Hotline Gratisberatung MO - DO zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33

Bern: Kantonale Initiative Wirksame Sozialhilfe

Kanton Bern: Die SP Bern hat eine Volksinitiative lanciert, die u.a. die Unterstützung von älteren Arbeitslosen vorsieht, so wie es die SKOS kürzlich gefordert hat. Das ist äusserst erfreulich. Sammelbögen können hier heruntergeladen werden. Achtung: Eine kantonale Initiative darf nur von Personen unterschrieben werden, die im Kanton Bern wohnhaft und stimmberechtigt sind. Das im Unterschied zu Petitionen.

BL: So nicht! Jobs für Ü45 statt Kürzung der Sozialhilfe

Statt Einheimische anzustellen, deckt die Wirtschaft Baselland ihren Bedarf nach Mitarbeitenden nur allzu oft aus dem nahen Ausland. Das belegt die seit 2009 stetig steigende Anzahl GrenzgängerInnen, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit bei den niederqualifizierten Berufen. Nicht genug damit. Mittels Überweisung der Motion zur Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe um 30 Prozent (Basellandschaftliche Zeitung vom 27.4.2018), wird der Bock auch noch zum Gärtner gemacht. In Baselland leben heute rund 2000 Personen im Alter über 45, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie wollen alle nichts lieber als existenzsichernde Arbeit, die ihnen die Wirtschaft aufgrund ihres Alters verwehrt. Eine Kürzung des Grundbedarfs von heute 986 Franken käme einer totalen Isolation dieser Menschen gleich. Arbeitslosigkeit und Isolation bringen todbringenden Stress, glaubt man den aktuellen Studien des Neurologen Manfred Spitzer. Das kann und darf sich ein reicher Kanton nicht leisten.

Es macht ganz den Anschein, als dass man unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Kosten der älteren Einheimischen zu korrigieren versucht. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe wurde bereits 2005 von der SKOS auf 986 Franken herunter gekürzt, um mit der Differenz den Anreiz der Integrationsleistungen zu finanzieren. Die Wirkung der Integrationsleistungen wird mittlerweile von vielen Fachleuten in Frage gestellt. Insbesondere für all diejenigen, die Arbeit möchten, von der Wirtschaft aber verschmäht werden, hat dieser Systemwechsel nur Nachteile gebracht. Ihnen steht weniger Geld für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Das Alter ist jedoch oft mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden, sei es wegen vermehrten altersbedingten körperlichen Belastungen, aber auch aufgrund seelischer Disfunktionen, die sich aufgrund einer frühzeitig ungewollten Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt einstellen. Der heutige Grundbedarf in der Sozialhilfe ist mit 986 Franken bereits eine Zumutung für die Betroffenen, der keinesfalls unterschritten werden darf!

Avenir50plus hat durchaus Verständnis für die Sorgen der Sozialhilfegemeinden mit den steigenden Fallzahlen. Das Problem lässt sich aber nur lösen, indem man auf nationaler Ebene ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe schafft, dass die Finanzierung auf eine tragfähige Basis stellt, welche die Gemeinden entlastet. Damit würde auch der Sozialtourismus unterbunden, der in vielen Gemeinden dazu führt, dass man Wohnungsbesitzer öffentlich aufruft, keine Wohnungen mehr an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Lösen wir das Problem doch dort, wo es alle entlastet: Rufen wir die Wirtschaft auf, mehr zu tun für die Integration einheimischer Arbeitskräfte, insbesondere auch der älteren.
Heidi Joos / Christian Fischer

Viele Jäger sind des Hasen Tod

Abstimmung Altersreform 2020: Waren es im März 2010 73 Prozent der Stimmenden, die ein NEIN zur Rentensenkung in die Urne legten, so war die Mehrheit 2017 knapper. Die Drohszenarien haben ein weiteres Mal nicht verfangen. Richtig so. 2010 bekämpften die Linken die Reform der FDP, 2017 die FDP und SVP hingegen das Paket des linken Bundesrates. Die Wählenden wurden von den Parteien einmal mehr benutzt für ihre eigenen Ziele. Auf beiden Seiten zwang man die Stimmenden, Kröten gegen ihren Willen zu schlucken. Die Verunsicherung war gross darüber, ob ein Ja oder Nein dem Gewollten dient. Das erklärt auch die hohe Stimmabstinenz. Das Wahlergebnis, sozusagen ein Krötenbrei, lässt sich darum im Hinblick auf eine neue Altersreform nur bedingt analysieren. Keinerlei Beachtung schenkte SRF am Abstimmungssonntag bei der Analyse der Kampagne der Konsumenten-Verbände, obwohl der Einfluss dieser Seite beachtlich war. Und just nach der Niederschrift des Artikels bestätigt die grosse repräsentative VOTO-Umfrage unsere Sicht der Dinge.
Beitrag Rendez-vous SRF 2017.11.09  Tagesanzeiger 2017.11.09

