Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem unterbreitet er dem Parlament die Grundlage zur Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden Franken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.
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