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Die IV spart auf Kosten der Sozialhilfe

2005 gab es 251 828 IV-Beziehende, Ende 2018 waren es noch 217 944. Das BSV meldet einen Rückgang von 13 Prozent, obwohl die Bevölkerung um 15 Prozent zugenommen hat. Das berichtete 10vor10 und weitere Medien. Was wie ein Erfolg daherkommt, ist lediglich Ausdruck einer strengeren Selektion, die Betroffene auf die Sozialämter abschiebt. Das zeigt sich in einer Zunahme von 43 000 Sozialhilfeempfangenden für den gleichen Zeitraum. Der Preis für diese scheinheilige Politik zahlen vor allem auch Ältere, denen nach einer langen Berufskarriere, die zu Rückenschäden und sonstigen Gebrechen führte, der Gang aufs Sozialamt nicht erspart bleibt, weil die IV, der sie ein Leben lang Beiträge entrichteten, sich vornehm vor der Verantwortung drückt. Ein zynisches Spiel auf Kosten der Schwächsten, kommentiert der Blick zu Recht.

SVP-Politik: Angstklima verengt Blick mit Folgekosten

SVP-Politik: Angstklima verengt Blick mit Folgekosten

Der Druck, der die SVP auf die Sozialhilfe ausübt, bleibt nicht ohne Wirkung. Verängstigte Leitende von Sozialämtern scheuen sich immer mehr davor, den gesunden Menschenverstand anzuwenden, wenn es um Rechtsauslegung geht. Sie schieben unbescholtene ältere Sozialhilfebeziehende lieber an die Staatsanwaltschaft ab, statt bei der Beurteilung ihren Ermessensspielraum zu nutzen.

Was das mit Menschen tut, davon erzählt die Geschichte von Herr Meier (Name geändert), der sich vor wenigen Tagen am Boden zerstört bei Avenir50plus meldete. Einst tätig in einer Führungsposition, rutschte er aufgrund eines Mobbings mit Burnout-Folgen in die Sozialhilfe ab. Ein Kuraufenthalt hat ihn wieder einigermassen auf die Beine gebracht. Irgendwann, als er bereits beim Sozialamt gemeldet war, überwies ihm die Arbeitslosenkasse noch rund 4000 Franken. Was wünscht man sich nicht mehr als solch ein Betrag, wenn man gleichzeitig noch Vater eines Kindes ist und von 977 Franken Grundbedarf den Lebensunterhalt bestreiten muss. Der Mann, der sich stets pflichtbewusst beworben hat, was ihm durch das RAV auch bestätigt wurde, dachte nichts Unrechtes dabei, als er das Sozialamt davon nicht in Kenntnis setzte. Immerhin gestatten die SKOS-Richtlinien ja auch ein Vermögen von 4000 Franken.

Als das Sozialamt davon erfuhr, drohte sie Herr Meier mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie mit einem monatlichen Abzug von 300 Franken (!) vom Grundbedarf von 977 Franken während anderthalb Jahren.  Die Aussicht auf eine Anzeige erhöhte in der Folge seine depressive Stimmung, die bereits angelegt war durch die erfolglose Jobsuche.

Avenir50plus hat daraufhin Kontakt mit der Leitung Sozialamt sowie mit der übergeordnet politisch zuständigen Person aufgenommen. Beide wollten partout nicht Kenntnis davon nehmen, dass das Recht sich anders verhält als angenommen: Fälle, in denen betroffene Personen offensichtlich ohne es zu wollen gegen Art. 85 SHG verstossen, sind nämlich von der Anzeigepflicht ausgenommen. Nach langem Hin- und Her setzt sich jetzt doch vielleicht der gesunde Menschenverstand beim Sozialamt durch, aber Gewissheit wollte man Avenir50plus noch nicht geben.
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830 000 Personen wollen arbeiten oder ihre Pensen aufstocken

In keinem Land in Europa ist der Anteil der Unterbeschäftigten so hoch wie in der Schweiz, schreibt die NZZ vom 24. Juli. Europaweit ist Teilzeitarbeit nur in den Niederlanden höher als in der Schweiz. Die Gründe dafür, dass das Potential der Frauen am Arbeitsmarkt nicht ausgeschöpft ist, liegen nicht nur bei der Steuergesetzgebung, wie dies die NZZ analysiert. Viele Frauen wollen arbeiten, aber man speist sie mit Kleinstpensen ab, die unter der Eintrittsschwelle ins BVG liegen. Im Unterschied zu den europäischen Ländern kennt die Schweiz kein Altersdiskriminierungsgesetz. Die Diskriminierung von Älteren auf dem Arbeitsmarkt gehört somit zur Tagesordnung. Weiterlesen in der NZZ.

