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Weniger Lohn für weniger Rente: Nein danke!

Medienmitteilung: Die GV von Avenir50plus Schweiz hat einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die BVG-Reform zu unterstützen. 

Der geplante Abbau bei der zweiten Säule (BVG) trägt die Handschrift der großen Versicherungen. Sie erhoffen sich mit dem Leistungsabbau zusätzliche Spargelder bei der dritten Säule, an denen sie gutes Geld verdienen. Forderungen nach tieferen Verwaltungskosten und Transparenz blieben ungehört. Die Mittelschichten sowie Geringverdienende, Ältere und Frauen sind die großen Verlierer dieser Reform. Avenir50plus Schweiz sagt klar nein zu diesem Rentenklau.  Weiterlesen…

Desaster mit der Überbrückungsleistung

Zwei Drittel aller Gesuche um Überbrückungsleistungen werden von den Kantonen abgelehnt. Das sort für harsche Kritik. Siehe dazu Sonntagsblick vom 30. Januar 2023. Avenir50plus Schweiz sind nicht nur die drei aufgezählten Punkte wichtig, sondern auch die Forderung, dass alle, die vor 60 ausgesteuert werden, sobald sie 60 werden und immer noch keine Arbeit haben in den Genuss dieser Leistung kommen können. 

Firmen haben keine Scham mehr, Ältere zu entlassen

Seit Mitte 2022 wurden wieder vermehrt Kündigungen ausgesprochen und Restrukturierungen angekündigt. Kein moralischer Schutz mehr gilt für die über 50-Jährigen. Rund 40 Prozent aller 2022 ausgesprochenen Kündigung betrifft diese Altersgruppe. Auch wenn die über 50-Jährigen wieder schneller eine Stelle finden, so doch oft nur in prekären Arbeitsverhältnissen. Interview von Radio 1 Zürich mit der Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz zu diesem Thema im Beitrag vom 19.1.2023

Medienmitteilung von Rundstedt zur Umfrage 

Grafiken zur Umfrage bei den HR-Fachleuten 

Blick 

Umfrage bei 885 HR-Fachleuten: Fachkräftemangel normalisiert sich 2023

(HJ) Trotz Arbeitskräftemangel  immer noch wenig Flexibilität seitens Arbeitgeber bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitenden. Das zeigt die aktuelle Umfrage (2022.11) von Von Rundstedt und HR-Today. Personen Ü60 werden lediglich von rund 9 Prozent bei der Rekrutierung in Erwägung gezogen, im Gegenzug geben rund 40 Prozent der Arbeitgeber an, im Ausland zu rekrutieren. Beinahe die Hälfte zeigt trotz Arbeitskräftemangel Vorbehalte bei Bewerbenden ab 58 Jahren. Bewerbungen von Arbeitslosen, die zwei Jahre auf der Suche sind, werden immer noch von 70 Prozent als kritisch betrachtet. 52 Prozent der Befragten geben offen zu, dass bei der Rekrutierung ein Jugendwahn herrsche. Die Stellenmeldepflicht, nicht verwunderlich, wird lediglich von 13 Prozent der Arbeitgeber als hilfreich bei der Personensuche gewertet (siehe dazu «Stoppt das Bürokratiemonster»).

81 Prozent gaben an, keine Quereinsteigerkultur zu betreiben. Branchenerfahrung ist immer noch für 74 Prozent der Arbeitgeber zentral. Angesichts solcher Inflexibilität auf Arbeitgeberseite kann wohl kaum von Arbeitskräftemangel gesprochen werden, wohl eher von einem Mangel an einem Age- oder Generationen-Management sowie an geeigneten Weiterbildungen.   

An der Präsentation wurde denn auch deutlich: Der Arbeitskräftemangel, der zu einem grossen Teil auf den Einbruch des Bruttosozialproduktes in der Corona-Zeit zurückgeht, pendelt sich 2023 wieder ein.

Pickup anlässlich der anschliessenden Panel-Diskussion bei Von Rundstedt: Arbeitszeugnisse gehören der Vergangenheit an, so die Meinung aller Teilnehmenden. Höchste Zeit. Der Personalchef der Hirslanden Gruppe beklagte sich, dass die Politik sie nicht unterstütze bei der Rekrutierung von Pflegepersonal in Kroatien. Richtig so, denn dadurch blieben die Bestrebungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weiterhin geschmälert.