Wie weiter? Kein Leistungsabbau für die reiche Schweiz!
Unsere Nachbarländer sind deutlich grosszügiger mit den Leistungen, Altersarmut ist seltener als in der reichen Schweiz. Ein Vergleich von 20 Minuten zeigt, dass bei uns 23,4 Prozent der Rentner weniger als die Hälfte der Durchschnittsgehalts erhalten. Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) ist im Europavergleich mit 6.4 Prozent eher tief. Bereinigt um die Kaufkraftunterschiede sind es 14 657 Franken Renten aus 1. und 2. Säule. Die Kosten für das Rentensystem in Deutschland belaufen sich auf 10.1 Prozent des BIP, in Italien bei 16,3 und in Frankreich bei 13,8 Prozent des BIP.

Um die Finanzierung der AHV steht es deutlich besser, als die Angstmacher es darstellen. Die AHV-Reserve stieg von 2007 bis 2016 jährlich um eine Milliarde Franken. Man geht davon aus, dass im Jahre 2025 immer noch eine Reserve von 33.8 Milliarden Franken vorliegt. 2030 kommt denn auch schon die nächste Baby-Boomer Generation in Arbeit. Dass wir vor keinem finanziellem Weltuntergang bei den Renten stehen, bezeugen auch die moderaten Stellungnahmen der Pensionskassen nach der Abstimmung. Also lassen wir uns nicht in Panik um unser Wohlergehen im Alter versetzen.

Altersstaffelung der PK soll fallen
Die Altersstaffelung bei den Pensionskassenbeiträgen diskriminiert ältere Jobsuchende auf dem Arbeitsmarkt. Das scheint weitgehend unbestritten. Trotzdem hat das Parlament bei der Beratung der Altersreform auf eine Korrektur verzichtet. Lässt man das Anliegen auch bei der neuen Reform beiseite, werden wir erneut unsere Zustimmung verweigern.
Wie ist die Altersvorsorge zu retten? Avenir50plus diskutierte bei der Club-Sendung SRF vom 26. September 2017 mit.

Betroffenen die Schmach der Sozialhilfe ersparen

NACHGEFRAGT
Die Arbeitsmarktexpertin und Geschäftsleiterin des Verbandes avenir50plus ist heute in vielen Medien präsent. Heidi Joos berät und coacht kostenlos ältere erwerbslose. Sie kämpft zudem mit erfolg dafür, dass das Thema 50plus auf die politische Traktandenliste kommt.
Hier zum Interview im Zeso Nr.3, Zeitschrift der SKOS

Altersreform: Ältere weiterhin diskriminiert

Entgegen den Zusicherungen von CVP und Teilen der FDP vor den Wahlen, die Altersstaffelung bei der Pensionskasse endlich abzuschaffen, stimmte die Ratsmehrheit im Rahmen der Altersreform für Beibehaltung. Und das ist nicht die einzige Unzulänglichkeit.

Die höheren Pensionskassenbeiträge bei den Älteren sind der Hauptgrund, warum die älteren Langzeitarbeitslosen in der Schweiz länger auf Jobsuche sind als in den anderen OECD-Staaten. Einigen bleibt die Integration ganz verwehrt. Immer öfter reden Arbeitgeber Klartext bei Entlassungen: „Zu teuer“ – die Standardbegründung. Trotzdem hat die Mehrheit des Rates für Beibehaltung der altersdiskriminierenden Altersstaffelung gestimmt, welche die Sozialkosten der Älteren für Unternehmer verteuert. Verstummt sind die Stimmen derjenigen, die zu diesem Thema vor den Wahlen eine Lanze für die Älteren zu brechen vorgaben.

