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Bundesgericht: Skandalöses Urteil von Schreibtischtätern

Bundesgericht: Skandalöses Urteil von Schreibtischtätern

Zu 16 Einstelltagen verdonnerte das Bundesgericht jüngst einen Erwerbslosen, nur weil er für die fristgerechte Zustellung seiner Bewerbungen per Mail beim RAV keine Bestätigung einforderte. Damit kürzt sich das Monatseinkommen des Betroffenen um mehr als die Hälfte, wobei Arbeitslose eh nur 70 Prozent des versicherten Lohnes erhalten. Der absolute Supergau für einen Erwerbslosen, der in der Regel bereits durch die Jobsuche durch den Wind ist. Durchgesetzt hat sich seitens der Richterbehörde die alte patriarchale Logik, wonach Druck und Repression Ziel führend sind. Doch das Leben funktioniert nicht so, werte Schreibtischtäter. Menschen, die man mit derart drakonischen Massnahmen malträtiert, verlieren jegliche Zuversicht. Das Immunsystem geht erst recht in den Keller, die Ressourcen für die Jobsuche werden mit Sicherheit reduziert, vielleicht sogar derart, dass Betroffene in Kliniken landen oder am Ende gar bei der IV. Zudem gilt bei solchen Entscheiden zu bedenken, dass unser Land rund 800 000 Illettristen zählt, welchen die Handhabung eines PC Mühe bereitet und die sich in den Formalitäten des Schriftverkehrs mehr schlecht als recht auskennen. RAV-Beratende, die mit ihren Kunden einen derartigen Kleinkrieg führen, sollte man sofort an die Luft stellen, damit sie am eigenen Leibe erfahren, was Arbeitslosigkeit für Betroffene bedeutet.
Zum Urteil

Dating App für Stellensuchende

Unternehmen, die bestehen wollen, müssen flexibel sein. Plötzlich steht ein grosser Auftrag an, der viele Angestellte braucht. Viele Firmen setzen deshalb auf flexible Arbeitsmodelle. Ausserdem gibt es eine App, auf der sich Stellensuchende und Arbeitgeber gegenseitig umwerben. Beitrag und Gespräch mit Jens Meissner, von der Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung. Hören Sie mehr im Beitrag des Echo der Zeit vom 25. März
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Wuchtiges JA der GV für Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung

Wuchtiges JA der GV für Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung

Trotz prächtigem Wetter und dem oft leeren Geldbeutel von Menschen auf Jobsuche, fanden sich am 23. März über 60 Mitglieder in Luzern zur GV ein. Der offizielle Teil, der eine Verbandstätigkeit mit sich bringt, war rasch abgehandelt. Avenir50plus betreibt keine Verbandsmeierei. Neu in den Vorstand gewählt wurden Gabriela Meier, Chur GR und Peter Michael Wehrli, Oberrieden ZH.

Im Fokus stand das fundierte Referat des Sozialforschers Benjamin Moser «Altersdiskriminierung aus Sicht der Forschung», das ergänzt wurde durch einen Beitrag von Heidi Joos zu rechtlichen und politischen Aspekten. Die Abstimmung zeigte ein wuchtiges Ja für die Unterstützung der anstehenden Volksinitiative gegen Altersdiskriminierung, die voraussichtlich vor den Sommerferien in einem breiten Bündnis lanciert wird. Sobald der Fahrplan steht, berichten wir mehr darüber. Der Ausklang bei Wein und Imbiss führte, trotz der schwierigen Lebenslage, in denen sich die meisten aufgrund der Jobsuche befinden, zu einem gemütlichen Beisammensein, wo das eine oder andere Lachen durchaus den tierischen Ernst besiegte. 

EL-Reform: Das Schimmste verhindert

EL-Reform: Das Schimmste verhindert

H.J. Das lange Ringen im Differenzbereinigungsverfahren von National- und Ständerat hat ein Ende gefunden. Spätestens 2021 tritt die Revision der EL in Kraft. Und das haben wir zu erwarten:

