn der Weg nicht einfach ist. Alleweil hilft der Austausch mehr als der Rückzug in die vier Wände. Die Folgen von Scham und Rückzug sind nur allzu oft Depressionen. Strategien zu finden im Umgang mit Erwerbslosigkeit im Alter ist wichtig, doch mindestens so wichtig ist, dass sich endlich auch politisch etwas in die richtige Richtung bewegt. Gemeint ist damit, die Umsetzung der SKOS-Forderung «Keine Aussteuerung 55plus» aber auch die Schaffung eines Altersdiskriminierungsgesetzes und einiges mehr. Lesen Sie dazu die Eingabe von Avenir50plus anlässlich des Hearings mit dem zuständigen Bundesrat Parmelin. Bleibt zu hoffen, dass die Konferenz der Sozialpartner Alter und Arbeitsmarkt vom 3. Mai 2019 endlich Resultate bringt.
Melden Sie sich noch heute an für den 50plus Talk in St. Gallen oder in Chur, wenn Sie betroffen sind.
ostschweiz@avenir50plus.ch oder suedostschweiz@avenir50plus.ch
1. Mai 2019 | Aktionen
Radio SRF strahlte am Donnerstag, 2. Mai im Vorfeld der 5. Konferenz Alter und Arbeitsmarkt eine Live-Sendung aus mit Betroffenen. Mitdiskutieren durfte auch Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz. Zu vieles blieb ungesagt, zu vieles wurde nur oberflächlich angesprochen. Das sind Rückmeldungen, die bei uns eingetroffen sind. Zu Recht. Das hängt mit der Breite der Thematik zusammen. Wer bereits ausgesteuert ist, will nicht mehr über das RAV reden sondern eher über die Ängste vor Altersarmut. Wer hingegen erst kurze Zeit erwerbslos ist, will nicht hören, wie es denjenigen geht, die den Gang aufs Sozialamt tätigen mussten. Das Thema ist explosiv, vielfältig und emotional. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass die Politik seit Jahren nur zuschaut und abwartet, bis das Problem sich von selbst löst. Das tut es aber nicht. Der Fachkräftemangel, von dem erwartet wird, dass er das Problem entschärft, zeigt keine Resultate. Es ist immer noch bequemer und günstiger, Arbeitnehmende aus dem Ausland zu beschaffen, als die eigenen älteren Mitarbeitenden weiterzubilden und über Konzepte der besseren Mitbestimmung zu motivieren, gesund und lebendig ins Pensionsalter zu finden.
Hier zur Sendung
1. Mai 2019 | Aktionen
Der im Auftrag der SKOS erstellt Film gibt fünf Betroffenen das Wort. Sie erzählen, wie man als Mutter mit vier Kindern – davon eines mit schwerer Behinderung – über die Runden kommt. Sie berichten über Krankheitsgeschichten und die schrittweise Rückkehr in die Arbeitswelt und über Scheidung und andere Ereignisse, die nicht nur seelische Katastrophen auslösen, sondern auch physische und existenzielle. Der Film zeigt, wie subtil sich die finanzielle Situation auf die körperliche und seelische Gesundheit auswirkt und umgekehrt.
Und wie erst wirkt sich Erwerbslosigkeit im Alter auf das arm und krank sein. Davon zeigt der Film zu wenig. Auch wenn die Mechanismen in jedem Alter spielen, so wirken sich Erwerbslosigkeit im Alter noch stärker auf die Gesundheit aus.
22. Apr. 2019 | Aktionen
Die Politgeister scheiden sich, wenn es um Ältere in der Sozialhilfe geht. Der Kanton Bern will die Leistungen drastisch kürzen, was hoffentlich mit der Abstimmung vom 19. Mai verhindert wird. Das wünscht sich indirekt auch die NZZ am Sonntag vom 19. April. Der Aargauer Regierungsrat hingegen befürwortet gemäss der AZ vom 19. April als erste Regierung die SKOS-Forderung «keine Aussteuerung 55plus». Dieses Anliegen hingegen wird von der SVP Kantonsrätin Martina Bircher vehement bekämpft. Anstelle von mehr Geld für Betroffene soll die Regierung sich stark machen für die Reduktion der Pensionskassenbeiträge, die bei Älteren höher sind als bei Jüngeren. Frau Bircher scheint vergessen zu haben, dass ihre Partei sich auf nationaler Ebene anlässlich der Beratung der gescheiterten AHV-Reform gegen altersneutrale Pensionskassenbeiträge ausgesprochen hat.
Natürlich freuen wir uns Frau Bircher, wenn Sie statt Schaum schlagen, einen Vorstoss im Grossen Rat einbringen, der analog dem Kanton Neuenburg die Subventionierung der Pensionkassenbeiträge von älteren Jobsuchenden auf kantonaler Ebene vorsieht. Nur «Sowohl (Subventionierung der Pensionskassenbeiträge) als auch» (keine Aussteuerung 55plus) und sich gleichzeitig für ein nationales Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung stark machen, führt aus der Sackgasse, in der sich die Diskussion über Massnahmen Ü50 in der Sozialhilfe befindet.
10. Apr. 2019 | Aktionen
Auch die zweite Stellenkontaktbörse 50plus, organisiert vom Gewerbeverband in der Lounge des St. Jakob-Stadions, war ein voller Erfolg. Unabhängig vom Berufswunsch unterstützt sie den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. In Form einer Tischmesse präsentierten sich Unternehmen aus der Region Basel, welche bei einer Anstellung auch Personen über 50 berücksichtigen. Und davon gibt es einige. Avenir50plus Basel war mit sieben Personen vor Ort, um die Betroffenen über die eigenen Dienstleistungen zu informieren, so u.a. auch über den Selbsthilfe-50plus Talk. Gemeinsam lässt sich mehr bewegen. Mehr Informationen zum Talk hier.