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Reform Ergänzungsleistungen tritt 2021 in Kraft

Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung Ende Januar 2020 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zur Kenntnis genommen (Stellungnahme Avenir50plus). Leider bringt auch die Verordnung keine klaren Verhältnisse in Bezug auf den Vermögensverzehr der vorangehenden zehn Jahren vor der Inanspruchnahme von EL-Leistungen. Vorerst die wichtigsten Massnahmen aus Sicht der Erwerbslosen: 

Positiv

  • Anhebung der Mietzinsobergrenze 
  • Erwerbslose können das Pensionskassenguthaben ab vollendetem Alter 58 im Falle von Arbeitslosigkeit in der Pensionskasse belassen (Art. 47a) und sind somit im Referenzalter zum Bezug einer Rente berechtigt, wenngleich diese aufgrund der ausgefallenen PK-Beiträge während der Arbeitslosigkeit sehr viel tiefer ausfällt. In vielen Fällen wird der Kapitalbezug trotzdem lukrativer bleiben. Den Kassen wird es freigestellt, diese Bestimmung auszudehnen bis zum Alter 55 Jahren. 

Negativ

  • BezügerInnen, die in Wohngemeinschaften wohnen, erhalten weniger Mietkosten.
    Viele bisherige BezügerInnen müssen somit ihre WGs verlassen und in Einzelwohnungen umziehen. Das führt nicht nur zu Mehrkosten bei den EL, es handelt sich auch um eine Massnahme, die Isolation fördert statt verhindert. 
  • Anpassung der Krankenversicherungsprämie an tatsächliche Prämienkosten

Der Anreiz, die günstigste KK-Prämien zu suchen, geht somit verloren. Das verbunden mit einem höheren Verwaltungsaufwand. 

Avenir50plus Schweiz sowie der SGB haben sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür eingesetzt, dass die Verordnung Klarheit bringt bezüglich der Bestimmung Art. 17d Ziff. 6 der Verordnung, wonach – Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt der versicherten Person während der Jahre vor dem Bezug der jährlichen Ergänzungsleistungen, nicht als Vermögensverzehr angerechnet werden – klarer umschrieben wird. Den Betroffenen bringt diese Vorgabe eine gewaltige Rechtsunsicherheit bezogen auf ihren Vermögensverzehr während der Zeit der Arbeitslosigkeit, denn was genau unter Lebensunterhalt fällt, kann von den Kantonen in der Folge willkürlich interpretiert werden. Es macht irgendwie den Anschein, dass man diese Formulierung bewusst so gewählt hat, weil man weiss, dass sie rechtlichen Kriterien nicht zu genügen vermag, gleichwohl aber Erwerbslose abschreckt, ihr eigenes Vermögen nach Gutdünken zu verwenden. Die Kleinen drücken, den Hausbesitzer im Gegenzug Geschenke in die Hand drücken, indem Liegenschaften, die selbst bewohnt werden, nicht dem Reinvermögen angerechnet werden, passt nicht zu einem von der SP geführten Departement. 

Mehr Infos

Erben müssen EL zurückzahlen

Nach der Inkrafttretung des EL-Gesetzes 2021 müssen Erben die zuvor bezogenen EL-Leistungen ihrer Eltern bis zum Betrag von 40 000 Franken zurückzahlen. In seinem Kommentar fragt der Tagesanzeiger zurecht: Warum sollten denn die Erben das Geld behalten dürfen? Oder deutlicher: Warum ist es denn Vermögenden erlaubt, Sozialleistungen zu beziehen, die eigentlich für Arme sind? Mehr lesen….