Achtung Erwerbslose: Jeder Rappen auf 10 Jahre zurück ausweisen, wer EL will

Achtung Erwerbslose: Jeder Rappen auf 10 Jahre zurück ausweisen, wer EL will

Wer künftig EL beantragt, muss auf 10 Jahre zurück den Vermögensverzehr ausweisen. Nebst den Lebenshaltungskosten darf jährlich nur 1/10 des Vermögens verbraucht werden, sonst werden die EL-Leistungen gekürzt. Was es unter «Lebenshaltungskosten» zu verstehen gilt, hat der Gesetzgeber auf Verordnungsebene an den Bundesrat delegiert. Aber auch der Entwurf der Verordnung, zu dem Avenir50plus Schweiz eine Stellungnahme verfasst hat, klärt den Begriff der «Lebenshaltungskosten» nicht. Wichtig zu wissen ist das vor allem für Erwerbslose, die im Alter Ü55 von ihrem Vermögen leben müssen. Wäre damit das Existenzminium der Sozialhilfe oder der EL-Leistungen gemeint, wäre das ein absolut unverhältnismässiger Eingriff in das Eigentumsrecht.

Stellungnahme zur EL-Verordnung
Verordnung

 

Zoff beim Initiativkomitee «Schutz vor Altersdiskriminierung»

Zoff beim Initiativkomitee «Schutz vor Altersdiskriminierung»

Avenir50plus Schweiz hat im letzten Jahr viel Arbeit ins Zustandekommen einer breiten Allianz gegen Altersdiskriminierung investiert. Das Bündnis steht. Ziel war es ursprünglich, die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Altersdiskriminierung» noch vor den Parlamentswahlen im Herbst 2019 zu lancieren. Breite Bündnisse in der Startphase haben Vor- aber auch Nachteile. Ein Teil der Bündnispartner wollte Altersdiskriminierung vor allem am Beispiel des hohen Alters ins Zentrum der Diskussion rücken, so u.a. humanrights.ch und die Verbände der Senioren, ein anderer Teil, und zu dem zählt sich Avenir50plus, sieht eine erfolgreiche Strategie in einer breiteren Auslegung; Diskriminierung aufgrund des Lebensalters und das kann alle in jedem Lebensalter betreffen. Eine ältere Umfrage zeigt denn auch, dass sich die Jungen sogar noch mehr aufgrund des Lebensalters diskriminiert fühlen als Ältere. Sichtbar wird die Altersdiskriminierung jedoch gegenwärtig am deutlichsten auf dem Arbeitsmarkt 50plus und hier liessen sich auch die meisten Stimmen mobilisieren. Avenir50plus hat sich in der Folge aus dem Präsidium zurückgezogen, wird das Anliegen aber in der Sammelphase, die wahrscheinlich auf Frühling 2020 festgesetzt wird, weiterhin aktiv unterstützen. Mag sein, dass der Rückzug aus dem Präsidium in der Folge nun doch zur bevorzugten Strategie führt. Manchmal bringt weniger mehr.

Der Vorstand von Avenir50plus Schweiz hat beschlossen, eine Rechtsschrift bei Prof. Dr. Kurt Pärli, Juristische Fakultät Basel, in Auftrag zu geben, die Aufschluss darüber bringen soll, was ein Altersdiskriminierungsgesetz für den Arbeitsmarkt 50plus bringen könnte. 