Um der Diskriminierung des Alters auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, setzte der Bundesrat vor Jahren das Alter der Frühpensionierung auf 58 Jahre herunter. Statistisch entledigte man sich damit den älteren Arbeitnehmenden ohne Job. Doch damit macht die Altersreform nun Schluss. Wer im Alter ohne Job ist, soll vier Jahre länger auf die Pension warten. Die Überbrückungszeit, die heute schon von vielen mit dem Pensionskassenkapital finanziert wird, um sich den Gang aufs Sozialamt zu ersparen, wird somit länger, das Kapital zur Finanzierung des Alters beim Eintritt ins Referenzalter geringer. Die geringeren Abzüge bei der AHV durch den vorzeitigen Bezug der AHV, welche die Altersreform bringt, vermögen das Loch nicht zu stopfen. Erwerbslose Frauen, die bereits von Sozialhilfe leben, müssen zukünftig aufgrund der Anhebung des AHV-Alters um ein Jahr länger von Sozialhilfe leben.

Der Generation Ü45 versichert die Reform zwar Besitzstandswahrung, doch mittlerweile tönt es aus der Verwaltung, welche die Verordnung vorbereitet, dass dies nur für jene gilt, die bis zum Referenzalter arbeiten. Heute sind es aber bereits ein Drittel, davon viele unfreiwillig, die sich vorzeitig pensionieren lassen. Denjenigen, die im Alter ohne Arbeit sind, droht somit eine geringere Pension.

Die Eintrittsschwelle ins BVG wurde weiterhin bei 21 150 Franken belassen. Viele Arbeitgeber haben es sich zur Angewohnheit gemacht, die Arbeitspensen so zu gestalten, dass sie keine Pensionskassenbeiträge bezahlen müssen. Betroffen davon sind viele Frauen. Wer mehr als eine Anstellung annehmen muss, um die Lebenshaltungskosten zu decken, wird weiterhin nicht automatisch versichert sein.

Selbst wenn wir nicht die Hälfte aller Jobs aufgrund der Digitalisierung des Arbeitsmarktes verlieren, wie das die Oxford-Studie prophezeit, so werden in naher Zukunft immer noch genug Menschen das Altern ohne Arbeit verbringen müssen. Und denen bringt die Reform nur Nachteile.

Der Blick auf die Altersreform aus der Perspektive von Erwerbslosen, er allein könnte genügen, ein NEIN in die Urne zu legen.
Tabelle zur Altersreform mit wichtigen Punkten

Referendum gegen Kürzungen bei der Berner Sozialhilfe

Der Verband Avenir50plus unterstützt das angekündigte Referendum gegen die Kürzung bei der Berner Sozialhilfe.

Seit Jahren liegt der Grundbedarf in der Sozialhilfe als Resultat eines politischen Kompromisses unter dem vom BSV errechneten Existenzminimum. Jetzt will die Berner Regierung im Alleingang eine weitere Kürzung des Grundbedarfs von 10 Prozent umsetzen. Das kann eine Abwärtsspirale in Gang setzen, befürchtet die NZZ und zitiert den Luzerner CVP‐Regierungsrat Guido Graf, der den Berner Entscheid bereits klipp und klar begrüsst. Keine Freude zeigen hingegen die Basler und Zürcher.

Aus Sicht von älteren Sozialhilfeempfangenden sind weitere Kürzungen in der Sozialhilfe inakzeptabel. Die Betroffenen sind bereits heute finanziell, psychisch und physisch am Limit. Aufgrund der Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe, die allerorts viel zu tief angesetzt sind, sehen sich viele genötigt, mit dem knapp bemessenen Grundbedarf auch noch einen Teil der Miete zu berappen. Integrationszulagen aber auch Weiterbildungen werden Älteren kaum gewährt. Das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, der ihnen kaum mehr Chancen einräumt. Die Sozialhilfe, die als vorübergehende Hilfestellung für «junge Arbeitsunwillige» konzipiert wurde, wird für immer mehr Ältere zur wirtschaftlichen Endlösung. Statt die Globalisierungsopfer mit Kürzungen abzustrafen, sollen Weiterbildung und Vermittlung von Älteren in den ersten Arbeitsmarkt endlich gefördert werden, so wie es auch der OECD-­Bericht des Seco «Bessere Arbeit im Alter» empfiehlt.

