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Ohne Fragen, ohne Lebenslauf: Hier bekommt jeder einen Job

SRF/ Revolutionäres Rekruting: Die Grossbäckerei Greyston im New Yorker Vorort Yonkers stellt jeden an. Man muss sich nur auf die Liste setzen lassen. Wenn man an der Reihe ist, kriegt man automatisch die Stelle. Kann das funktionieren?  Weiterlesen, weiterhören…

Fachkräftemangel: Ältere habe es schwer bei Stellensuche

SRF Trend vom 28.6.2024 / Arbeitskräfte über 50 sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, trotz des viel beklagten Mangels an qualifiziertem Personal und immer lauter werdenden Forderungen nach einer Erhöhung des Rentenalters. Jetzt lesen und hören…

 

 

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BGE: Keine Sperrfristen mehr bei arbeitsplatzbezogener Krankheit

Bröckelnder Arbeitnehmerschutz vor allem für Ältere verheerend

HJ) Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz sowie gefühlte bevorstehende Kündigungen lösen bei älteren Arbeitnehmenden oft Ängste vor Altersarmut, Depressionen und Burnouts aus. Bis anhin waren sie aufgrund der Sperrfristen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses für eine Zeit von 30 bis 180 Tagen geschützt vor Kündigungen. Das soll sich jetzt gemäss Entscheid des Bundesgerichts vom März 2024 ändern. Für Betroffene wie für Ärzte führt dies zur grossen Verunsicherung, denn oft lassen sich Krankheiten nicht linear konkreten Ereignissen zuordnen. Je nach persönlicher Lebenslage (Scheidung, Krankheit Familienmitglieder usw.), Vorerkrankungen und Arbeitsmarktchancen kann sich ein Flügelschlag eines Schmetterlings am Arbeitsplatz zum Supergau für Betroffene auswirken. Mit welchen Massstäben wird jetzt gemessen, um eine Krankheit dem einen oder anderen Feld zuzuordnen? Was sich anfänglich als leichtes Burnout zeigt, kann sich schnell auch ins Gegenteil verkehren, wie es in der Praxis zu beobachten gilt. Älteren diente die Sperrfrist oft dazu, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, der in Aufrechnung der anschliessenden RAV-Zeit inkl. Übergang zu einer Überbrückungsleistung zu einem Ende des Arbeitslebens ohne Schrecken führte. Jetzt verbleibt vielen die Angst vor einem Schrecken ohne Ende. Der Appell sei an alle Ärzte gerichtet: Im Zweifelsfalle Diagnosen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden. Politisch stellt sich die Frage je länger je realistischer nach einem griffigen Kündigungsschutz für Ältere.
BGE vom 26. März 2204, Version Übersetzung deutsch Deepl.
Siehe auch Beobachter

Nie hätte ich mir vorstellen können, wie entmündigend Thurgauer Ämter mit Älteren in Not umgehen 

55 Jahre lief alles gut, doch dann folgte ein Schicksalsschlag auf den anderen: Scheidung, Hausverkauf, Krankheit, Kündigung nach der Sperrfrist, RAV und die ewigen Absagen bis zur Aussteuerung mit über 60 Jahren. Schlimmer kann es nicht mehr kommen. Doch die Behördengänge auf Sozialhilfe und Ausgleichskasse überboten das Unvorstellbare.

Vorerst wie vom RAV empfohlen, die Anmeldung für Überbrückungsleistungen. Dazu später. Wissend, dass die Abklärungen Monate in Anspruch nehmen, suchte ich auch das Sozialamt auf. Im Kanton Thurgau gibt’s nur Unterstützung, wenn das Konto auf null steht. In die Hände gedrückt von der Sozialbehörde der 16-seitige Fragenbogen, die Information, dass die Bruttomiete 800 Franken nicht überschreiten dürfe. Hilfe zur Wohnungssuche wurde keine in Aussicht gestellt. Arztbesuche seien von der Gemeinde zu genehmigen, der Selbstbehalt der Medikamente gehe jedoch zu meinen Lasten. Zu guter Letzt verlangte man von mir noch die Vollmacht, um mit allen Ämtern zu kommunizieren. Sobald Geld in Aussicht stehe, gelte die Rückzahlungspflicht. Ich kam mir vor, als würde man mich verbeiständigen, mir noch die letzte Würde aus dem Leibe saugen.