Dossier Altersdiskriminierung

 

Suizid: Erwerbslose besonders gefährdet

Gemäss Tagesanzeiger vom 21. Juli ereigneten sich zwischen 1990 und 2014 beinahe 20 000 Suizide in der Schweiz. Die Suizidrate in der Schweiz ist damit einiges höher als im europäischen Schnitt. Zu den Versuchen, die nicht tödlich enden reicht die Spannweite von 15 00 bis 20 000 jährlich.

Besonders gefährdet sind Personen ohne Arbeit, wie eine Studie aufzeigt. Verwunderlich ist das nicht. Viele fühlen sich ausgegrenzt, in ihrem Bedürfnis der Zugehörigkeit verletzt, wie Gespräche mit Betroffenen zeigen. Zusätzlich sind es Geldsorgen und Ängste vor Altersarmut, die wirksam werden. Die Politik fordert mehr Forschung und Präventivmassnahmen. Das ist wichtig, reicht aber nicht. Besser und wirksamer: Stoppen wir eine Politik, die stets versucht, Schattenseiten des Systems der Verantwortung des Individuums zu überantworten. Damit verursacht man Scham und Isolation beim Einzelnen, die sich oft als Vorboten von Suizid zeigen.

 

«Wir müssen ehrlich über die Schattenseiten der Globalisierung reden»

«Wir müssen ehrlich über die Schattenseiten der Globalisierung reden»

(hj) Die einen schweigen zu den negativen Folgen der Migration, die anderen zur wachsenden Ungleichheit bei Löhnen und Vermögen. Statt die Bürger mit Plattitüden wie «Guter Lohn für gute Arbeit» abzuspeisen, gälte es die Probleme zu lösen. Diese Schelte kommt nicht etwa von Avenir50plus Schweiz, sondern von NZZ-Chefredaktor Eric Guyer (Ausgabe vom 9. August). Gleichzeitig warnt er vor einem Tsunami. Das in Erinnerung an die goldenen Zwanziger-Jahre, die ein braunes Ende fanden. Teil einer Angstrhetorik der Machteliten, wie diese Rainer Mausfeld in seinem neuen Buch «Angst und Macht in kapitalistischen Demokratien» thematisiert oder Wahrnehmung der Verantwortung, die Medien in der Rolle als vierte Gewalt in Anspruch nehmen? Die Berichterstattung der NZZ vor den eidgenössischen Parlamentswahlen wird sichtbar machen, was Sache ist.

Also reden wir darüber, was älteren Erwerbslosen zunehmend Sorge bereitet: Die Art und Weise, wie der Arbeitsmarkt und das Geldsystem hierzulande schöngeredet werden. Auch von der NZZ. Glaubt man Banken-Insider Dr. Markus Krall, so steht der Finanz-Crash 2020 vor der Türe. Rund zehn Prozent der Unternehmen, so Krall, seien Zombie-Unternehmen, die nur dank der Tiefzinspolitik am Leben sind. Diese Politik schmälere aber auch die Eigenkapitalrate der Banken, was diese demnächst in den Ruin treibe. Auch wenn der Rating-Spezialist und Erfolgsautor deren Ende vor allem für den EU-Raum voraussagt und den Anlegern rät, ihr Geld in Schweizer Franken oder in Singapur anzulegen, wird dies nicht ohne Folgen für die Schweiz bleiben. Wird der Franken noch mehr aufgewertet, schadet dies der Exportindustrie, die sich bereits durch andere Handelshemmnisse gebeutelt sieht. Zudem wird ein Zusammenbruch der europäischen Wirtschaft unvorstellbare Auswirkungen auch auf unser Land haben. Gleichzeitig werden im Zuge der Digitalisierung viele Jobs wegfallen, worauf u.a. auch NZZ-Chefredaktor Guyer in der letzten Sendung «Standpunkte» hingewiesen hat. 

