Sozialhilfe: Wer mehr investiert, spart Geld
Arbeitgeber müssen RAV-Kandidaten zwingend einladen. Das entgegen der Aussage des Seco an der Medienkonferenz zur Stellenmeldepflicht, die am 1. Juli in Kraft tritt. Publik wurde dieser «Irrtum»! des Seco durch das Echo der Zeit vom 28. Juni 2018. Alles andere macht doch keinen Sinn, sagt sogar FDP-Nationalrat Kurt Flury gegenüber den Medien. Wer an der Medienkonferenz erlebte, wie stolz Boris Zürcher, Direktor Arbeitsmarkt Seco, seine Falschaussage verkündete, mag es kaum für möglich halten, dass es sich um einen Fehler handelt, der sich unter Druck eingeschlichen hat, wie das Seco den Sachverhalt im Nachhinein kleinzureden versucht. Man wird den Eindruck nicht los, das Seco nehme sich als Verwaltung das Recht heraus, seine eigenen Politik zu machen. Wann hat das endlich ein Ende?
Artikel, der Avenir50plus nach der Teilnahme an der Medienkonferenz des Seco veröffentlichte und der in besagtem Punkt nicht mehr den Tatsachen entspricht.
Medienkonferenz Seco vom 26. Juni 2018: 10 Prozent der offenen Stellen, jährlich rund 75 000, entfallen aufgrund der 8-Prozent-Klausel ab dem 1. Juli der Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber, die das umgehen, bezahlen gemäss Gesetz 40 000 Franken Busse. Die Kontrolle obliegt den Kantonen. Pikantes Detail: Die Kantone werden für diese Arbeit nicht bezahlt. Es gibt keine eigentlichen Kontrollorgane. Man kenne ja die schwarzen Schafe, meinte Bruno Sauter, Chef AWA Zürich auf dieses Leck angesprochen. So werde man vorerst warnen, und wieder warnen. Allein die Tatsache, dass eine Strafe im Raum stehe und Betriebe von den Submissionsverfahren ausgeschlossen werden könnten, wirke präventiv. Manch stellensuchende Person wünscht sich, man würde das Recht auch so leger auslegen, wenn es um Sanktionierung mittels Einstelltagen geht. Da weht eindeutig ein anderer Wind.
Ob eine offene Stelle unter die Meldepflicht fällt, erfährt der Arbeitgeber über das Portal arbeit swiss.ch. Boris Zürich vom Seco stellte in Aussicht, dass das viel kritisierte Berufsregister überarbeitet wird und spätestens im Herbst 2019 in Kraft tritt. Die ganze Übung hat laut Sauter keine Mehrkosten für die Kantone zur Folge, denn die neu geschaffenen Stellen würden durch andere Einsparungen finanziert. Erstaunlich, wie es plötzlich möglich wird, ein System effizienter zu gestalten zum Nulltarif. Boris Zürcher betonte denn auch nicht zufällig mehrmals, dass die Modernisierung der RAV-Dienstleistung schon lange auf der Traktandenliste gestanden habe, jedoch durch den Inländervorrang-Light einen Schub erlitten habe.
Der Datenschutz gegenüber den Jobsuchenden werde gewährt, versicherte Oliver Schärli vom Seco gegenüber Avenir50plus. Im Klartext müssen die Jobsuchenden das Recht abtreten, dass ihre Dossiers auf dem Portal aufgeschaltet werden. Nur wer eingeloggt ist, sieht die nicht anonymisierten Daten. Ebenfalls wird der Jobsuchende informiert, wenn das Dossier vom RAV einem Arbeitgeber zugestellt wird, informierte Schärli.
Seitens der Arbeitgeber gibt es keine Pflicht, die zugestellten Dossier zu prüfen, betonte der Boris Zürcher sichtlich stolz. Den Arbeitgebern obliegt lediglich die Pflicht zur Antwort. Wer von diesem Inländer-Light-Prozedere profitieren will und nicht bereits bei der ALV als Versicherter angemeldet ist, muss sich vor Ort bei den Behörden anmelden. Damit soll verhindert werden, dass Jobsuchende aus ganz Europa vom Inländer-Light-Prozedere profitieren.
Die Wirksamkeit des Inländer-Light Vorranges, das Produkt der Umsetzung der MEI, darf mit recht bezweifelt werden. Ob auch nur eine stellensuchende Person über 50 damit schneller in den Arbeitsprozess zurückgeführt wird, erst recht. Das in Aussicht gestellte Monitoring greift erst ab 2020. Bis dahin meldet uns doch sofort alle Erfahrungen mit dem neuen Prozedere.
Präsentationsunterlagen des Seco
Heidi Joos
Immer mehr Sozialgemeinden im Kanton Aargau verlangen von den Sozialhilfebezügern die Unterzeichnung des Merkblattes Sowatch (Überprüfungsdienst, Sozialinspektion). Verunsicherte Betroffene meldeten sich sich mit der Frage bei uns, ob sie dies tun müssen und falls ja, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Diese Frage haben wir der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht Zürich weitergeleitet und die folgende Antwort erhalten.
