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Krank sein macht arm – arm sein macht krank

Der im Auftrag der SKOS erstellt Film gibt fünf Betroffenen das Wort. Sie erzählen, wie man als Mutter mit vier Kindern – davon eines mit schwerer Behinderung – über die Runden kommt. Sie berichten über Krankheitsgeschichten und die schrittweise Rückkehr in die Arbeitswelt und über Scheidung und andere Ereignisse, die nicht nur seelische Katastrophen auslösen, sondern auch physische und existenzielle. Der Film zeigt, wie subtil sich die finanzielle Situation auf die körperliche und seelische Gesundheit auswirkt und umgekehrt.
Und wie erst wirkt sich Erwerbslosigkeit im Alter auf das arm und krank sein. Davon zeigt der Film zu wenig. Auch wenn die Mechanismen in jedem Alter spielen, so wirken sich Erwerbslosigkeit im Alter noch stärker auf die Gesundheit aus.

Sozialhilfe Ü50: Nur «sowohl als auch» führt aus der Sackgasse

Die Politgeister scheiden sich, wenn es um Ältere in der Sozialhilfe geht. Der Kanton Bern will die Leistungen drastisch kürzen, was hoffentlich mit der Abstimmung vom 19. Mai verhindert wird. Das wünscht sich indirekt auch die NZZ am Sonntag vom 19. April. Der Aargauer Regierungsrat hingegen befürwortet gemäss der AZ vom 19. April als erste Regierung die SKOS-Forderung «keine Aussteuerung 55plus». Dieses Anliegen hingegen wird von der SVP Kantonsrätin Martina Bircher vehement bekämpft. Anstelle von mehr Geld für Betroffene soll die Regierung sich stark machen für die Reduktion der Pensionskassenbeiträge, die bei Älteren höher sind als bei Jüngeren. Frau Bircher scheint vergessen zu haben, dass ihre Partei sich auf nationaler Ebene anlässlich der Beratung der gescheiterten AHV-Reform gegen altersneutrale Pensionskassenbeiträge ausgesprochen hat. 

Natürlich freuen wir uns Frau Bircher, wenn Sie statt Schaum schlagen, einen Vorstoss im Grossen Rat einbringen, der analog dem Kanton Neuenburg die Subventionierung der Pensionkassenbeiträge von älteren Jobsuchenden auf kantonaler Ebene vorsieht. Nur «Sowohl (Subventionierung der Pensionskassenbeiträge) als auch» (keine Aussteuerung 55plus) und sich gleichzeitig für ein nationales Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung stark machen, führt aus der Sackgasse, in der sich die Diskussion über Massnahmen Ü50 in der Sozialhilfe befindet.

Avenir50plus Basel an der Stellenkontaktbörse in Basel

Auch die zweite Stellenkontaktbörse 50plus, organisiert vom Gewerbeverband in der Lounge des St. Jakob-Stadions, war ein voller Erfolg. Unabhängig vom Berufswunsch unterstützt sie den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. In Form einer Tischmesse präsentierten sich Unternehmen aus der Region Basel, welche bei einer Anstellung auch Personen über 50 berücksichtigen. Und davon gibt es einige. Avenir50plus Basel war mit sieben Personen vor Ort, um die Betroffenen über die eigenen Dienstleistungen zu informieren, so u.a. auch über den Selbsthilfe-50plus Talk. Gemeinsam lässt sich mehr bewegen. Mehr Informationen zum Talk hier.   

Zwei Masterabschlüsse und dennoch arbeitslos

Ich habe einen Master in Slawistik und einer in Business Communication und niemand will mich, erzählt Tamara live bei 20 Minuten. Mehr als gut qualifiziert und trotzdem out, das kann es doch nicht sein! Leider ist es eine Realität, dass die Unternehmen gerade für solche Berufe jüngere und günstigere Mitarbeitende aus dem Nachbarland rekrutieren. Mit dieser Altersdiskriminierung auf der Jobsuche darf es nicht weitergehen. Darum lanciert die Allianz gegen Altersdiskriminierung demnächst eine nationale Volksinitiative…mehr 

Mit gelben Westen am ovalen Tisch in Bern

Alle Hoffnungen auf griffige Massnahmen richteten sich am diesjährigen 5. Hearing der Erwerbslosenverbände vom 1. April 2019 auf den neuen Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Am Ende des Anlasses war die Enttäuschung gross, zumindest bei der Delegation Avenir50plus Schweiz, die präventiv in gelben Warnwesten dem Gespräch beiwohnte.

Nach einem 40-minütigen Sermon der Verwaltung über die Tätigkeit der RAV – es erinnerte stark an die Hofhaltung der Beamten in früheren Zeiten vor dem König – erhielten die Verbände fünf Minuten Redezeit um ihre Anliegen einzubringen. Erneut auf der Schleimspur präsentierte sich der Präsident von Save50plus. Offenbar kommen die Sozialämter vermehrt auf seine Organisation zu sowie auch die Arbeitgeber, was ihn dazu verleitete, sich nur in hoffnungsvollen Tönen zu äussern. Wer den Fokus nur aufs eigene Ego und Geschäftsfeld richtet, dem trübt es das Auge schnell, wenn es um die widrigen Realitäten des Arbeitsmarktes 50plus geht.