Globalisierter Arbeitsmarkt verlangt Bundesregelung bei der Sozialhilfe Globalisierung, Personenfreizügigkeit sowie der Prozess der Industrialisierung 4.0 haben den Arbeitsmarkt in den letzten Jahren massiv verändert. Weitere Auswirkungen stehen an. Betroffen von dieser Entwicklung sind immer mehr auch Ältere, die der Arbeitsmarkt frühzeitig entsorgt oder durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland austauscht. Das den Gemeinden obliegende Konzept der Sozialhilfe, entwickelt als vorübergehende Hilfeleistung in wirtschaftlichen Schönwetterperioden, stösst immer mehr an seine Grenzen. Längst fällige Leistungsoptimierungen, seien das die Erhöhung der Mietzinsobergrenze oder angemessene Leistungen für ältere einheimische Leistungsbeziehende, werden von den zuständigen Gemeinden abgeblockt mit dem Argument des Sozialtourismus. Einzelne Gemeinden verfügen denn auch tatsächlich nicht über die Finanzen, um aktive Vermittlung und Weiterbildung von Älteren in der Sozialhilfe zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund gehört die Sozialhilfe dringend auf Bundesebene auf ein tragfähiges finanzielles Fundament gestellt, ähnlich wie das der Bundesrat in seinem Bericht 2015 vorgeschlagen hat.

Medienmitteilung als PDF

 

Bundesrat gesteht: Schutz vor Diskriminierung ungenügend

In seinem Bericht vom April 2016 gesteht der Bundesrat, dass er sich bis anhin getäuscht hat. Die aktuelle Rechtslage bietet einen ungenügenden Schutz vor Diskriminierung. Das kritisierten wir bereits in unserer Petition für ein Antidiskriminierungsgesetz, die wir vor einem Jahr in Bern einreichten. Immerhin wurde jetzt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrecht beauftragt, in den nächsten zwei Jahren einen Bericht zu erstellen, der sich über die Diskriminierung der Älteren auslässt. Da wir zu einem Expertengespräch geladen sind, bitte wir um Rückmeldung Eurer Anliegen… zum Bericht
Zur öffentlichen Veranstaltung zum Thema vom 10. 11.2016 in Bern mehr

Vorschlag SPK des Ständerates – Schritt in richtige Richtung

Der Antrag der SPK des Ständerats geht zwar nicht ganz so weit, wie wir dies aus Sicht der Betroffenen wünschen, doch es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine reine Stellenmeldepflicht würde lediglich administrative Kosten verursachen, jedoch weder die Integration der inländischen Stellensuchenden verbessern noch die Zuwanderung auf ein verträgliches Mass minimieren. Die vorgesehene Beschränkung auf lediglich jene Berufe, die als Nicht­‐Mangelberufe bezeichnet werden, ist hingegen inakzeptabel.

Zur Medienmitteilung vom 8. November 2016

Revision Sozialhilfegesetz – Gegen einen Sonderfall St. Gallen!

Der Verein 50plus outIn work Ostschweiz begrüsst das Bestreben der Regierung in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Sozialhilfegesetzes, den Negativwettbewerb zwischen den Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben nach vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Sozialhilfebeziehenden. Auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.

Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS­‐Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den Sonderzug, der die St. Galler­‐Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug. Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986 Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten Existenzminimum.

In seinem Bericht vom 25. Februar 2015 schreibt der Bundesrat u.a. über den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe, dass sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit abzeichne, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in diesem Bereich zu vereinfachen, gemeinsame Ansätze zu entwickeln und eine eidgenössische Regelung ins Auge zu fassen. Die industrielle Revolution 4.0 wird in absehbarer Zeit ungeahnte Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, die in der Folge nach neuen Modellen in der Sozialhilfe rufen, die es im Verbund mit andern Kantonen zu entwickeln gilt. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns vehement gegen einen Sonderfall St. Gallen.

Die Regierung sowie das Parlament täten gut daran, diesen bedauernswerten Entscheid nochmals zu überdenken und dementsprechend zu handeln.

Medienmitteilung als PDF

Stellungnahme zur Vernehmlassung IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Mit grossem Interesse hat der Verein 50plus outIn work Ostschweiz die informative und
differenzierte Botschaft zur Lage der Sozialhilfe des Kantons St. Gallen zur Kenntnis
genommen. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung beschränkt sich der Verein darauf,
die Sichtweise der Interessen der Älteren in der Sozialhilfe einzubringen. Die Umsetzung der
Vorschläge in das Gesetz ist der Exekutive oder Legislative zu überlassen.

Grundsätzlich begrüssen wir das Bestreben, den Negativwettbewerb zwischen den
Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben, nach
vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Betroffenen. Auch die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung
scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.
Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision
nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den
Sonderzug, der die St. Galler-Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die
falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein
veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher
dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil
des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug.
Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von
Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren
den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei
es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese
Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer
Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986
Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten
Existenzminimum. mehr lesen