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BL: So nicht! Jobs für Ü45 statt Kürzung der Sozialhilfe

Statt Einheimische anzustellen, deckt die Wirtschaft Baselland ihren Bedarf nach Mitarbeitenden nur allzu oft aus dem nahen Ausland. Das belegt die seit 2009 stetig steigende Anzahl GrenzgängerInnen, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit bei den niederqualifizierten Berufen. Nicht genug damit. Mittels Überweisung der Motion zur Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe um 30 Prozent (Basellandschaftliche Zeitung vom 27.4.2018), wird der Bock auch noch zum Gärtner gemacht. In Baselland leben heute rund 2000 Personen im Alter über 45, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie wollen alle nichts lieber als existenzsichernde Arbeit, die ihnen die Wirtschaft aufgrund ihres Alters verwehrt. Eine Kürzung des Grundbedarfs von heute 986 Franken käme einer totalen Isolation dieser Menschen gleich. Arbeitslosigkeit und Isolation bringen todbringenden Stress, glaubt man den aktuellen Studien des Neurologen Manfred Spitzer. Das kann und darf sich ein reicher Kanton nicht leisten.

Es macht ganz den Anschein, als dass man unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Kosten der älteren Einheimischen zu korrigieren versucht. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe wurde bereits 2005 von der SKOS auf 986 Franken herunter gekürzt, um mit der Differenz den Anreiz der Integrationsleistungen zu finanzieren. Die Wirkung der Integrationsleistungen wird mittlerweile von vielen Fachleuten in Frage gestellt. Insbesondere für all diejenigen, die Arbeit möchten, von der Wirtschaft aber verschmäht werden, hat dieser Systemwechsel nur Nachteile gebracht. Ihnen steht weniger Geld für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Das Alter ist jedoch oft mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden, sei es wegen vermehrten altersbedingten körperlichen Belastungen, aber auch aufgrund seelischer Disfunktionen, die sich aufgrund einer frühzeitig ungewollten Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt einstellen. Der heutige Grundbedarf in der Sozialhilfe ist mit 986 Franken bereits eine Zumutung für die Betroffenen, der keinesfalls unterschritten werden darf!

Avenir50plus hat durchaus Verständnis für die Sorgen der Sozialhilfegemeinden mit den steigenden Fallzahlen. Das Problem lässt sich aber nur lösen, indem man auf nationaler Ebene ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe schafft, dass die Finanzierung auf eine tragfähige Basis stellt, welche die Gemeinden entlastet. Damit würde auch der Sozialtourismus unterbunden, der in vielen Gemeinden dazu führt, dass man Wohnungsbesitzer öffentlich aufruft, keine Wohnungen mehr an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Lösen wir das Problem doch dort, wo es alle entlastet: Rufen wir die Wirtschaft auf, mehr zu tun für die Integration einheimischer Arbeitskräfte, insbesondere auch der älteren.
Heidi Joos / Christian Fischer

Nach Aussteuerung beim RAV bleiben

Wer ausgesteuert wird, soll weiterhin beim RAV angemeldet bleiben, auch wenn RAV-Beratende einem oft das Gegenteil raten. Damit werden Betroffene weiterhin in der Seco-Statistik der Stellensuchenden mitgezählt. Versteht sich, dass dies nicht Zugunsten der RAV ist, deren Leistung an der Anzahl Abmeldungen gemessen wird.

Ein Vorteil für die diejenigen, die angemeldet bleiben liegt auch darin, dass sie ab dem 1. Juli 2018 vom Inländervorrang light profitieren dürfen. Was dieser beinhaltet, siehe Luzerner Zeitung vom 28. März.

Immer wieder äusserten Betroffene gegenüber Avenir50plus Angst, sie müssten auf diese Weise dem RAV weiterhin Bewerbungen vorlegen. Dem ist nicht so, auch wenn wir bei einer Umfrage bei RAV-Leitenden gemerkt haben, dass diese das Recht nicht korrekt handhaben und tatsächlich Bewerbungen einfordern. Ausgenommen sind jedoch diejenigen, die das Sozialamt wieder beim RAV anmeldet. Dort greifen rechtlich die Auflagen des Sozialamtes betreffend Bewerbungen.

Um Klarheit zu schaffen, forderte Avenir50plus deshalb vom Seco-Rechtsdienst eine verbindliche Antwort ein, die wir Euch für den Fall, dass Euer RAV dies anders handhabt, in Form eines Briefes zur Verfügung stellen.

Stoppt den verlogenen Angriff auf Demokratie

Stoppt den verlogenen Angriff auf Demokratie

Am 5. April, 10.15 Uhr werden auf dem Waisenhausplatz in Bern die Medien über das Referendum informiert. Wer kann, soll dabei sein. Danach können hier die Unterschriftenbogen zum Sammeln heruntergeladen werden. Aber Achtung: Die 50 000 Unterschriften müssen in nur 95 Tagen gesammelt, beglaubigt und eingereich sein. Es bleibt nicht viel Zeit. Doch wir nutzen sie. Seit letzten Mittwoch haben sich 9000 Personen bereit erklärt, je 10 Unterschriften oder mehr zu sammeln. Weitere Zusagen sind erwünscht. Avenir50plus unterstützt das Referendum voll und ganz.