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Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. 
 
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein. 

Differenzierter Bericht AZ-Medien 

Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern 

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.

Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung.         Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…

Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.

Höheres Rentenalter soll altes Eisen verjüngen

Blick: Wer heute 35 Jahre alt ist, hat bis zur Pension noch 30 Jahre Arbeit vor sich. Es sei denn, dass Rentenalter wird erhöht. Die fordert die Renten-Initiative, über die wir am 3. März 2024 abstimmen. Oder es sei denn, man wird mit 58 arbeitslos und findet bis zur Pensionierung keinen Job mehr. Weiterlesen Blick… 

Mythos Fachkräftemangel

NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…

Flopp Überbrückungsleistung: Trotz Handlungsbedarf wartet Politik zu

Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor. 

Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an. 

Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten. 

Achtung: Durchschnittsprämien Krankenkassen

Bis Ende November ist es noch möglich die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln. Das gilt für alle Altersklassen. Auf dieser Tabelle des BAG finden sich die Durchschnittsprämien der Krankenkassen, die für die Berechnung von Ergänzungs- und Sozialleistungen gültig sind. Wer darüber liegt, muss die Differenz aus dem eigenen Sack bezahlen. Bis Ende 2023 galt bei den EL-Leistungen, dass diejenigen, die besonders tiefe Krankenkassenprämien hatten, die Differenz zu den Durchschnittsprämien vergütet erhielten. Das Sparen wurde somit belohnt. Doch ab 2024 ist dem nicht mehr so. Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das Ihnen am meisten Freiheit gibt bei der Ärztewahl und das gleichzeitig nicht über der Durchschnittsprämie liegt. Für Versicherte ab 50 mit geringem Budget empfiehlt sich, ein Modell mit einer Franchise von 300 Franken zu wählen, denn nur allzuoft suchen diese Betroffenen aufgrund zu hohen Franchisen zu spät den Arzt auf. Das gilt auch für diejenigen, die bald von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe leben müssen. 

Schweizer Firmen vernachlässigen über 50-Jährige

Blick 2023.10.18: Wenn Unternehmen Angebote für Ü50er haben, dann höchstens solche zur Frühpensionierung und zur Unterstützung bei Entlassungen. Investitionen in ältere Arbeitnehmende? Fehlanzeige. Dabei stellt diese Gruppe 30 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Weiterlesen…

Arbeitsmarktboss Zürcher bei Eco-Talk: Altersdiskriminierung süffisant heruntergespielt

(HJ) Gleich zwei Beiträge widmete SRF am 26.6.23 den Älteren auf dem Arbeitsmarkt. Die Tagesschau griff das leidige Thema der Überbrückungsleistung auf, von der beinahe niemand profitieren kann, weil die Anspruchsvoraussetzungen viel zu eng gestaltet wurden. Bundesrat Berset versprach unlängst im Parlament eine vorzeitige Überprüfung. Wir bleiben dran.

Stargast beim Eco-Talk war Boris Zürcher, oberster Arbeitsmarktboss beim Seco. Altersdiskriminierung gibt es für ihn nicht, auch wenn Zahlen und Studien ein anderes Bild zeigen. Eine KOF-Studie aus dem Jahre 2020 weist nach, dass gemäss ILO-Statistik die Langzeiterwerbslosigkeit im Zeitraum 2012 bis 2018 um 19’000 Personen zugenommen hat, während das Seco eine Rückläufigkeit in dieser Kategorie von 15’000 Personen ausweist. Grund der Differenz: Die ILO-Zahlen berücksichtigen auch alle, die länger ausgesteuert sind oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Pikant der Trend, der die Studie aufzeigt: Eine Zunahme bei den Personen ü45, aber auch eine bei den Langzeiterwerbslosen mit Universitäts- und Fachhochschul-Abschlüssen. Letztere machen bereits rund 25 Prozent der nicht beim Seco registrierten Langzeiterwerbslosen aus. Wenn Zürcher im Eco-Beitrag die Alterserwerbslosigkeit auf mangelnde Bildung zurückführen will, dann beweist er damit nur, wessen Lied er singt.  

Von wegen Selbststigmatisierung bei Vorstellungsgesprächen, die Zürcher ins Feld führte: Eine Mehrheit der 980 befragten HR-Fachleute (Umfrage von Rundstedt 2022) sieht trotz Fachkräftemangel die kritische Grenze bei der Einstellung bei 58 Jahren und bei Langzeiterwerbslosigkeit bei 14 Monaten. Auch die Kündigung von Älteren mit einem Anteil von 39 Prozent hat 2022 zugenommen.