Die IV spart auf Kosten der Sozialhilfe

2005 gab es 251 828 IV-Beziehende, Ende 2018 waren es noch 217 944. Das BSV meldet einen Rückgang von 13 Prozent, obwohl die Bevölkerung um 15 Prozent zugenommen hat. Das berichtete 10vor10 und weitere Medien. Was wie ein Erfolg daherkommt, ist lediglich Ausdruck einer strengeren Selektion, die Betroffene auf die Sozialämter abschiebt. Das zeigt sich in einer Zunahme von 43 000 Sozialhilfeempfangenden für den gleichen Zeitraum. Der Preis für diese scheinheilige Politik zahlen vor allem auch Ältere, denen nach einer langen Berufskarriere, die zu Rückenschäden und sonstigen Gebrechen führte, der Gang aufs Sozialamt nicht erspart bleibt, weil die IV, der sie ein Leben lang Beiträge entrichteten, sich vornehm vor der Verantwortung drückt. Ein zynisches Spiel auf Kosten der Schwächsten, kommentiert der Blick zu Recht.

Suizid: Erwerbslose besonders gefährdet

Gemäss Tagesanzeiger vom 21. Juli ereigneten sich zwischen 1990 und 2014 beinahe 20 000 Suizide in der Schweiz. Die Suizidrate in der Schweiz ist damit einiges höher als im europäischen Schnitt. Zu den Versuchen, die nicht tödlich enden reicht die Spannweite von 15 00 bis 20 000 jährlich.

Besonders gefährdet sind Personen ohne Arbeit, wie eine Studie aufzeigt. Verwunderlich ist das nicht. Viele fühlen sich ausgegrenzt, in ihrem Bedürfnis der Zugehörigkeit verletzt, wie Gespräche mit Betroffenen zeigen. Zusätzlich sind es Geldsorgen und Ängste vor Altersarmut, die wirksam werden. Die Politik fordert mehr Forschung und Präventivmassnahmen. Das ist wichtig, reicht aber nicht. Besser und wirksamer: Stoppen wir eine Politik, die stets versucht, Schattenseiten des Systems der Verantwortung des Individuums zu überantworten. Damit verursacht man Scham und Isolation beim Einzelnen, die sich oft als Vorboten von Suizid zeigen.

 

Bilanz 5 Jahre Armutskampagne für 9 Mio. Franken: Die Armen selbst gehen leer aus

Viel Papier, aber wenig Konkretes. Diese These stellte die Moderatorin der Armutstagung in Bern zu Recht an den Anfang der Podiumsdiskussion. Das nach einem eher flachen Referat des Bundespräsidenten Alain Berset zum Rück- und Ausblick.

Die Schweiz braucht mehr Maillards
Podiumsteilnehmer Yves Maillard, SP-Regierungsrat des Kantons Waadt, scheint in diesem Land der Einzige zu sein, der seinen Worten als Magistrat auch Taten folgen lässt. „Die Reichen müssen endlich verstehen, dass ihr Leben ohne Sozialpolitik eingeschränkt wäre. Überwachungskameras, hohe Zäune, abgesehen von den Kosten, das ist doch keine Lebensqualität“, ereiferte er sich dem Publikum zugewandt. Der Strukturwandel führte in unserem Lande zu einem Kaufkraftverlust. Früher reichte ein Lohn für eine Familie. Heute benötigt eine Familie oft zwei Verdiener. In fünfzehn Jahren reichen zwei Löhne nicht mehr, wenn das so weitergeht. Aber ein dritter Mitverdiener in einer Familie ist nicht möglich. Der Druck auf die Löhne ist gewaltig, auch bei 55-Jährigen. Trotz einer politisch rechten Mehrheit, setzte Maillard in seinem Kanton einige Reformen zu Gunsten der niederen Einkommen durch. Er erhöhte die Stipendien für Junge um 50 Prozent bei gleichzeitiger Kürzung der Sozialleistungen und setzte damit die richtigen Anreize. Die Kinderzulagen wurden auf 400 Franken erhöht. Die Prämienverbilligung bei den Krankenkassen setzte der Kanton so fest, dass niemand mehr als 10 Prozent seines Einkommens bezahlen muss. Für Betreuungsstrukturen von Kindern wendet der Kanton Waadt für die kommenden Jahre 70 Millionen Franken auf, die u.a. auch in Ergänzungsleistungen für Familien fliessen. Arbeitslosen bietet der Kanton ab 60 bzw. 61 Jahren eine Überbrückungsrente bzw. Frühpensionierung an.

