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Zu oft wurden Sozialhilfeempfangende in der Vergangenheit unter Androhung von Leistungskürzungen in unsinnige Beschäftigungsprogramme gepfercht. Dabei ist hinlänglich bekannt: Zwang schwächt die Motivation. Eine NF-Studie empfiehlt Anpassungen.

Im Zuge der Aktivierungspolitik in der Sozialhilfe, schickten die Sozialämter ihre Klientel zunehmend in meist unsinnige Integrationsprogramme. Daraus hervorgegangen ist eine eigentliche Sozialmafia, die für wenig Leistung gutes Geld verdient. Die Politik zeigt sich mehrheitlich zufrieden damit, denn Disziplinierung war schon immer ein probates Mittel im Kampf gegen soziale Unruhen. 

In einer umfassenden Analyse macht die NF-Studie auf die Mängel dieser Zuweisungspolitik aufmerksam. Die Empfehlungen, wenngleich auch  in der zarten Sprache dessen formuliert, was ein universitäres Institut zulässt, bringen doch Verbesserungen, werden sie denn von den Verantwortlichen akzeptiert und umgesetzt.  

1 ) Die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Sozial- oder Nothilfe. Allfällige Kürzungen wegen verweigerter Teilnahme an geeigneten und zumutbaren Beschäftigungsprogrammen müssen verhältnismässig sein. 

2 ) Die Rechtsbeziehung in denjenigen Programmen, die eine Arbeitsleistung beinhalten, wird mit Ar- beitsverträgen geregelt und der Lohn ist den Sozialversicherungen zu unterstellen. 

3 ) Die Wirkung der Programme ist mit aussagekräftigen Evaluationen zu messen. Das ist Voraussetzung, um die Angebote steuern zu können. 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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