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Die NZZ am Sonntag vom 8. Juli sowie die Sendung Kontext SRF vom 9. Juli widmeten der Erwerbslosigkeit Ü50 einen Beitrag. Der Vorschlag einer Überbrückungsrente für 60-Jährige, die ausgesteuert werden, wird dabei von beiden indirekt befürwortet. Rund vier Jahre wird das politische Prozedere bis zur Umsetzung in Anspruch nehmen, falls die politischen Mehrheiten diese Lösung erlauben. Auch wenn sich jetzt andere als Architekten dieser «Übergangslösung» inszenieren, Avenir50plus Schweiz hat diese Massnahme bereits zu Beginn der Jahreskonferenzen Alter und Arbeitsmarkt vor vier Jahren zur Diskussion gestellt und an der SKOS Jahreskonferenz 2017 in Freiburg mit einer Aktion erneut zur Diskussion gestellt. Siehe dazu Flyer.

Trotz der Kehrtwende des Bundesrates stellt sich die berechtigte Frage, ob damit die Probleme der Betroffenen vom Tisch sind. Nein, ganz und gar nicht. Die Diskriminierung von älteren Jobsuchenden hat laut Statistik zugenommen. Viele werden gar nie in den Genuss einer Überbrückungsrente kommen, weil sie vor 58 die Kündigung erhalten haben. Ein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung, wie es die breite Allianz gegen Altersdiskriminierung fordert, würde die Lage der Betroffenen verbessern, darin sind sich die Autoren des Seco-Berichtes «Alterung und Beschäftigung» einig. Doch wie Erfahrungen von anderen Ländern zeigen, müsste ein Gesetz zwangsläufig von einer breit angelegten öffentlichen Sensibilisierungskampagne begleitet werden, denn solange die falschen Altersbilder sich in den Köpfen der Bevölkerung und Entscheidungsträger fortpflanzen, solange wird sich die darauf gestützte Diskriminierung des Alters aufrechterhalten.

Link zur Vernehmlassung des Bundesrates

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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