Seine Analyse des Fachkräftemangels war widersprüchlich. Einerseits richtig; Auslöser des Nachfragebooms von Arbeit ist das billige grosse Geld, andererseits falsch; die Alterung der Gesellschaft ist zwar ein wichtiges Thema, spielt beim bisherigen Fachkräftemangel aber keine Rolle, wie die Analyse des Ökonomen Wellershof zeigt.

Die Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitigem Voranschreiten der Digitalisierung wäre ein wichtiges Thema, aber just in dieser Hinsicht blieb die Zürchers Arbeitsmarktbehörde bis anhin untätig.

Die Kritik an den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), die oft nicht mehr als Beschäftigungsmassnahmen für NGO’s sind, wurde weggelassen. Löblich wenigstens die SKOS in dieser Hinsicht, die in ihrem Bericht (Sozialhilfebezug nach Aussteuerung) vermehrt eine Angleichung der AMM an die reguläre Weiterbildung fordert.

 

Auswirkungen der EL-Reform 2021: Ab 2024 pro Monat 400 Franken weniger Ergänzungsleistungen

(HJ) Das mutet eine Mehrheit des nationalen Parlamentes mit dem 2021 in Kraft getretenem EL-Gesetz nicht nur den Müllers und ihren Kindern zu. Für die Übergangsfrist bis 2024 galt Besitzstandswahrung. Wer nach altem EL-Recht mehr Leistungen zu erwarten hatte, für den galt dieses, umgekehrt traf dies auch auf das neue Recht zu. Bald ist fertig lustig. Viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (IV oder AHV) müssen ihren Gürtel ab 2024 noch enger schnallen, weil ihre bisherigen Leistungen gekürzt werden.

Äusserst hart trifft es Familie Müller (Name geändert). Der Vater, 54-Jahre, bezieht seit rund zehn Jahren IV. Da die IV nicht zum Leben ausreicht um seine Frau (Krankheit), die nur über ein geringes Einkommen verfügt, sowie seine beiden Kinder zu ernähren, ist er auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Erhielt die Familie zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten sowie der Miete bis anhin 3’720 Franken Ergänzungsleistungen, so werden es ab 2024 nur noch 3’325 Franken sein. Das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Beinahe täglich begegnet man in Lebensmittelgeschäften Preisaufschlägen, die weit über der ausgewiesenen Teuerung liegen.

«Für uns heisst das, dass wir diese 400 Franken, die wir ab 2024 pro Monat weniger erhalten, wortwörtlich vom Mund absparen müssen», meint Frau Müller im Gespräch. Für gesunde Bioprodukte, auf die die Allergie belastete Frau und ihre Kinder angewiesen wären, müssten sie schon jetzt verzichten. Traurig stimmt sie als besorgte Mutter, dass kein Geld mehr übrig bleiben wird für die Förderung ihrer Kinder. Wie die bürgerlichen Parteien, allen voran die «kinderfreundliche» Mitte-Partei, so etwas zulassen konnten, kann Frau Müller nicht verstehen.

Mit ihrer Kritik an der Sparreform auf dem Buckel der Menschen mit geringem Einkommen ist Frau Müller nicht allein. Das Einzige, was den Betroffenen in ihrem Frust bleibt, ist, den bürgerlichen Parteien im kommenden Herbst bei den Wahlen einen Denkzettel zu verschaffen.

Weitere einschneidende Änderungen bei der EL, die ab 2024 wirksam werden:

Die Vermögensschwelle, die zum Bezug von Leistungen berechtigt, die für Alleinstehende auf 100’000 Franken und für Ehepaare auf 200’000 Franken herabgesetzt wurden, trifft neu auch Personen, die bis dato bereits Leistungen bezogen haben. Das kann dazu führen, dass ihr EL-Anspruch wegfällt.
Erwerbslose müssen wissen, dass sie künftig auf 10 Jahre zurück (ab 2021) ihren Vermögensverbrauch ausweisen müssen. Bei einem Todesfall eines Elternteils dürfen sie auch nicht zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Vermögen verzichten. Das wäre Vermögensverzicht, der so angerechnet wird, als ob das Vermögen da wäre. Siehe dazu die Wegleitung zu den EL. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei der unabhängigen kostenlosen Beratungsstelle von Avenir50plus Schweiz: 041 218 20 33 oder info@avenir50plus.ch

Weitere Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2024, zusammengestellt im Sozialinfo von Peter Moesch, Rechtsanwalt.