Als Verband, der die Interessen von Erwerbslosen Ü45 vertritt, bezweifeln wir, dass der vom Gesetzgeber beschlossene Inländervorrang die erschwerte Lage besagter Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern vermag. Aufgrund der Ausgestaltung der Verordnungen lässt sich vermuten, er diene in erster Linie der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Dagegen haben wir nichts einzuwenden, doch sollten zwingend gleichzeitig auch Massnahmen zur Verbesserung der Lage Älterer auf dem Arbeitsmarkt in die Wege geleitet werden.
Stellungnahme zur Vernehmlassung
Kommentar Rudolf Strahm, Tagesanzeiger 2017.07.24
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