Ähnlich ging es weiter beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVA). Fragen über Fragen: Wie werden Heiz- und Nebenkosten in Rechnung gestellt? Aktueller Zahlungsnachweis der Miete, Nachweis der Unterhaltszahlungen an Ex, Steuernachweise der letzten 10 Jahre, Papiere zum Hausverkauf, zum Scheidungsurteil und einiges mehr. Dabei hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, was das Gesetz schon vorher hergab. Wer sich für Überbrückungsleistungen anmeldet muss nicht ausweisen, wieviel Geld er in den Jahren zuvor für seinen Lebensunterhalt verwendete. Das im Gegensatz zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL). Doch weil es die gleichen Behörden sind, wenden immer noch viele das Recht der EL auch bei den Überbrückungsleistungen an. Versteht sich zum grossen Ärger der Betroffenen und in Übertretung ihrer Kompetenzen.

In meinem Fall war das Schicksal dann unerwartet gnädig. Ich schaffte es im Alter von 61 Jahren nochmals in einen Job, in dem ich meine Kompetenzen leben darf. Geholfen hat meine Bereitschaft, über das AHV-Alter hinaus zu arbeiten, vorausgesetzt die Gesundheit lässt es zu. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, der Lohn ist leicht tiefer, aber immer noch viel vorteilhafter als ein weiterer Kontakt mit obigen Behörden. Eine Schande für unser Land. Allen in ähnlicher Lage empfehle ich rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle Avenir50plus Schweiz.   Thomas K.*.  (Name geändert)

Anmerkung: Das kantonale Sozialamt Thurgau bestätigte auf Anfrage Avenir50plus Schweiz, dass sie keinen Vermögensfreibetrag kennen, der Selbstbehalt bei der Krankenkasse müsse jedoch von der WHS übernommen werden. Handbuch gibt es ebenfalls nicht. Vermögensfreibetrag SKOS, Alleinstehend 4’000, Ehepaar 6’000.-, Vermögensfreibetrag in Basel-Land ab 55.J: 25’000, Basel-Stadt: Alleinstehend 8’000.-, Ehepaare 16’000.-

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BG Überbrückungsleistung: Vermögensverbrauch vor Anmeldung nicht entscheidend

Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss anders als bei Ergänzungsleistungen unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin mit Entscheid vom 18. März 2024 ab.

Der Entscheid des Bundesgerichtes bringt keine Neuigkeit, geht dieser Tatbestand bereits deutlich aus dem Gesetz zur Überbrückungsleistung hervor. Unbeachtet dessen zwangen verschiedene Ausgleichskassen Anwärterinnen und Anwärter ihren Vermögensverbraucht für die Jahre zuvor im Detail zu belegen. U.a. Bern, St. Gallen und Aargau. Dort wartet eine Kunde seit drei Jahren auf ein Urteil zu seiner Anmeldung!!! Wir bleiben dran. 

Leben mit und ohne Arbeit im fortgeschrittenen Alter: Engagiere dich


Was soll sich ändern? Wie verschaffen wir uns mehr Gehör in Öffentlichkeit und Politik. 
Kick-off-Zoom-Meeting: Dienstag, 16. April um 19.00 Uhr

Aufgrund einer lebendigen Diskussion anlässlich der GV Ende Januar 2024, beschlossen die Mitglieder des Verbands Avenir50plus Schweiz die Themen rund um den Arbeitsmarkt 50plus in einem Zoom-Think-Thank zu vertiefen. Wir starten nach Ostern. Paul Burgener wirkt als Koordinator. Wer dabei sein möchte, melde sich an, damit wir den Zoom-Link zustellen können. Wir freuen uns auf einen innovativen Austausch. Anmeldung: paul.burgener@avenir50plus.ch

PS Zu Beginn der nationalen Hearings zum Thema Alter und Arbeitsmarkt. 2015,  erarbeitete eine Gruppe von Avenir50plus einen Forderungskatalog. Vieles davon ist immer noch aktuell, weil es nie zu einer Umsetzung kam. Zum Grundlagenpapier…
Weitere Positionen finden sich im Vernehmlassungsdokument von Avenir50plus Schweiz zur Gesamtschau des Bundesrates. 

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. 
 
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein. 

Differenzierter Bericht AZ-Medien 

Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern 

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.

Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung.         Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…

Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.

Höheres Rentenalter soll altes Eisen verjüngen

Blick: Wer heute 35 Jahre alt ist, hat bis zur Pension noch 30 Jahre Arbeit vor sich. Es sei denn, dass Rentenalter wird erhöht. Die fordert die Renten-Initiative, über die wir am 3. März 2024 abstimmen. Oder es sei denn, man wird mit 58 arbeitslos und findet bis zur Pensionierung keinen Job mehr. Weiterlesen Blick… 

Mythos Fachkräftemangel

NZZ: Unternehmen haben Schwierigkeiten, gutes Personal aufzutreiben. Arbeitnehmer glauben darum, schnell eine neue Stelle zu finden. Doch am Arbeitsmarkt ist die Realität eine andere. Ein Betroffener erzählt. Weiterlesen…