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Grosse Not an preiswerten Wohnungen in Zürich ­– Und niemand tut etwas

Grosse Not an preiswerten Wohnungen in Zürich ­– Und niemand tut etwas

(HJ) In Zürich eine preiswerte Wohnung zu finden, wird immer unwahrscheinlicher. Stress pur für Suchende, noch schlimmer für vulnerable Personen. Organisationen wie Pro Infirmis, Caritas, Rotes Kreuz und Sozialämter kennen die Schwierigkeiten, belassen es aber bei der Feststellung. Avenir50plus ruft die Politik dringend auf, dieses Drama mit geeigneten Lösungen zu beenden. 

Ein Beispiel unter vielen: Monika H.*, die aufgrund einer Autoimmunkrankheit nach einem langen Arbeitsleben von Sozialhilfe lebte, bevor ihr eine Teil-IV-Rente zugesprochen wurde, erhielt kürzlich die Kündigung ihrer Wohnung. Sie lebt in einer Liegenschaft in der Agglomeration von Zürich, deren Anteil an Ausländern in den letzten zwanzig Jahren stetig stieg. Verbunden damit auch die Zunahme an Lärmimmissionen. Als sie reklamierte und die Polizei einschaltete, kündigte die Verwaltung der langjährigen Mieterin.

Einerseits prozessiert sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes gegen das IV-Urteil, denn mit ihren verkrüppelten Gliedmassen und der psychischen Instabilität wird sie nicht mehr arbeiten können. Ihre Einnahmen (EL: 866.- , IV: 966.-, Versicherung: 474.- ), mit denen sie ein Mietzins von 1’369 Franken zu berappen hat, lassen keine Ersparnisse zu. Andrerseits handelte sie sich bei der Anmeldung zur Sozialhilfe durch das Versäumnis der Sozialbehörden Steuerschulden ein, die zu einem Eintrag ins Betreibungsregister führten. Das Sozialamt, das der Steuerbehörde eine Bestätigung hätte schreiben müssen, verweigerte dies mit dem Hinweis, dass sie dafür nicht mehr zuständig seien (!). Auf die Suche einer Wohnung wirkt sich dieser Eintrag zusätzlich erschwerend aus. 

In ihrer Verzweiflung wandte sich Monika H. an die Beratungsstelle von Avenir50plus, denn diese half ihr bereits einmal bei der Durchsetzung eines Anliegens gegenüber der Sozialhilfe. Nachdem sie über Monate auf dem Sofa schlafen musste, erhielt sie endlich ein Bett zugesprochen. Avenir50plus erkundigte sich unverzüglich bei allen oben genannten Stellen nach Hilfsangeboten vor Ort. Das Sozialamt kennt die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Ein Kürsli «Wie bewerbe ich mich richtig» bleibt das einzige Angebot. Auch das Rote Kreuz kennt das Problem, doch es fehlt auch da an einem Angebot. Bei der Caritas liess sich erfahren, dass sie über ein Hilfsangebot verfügt, doch dies sei vertraglich an die Stadt Zürich gebunden. Von der IV wollten wir wissen, ob sie Hilfestellungen finanzieller Art bei einem Umzug leisten. Einmal abgesehen von der Kaution kostet ein Umzug rund 2’000 Franken. Ein höhnisches Nein war die Antwort. Wäre Monika H. noch Sozialhilfebeziehende, so müssten die Behörden gerade stehen für diese Kosten, nicht aber die IV. Wäre sie über 60 Jahre, könnte sie von der Pro Senectute Hilfe erwarten, doch für IV-Beziehende im fortgeschrittenen Alter wie Monika H. gibt es keinen roten Rappen.

Kaum verwunderlich, wenn sich bei Monika H. gelegentlich Suizidgedanken einschleichen und wenn es bei ihr schlecht ankommt zusehen zu müssen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine umsorgt werden und kostenlos in der ganzen Schweiz herumreisen dürfen, während sie, die über viele Jahre Steuern zahlte, im Alter und mit ihrem Krankheitszustand  allein gelassen wird mit ihren Nöten.

Avenir50plus Schweiz bleibt an der Seite von Monika H., aber es gibt zu viele Schicksale ähnlicher Art, als dass sich die Politik da raushalten könnte.
* Der Name wurde geändert, ist Avenir50plus Schweiz jedoch bekannt.

Leerwohnungsziffer im Kanton Zürich

Ein vorbildliches Wohncoaching bietet die Stadt Luzern an:

Freiwilligenarbeit als Wohncoach
Die Stadt Luzern sucht Freiwillige, welche Menschen, die in einer instabilen Wohnsituation leben oder von Wohnungsverlust bedroht sind, begleiten und unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, den Hilfesuchenden zur Seite zu stehen, damit diese nicht alleine mit der oft aussichtslos scheinenden Situation umgehen müssen. Durch Anleitung und Hinführung zu möglichen Aktivitäten im Bereich Wohnungssuche sollen die Hilfesuchenden gezielt unterstützt werden.

