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Teilzeitarbeit steigt

Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind.      Weiterführende Informationen

SRF Club: Nettes Geplätscher über Arbeitslosigkeit 50plus

Der Club SRF widmete am 2018.02.20 dem Thema «Ausgesteuerte» eine Sendung. Die Betroffenen waren mit einer Stimme vertreten. Kurzfristig ausgeladen wurde die Geschäftsführerin Avenir50plus so wie auch die Co-Präsidentin der SKOS, Therese Frösch.

Wie anders wäre doch die Diskussion verlaufen, hätte Therese Frösch den mutigen SKOS-Vorschlag in die Club-Runde einbringen können, der zwei Tage später öffentlich wurde: «Keine Austeuerung mehr für 55plus». Valentin Vogt, der sich als Bewahrer veralteter RAV-Strukturen ins Zeug legte und unwidersprochen behauptete, Vermittlung sei nicht der Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlung, wäre recht ins Schwitzen gekommen. Für Arbeitgeber und Bürgerliche gilt schon lange das Credo: Aussitzen, ja keine neuen Gesetze, die Baby-Boomer sind bald alle in Pension und dann hat sich das Problem gelöst.» Auch Corado Pardini, der sich einmal mehr mit dem Kündigungsschutz profilierte, den die Arbeitslosenverbände so nicht wollen, hätte sich mit dem Drama der Älteren in der Sozialhilfe auseinandersetzen müssen oder als Gewerkschafter vielleicht mit der Zukunft. Wir stehen heute vor einer der grössten Strukturveränderungen der Arbeitswelt in der Geschichte. Der Swissmem-Verband rechnet damit, dass in den nächsten 15 Jahren jeder dritte Beruf verschwindet und fordert präventiv Standortbestimmungen und ein Weiterbildungsangebot für 45plus. Kein Wort war darüber war zu hören, stattdessen mussten die Zuschauenden mit einer unsicheren RAV-Beratenden Vorlieb nehmen, die je nach Wind, die älteren Arbeitslosen einmal als selbstbewusst und dann aber auch wieder als gegenteilig taxierte. Wäre da nicht die Betroffene Daniela Häderli gewesen, die erfrischend über ihre unzähligen Arbeitsbemühungen sprach, um den Betroffenen damit Mut zu machen, so hätte sich der Gedanke aufgedrängt, ob diese Art von Staatsfernsehen denn wirklich die Gebühren wert sind, die es kostet. Es kann aber auch zutreffen, dass man die Bürgerlichen mit dieser netten Runde für deren Nein zur No-Billag-Initiative belohnen wollte.
Club-Sendung 2018.02.20.
Bundesgerichtsurteil 2014 über Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Alter

Brave Schulmädchenarbeit

«Diskriminierung von Älteren auf dem Arbeitsmarkt.», so das Thema des Podiums, organisiert vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Bern. Anlass war die Präsentation des Grundrechtskataloges für Ältere, den das Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesrates erarbeitet hat. Das Podium war ohne Ausnahme mit auf dem Arbeitsmarkt Privilegierten bestückt, in der Mehrzahl sogar mit Personen unter 50. Präsident des Arbeitgeberverbandes der Banken, Balz Stückelberger liess die Anwesenden wissen, dass nicht in erster Linie Bildung vor Erwerbslosigkeit im Alter schütze, sondern Kompetenzen. Als wichtigste nannte der die Anpassungsfähigkeit! Die älteren Erwerbslosen durften sich am Ende mit Fragen einbringen. Die Moderatorin liess die Kritik an dieser paternalistischen Debattierkultur nicht gelten. Sie habe sich lange überlegt, ob man Betroffene ins Podium einbinden soll. Doch sie sei zum Schluss gekommen, dass sie alle irgendwie zu den Betroffenen gehörten! Der anschliessende Blick in das präsentierte Büchlein mit dem Titel «Gleiche Rechte im Alter», dass das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt ist, lässt nur eine Ahnung zu: Die Angst, als wissenschaftliche Mitarbeitende einst zu den Betroffenen zu gehören, liess ein Werk entstehen, dass weder Biss noch Nutzen hat. Ja, da hat die Betroffenheit zugeschlagen, in Form von vorauseilendem Gehorsam.

Die Print-Version kann – solange Vorrat – kostenlos bei der Geschäftsstelle des SKMR (Tel. 031 631 86 51 oder skmr@skmr.unibe.ch) bezogen werden.

Digitalisierung: Der Spirit von Biel macht Angst

Einigkeit an der Konferenz «Digitale Schweiz»: Jetzt gilt es zu handeln, schreibt der Tagesanzeiger und resümiert den Anlass, dem auch Avenir50plus beiwohnte, durchaus kritisch. Auf den Punkt bringt es Min Li Marti, SP-Nationalrätin und Spezialistin für digitale Themen: Die Tendenz ist klar. Der Staat soll sich möglichst nicht einmischen. Die Privaten hingegen dürfen alles: Deregulieren, Flexibilisieren. Das bürgerliche Wirtschaftsprogramm werde unter dem Stichwort Digitalisierung neu verkauft. Besonderes Augenmerk richtete Avenir50plus auf den Workshop am Nachmittag zum Thema Arbeitsmarkt 4.0: «Was müssen wir tun, damit uns die Arbeit nicht ausgeht?» Der Input des Ökonomieprofessors Lalive war etwas gar blauäugig. Entsprechend rosarot sein Zukunftsbild. Er proiizierte kurzerhand die Vergangenheit auf die Zukunft unter Vernachlässigung der unterschiedlichen Parameter. So stand die dritte Revolution unter den Vorzeichen der Globalisierung oder der Markausweitung. Dieser Prozess ist aber weitgehend abgeschlossen. Darüber sind sich die Ökonomen einig. Bei der Digitalisierung geht es demzufolge um eine Effizienzsteigerung innerhalb der bestehenden Märkte. Zumindest ein vorübergehender Abbau von Arbeitsplätzen wird die logische Folge sein. Immerhin gestand Lalive in der Konfrontation ein, dass er sich offenbar zu oberflächlich auf seine Präsentation vorbereitet habe. Einerseits zeigte er damit Grösse, andererseits verhinderte sein vorangegangener Input eine ernsthafte Auseinandersetzung über zu schaffende gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Sicherung des Arbeitsfriedens.
Angst macht nicht die Digitalisierung, Angst mach viel mehr die Unbedarftheit des politischen Dialogs, der neue Konzepte wie zum Beispiel ein Grundeinkommen für alle, denen die Arbeit ausgeht oder etwa eine neue Finanzierungsstrategie des öffentlichen Haushalts ausblendet.
Die Videos zu diesem Anlass sind demnächst auf der Webseite Digitaldialog abrufbar.