An alle Bewerbenden
Alle wichtigen Informationen müssen auf der ersten Seite des Curriculums ersichtlich sein. Besonders bei schwierigen Lebensläufen hilft es, den roten Faden, der einem durchs Leben führte, sichtbar zu machen.
Powerpoint-Präsentation zur Studie 

Neue Altersbilder: Höchste Zeit für einen Kulturwandel

Angst vor Arbeitsplatzverlust fördert die «Sesselkleberei». Das zeigt sich vor allem
bei Arbeitnehmenden ab 50. Die Folgen sind volkswirtschaftlich verheerend, denn eine tiefe Fluktu- ation vermindert die Produktivität. Wollen wir das? NEIN. Da sind sich alle einig, nur wenn es um Rezepte geht, zeigt sich ein Röstigraben.   Weiterlesen Bilanz-Beilage 

Porträt Avenir50plus Schweiz: Interview mit Heidi Joos

Sie engagiert sich für ältere Erwerbslose, Ausgesteuerte und Sozialhilfeempfängerinnen – und das gratis. Zuletzt hat sie mit einer Corona-Mahnwache und einer Nacht in der Arrestzelle der Luzerner Polizei Schlagzeilen gemacht. Doch wer ist Heidi Joos? Die Unterlagen stapeln sich auf ihrem Arbeitstisch. Es sind Bankauszüge und Verträge, die wild durcheinander liegen. Wir sind im Büro von Heidi Joos. Hier an der Hirschmattstrasse 13 in Luzern, im 5. Stock, ist die Geschäftsstelle des Vereins «Avenir50plus Schweiz».  Weiterlesen Zentralplus...

 

 

 

Stellenmeldepflicht: Stoppt das wirkungslose Bürokratiemonster

(HJ) Statt die 2014 vom Volk angenommene Masseneinwanderungsinitiative (MEI) im Wortlaut umzusetzen, beschloss das Parlament 2016 in einem Kniefall vor der EU, diese so umzumodeln, dass daraus eine Stellenmeldepflicht für Berufe, in denen die Arbeitslosigkeit höher 5 Prozent ist, wurde. Das Ziel war, damit das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Der renommierte Arbeitsmarktforscher George Sheldon warnte vergeblich bereits vor deren Einführung in einem NZZ-Artikel vor einem wirkungslosen Bürokratiemonster. Fünf Jahre später erhält er recht. Die STMP hat weder einen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit noch auf die Zuwanderung. Das belegen vier Studien. Trotzdem buttert der Bund weiterhin jährlich über 25 Millionen Franken in dieses wirkungslose Instrument, das seitens der Arbeitgeber die Rekrutierung erschwert und verteuert.

Falscher Indikator
Die Stellenmeldepflicht am Indikator der Höhe der Arbeitslosigkeit festzumachen, sei falsch, betonte Sheldon erneut in einem Gespräch mit Avenir50plus. Dort wo die Arbeitslosigkeit hoch sei, wie zum Beispiel bei der Gastronomie, sei die Dauer der Arbeitslosigkeit gering. Die neuere Arbeitsmarktforschung plädiere darum dafür, die Länge der Dauer der Arbeitslosigkeit als Indikator zu wählen. Das leuchtet ein. Dort wo die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit hoch sind, zum Beispiel aufgrund saisonaler Arbeitsverhältnisse, verteuert eine STMP den Rekrutierungsprozess nur unnötig. Und das verdient die gebeutelte Gastrobranche nicht.

Wirkungslosigkeit verlangt neue Massnahmen
Erzielt die STMP nicht die gewünschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so muss der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen unterbreiten, so der Wille des Gesetzgebers. Vor diesem Hintergrund kündigte der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses an, dass das Justizdepartement in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsdepartement bis zum 31. März 2024 eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials erstellen muss.

Bundesverfassung soll endlich respektiert werden
Für SVP-Nationalrat Egger, den Avenir50plus mit dem Ergebnis der Studien konfrontierte, ist die Stellenmeldepflicht ein wirkungsloses politisches Feigenblatt, wie das seine Partei bereits zu Beginn reklamierte. Seit 2014 sei in der Bundesverfassung festgehalten, dass die Schweiz die Einwanderung eigenständig steuere. Mit einer Zunahme der Bevölkerung, die allein für dieses Jahr auf 200’000 Personen geschätzt wird, müsste auch dem letzten Politiker klar werden, dass der Verfassungsauftrag endlich umgesetzt werden müsse. Doch über welche Massnahmen, darüber hält sich Egger bedeckt.

Gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung
Für Avenir50plus Schweiz ist jetzt schon klar: Stoppt rechtzeitig, was sich als Flop entpuppte. Jede Million, die weiterhin in dieses Bürokratiemonster gesteckt wird, ist eine zu viel. Die Älteren sind sogar im Gegenteil noch vermehrter arbeitslos als zuvor.  Wollen wir länger arbeiten, müssen wir vorerst die Bedingungen so ändern, dass wir das auch können. Ein gesetzlicher Schutz vor Altersdiskriminierung, begleitet von einer Kampagne gegen altersdefizitäre Bilder als erster Schritt in die richtige Richtung, ist Gebot der Stunde. 

Hier zu den Studien zur Wirkung der Stellenmeldepflicht
George Sheldon et.al.
Justus Balmer et.al.
Dominik Hangartner et.al.
Amélie Speiser et.al. 
Helen Buchs 

Rückblick auf die Abstimmung zur Umsetzung der MEI
SVP-Nationalrat Amstutz redete 2016 vor der Schlussabstimmung zur Umsetzung der MEI von Landesverrat. Das Gesetz sei eine Kapitulation vor der EU. 2023 sind Neuwahlen. Hier finden Sie, welche Partei wie stimmte. Link 

 

 

 

Überbrückungsleistung 60plus: Ein Flop des Parlaments

Nicht einmal 10 Prozent der Ausgesteuerten im Alter 60plus profitieren von der Überbrückungsleistung (ÜL). Seit deren Einführung Mitte 2020 kamen nur 169 Personen in den Genuss dieser Leistung, wie der Bundesrat anlässlich der Beratung der Interpellation von Paul Rechsteiner (SP) am 13.9.2022 ausführte. Damit wird sie zum reinen Alibi, wie das Avenir50plus von Anfang an vermutete, oder anders ausgedrückt: Sie zerbröselte im Hahnenkampf zwischen SVP und den Linken im Tauziehen um die Begrenzungsinitiative auf Kosten der älteren Arbeitslosen.  

Harsche Kritik übte neben Rechsteiner auch Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (JU), die gleichzeitig auch als Co-Präsidentin der SKOS amtet. «Wir sehen, dass Personen ab 55 Jahren, die arbeitslos werden Gefahr laufen, in die Sozialhilfe abzurutschen. Ein weiteres Thema ist die Anzahl Ausgesteuerter. Während im Mai 2022 2’487 Personen ausgesteuert wurden, waren es im Juni 2022 4’357 Personen. Im Vergleich zu dieser letzten Zahl sind es Personen ab 45 Jahren und Personen ab 50 Jahren, die am häufigsten ausgesteuert werden. Auf SKOS-Ebene erachten wir es daher als äusserst wichtig, spätestens 2023 eine Studie zur Lage der Betroffenen durchzuführen, um eine geeignete Antwort zugunsten einer würdigen Situation der Ausgesteuerten zu finden.»

Ins Leben gerufen wurde die ÜL als Zückerchen für Ältere, damit sie der Begrenzungsinitiative der SVP nicht zustimmten. Diese Leistung sollte sie davor schützen, dass sie kurz vor der Pensionierung ihr Altersguthaben aufbrauchen müssen.

Im Schnellschussverfahren schränkte das Parlament vorerst den Wirkungskreis ein und zimmerte ein Regelwerk, das gleich gehandhabt wird wie die Ergänzungsleistungen, wodurch das Ziel einer Überbrückung in der Praxis komplett verfehlt wird. Die Klagen von Betroffenen sind hoch. Darüber, dass die Arbeitswelt sie frühzeitig ausschliesst, aber auch darüber, dass man ihnen eine Überbrückungsleistung in Aussicht stellte, die sie nie erhalten werden.  

Damit die ÜL zu einem wirkungsvollen Instrument wird, muss sie komplett abgekoppelt werden von der Rechtssprechung der Ergänzungsleistungen. Ein Modell, dass Vorbild sein könnte, ist das Modell der Leistung der Arbeitslosenhilfe Schaffhausen. Zum Beispiel Höchstbetrag 4800 CHF abzügl. Einkommen aus Teilzeitarbeit und oder RAV-Versichertenlohn, abzüglich 10 Prozent Vermögen (Auto und 3. Säule nicht Vermögen), keine Nachforschungen über Vermögensverzicht. 