„Wir haben 700 Millionen in Sozialleistungen investiert, anstelle von Steuersenkungen, von denen nur die Reichen profitieren“, führte Maillard weiter aus. Und trotzdem verzeichnet der Kanton Waadt einen Steuerüberschuss. Diese Sozialpolitik hat sich gelohnt, denn damit wurde auch die Kaufkraft der Menschen gestärkt, wovon wiederum die Wirtschaft profitiert. Mit seiner Kritik gegen die IV betreffend den Schwellenwert von 40 Prozent hielt Maillard nicht zurück. „Es kann doch nicht sein, dass ein Lehrer, der zuvor 100 000 Franken verdiente, in einem Krankheitsfall von der IV 65 000 Franken erhält, ein Bauarbeiter aber mit einem bisherigen Einkommen von 65 000 Franken wegen diesem Schwellenwert leer ausgeht. Beide haben doch ein Leben lang in die IV-Kasse einbezahlt. Da muss sich dringend etwas ändern!“ Man wünschte sich als Zuhörerin, der streitbare Maillard, der gegenwärtig für das Präsidium des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes kandidiert, werde Nachfolger von Paul Rechsteiner.

Schützenhilfe erhielt Maillard auch von der Berner Stadträtin Franziska Teuscher, die lobend ihre Kita-Politik hervorstrich, ansonsten wenig kämpferische Töne von sich gab.

Wenig freundliche Worte für die Kürzungen von neun auf zweieinhalb Millionen Franken, die der Bundesrat für die nächsten fünf Jahre für den Armutsdiskurs in Aussicht stellt, fand auch Hugo Fasel, Geschäftsführer Caritas Schweiz. Die Caritas bemängelte vor allem, dass der Bundesrat auf ein Monitoring verzichtet, obwohl dieses pfannenfertig in den Schubladen der Bundesverwaltung liegt.

Lobende Worte für die Armutsarbeit hingegen fand FDP-Ständerat und Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, Hannes Germann. «Ich habe im Austausch mit den Akteuren viel gelernt. Auch ich stimmte einst im Parlament für eine Kürzung der Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Aber jetzt weiss ich, welche Auswirkungen das haben kann.» Ob die Schweiz sich Politiker leisten will, die derart viel Geld für ihre eigene Entwicklung benötigen, während die Armen in verschiedenen Kantonen mit Kürzungen der Leistungen zu kämpfen haben?

In der anschliessend kurzen Diskussion meldete sich ein praktizierender Arzt aus Zürich. Gemäss medizinischen Studien seien arme Leute in der Regel von allen Krankheiten mehr betroffen als die Reichen. Auch sterben sie früher. Der vermehrte Gang dieser Betroffenen in die Arztpraxen koste das Gesundheitswesen Milliarden. Vorstösse, wie diejenigen der Ständeräte Karin Keller Suter und Konrad Graber bezüglich Abschaffung der flankierenden Massnahmen, seien deshalb absolut kontraproduktiv. Frenetischer Applaus war ihm gewiss.

Der nachmittägliche Workshop «Integration und Arbeitsmarkt» war einer wie gehabt. Teilnehmenden wird Partizipation suggeriert, um sie ins Bündnis zu holen für eine Armutspolitik, die dasteht für Treten am Ort. Selbst der Vertreter des Arbeitgeberverbandes nickte ob dieser Analyse.
Heidi Joos

Muss ich die Erklärung Sowatch unterschreiben damit ich Sozialhilfe erhalte

Immer mehr Sozialgemeinden im Kanton Aargau verlangen von den Sozialhilfebezügern die Unterzeichnung des Merkblattes Sowatch (Überprüfungsdienst, Sozialinspektion). Verunsicherte Betroffene meldeten sich sich mit der Frage bei uns, ob sie dies tun müssen und falls ja, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Diese Frage haben wir der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht Zürich weitergeleitet und die folgende Antwort erhalten.