Der Bund will im Rahmen seiner Armutsstrategie einen Rat ins Leben rufen, der von Armutsbetroffenen geführt und von Fachleuten begleitet wird. Das, was Pioniercharakter hat, gilt vorerst als Pilotprojekt. Die Tücken liegen im Detail. Wer darf wen repräsentieren? Die Caritas steht bereits in den Startlöchern und will sich dieses Projekt unter den Nagel reissen. Das macht eher Angst, als es Zuversicht schafft. Erinnert sei an die ausbeuterischen Zwangs-Programme für Arbeitslose der Caritas, die bei Betroffenen oft mehr Schaden als Nutzen bewirken. Wir werden sehen, ob Avenir50plus Schweiz, einzige Organisation, die sich politisch für die Interessen der Menschen ohne Arbeit ab 50 einsetzt, eingebunden wird. In den Vorarbeiten war Avenir50plus immerhin mit zwei Personen vertreten. Mehr lesen…
SRF Club-Sendung zu Armut, Dezember 2024 Kommentar wird folgen
Die Finanzkontrolle sagt, was Avenir50plus seit Jahren bemängelte: Hunterte Millionen wurden in Massnahmen zur Förderung von inländischen Arbeitskräften verbuttert – praktisch wirkungslos
HJ/ 2011 nahm alles mit Bundesrat Schneider Amman seinen Anfang. Er präsentierte den ersten Bericht zur Fachkräfte-Initiative. Um die erwünschte Zuwanderung im Hinblick auf den Fachkräftemangel politisch salonfähig zu machen, erhielt der Bericht auch Zugeständnisse ans inländische Arbeitskräftepotential. Bei Frauen, Teilzeiterwerbenden und Ältere ortete man förderungswürdige Potentiale. Nach dem Schock der Annahme der Volksinitiative gegen eine Masseneinwanderung im Jahre 2014 rief der Bundesrat die jährlichen Konferenzen Alter und Arbeitsmarkt ins Leben, an denen wir am Rande als Verband auch teilnehmen durften. Wir bemängelten gegenüber Schneider Ammann von Anfang an die Strategielosigkeit, die sein Vorgehen auszeichnete und unterbreiteten ihm in einem ausführlichen Bericht das wünschbare Vorgehen. Weder Bundesrat noch Seco noch die Sozialpartner zeigten ein Interesse an einer fundierten Strategie. 2018 weigerten wir uns medienwirksam, weiterhin an diesen
Alibi-Konferenzen mit Bundesrat Schneider Ammann teilzunehmen.
2018 machte Bundesrat Parmelin, neu im Amt als Wirtschaftsboss, diesen Alibi-Treffen ein Ende. Vordergründig war alles wieder in Butter. Hintergründig wollte Bundesbern das Thema der Älteren und ihre Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters vom Tisch.
Bereits 2019 zeigten sich erneut Ängste in Bundesbern, das Volk könnte der Begrenzungsinitiative der SVP zustimmen. In Federführung schnürte Bundesrätin Keller-Sutter gemeinsam mit den Sozialpartnern 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials, das u.a. auch die Massnahme der Überbrückungsleistung für Ältere enthielt. Die SVP, verärgert über dieses Manöver von Keller-Sutter tat dann alles, damit die Überbrückungsleistung im Parlament so restriktiv gestutzt wurde, dass die älteren Erwerbslosen diese praktisch nicht Anspruch nehmen können.
2023 lud der Bundesrat zur Vorvernehmlassung zur Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials. Auch hierzu setzten wir als Verband der älteren Erwerbslosen mit einer fundierten Kritik an.
Statt die Überbrückungsleistung endlich so auszubauen, dass sie Wirkung entfalten kann, steht diese nach nur drei Jahren auf der Abschussliste, die Keller-Sutter vor wenigen Tagen im Verbunde mit anderen Sparmassnahmen der Öffentlichkeit präsentierte.
Kurz zuvor erschien der Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (FKI), in dem diese zum Schluss kam, dass all die Massnahmen, die der Bundesrat seit 2011 unter dem Mäntelchen der Fachkräfteinitiative initiierte, nachweislich kaum wirksam waren. Warum kein Aufschrei der Politik und der Medien? Alle, Politik und Medien inklusive der Sozialpartner stützten das Vorgehen in Bundesbern, Millionen in Massnahmen zu buttern, ohne messbare Ziele und entsprechende Standards zur Messung zu formulieren. Ein Skandal erster Güte, doch wer Macht hat, der kann pfuschen ohne jegliche Konsequenzen. Ob der frühzeitige Abgang von Boris Zürcher als Chef der Arbeitsmarktbehörde, der vor wenigen Tagen publik wurde, in diesem Zusammenhang steht, wohl kaum.
Marsch nach Bern: Hände weg von der Überbrückungsleistung
Um 2020 die Begrenzungs-Initiative zu bodigen, war Keller-Sutter jedes Mittel recht. Sie rief die Überbrückungsleistung 60plus ins Leben, um die Älteren zu ködern. Kaum in Kraft, konzipiert vom Parlament als Rohrkrepierer, steht sie nun bei Keller-Sutter auf der aktuellen Sparliste. Stopp, Frau Bundesrätin, wir lassen nicht zu, dass Sie die Älteren zu einer strategischen Manövriermasse degradieren. Bauen Sie die Leistung endlich so aus, dass sie von Betroffenen auch in Anspruch genommen werden kann.