Wer braucht einen Wohncoach?
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Luzern mit knappen Ressourcen, die in einer instabilen Wohnsituation leben, v. a. Familien auf engem Wohnraum, aber auch Einzelpersonen mit spezifischen Wohnungszugangsproblemen (z. B. Suchtproblematik, Ausländerstatus, psychische Probleme usw.).

ALV: 90’000 Personen pro Jahr sanktioniert – Kosteneinsparungen von 240 Mio. Franken

ALV: 90’000 Personen pro Jahr sanktioniert – Kosteneinsparungen von 240 Mio. Franken

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung gehört zu den grosszügigsten in Europa. Aber sie ist auch eine der strengsten. Beim geringsten Verstoß kann der Arbeitssuchende bis zu drei Monate ohne Einkommen dastehen, weil er eine Sanktion erhalten hat. Es spielt keine Rolle, dass er in gutem Glauben ist und sich unterhalb des Existenzminimums befindet.

RTS 1 Beitrag vom 7.4.2022 von Raphel Engel. Übersetzung Suzanne Graf  Zur Sendung

Beispiel eines Bauzeichners, Vater von zwei schulpflichtigen Kindern, Ehemann einer behinderten Frau, arbeitet deshalb im 50% -Pensum, verlor seine Stelle, bekommt CHF 120.—Taggeld / Arbeitstag, die ALK auferlegt ihm jedoch gnadenlose Sanktionen, falls er seinen Pflichten nicht nachkommt. So wurde ihm in Neuenburg eine Stelle zugeteilt. Dies hätte lange Arbeitswege, Zeitaufwand bedeutet, was wegen seiner familiären Situation unzumutbar war. Dann reichte er seine Stellensuchnachweise 2 Tage zu spät ein. Dies wurde mit 5 Einstelltagen bestraft. Weitere Bestrafungen aus demselben Grund. Stellen für Bauzeichner seien rar und somit auch schwierig die Abgabetermine einzuhalten. Auch könne es doch immer wieder Situationen geben, welche eine Termineinhaltung für die Einreichung der Stellensuchnachweise verunmöglichten. Frage des Journalisten: «Hat ihnen die ALV geholfen, wieder auf die Beine zu kommen?» Der Arbeitsuchende Familienvater lacht zynisch. «Welche Frage! Die ALV ist nicht dafür da, uns zu helfen, sondern dafür, uns zu sanktionieren, damit sie mich möglichst schnell von der AL-Liste streichen können!»

Es gibt drei Sanktionskategorien:

  1. Bei leichten Vergehen 1 bis 15 Tage
  2. Bei mittleren Vergehen 16 bis 30 Tage
  3. Bei schweren Vergehen 31 bis 60 Tage

Beispiele von Vergehen: Mangelnde Anzahl Bewerbungen, Verspätung bei Einreichung des Bewerbungsnachweises, Verlassen einer Stelle/Temporär Stelle, Ausschlagen einer zugeteilten Stelle, welche von der ALV als zumutbar taxiert wurde, auch wenn es sich nur um eine temporäre Stelle handelt.

Willkommen im Land, in dem das Arbeiten gelobt, Stellensuche jedoch bestraft wird.

Trialogue, eine Genfer Organisation, gegründet von freiwilligen Anwälten, Tel. 022 340 64 80, leistet Hilfe. 

Ein Beispiel wird erzählt: Einem motivierten Stellensuchenden wird eine Stelle zugeteilt, die jedoch überhaupt nicht seiner früheren Tätigkeit entspricht. Von einem Tag auf den anderen sollte der Mann schwere körperliche Arbeit leisten. Seine Bitte um Hilfe wurde ihm im Betrieb verweigert. Wenn er diese Arbeit nicht leisten könne, solle er wieder nach Hause. Dies knapp zwei Stunden nach Stellenantritt. .

Folge: 31 Straftage! Die ALV kennt keine Fürsorgepflicht. Ihr ist es egal, ob die stellensuchende Person überlebensnotwendige Mittel zur Verfügung hat.

Wer führt in der Schweiz das Zepter der ALV, wo laufen die Fäden zusammen? Bundesbern, sprich das SECO ist Überwacherin der ALK. Gedankeneinwurf: Vergessen wir bei all dem nicht, dass die ALV monatlich durch eine Lohnabgabe eines jeden Arbeitnehmenden gespiesen wird.