Härtere Töne schlugen im Gegensatz die Verbände Workfair50plus sowie 50etplus Westschweiz an. Letzterer versuchte dem Bundesrat aufzuzeigen, wie beschämend und entwürdigend sich die Lage den älteren Erwerbslosen im frühzeitig erzwungenen Ruhestand zeigt. Der Verband Avenir50plus Schweiz verlangte erneut u.a. ein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung, da das vierjährige Labern der Sozialpartner an den Konferenzen Alter und Arbeitsmarkt nichts gebracht hat. Auch pochte der Verband auf der Umsetzung der SKOS Forderung «Keine Aussteuerung 55plus».

Um dem noch unerfahrenen Wirtschaftsminister kein falsches Zeichen abringen zu können, beantwortete der eigentliche König der Runde, Arbeitsmarktchef Boris Zürcher, die von Avenir50plus an den Bundesrat gerichtete Frage, ob er ein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung unterstütze, gleich im Voraus mit einem klaren NEIN. Ebenfalls liess Zürcher erneut verlauten, dass die Vermittlung von Jobs keine Kernaufgabe der RAV sei. Dabei scheint er vergessen zu haben, dass das Wort immerhin den Namen ziert und zwar nicht zufällig, denn die RAV’s wurden vor zwanzig Jahren tatsächlich mit diesem Anspruch gegründet. Aber da war Zürcher noch Soldempfänger des Unternehmen Schneider Ammann.

Wie lange sich Parmelin eine solche Bevormundung von der ausführenden Verwaltung noch gefallen lässt, bleibt offen. Gemäss seinen, doch eher schwammigen Schlussworten, werden gegen Ende Jahr eher dunkle Wolken am Wirtschaftshimmel erwartet, worauf es sich rechtzeitig vorzubereiten gälte. Der Dialog zwischen den Erwerbslosenverbänden und der Wirtschaft soll verbessert werden, doch in welcher Form dies geschehen soll, liess sein durchaus wichtiges und richtiges Ansinnen offen.

Wir bleiben dran, gemeinsam mit Workfair50plus und 50et plus werden wir uns rechtzeitig dafür einsetzen, dass das nächste Treffen nicht den Stempel der Verwaltung trägt.
Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz
Unsere Eingabe im Volltext

2019.10.04. AGFI Les nouvelles méthodes de recrutement pénalisent les seniors

 

Bundesgericht: Skandalöses Urteil von Schreibtischtätern

Zu 16 Einstelltagen verdonnerte das Bundesgericht jüngst einen Erwerbslosen, nur weil er für die fristgerechte Zustellung seiner Bewerbungen per Mail beim RAV keine Bestätigung einforderte. Damit kürzt sich das Monatseinkommen des Betroffenen um mehr als die Hälfte, wobei Arbeitslose eh nur 70 Prozent des versicherten Lohnes erhalten. Der absolute Supergau für einen Erwerbslosen, der in der Regel bereits durch die Jobsuche durch den Wind ist. Durchgesetzt hat sich seitens der Richterbehörde die alte patriarchale Logik, wonach Druck und Repression Ziel führend sind. Doch das Leben funktioniert nicht so, werte Schreibtischtäter. Menschen, die man mit derart drakonischen Massnahmen malträtiert, verlieren jegliche Zuversicht. Das Immunsystem geht erst recht in den Keller, die Ressourcen für die Jobsuche werden mit Sicherheit reduziert, vielleicht sogar derart, dass Betroffene in Kliniken landen oder am Ende gar bei der IV. Zudem gilt bei solchen Entscheiden zu bedenken, dass unser Land rund 800 000 Illettristen zählt, welchen die Handhabung eines PC Mühe bereitet und die sich in den Formalitäten des Schriftverkehrs mehr schlecht als recht auskennen. RAV-Beratende, die mit ihren Kunden einen derartigen Kleinkrieg führen, sollte man sofort an die Luft stellen, damit sie am eigenen Leibe erfahren, was Arbeitslosigkeit für Betroffene bedeutet.
Zum Urteil

Wuchtiges JA der GV für Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung

Trotz prächtigem Wetter und dem oft leeren Geldbeutel von Menschen auf Jobsuche, fanden sich am 23. März über 60 Mitglieder in Luzern zur GV ein. Der offizielle Teil, der eine Verbandstätigkeit mit sich bringt, war rasch abgehandelt. Avenir50plus betreibt keine Verbandsmeierei. Neu in den Vorstand gewählt wurden Gabriela Meier, Chur GR und Peter Michael Wehrli, Oberrieden ZH.