Weitere Artikel erschienen bei Avenir50plus Schweiz
Desaster mit der Überbrückungsleistung
Das eine tun, das andere nicht lassen
Das Beziehungsnetz hat mir bei Jobsuche nicht geholfen
Wer das sagt, ist der ehemalige Luzerner Unternehmer und Kantonsrat Daniel Keller in einem Interview mit der KMU-Zeitung. Er hätte die von ihm angetroffene Altersdiskriminierung bei den Jobsuche zuvor nie für möglich gehalten und engagiert sich gegenwärtig an vorderster Front für die Interessen der Jobsuchenden im fortgeschrittenen Alter. Die KMU-Zeitung widmet den Anliegen ganze sechs Seiten. Vorbildlich und danke. Weiterlesen KMU-Zeitung….
Wohnen am Limit
Steigende Wohnkosten setzen Sozialhilfebeziehende unter Druck. Zugangsgesuche mit den Öffentlichkeitsgesetzen in 552 Gemeinden zeigen, welche Kantone das Problem besser im Griff haben – und welche schlechter. Die umfangreichste Recherche, durchgeführt von Journalisten von Reflekt und Öffentlichkeitsgesetz.ch, die je zu diesem Thema durchgeführt wurde, zeigt politischen Handlungsbedarf.
Zur Studie
Das Wichtigste in Kürze
Die steigenden Wohnkosten machen Sozialhilfebeziehenden besonders zu schaffen. Überschreitet ihre Miete die Limite der Sozialbehörde, können sie dazu aufgefordert werden, eine günstigere Wohnung zu suchen.
Wie viel Sozialhilfebeziehende für die Miete ausgeben dürfen, war bislang kaum bekannt. Im Rahmen der schweizweit grössten Serie journalistischer Zugangsgesuche haben wir alle 552 Gemeinden in den Kantonen Aargau, Zürich, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach ihren Mietzinslimiten gefragt.
Unsere Recherche zeigt: Was arm sein bedeutet, hängt auch vom Wohnort ab. Die Mietzinslimite für eine vierköpfige Familie variiert zwischen 935 und 2250 Franken netto. Auch unter Berücksichtigung der ortsüblichen Marktmieten zeigt sich eine enorme Bandbreite.
Trotz steigender Wohnkosten haben viele Gemeinden ihre Richtlinien seit Jahren nicht mehr angepasst. Das wirft Fragen nach den Berechnungsmethoden der Gemeinden und der Rechtsgleichheit der Sozialhilfebeziehenden auf.
Der Kanton Solothurn will die Berechnung der Mietzinslimiten harmonisieren und fairer gestalten. Der Kanton Aargau hingegen weiss nicht einmal, wie hoch die Limiten seiner Gemeinden sind.
Ohne Fragen, ohne Lebenslauf: Hier bekommt jeder einen Job
SRF/ Revolutionäres Rekruting: Die Grossbäckerei Greyston im New Yorker Vorort Yonkers stellt jeden an. Man muss sich nur auf die Liste setzen lassen. Wenn man an der Reihe ist, kriegt man automatisch die Stelle. Kann das funktionieren? Weiterlesen, weiterhören…
Fachkräftemangel: Ältere habe es schwer bei Stellensuche
SRF Trend vom 28.6.2024 / Arbeitskräfte über 50 sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, trotz des viel beklagten Mangels an qualifiziertem Personal und immer lauter werdenden Forderungen nach einer Erhöhung des Rentenalters. Jetzt lesen und hören…
https://avenir50plus.ch/avplus50/wp-admin/post-new.php
BGE: Keine Sperrfristen mehr bei arbeitsplatzbezogener Krankheit
Bröckelnder Arbeitnehmerschutz vor allem für Ältere verheerend
HJ) Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz sowie gefühlte bevorstehende Kündigungen lösen bei älteren Arbeitnehmenden oft Ängste vor Altersarmut, Depressionen und Burnouts aus. Bis anhin waren sie aufgrund der Sperrfristen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses für eine Zeit von 30 bis 180 Tagen geschützt vor Kündigungen. Das soll sich jetzt gemäss Entscheid des Bundesgerichts vom März 2024 ändern. Für Betroffene wie für Ärzte führt dies zur grossen Verunsicherung, denn oft lassen sich Krankheiten nicht linear konkreten Ereignissen zuordnen. Je nach persönlicher Lebenslage (Scheidung, Krankheit Familienmitglieder usw.), Vorerkrankungen und Arbeitsmarktchancen kann sich ein Flügelschlag eines Schmetterlings am Arbeitsplatz zum Supergau für Betroffene auswirken. Mit welchen Massstäben wird jetzt gemessen, um eine Krankheit dem einen oder anderen Feld zuzuordnen? Was sich anfänglich als leichtes Burnout zeigt, kann sich schnell auch ins Gegenteil verkehren, wie es in der Praxis zu beobachten gilt. Älteren diente die Sperrfrist oft dazu, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, der in Aufrechnung der anschliessenden RAV-Zeit inkl. Übergang zu einer Überbrückungsleistung zu einem Ende des Arbeitslebens ohne Schrecken führte. Jetzt verbleibt vielen die Angst vor einem Schrecken ohne Ende. Der Appell sei an alle Ärzte gerichtet: Im Zweifelsfalle Diagnosen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden. Politisch stellt sich die Frage je länger je realistischer nach einem griffigen Kündigungsschutz für Ältere.