 

Lehre für Erwachsene – Schritt in richtige Richtung

Obwohl die Maschinen-, Elektro und Metallindustrie wieder brummt, verschwinden immer mehr einfache Jobs. Umschulungen werden nötig. Swissmem-Präsident Hans Hess will deshalb eine Lehre für gestandene Berufsleute lancieren, berichten Blick und Handelszeitung. Ein Modell, dass wir als Verband befürworten, sofern die Finanzierung geregelt wird. Der Lebensunterhalt der Familien soll weiterhin gesichert bleiben.

Vernehmlassung Inländervorrang: Wenig für Ältere, viel für Flüchtlinge

Als Verband, der die Interessen von Erwerbslosen Ü45 vertritt, bezweifeln wir, dass der vom Gesetzgeber beschlossene Inländervorrang die erschwerte Lage besagter Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern vermag. Aufgrund der Ausgestaltung der Verordnungen lässt sich vermuten, er diene in erster Linie der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Dagegen haben wir nichts einzuwenden, doch sollten zwingend gleichzeitig auch Massnahmen zur Verbesserung der Lage Älterer auf dem Arbeitsmarkt in die Wege geleitet werden.
Stellungnahme zur Vernehmlassung

Kommentar Rudolf Strahm, Tagesanzeiger 2017.07.24

 

 

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Untersuchung soll Softwaremissstand bei RAV klären

RAV können Inländervorrang nicht wie gefordert umsetzen, weil die bestehende Software dazu ungeeignet ist, titelte die Sonntagszeitung vom 6. 8.2017. Eine Binsenwahrheit, die allen RAV-Mitarbeitenden schon seit Jahren bekannt ist: Die selbstgebastelte AVAM-Software des Seco war von Anfang an eine Fehlkonstruktion. Doch statt sich diesem Fehler zu stellen, und rechtzeitig Ausschau zu halten für eine geeignete Software, vertuschten die Verantwortlichen dies über die Jahre erfolgreich. Darin lag auch einer der Gründe, warum Boris Zürcher, Chef Arbeitsmarktbehörde Seco und Bruno Sauter, Chef der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden sich vor einem Jahr in den politischen Diskurs mischten mit der Absicht, den Inländervorrang zu bodigen.

Nun wird die Umsetzung des politischen Entscheides zum Inländervorrang-Light zur Stunde der Wahrheit. Aus Sicht von Avenir50plus höchste Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wie sich das bei Fehlentscheiden dieser Grössenordnung gehört. Eine Untersuchungskommission soll klären, wer personell dafür die Verantwortung trägt und wie viele Millionen in der Vergangenheit in die untaugliche Software geflossen sind.
Medienmitteilung vom 2017.08.06

 

Nationalrat lehnt Weiterbildung für Ältere ab

Der Nationalrat hat als Erstrat die Initiative von Nationalrätin Bea Heim (SP) abgelehnt. Was bis anhin älteren Erwerbslosen vorgeworfen wird, gilt plötzlich nicht mehr. Ältere seien sehr gut ausgebildet, so der Tenor der Mehrheit. Die Integration von Älteren in den Arbeitsmarkt gestalte sich auch von Betroffenen mit Bildung schwierig. Verlogener geht es nicht. Nicht verwunderlich, wenn Erwerbslose für sich für die ZAFI-Initiative stark machen.
Initiative von Bea Heim (SP)
Kommentar des Arbeitgeberverbandes

Avenir50plus: Erfolg bei Kantonsgericht

Die Arbeitslosenkasse Luzern verweigerte einem Versicherten die zweite Rahmenfrist. Zu Unrecht, wie das Kantonsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2017 feststellt.
Der Versicherte unternahm während der ersten Rahmenfrist alles, um der Schadenminderungspflicht nachzukommen. So arbeitete er während gut einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis auf Abruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Die Arbeitslosenkasse stellte sich auf den Standpunkt, dass sich aufgrund unregelmässigen Arbeitszeiten keine Normalarbeitszeit berechnen lasse und somit die Anspruchsvoraussetzung für eine zweite Rahmenfrist nicht gegeben sei. Dabei ignorierte die Kasse kurzerhand die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Diese besagt, dass Arbeitsverhältnisse, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eingegangen werden als regulärer Zwischenverdienst anzurechnen sind.

Da die Rechtsabteilung der Arbeitslosenkasse Luzern personell seit Jahren von der gleichen Person geleitet wird, stellt sich mit Recht die Frage, wie viele Versicherte die Kasse wohl in den letzten zwanzig Jahren um das Recht einer zweiten Rahmenfrist gebracht hat!