12. Juni 2024 | Aktionen
55 Jahre lief alles gut, doch dann folgte ein Schicksalsschlag auf den anderen: Scheidung, Hausverkauf, Krankheit, Kündigung nach der Sperrfrist, RAV und die ewigen Absagen bis zur Aussteuerung mit über 60 Jahren. Schlimmer kann es nicht mehr kommen. Doch die Behördengänge auf Sozialhilfe und Ausgleichskasse überboten das Unvorstellbare.
Vorerst wie vom RAV empfohlen, die Anmeldung für Überbrückungsleistungen. Dazu später. Wissend, dass die Abklärungen Monate in Anspruch nehmen, suchte ich auch das Sozialamt auf. Im Kanton Thurgau gibt’s nur Unterstützung, wenn das Konto auf null steht. In die Hände gedrückt von der Sozialbehörde der 16-seitige Fragenbogen, die Information, dass die Bruttomiete 800 Franken nicht überschreiten dürfe. Hilfe zur Wohnungssuche wurde keine in Aussicht gestellt. Arztbesuche seien von der Gemeinde zu genehmigen, der Selbstbehalt der Medikamente gehe jedoch zu meinen Lasten. Zu guter Letzt verlangte man von mir noch die Vollmacht, um mit allen Ämtern zu kommunizieren. Sobald Geld in Aussicht stehe, gelte die Rückzahlungspflicht. Ich kam mir vor, als würde man mich verbeiständigen, mir noch die letzte Würde aus dem Leibe saugen.
Ähnlich ging es weiter beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVA). Fragen über Fragen: Wie werden Heiz- und Nebenkosten in Rechnung gestellt? Aktueller Zahlungsnachweis der Miete, Nachweis der Unterhaltszahlungen an Ex, Steuernachweise der letzten 10 Jahre, Papiere zum Hausverkauf, zum Scheidungsurteil und einiges mehr. Dabei hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, was das Gesetz schon vorher hergab. Wer sich für Überbrückungsleistungen anmeldet muss nicht ausweisen, wieviel Geld er in den Jahren zuvor für seinen Lebensunterhalt verwendete. Das im Gegensatz zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL). Doch weil es die gleichen Behörden sind, wenden immer noch viele das Recht der EL auch bei den Überbrückungsleistungen an. Versteht sich zum grossen Ärger der Betroffenen und in Übertretung ihrer Kompetenzen.
In meinem Fall war das Schicksal dann unerwartet gnädig. Ich schaffte es im Alter von 61 Jahren nochmals in einen Job, in dem ich meine Kompetenzen leben darf. Geholfen hat meine Bereitschaft, über das AHV-Alter hinaus zu arbeiten, vorausgesetzt die Gesundheit lässt es zu. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, der Lohn ist leicht tiefer, aber immer noch viel vorteilhafter als ein weiterer Kontakt mit obigen Behörden. Eine Schande für unser Land. Allen in ähnlicher Lage empfehle ich rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle Avenir50plus Schweiz. Thomas K.*. (Name geändert)
Anmerkung: Das kantonale Sozialamt Thurgau bestätigte auf Anfrage Avenir50plus Schweiz, dass sie keinen Vermögensfreibetrag kennen, der Selbstbehalt bei der Krankenkasse müsse jedoch von der WHS übernommen werden. Handbuch gibt es ebenfalls nicht. Vermögensfreibetrag SKOS, Alleinstehend 4’000, Ehepaar 6’000.-, Vermögensfreibetrag in Basel-Land ab 55.J: 25’000, Basel-Stadt: Alleinstehend 8’000.-, Ehepaare 16’000.-
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24. Apr. 2024 | Aktionen
Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin mit Entscheid vom 18. März 2024 ab.
