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Wer ausgesteuert wird, soll weiterhin beim RAV angemeldet bleiben, auch wenn RAV-Beratende einem oft das Gegenteil raten. Damit werden Betroffene weiterhin in der Seco-Statistik der Stellensuchenden mitgezählt. Versteht sich, dass dies nicht Zugunsten der RAV ist, deren Leistung an der Anzahl Abmeldungen gemessen wird.

Ein Vorteil für die diejenigen, die angemeldet bleiben liegt auch darin, dass sie ab dem 1. Juli 2018 vom Inländervorrang light profitieren dürfen. Was dieser beinhaltet, siehe Luzerner Zeitung vom 28. März.

Immer wieder äusserten Betroffene gegenüber Avenir50plus Angst, sie müssten auf diese Weise dem RAV weiterhin Bewerbungen vorlegen. Dem ist nicht so, auch wenn wir bei einer Umfrage bei RAV-Leitenden gemerkt haben, dass diese das Recht nicht korrekt handhaben und tatsächlich Bewerbungen einfordern. Ausgenommen sind jedoch diejenigen, die das Sozialamt wieder beim RAV anmeldet. Dort greifen rechtlich die Auflagen des Sozialamtes betreffend Bewerbungen.

Um Klarheit zu schaffen, forderte Avenir50plus deshalb vom Seco-Rechtsdienst eine verbindliche Antwort ein, die wir Euch für den Fall, dass Euer RAV dies anders handhabt, in Form eines Briefes zur Verfügung stellen.

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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