Beispiele aus der Praxis

  • Personen, die vor 60 ausgesteuert werden, können selbst dann nicht von dieser Leistung profitieren, wenn sie 60 und weiterhin ohne Arbeit sind.
  • Arbeitslose, die aufgrund Zwischenverdienste im Alter 60plus eine zweite Rahmenfrist bei der Arbeitslosenversicherung erhalten, erhalten keine ÜL und sind damit teilweise finanziell schlechter gestellt als Beziehende einer ÜL.
  • Aufgrund bürokratischer Monsterabklärungen und langer Verfahren müssen die Antragsstellenden ihr Pensionskassenvermögen frühzeitig auslösen, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu berappen. Ausgelöstes PK-Vermögen gilt jedoch als Vermögen und so verlieren sie erst recht ihren Anspruch auf ÜL.
  • Der Anspruch von Frau L. wurde abgelehnt, obwohl sie nur ein Vermögen von 40’000 Franken auszuweisen hat. Zum Verhängnis wurde ihr das eigene Auto (gilt als Vermögen).
  • Frau E. verzichtete vor einigen Jahren, als sie noch nicht arbeitslos war, auf den Erb-Pflichtteil zugunsten des noch lebenden Elternteils. Das tun heute viele anständige Menschen. Das wird ihr von der ÜL-Behörde so angerechnet, als ob das Geld noch vorhanden wäre. Damit überschreitet sie die zulässige Vermögensgrenze von 50’000 Franken. Muss der überlebende Elternteil ins Heim, dann fliesst der Erbverzicht an den Staat.
  • Herr K., vor 30 Jahren eingewandert, arbeitete stets im Niederlohnsektor. Aufgrund von Rückenproblemen wurde im gekündigt. Fristgerecht meldete er sich Mitte 2021 beim SVA an. Sparsam wie er und seine Familie lebte, vermochten sie für 40’000 Euro eine Wohnung in der Heimat zu kaufen, die auch zu diesem Wert in der Steuerrechnung aufgeführt war. Die ÜL-Behörde setzte diese Wohnung beim Vermögen kurzerhand für 120’000 Euro ein und berief sich dabei auf das kantonale Steuergesetz (3-facher Steuerwert). Sein Anspruch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, sein Vermögen überschreite die Grenze von 100’000 Franken für Ehepaare. Aufgrund seiner Einsprache lief das Verfahren weiter. Um den Lebensunterhalt berappen zu können, musste er diese Wohnung leider verkaufen. Anderthalb Jahre später erhielt er von den Behörden einen 3-seitigen Fragenkatalog. U.a. erhielt er den Vorwurf, er hätte die Wohnung teurer verkaufen können. Man will ihm so einen Vermögensverzicht anhängen. Das Ende ist noch nicht abzusehen.
  • Wer einige Jahre IV erhielt, danach jedoch im Alter über 50 den Rentenanspruch verliert, kann dadurch unter Umständen die erforderlichen 20 Jahre Berufstätigkeit in der Schweiz nicht aufweisen, zumindest die erforderlichen 5 Jahre im Alter über 50 nicht. Somit erlischt ein Anspruch auf ÜL.
  • Ein arbeitsloser Familienvater löste frühzeitig sein PK-Vermögen aus, um sich im Ausland selbständig zu machen. Das Geschäft lief schief. Sein Anspruch auf ÜL wurde abgelehnt. Der Vermögensverzehr versuchte man ihm als Vermögensverzicht auszulegen, obwohl der Vermögensverzehr bei den ÜL erst ab Datum Anmeldung ausgewiesen werden muss.  

Vor diesem Hintergrund reichte Avenir50plus im Dezember 2021 in verschiedenen Kantonen Petitionen für Kantonale Brückenleistungen ein. Ziel war, dass zumindest die Überbrückungsleistung
des Bundes ü
berarbeitet wird. Bundesrat Berset meinte anlässlich der oben aufgeführten Ratsdebatte entgegen der von seinem Departement vorbereiteten Stellungnahme, dass die Verwaltung eine Überprüfung dieser Leitung vor der gesetzten Frist von fünf Jahren vornehmen muss. 

Das Resultat der Beratungen in den Kantonen:

AG Antwort Regierungsrat

BE Antwort Regierungsrat

BL Antwort Parlament
BL Antwort Petitionskommission 

BS Antwort Parlament

LU Antwort Parlament

ZH Antwort Kommission und Regierung

SG keinerlei Antwort

 

 

Lohndiskriminierung wegen Alter und Geschlecht: Schlechte Schweizer Bilanz

In Kalifornien müssen Firmen schon bald den Lohn in der Stellenausschreibung bekannt geben. Ziel ist die Verminderung von Lohndiskriminierung. In der Schweiz, die nach Österreich und den Niederlanden den grössten Unterschied bei den Löhnen zwischen Frauen und Männern nachweist, tut sich diesbezüglich wenig. Der höchste Unterschied zeigt sich mit 53 Prozent bei den 55 bis 64-Jährigen. Einzig die Post will in Zukunft die Lohnbandbreite bei den Annoncen bekannt geben. Novartis und Roche sind noch nicht so weit, obwohl sie dies in Kalifornien demnächst einlösen müssen.      
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