Der Entscheid des Bundesgerichtes bringt keine Neuigkeit, geht dieser Tatbestand bereits deutlich aus dem Gesetz zur Überbrückungsleistung hervor. Unbeachtet dessen zwangen verschiedene Ausgleichskassen Anwärterinnen und Anwärter ihren Vermögensverbraucht für die Jahre zuvor im Detail zu belegen. U.a. Bern, St. Gallen und Aargau. Dort wartet eine Kunde seit drei Jahren auf ein Urteil zu seiner Anmeldung!!! Wir bleiben dran.
27. März 2024 | Aktionen
Was soll sich ändern? Wie verschaffen wir uns mehr Gehör in Öffentlichkeit und Politik.
Kick-off-Zoom-Meeting: Dienstag, 16. April um 19.00 Uhr
Aufgrund einer lebendigen Diskussion anlässlich der GV Ende Januar 2024, beschlossen die Mitglieder des Verbands Avenir50plus Schweiz die Themen rund um den Arbeitsmarkt 50plus in einem Zoom-Think-Thank zu vertiefen. Wir starten nach Ostern. Paul Burgener wirkt als Koordinator. Wer dabei sein möchte, melde sich an, damit wir den Zoom-Link zustellen können. Wir freuen uns auf einen innovativen Austausch. Anmeldung: paul.burgener@avenir50plus.ch
PS Zu Beginn der nationalen Hearings zum Thema Alter und Arbeitsmarkt. 2015, erarbeitete eine Gruppe von Avenir50plus einen Forderungskatalog. Vieles davon ist immer noch aktuell, weil es nie zu einer Umsetzung kam. Zum Grundlagenpapier…
Weitere Positionen finden sich im Vernehmlassungsdokument von Avenir50plus Schweiz zur Gesamtschau des Bundesrates.
1. Feb. 2024 | Aktionen
Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.
Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung. Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…
Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.
25. Jan. 2024 | Aktionen
Blick: Wer heute 35 Jahre alt ist, hat bis zur Pension noch 30 Jahre Arbeit vor sich. Es sei denn, dass Rentenalter wird erhöht. Die fordert die Renten-Initiative, über die wir am 3. März 2024 abstimmen. Oder es sei denn, man wird mit 58 arbeitslos und findet bis zur Pensionierung keinen Job mehr. Weiterlesen Blick…
25. Dez. 2023 | Aktionen
NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…
5. Dez. 2023 | Aktionen
Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor.
Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an.
Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten.
6. Nov. 2023 | Aktionen
Bis Ende November ist es noch möglich die Grundversicherung der Krankenkasse zu wechseln. Das gilt für alle Altersklassen. Auf dieser Tabelle des BAG finden sich die Durchschnittsprämien der Krankenkassen, die für die Berechnung von Ergänzungs- und Sozialleistungen gültig sind. Wer darüber liegt, muss die Differenz aus dem eigenen Sack bezahlen. Bis Ende 2023 galt bei den EL-Leistungen, dass diejenigen, die besonders tiefe Krankenkassenprämien hatten, die Differenz zu den Durchschnittsprämien vergütet erhielten. Das Sparen wurde somit belohnt. Doch ab 2024 ist dem nicht mehr so. Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das Ihnen am meisten Freiheit gibt bei der Ärztewahl und das gleichzeitig nicht über der Durchschnittsprämie liegt. Für Versicherte ab 50 mit geringem Budget empfiehlt sich, ein Modell mit einer Franchise von 300 Franken zu wählen, denn nur allzuoft suchen diese Betroffenen aufgrund zu hohen Franchisen zu spät den Arzt auf. Das gilt auch für diejenigen, die bald von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe leben müssen.
19. Okt. 2023 | Aktionen, Allgemein
Blick 2023.10.19 Die Arbeitslosenstatistik verbirgt, dass Hunderttausende in der Schweiz strukturell arbeitslos oder unterbeschäftigt sind. Daran ändert bislang auch der Arbeitskräftemangel wenig. Es scheint, als sei die Not der Unternehmen bei der Rekrutierung gar nicht so gross. Weiterlesen…
Zur Studie Whitpaper
BAZ 2023.10.19
Handelszeitung, Widersprüche bewegen den Arbeitsmarkt