Im Fokus stand das fundierte Referat des Sozialforschers Benjamin Moser «Altersdiskriminierung aus Sicht der Forschung», das ergänzt wurde durch einen Beitrag von Heidi Joos zu rechtlichen und politischen Aspekten. Die Abstimmung zeigte ein wuchtiges Ja für die Unterstützung der anstehenden Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung, die voraussichtlich vor den Sommerferien in einem breiten Bündnis lanciert wird. Sobald der Fahrplan steht, berichten wir mehr darüber. Der Ausklang bei Wein und Imbiss führte, trotz der schwierigen Lebenslage, in denen sich die meisten aufgrund der Jobsuche befinden, zu einem gemütlichen Beisammensein, wo das eine oder andere Lachen durchaus den tierischen Ernst besiegte. 

EL-Reform: Das Schimmste verhindert

H.J. Das lange Ringen im Differenzbereinigungsverfahren von National- und Ständerat hat ein Ende gefunden. Spätestens 2021 tritt die Revision der EL in Kraft. Und das haben wir zu erwarten:

Viele ältere Erwerbslose können aufatmen. Die Auszahlung der Pensionskassengelder ist weiterhin erlaubt, obwohl ausgerechnet SP-Bundesrat Berset dies vehement zu verhindern versuchte! Wer 58 Jahre alt ist bei der Entlassung, darf das Pensionskassengeld weiterhin bei der Kasse lassen und sich das Kapital später in Form einer Rente auszahlen lassen. Was als Errungenschaft an die Adresse der Erwerbslosen dargestellt wird, kann in der Praxis auch zum Bumerang werden. Wer aufgrund der Erwerbslosigkeit sieben Jahre keine Pensionskassengelder mehr einzahlen kann, erhält einst eh nur eine Rente, die kaum höher ist als die Ergänzungsleistungen. Und wer knapp darüber liegt, kommt eher schlechter weg. Also überlegt euch gut, ob es in besagtem Fall nicht sinnvoller ist, sich das Kapital auszahlen zu lassen. Auch Menschen mit wenig Geld haben das Recht, das Gesetz nach ihrem Vorteil zu leben.

Nur knapp wurde der Antrag abgelehnt, der zeitlebens eine 10-prozentige Kürzung auf die EL-Leistungen derjenigen verlangte, die sich das Kapital auszahlen lassen. Damit hätte man ältere Erwerbslose bestraft, die sich mit der Auszahlung des Kapitals vor dem leidigen Gang zur Sozialhilfe schützen und oder gezwungenermassen einige Jahre günstig im Ausland leben. Zudem hätte es nur zu einer Mehrbelastung der Sozialämter geführt.

Der heutige Freibetrag bei der Berechnung von EL von 34 500 Franken für Alleinstehende bzw. 60 000 für Ehepaare wird auf 30 000 bzw. 50 000 Franken gekürzt und die Vermögensobergrenze zum Bezug von Leistungen auf 100 000 Franken festgesetzt. Nicht angerechnet bei dieser Obergrenze werden die Liegenschaften. Das ein Zugeständnis an die besitzende Mittelschicht.

Die einzige Maus, welche die Reform geboren hat, und das auch nur dank dem harten Ringen der Ratslinke, ist die Erhöhung der Mietzinsobergrenze. Diese liegt aktuell bei 1 100 Franken und wurde das letzte Mal vor zwanzig Jahren angepasst. Das führt dazu, dass heute über 25 Prozent der EL-BezügerInnen einen Teil des Grundbedarfs für Mieten abzwacken muss. Neu gilt für Region 1; 16 440 Franken, für Region 2; 15 900 Franken und für Region 3; 14 550 Franken. Die Zuteilung der Städte in Regionen wird in der Verordnung geregelt. Jedoch wurden die Anreize für gemeinsames  Wohnen im Alter gekillt, da der Mietzins nicht mehr unabhängig der Anzahl Mitbewohnenden berechnet wird. Doch auf dieses Zückerchen müssen Betroffene noch lange warten. Die neuen Bestimmungen treten nicht vor 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist beträgt nach Inkrafttretung drei Jahre.

Immer noch melden sich viele zu spät für den Bezug von Ergänzungsleistungen an. Über diesen Rechner lässt sich der Anspruch rechtzeitig berechnen.

Bedingungsloses Grundeinkommen ist gut für die Gesundheit

Ein Anreiz für die Arbeitssuche wurde in der Auswertung des gross angelegten Gratislohn-Projekts in Finnland aber nicht nachgewiesen. Bedingungsloses Grundeinkommen ist gut für die Gesundheit
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Burnout soll als Berufskrankheit anerkannt werden 

Leidet jemand wegen seiner Arbeit an Erschöpfungszuständen, soll die Unfallversicherung eingreifen und den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Das diskutiert die nationaltätliche Gesundheitskommission. mehr