BGE vom 26. März 2204, Version Übersetzung deutsch Deepl.
Siehe auch Beobachter
Nie hätte ich mir vorstellen können, wie entmündigend Thurgauer Ämter mit Älteren in Not umgehen
55 Jahre lief alles gut, doch dann folgte ein Schicksalsschlag auf den anderen: Scheidung, Hausverkauf, Krankheit, Kündigung nach der Sperrfrist, RAV und die ewigen Absagen bis zur Aussteuerung mit über 60 Jahren. Schlimmer kann es nicht mehr kommen. Doch die Behördengänge auf Sozialhilfe und Ausgleichskasse überboten das Unvorstellbare.
Vorerst wie vom RAV empfohlen, die Anmeldung für Überbrückungsleistungen. Dazu später. Wissend, dass die Abklärungen Monate in Anspruch nehmen, suchte ich auch das Sozialamt auf. Im Kanton Thurgau gibt’s nur Unterstützung, wenn das Konto auf null steht. In die Hände gedrückt von der Sozialbehörde der 16-seitige Fragenbogen, die Information, dass die Bruttomiete 800 Franken nicht überschreiten dürfe. Hilfe zur Wohnungssuche wurde keine in Aussicht gestellt. Arztbesuche seien von der Gemeinde zu genehmigen, der Selbstbehalt der Medikamente gehe jedoch zu meinen Lasten. Zu guter Letzt verlangte man von mir noch die Vollmacht, um mit allen Ämtern zu kommunizieren. Sobald Geld in Aussicht stehe, gelte die Rückzahlungspflicht. Ich kam mir vor, als würde man mich verbeiständigen, mir noch die letzte Würde aus dem Leibe saugen.
Ähnlich ging es weiter beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVA). Fragen über Fragen: Wie werden Heiz- und Nebenkosten in Rechnung gestellt? Aktueller Zahlungsnachweis der Miete, Nachweis der Unterhaltszahlungen an Ex, Steuernachweise der letzten 10 Jahre, Papiere zum Hausverkauf, zum Scheidungsurteil und einiges mehr. Dabei hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, was das Gesetz schon vorher hergab. Wer sich für Überbrückungsleistungen anmeldet muss nicht ausweisen, wieviel Geld er in den Jahren zuvor für seinen Lebensunterhalt verwendete. Das im Gegensatz zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL). Doch weil es die gleichen Behörden sind, wenden immer noch viele das Recht der EL auch bei den Überbrückungsleistungen an. Versteht sich zum grossen Ärger der Betroffenen und in Übertretung ihrer Kompetenzen.
In meinem Fall war das Schicksal dann unerwartet gnädig. Ich schaffte es im Alter von 61 Jahren nochmals in einen Job, in dem ich meine Kompetenzen leben darf. Geholfen hat meine Bereitschaft, über das AHV-Alter hinaus zu arbeiten, vorausgesetzt die Gesundheit lässt es zu. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, der Lohn ist leicht tiefer, aber immer noch viel vorteilhafter als ein weiterer Kontakt mit obigen Behörden. Eine Schande für unser Land. Allen in ähnlicher Lage empfehle ich rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle Avenir50plus Schweiz. Thomas K.*. (Name geändert)
Anmerkung: Das kantonale Sozialamt Thurgau bestätigte auf Anfrage Avenir50plus Schweiz, dass sie keinen Vermögensfreibetrag kennen, der Selbstbehalt bei der Krankenkasse müsse jedoch von der WHS übernommen werden. Handbuch gibt es ebenfalls nicht. Vermögensfreibetrag SKOS, Alleinstehend 4’000, Ehepaar 6’000.-, Vermögensfreibetrag in Basel-Land ab 55.J: 25’000, Basel-Stadt: Alleinstehend 8’000.-, Ehepaare 16’000.-
BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend
Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin mit Entscheid vom 18. März 2024 ab.
Der Entscheid des Bundesgerichtes bringt keine Neuigkeit, geht dieser Tatbestand bereits deutlich aus dem Gesetz zur Überbrückungsleistung hervor. Unbeachtet dessen zwangen verschiedene Ausgleichskassen Anwärterinnen und Anwärter ihren Vermögensverbraucht für die Jahre zuvor im Detail zu belegen. U.a. Bern, St. Gallen und Aargau. Dort wartet eine Kunde seit drei Jahren auf ein Urteil zu seiner Anmeldung!!! Wir bleiben dran.