Steigende Wohnkosten setzen Sozialhilfebeziehende unter Druck. Zugangsgesuche mit den Öffentlichkeitsgesetzen in 552 Gemeinden zeigen, welche Kantone das Problem besser im Griff haben – und welche schlechter. Die umfangreichste Recherche, durchgeführt von Journalisten von Reflekt und Öffentlichkeitsgesetz.ch, die je zu diesem Thema durchgeführt wurde, zeigt politischen Handlungsbedarf.
Zur Studie
Das Wichtigste in Kürze
Die steigenden Wohnkosten machen Sozialhilfebeziehenden besonders zu schaffen. Überschreitet ihre Miete die Limite der Sozialbehörde, können sie dazu aufgefordert werden, eine günstigere Wohnung zu suchen.
Wie viel Sozialhilfebeziehende für die Miete ausgeben dürfen, war bislang kaum bekannt. Im Rahmen der schweizweit grössten Serie journalistischer Zugangsgesuche haben wir alle 552 Gemeinden in den Kantonen Aargau, Zürich, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach ihren Mietzinslimiten gefragt.
Unsere Recherche zeigt: Was arm sein bedeutet, hängt auch vom Wohnort ab. Die Mietzinslimite für eine vierköpfige Familie variiert zwischen 935 und 2250 Franken netto. Auch unter Berücksichtigung der ortsüblichen Marktmieten zeigt sich eine enorme Bandbreite.
Trotz steigender Wohnkosten haben viele Gemeinden ihre Richtlinien seit Jahren nicht mehr angepasst. Das wirft Fragen nach den Berechnungsmethoden der Gemeinden und der Rechtsgleichheit der Sozialhilfebeziehenden auf.
Der Kanton Solothurn will die Berechnung der Mietzinslimiten harmonisieren und fairer gestalten. Der Kanton Aargau hingegen weiss nicht einmal, wie hoch die Limiten seiner Gemeinden sind.