Die Renten sind unter Druck, also müssen wir länger arbeiten. Doch die Realität sind anders aus. Nur eine Minderheit arbeitet bis 65 Jahre, schreibt die NZZ (2018.06.02). Ob das tatsächlich Ausdruck des hohen Wohlstandes ist, wie das die NZZ interpretiert oder vielmehr eine Folge davon, dass immer mehr Unternehmen ihre ältere Mitarbeitenden zur Frühpensionierung zwingen, lässt sich aus den Zahlen nicht eindeutig ablesen. Ein Vergleich mit den Renten der umliegenden Ländern lässt eher vermuten, Letzteres treffe zu, denn die Schweiz nimmt mit ihren Rentenleistungen im Vergleich keine Spitzenposition ein. Um so unverständlicher die Forderungen des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, nach einer Erhöhung des Rentenalters für Männer auf 66 Jahre, wie es im Tagesanzeiger vom 1. Juni 2018 zu lesen galt.
Swiss-Life und Manpower-Boss, Rolf Dörrig, spricht in einem ausführlichen Interview der Sonntagszeitung vom 27. Mai 2018 Klartext. Wichtiger als Fachkompetenz ist heute Sozialkompetenz, die kein Roboter aufzuspüren vermag. Gleichzeitig gesteht Dörrig ein, dass auch Manpower mit Algorithmen bzw. sogenannten Bewerbungsfiltern arbeitet. Bewerbende 50plus haben auf diese Weise keine Chance, ihre Sozialkompetenz überhaupt unter Beweis zu stellen. Ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung des Alters wird immer dringlicher. Das belegt auch die Zustellung dieses Mails, das ein Bewerbender von einem Headhunter erhalten hat. «Leider passen Sie vom Profil her nicht auf diesen Job. (Ich habe eine Altersvorgabe einzuhalten) Tipp: Für einen Stellenvermittler sind Sie von Alter her nicht mehr vermittelbar, suchen Sie sich Ihren Job selber und gehen Sie dabei kleinere Unternehmen direkt an, dort ist man in der Regel froh einen erfahrenen Mann zu finden! (auch wenn es nur für kürzere Zeit ist)».
Ein grosser Teil der EL-BezügerInnen kann bei den heutigen Ansätzen die Miete nicht bezahlen. Der Ständerrat hält im Differenzbereinigungsverfahren deshalb entgegen dem Willen des Nationalrates an den höheren Mietzinsansätzen fest. Für die Region 1 liegen diese bei 16 440, Region 2 bei 15 900 und Region 3 bei 14520 Franken. Je nach Wohnungsmarkt können die Kantone diese Beiträge um 10 Prozent kürzen oder gar erhöhen. Ferner hält er daran fest, dass der frühzeitige Kapitalbezug des BVG weiterhin möglich ist. Das ist erfreulich, denn dies erspart älteren Erwerbslosen oft den frühzeitigen Gang aufs Sozialamt. Definitiv beschlossen ist aber noch nichts, denn die Vorlage geht nun zurück zur Bereinigung an den Nationalrat und vielleicht sogar danach wieder zurück an den Ständerat. Hoffen wir im Interesse der Betroffenen auf eine baldige Lösung im Sinne der Beschlüsse des Ständerates.
Blick, 2018.05.30
Tagesanzeiger, 2018.05.30
Beschlüsse des Ständerates im Detail
Was wir als Verband seit sechs Jahren leben, erhält einen Namen: Integrale Organisationskultur. Diese Organisationsform löst in der evolutionären Theorie das Leistungsprinzip als organisierendes Element ab. Es zeichnet sich aus durch drei wichtige Organisationsprinzipien: Selbstführung, Ganzheitlichkeit und Sinnhaftigkeit. Es ist der Sinn, nicht das Ego und die Gier, welche die Arbeit in selbstführenden Teams leiten. Wir werden uns in der Gestaltung der darauf aufbauenden Prozesse, des Denkens und Handeln weiter üben. Bis anhin hat uns dieser Weg, der möglichst wenig festschreibt, geholfen, mit wenig Ressourcen flexibel auf die Herausforderungen des Umfeldes und der Zeit zu reagieren. Auch in der normalen Arbeitswelt gibt es Unternehmen, die damit nicht nur hervorragende Arbeitsresultate hervorbringen, sondern auch zufriedene Mitarbeitende. Der Arbeitsplatz wird zu einem Ort, wo der Mensch mit allen Facetten wieder Mensch sein kann. Work-Life-Balance wird überflüssig, weil die Mitarbeitenden keine sozialen Masken mehr tragen. Wer mehr darüber erfahren möchte, lese das hervorragende Buch des langjährigen McKinsey-Beraters Frederic Laloux «Reinventing Organizations», deutsche Ausgabe. Allen zwölf Unternehmen, die er darin untersucht, leben bereits seit längerem erfolgreich nach diesen Prinzipien.
Hier zum Interview der BAZ vom 1.6.2018 mit der Geschäftsführerin Avenir50plus, u.a. auch zu diesem Thema. Zum Generationenmanagement oder Age-Management finden sich weitere Infos auf unserer Webseite.