Selbst wenn all diese dunklen Wolken am Wirtschaftshimmel nicht einen Tsunami zur Folge haben, was zu hoffen bleibt, wird jeder Abbau von Arbeitsplätzen vermehrt Ältere treffen. Klartext reden zwei Studien der Hochschule Luzern: Selbst Unternehmen stufen das Klima in den Betrieben altersdiskriminierend ein. Bei gleichen Qualifikationen gibt eine Mehrheit den Jüngeren den Vorzug gegenüber Älteren. Allein 2018 meldete das Seco über 11 000 Personen, die im Alter Ü50 ausgesteuert wurden. Der Vorschlag des Bundesrates zu einer Überbrückungsrente Ü60 (für rund 2000 Ausgesteuerte), die quasi als Belohnung in Aussicht gestellt wird, wenn die Älteren schön brav gegen die Aufkündigung der Personenfreizügigkeit stimmen, ist ein lächerlicher Akt einer hilflosen Regierung. Trotz der grossen Linien soll das aktuelle Leid vieler älterer Erwerbslosen nicht unerwähnt bleiben, deren Bewerbungen, täglich von den Algorithmen der Bewerbungsfilter erfasst, ungelesen in der Retourschleife landen, nur weil sich die Schweiz immer noch kein Altersdiskriminierungsgesetz leistet.  

Wie nur finden wir zurück in eine solidarische Gesellschaft voller Empowerment, die Abschied nimmt von einer Angstkultur, die das Wohlbefinden der Menschen, und zwar aller Hautfarben, wieder in den Fokus rückt, die Gelder vom Finanzkasinokapitalmarkt wieder zurück in die Realwirtschaft führt, um nachhaltige Wirtschaftskonzepte zu finanzieren? Ein Erstarken der «Mitte» im Herbst, von der sich die NZZ eine Lösung verspricht, führt nur zu mehr des Gleichen. Gefordert sind alle, hier und jetzt, in allen Funktionen; die Intellektuellen, Wissenschaftler und Professoren in ihren Elfenbeintürmen genauso wie die Medienschaffenden und Konsumenten. Empört, bewegt und engagiert euch im Sinne von Stéphan Hessel, Greta, Rainer Mausfeld oder Bankenprofessor Marc Cesney, der laut Tagesanzeiger vom 8. August seine Fachkenntnisse und seinen Status mittels «Volksinitiative für eine Mikrosteuer» in den Dienst der arbeitenden Bevölkerung stellt.

 

Abschied von Ruedi Lötscher, Mitbegründer Avenir50plus

Abschied von Ruedi Lötscher, Mitbegründer Avenir50plus

Viel zu früh bist du im Alter von 65 Jahren von uns gegangen, lieber Ruedi. Und ohne Vorwarnung. Du, der im Jahre 2012 zusammen mit Herbert Nell und mir unseren Verein gegründet hast. Die Zeitung, bei der du zuvor als Layouter gearbeitet hast, wurde an einen grossen Verlag verkauft. Wie wir damals, warst auch du im Alter 50plus auf der Suche nach bezahlter Arbeit. Statt in einen Kurs für «Indesign», dem Nachfolgeprogramm von «QuarkXpress» schickte dich das RAV in einen Power-Point-Kurs (!), was das frühzeitige Ende deiner Berufskarriere besiegelte.

Ich erinnere mich noch, wie wenn es gestern gewesen wäre, als wir zusammen am Zukunftskongress 2012 der Luzerner Hochschule uns ungefragt unter das Publikum mischten, um mit dem bekannten Lied von Mani Matter «Dene wos guet geiht…» die Fachleute auf die Nöte von Erwerbslosen 50plus aufmerksam zu machen. Auf dem Bild nebenan sieht man dich mit Gitarre, zusammen mit Regierungsrat Guido Graf. Es darf angenommen werden, dass unser origineller Auftritt Graf kurze Zeit später dazu veranlasste, unsere Petition «Bessere Arbeitsmarktchancen für Arbeitnehmende 50plus», die eine kantonale Subventionierung der Pensionskassenbeiträge für Stellensuchende 50plus verlangte, entgegenzunehmen.

