Arbeitgeber müssen RAV-Kandidaten zwingend einladen. Das entgegen der Aussage des Seco an der Medienkonferenz zur Stellenmeldepflicht, die am 1. Juli in Kraft tritt. Publik wurde dieser «Irrtum»! des Seco durch das Echo der Zeit vom 28. Juni 2018. Alles andere macht doch keinen Sinn, sagt sogar FDP-Nationalrat Kurt Flury gegenüber den Medien. Wer an der Medienkonferenz erlebte, wie stolz Boris Zürcher, Direktor Arbeitsmarkt Seco, seine Falschaussage verkündete, mag es kaum für möglich halten, dass es sich um einen Fehler handelt, der sich unter Druck eingeschlichen hat, wie das Seco den Sachverhalt im Nachhinein kleinzureden versucht. Man wird den Eindruck nicht los, das Seco nehme sich als Verwaltung das Recht heraus, seine eigenen Politik zu machen. Wann hat das endlich ein Ende?
Artikel, der Avenir50plus nach der Teilnahme an der Medienkonferenz des Seco veröffentlichte und der in besagtem Punkt nicht mehr den Tatsachen entspricht.
Medienkonferenz Seco vom 26. Juni 2018: 10 Prozent der offenen Stellen, jährlich rund 75 000, entfallen aufgrund der 8-Prozent-Klausel ab dem 1. Juli der Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber, die das umgehen, bezahlen gemäss Gesetz 40 000 Franken Busse. Die Kontrolle obliegt den Kantonen. Pikantes Detail: Die Kantone werden für diese Arbeit nicht bezahlt. Es gibt keine eigentlichen Kontrollorgane. Man kenne ja die schwarzen Schafe, meinte Bruno Sauter, Chef AWA Zürich auf dieses Leck angesprochen. So werde man vorerst warnen, und wieder warnen. Allein die Tatsache, dass eine Strafe im Raum stehe und Betriebe von den Submissionsverfahren ausgeschlossen werden könnten, wirke präventiv. Manch stellensuchende Person wünscht sich, man würde das Recht auch so leger auslegen, wenn es um Sanktionierung mittels Einstelltagen geht. Da weht eindeutig ein anderer Wind.
Ob eine offene Stelle unter die Meldepflicht fällt, erfährt der Arbeitgeber über das Portal arbeit swiss.ch. Boris Zürich vom Seco stellte in Aussicht, dass das viel kritisierte Berufsregister überarbeitet wird und spätestens im Herbst 2019 in Kraft tritt. Die ganze Übung hat laut Sauter keine Mehrkosten für die Kantone zur Folge, denn die neu geschaffenen Stellen würden durch andere Einsparungen finanziert. Erstaunlich, wie es plötzlich möglich wird, ein System effizienter zu gestalten zum Nulltarif. Boris Zürcher betonte denn auch nicht zufällig mehrmals, dass die Modernisierung der RAV-Dienstleistung schon lange auf der Traktandenliste gestanden habe, jedoch durch den Inländervorrang-Light einen Schub erlitten habe.
Der Datenschutz gegenüber den Jobsuchenden werde gewährt, versicherte Oliver Schärli vom Seco gegenüber Avenir50plus. Im Klartext müssen die Jobsuchenden das Recht abtreten, dass ihre Dossiers auf dem Portal aufgeschaltet werden. Nur wer eingeloggt ist, sieht die nicht anonymisierten Daten. Ebenfalls wird der Jobsuchende informiert, wenn das Dossier vom RAV einem Arbeitgeber zugestellt wird, informierte Schärli.
Seitens der Arbeitgeber gibt es keine Pflicht, die zugestellten Dossier zu prüfen, betonte der Boris Zürcher sichtlich stolz. Den Arbeitgebern obliegt lediglich die Pflicht zur Antwort. Wer von diesem Inländer-Light-Prozedere profitieren will und nicht bereits bei der ALV als Versicherter angemeldet ist, muss sich vor Ort bei den Behörden anmelden. Damit soll verhindert werden, dass Jobsuchende aus ganz Europa vom Inländer-Light-Prozedere profitieren.
Die Wirksamkeit des Inländer-Light Vorranges, das Produkt der Umsetzung der MEI, darf mit recht bezweifelt werden. Ob auch nur eine stellensuchende Person über 50 damit schneller in den Arbeitsprozess zurückgeführt wird, erst recht. Das in Aussicht gestellte Monitoring greift erst ab 2020. Bis dahin meldet uns doch sofort alle Erfahrungen mit dem neuen Prozedere.
Präsentationsunterlagen des Seco
Heidi Joos