Viele ältere Erwerbslose können aufatmen. Die Auszahlung der Pensionskassengelder ist weiterhin erlaubt, obwohl ausgerechnet SP-Bundesrat Berset dies vehement zu verhindern versuchte! Wer 58 Jahre alt ist bei der Entlassung, darf das Pensionskassengeld weiterhin bei der Kasse lassen und sich das Kapital später in Form einer Rente auszahlen lassen. Was als Errungenschaft an die Adresse der Erwerbslosen dargestellt wird, kann in der Praxis auch zum Bumerang werden. Wer aufgrund der Erwerbslosigkeit sieben Jahre keine Pensionskassengelder mehr einzahlen kann, erhält einst eh nur eine Rente, die kaum höher ist als die Ergänzungsleistungen. Und wer knapp darüber liegt, kommt eher schlechter weg. Also überlegt euch gut, ob es in besagtem Fall nicht sinnvoller ist, sich das Kapital auszahlen zu lassen. Auch Menschen mit wenig Geld haben das Recht, das Gesetz nach ihrem Vorteil zu leben.

Nur knapp wurde der Antrag abgelehnt, der zeitlebens eine 10-prozentige Kürzung auf die EL-Leistungen derjenigen verlangte, die sich das Kapital auszahlen lassen. Damit hätte man ältere Erwerbslose bestraft, die sich mit der Auszahlung des Kapitals vor dem leidigen Gang zur Sozialhilfe schützen und oder gezwungenermassen einige Jahre günstig im Ausland leben. Zudem hätte es nur zu einer Mehrbelastung der Sozialämter geführt.

Der heutige Freibetrag bei der Berechnung von EL von 34 500 Franken für Alleinstehende bzw. 60 000 für Ehepaare wird auf 30 000 bzw. 50 000 Franken gekürzt und die Vermögensobergrenze zum Bezug von Leistungen auf 100 000 Franken festgesetzt. Nicht angerechnet bei dieser Obergrenze werden die Liegenschaften. Das ein Zugeständnis an die besitzende Mittelschicht.

Die einzige Maus, welche die Reform geboren hat, und das auch nur dank dem harten Ringen der Ratslinke, ist die Erhöhung der Mietzinsobergrenze. Diese liegt aktuell bei 1 100 Franken und wurde das letzte Mal vor zwanzig Jahren angepasst. Das führt dazu, dass heute über 25 Prozent der EL-BezügerInnen einen Teil des Grundbedarfs für Mieten abzwacken muss. Neu gilt für Region 1; 16 440 Franken, für Region 2; 15 900 Franken und für Region 3; 14 550 Franken. Die Zuteilung der Städte in Regionen wird in der Verordnung geregelt. Jedoch wurden die Anreize für gemeinsames  Wohnen im Alter gekillt, da der Mietzins nicht mehr unabhängig der Anzahl Mitbewohnenden berechnet wird. Doch auf dieses Zückerchen müssen Betroffene noch lange warten. Die neuen Bestimmungen treten nicht vor 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist beträgt nach Inkrafttretung drei Jahre.

Immer noch melden sich viele zu spät für den Bezug von Ergänzungsleistungen an. Über diesen Rechner lässt sich der Anspruch rechtzeitig berechnen.

Bedingungsloses Grundeinkommen ist gut für die Gesundheit

Bedingungsloses Grundeinkommen ist gut für die Gesundheit

Ein Anreiz für die Arbeitssuche wurde in der Auswertung des gross angelegten Gratislohn-Projekts in Finnland aber nicht nachgewiesen. Bedingungsloses Grundeinkommen ist gut für die Gesundheit
Ein Anreiz für die Arbeitssuche wurde in der Auswertung des gross angelegten Gratislohn-Projekts in Finnland aber nicht nachgewiesen. mehr

Rentner werden zu Sozialfällen 

Rentner werden zu Sozialfällen 

Wer sein Pensionskassenkapital verbraucht hat, soll weniger Ergänzungsleistungen erhalten. Das treibe Renter in die Sozialhilfe, warnen nun Gemeinden, schreibt der Tagesanzeiger. mehr
Und es trifft die Falschen, u.a. Menschen, die im Alter 50plus den Job verloren haben. mehr

Monikas Aktion war erfolgreich!

Monikas Aktion war erfolgreich!

Wer viel wagt, gewinnt. Monika, 60 Jahre, Projektmanagerin stand im Oktober noch in der Bahnhofshalle Zürich mit einem Plakat: Hire me! Nun hat sie einen Job wurde von Kontext SRF interviewt. SRF 2 widmete dem Thema Alter und Erwerbslosigkeit eine Stunde Sendezeit. Danke