Irgendwann hast du dann unseren Verein verlassen, weil dir das «Opfer-Gejammer» der Betroffenen unerträglich schien. Du versuchtest aus der Situation das Beste zu machen und hast deinem Leben auf deine Weise einen neuen Sinn gegeben. So war es dir wichtig, vom knapp bemessenen Sozialhilfegeld 10 Prozent an weitere Bedürftige abzugeben. Einen Teil deiner Zeit hast du einem alten Menschen geschenkt, der an Parkinson litt. Jedes Mal, wenn ich dich per Zufall auf der Strasse traf, erzähltest du mir von all den Büchern, die du in der Zwischenzeit verschlungen hast. Meist waren es Neuerscheinungen von namhaften Ökonomen wie David Graeber oder von Historikern wie Yuval Harari oder Philosophen wie David Precht. Der Traum von einer menschlicheren Welt hat dich genährt, doch war dir nur allzu bewusst, dass jede Änderung bei sich selbst anfängt. Nie habe ich eine Klage gehört über deinen gesundheitlichen Zustand, der dich immer wieder vor neue Herausforderungen stellte. Auch wenn Arbeitslosigkeit und die damit einhergehende Ausgrenzung aus der Gesellschaft nicht das einzige Risiko ist, das Gesundheit beeinflusst, so darf die Wirkung nicht unterschätzt werden. Gäll Ruedi, du gestattest mir diese Bemerkung zum Abschied.
Für mich warst und bist du ein grosses Vorbild. Adieu, du wertvoller Mensch.
Heidi Joos

Beisetzung: 23. August, 15.00 Uhr, Abdankungshalle Friedental

Avenir50plus: Architektin der Überbrückungsrente

Avenir50plus: Architektin der Überbrückungsrente

Die NZZ am Sonntag vom 8. Juli sowie die Sendung Kontext SRF vom 9. Juli widmeten der Erwerbslosigkeit Ü50 einen Beitrag. Der Vorschlag einer Überbrückungsrente für 60-Jährige, die ausgesteuert werden, wird dabei von beiden indirekt befürwortet. Rund vier Jahre wird das politische Prozedere bis zur Umsetzung in Anspruch nehmen, falls die politischen Mehrheiten diese Lösung erlauben. Auch wenn sich jetzt andere als Architekten dieser «Übergangslösung» inszenieren, Avenir50plus Schweiz hat diese Massnahme bereits zu Beginn der Jahreskonferenzen Alter und Arbeitsmarkt vor vier Jahren zur Diskussion gestellt und an der SKOS Jahreskonferenz 2017 in Freiburg mit einer Aktion erneut zur Diskussion gestellt. Siehe dazu Flyer.

Trotz der Kehrtwende des Bundesrates stellt sich die berechtigte Frage, ob damit die Probleme der Betroffenen vom Tisch sind. Nein, ganz und gar nicht. Die Diskriminierung von älteren Jobsuchenden hat laut Statistik zugenommen. Viele werden gar nie in den Genuss einer Überbrückungsrente kommen, weil sie vor 58 die Kündigung erhalten haben. Ein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung, wie es die breite Allianz gegen Altersdiskriminierung fordert, würde die Lage der Betroffenen verbessern, darin sind sich die Autoren des Seco-Berichtes «Alterung und Beschäftigung» einig. Doch wie Erfahrungen von anderen Ländern zeigen, müsste ein Gesetz zwangsläufig von einer breit angelegten öffentlichen Sensibilisierungskampagne begleitet werden, denn solange die falschen Altersbilder sich in den Köpfen der Bevölkerung und Entscheidungsträger fortpflanzen, solange wird sich die darauf gestützte Diskriminierung des Alters aufrechterhalten.

Link zur Vernehmlassung des Bundesrates

Sozialbericht 2019: Ältere werden bei Jobsuche mehr diskriminiert

Sozialbericht 2019: Ältere werden bei Jobsuche mehr diskriminiert

Der soeben veröffentlichte statistische Sozialbericht 2019 belegt, was wir schon lange wissen: Sechs von zehn älteren Erwerbslosen gehören zu den Langzeitarbeitslosen mit teilweise katastrophalen Auswirkungen für Betroffe. Der SKOS Geschäftsführer fordert im Tagesschaubeitrag vom 7. Juli 2019 Anschlusslösungen für Ausgesteuerte sowie vermehrte Bildungsangebote. Doch das alleine reicht nicht. Die Schweiz benötigt dringend ein Altersdiskriminierungsgesetz, so wie es im EU-Raum bereits vor Jahren umgesetzt wurde.
Statistischer Sozialbericht 2019