Interview mit Herrn Zürcher:

„Herr Zürcher, welches sind die Ziele der Sanktionen?“

  1. Missbräuche vorbeugen
  2. Schadensbegrenzung bei der ALV

Ausformuliert bedeutet dies, der Gesetzgeber übt einen gewissen Druck auf den Stellensuchenden aus, damit dieser seinen Pflichten/Aufgaben als Stellensuchender nachkommt, sie ernst nimmt.

Trialogue nimmt dazu wie folgt Stellung:

«Missbräuche gibt es in jeder Versicherung. Agenten/Kontrolleure übernehmen richtigerweise die Verfolgung von Missbräuchen. Gesetze so zu gestalten, dass allfällige Missbräuche bereits inkludiert sind, ist falsch. Denn so können die Restriktionen laufend angepasst, sprich erhöht werden.»

Jährlich werden rund 90‘000 ALV-Klienten sanktioniert. Dies entspricht rund 1.4 Mio. Arbeitstagen, resp. 240 Mio. CHF /Jahr. Sprich so viel Mehrgeld in der ALK, so viel weniger im Geldbeutel der Versicherten.

Genf hat seit 2012 die höchste Sanktionssteigerung erfahren. Der Chef der ALK Genf wollte nur schriftlich dazu Stellung nehmen. Das SECO hatte festgestellt, dass die Sanktionen in Genf nicht gesetzmässig gehandhabt worden seien. 2014 wurde Genf aufgefordert ordnungsgemäss zu handeln, was diese Steigerung zur Folge hatte. Genf sei jedoch trotz den Bemühungen des SECO noch heute unter dem Schweizermittel.

Dazu nochmals Herr Zürcher: «Wir intervenieren oft in Kantonen, wenn die Sanktionspraxis nicht gesetzeskonform praktiziert wird. Es herrscht eine „Shame and Blame“. Die Zahlen werden in den kantonalen ALK publik gemacht, sodass ein gewisser Druck entsteht, sprich ein Wettbewerb spielt.»

Neuenburg gilt als Musterkanton. Hier wird bestätigt, dass die SECO Methode funktioniert. Die ALV wird als klassischer Versicherer beschrieben, der Schadensbegrenzung betreibt. Demzufolge hat der Gesetzgeber die Regeln gestaltet, dass Pflichtverletzungen seitens der Versicherten sanktioniert werden können. Diese harten Spielregeln ignorieren viele Versicherte.

Weiteres Beispiel einer sanktionierten Versicherten:

Mutter zweier Kinder, langjährige Angestellte in einer internationalen Firma, hat selber gekündigt und während der Kündigungsfrist engagiert Bewerbungen geschrieben, um so schnell wie möglich wieder eine Anstellung zu finden. Böses Erwachen: Ihre 6/7 Bewerbungen/Monat wurden als zu wenig taxiert. Sanktionierung: CHF 2‘000.—zu wenig Taggelder. Ihre Einsprache blieb erfolglos. Die Versicherte taxiert die Sanktion als unverhältnismässig.

 

Weiteres Beispiel:

Pflegefachfrau, in den 50-igern, 4 Kinder, geschieden, trat nach langer ergebnisloser Stellensuche eine befristete Anstellung an, in der Hoffnung bleiben zu können. Ihre Anstellung wurde jedoch nicht verlängert. Dann sandte sie ihre Bewerbungsausweise 20 Minuten zu spät ein, statt um 24:00 erst um 24:20h. Auch hatte sie ihre Beraterin auf der ALV nicht dahingehend aufmerksam gemacht, in der ALV gemeldet zu bleiben. Verlust entspricht gut einem Monatseinkommen.

Unser erstes Beispiel hat Rechtshilfe in Anspruch genommen und bekam Recht. Die ALV musste ihm Gelder nachzahlen. Der Prozess hat ihn jedoch an den Rand seiner Kräfte gebracht, sodass er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste. Sein Hausarzt beschrieb die Sanktionskultur der ALV als entwürdigend und motivations- und gesundheitsschädigend. Heute ist der Bauzeichner selbständig erwerbend. Er schlägt sich mehr schlecht als recht durchs Leben, ist aber froh, diese „Sanktionierungslast“ nicht mehr ertragen zu müssen.

Abschliessend wird erwähnt, dass den Arbeitsuchenden oft eine Stelle vermittelt wird, welche weit unter dem Niveau der letzten Anstellung liegt. Aus Angst vor all den Repressionen sagen die Stellensuchenden zu. Es ist jedoch erwiesen, dass die Betroffenen den Sprung zurück in die vormalige Karrierestufe kaum mehr schaffen.
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