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Jetzt, wo die Begrenzungsinitiative gebodigt ist, pressiert es der Bundesbehörde nicht mehr mit der Umsetzung der Überbrückungsleistung für über 60-Jährige. Diese soll nicht wie vorgesehen Anfang 2021 in Kraft treten, sondern frühestens im Sommer 2021. Kürzlich ging die Verordnung zum Gesetz in Vernehmlassung mit Frist für Stellungnahmen bis Anfang Februar 2021. Auch Avenir50plus Schweiz wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Wir freuen uns, wenn Ihr uns Euren Input zur Stellungnahme zukommen lässt. Bedenkt dabei, alles was bereits im Gesetz geregelt wurde, lässt sich nicht mehr ändern in der Verordnung. Zweck der Verordnung ist es lediglich, gewisse Details, die der Gesetzgeber von sich aus dem Bundesrat delegierte festzuschreiben. 
Zur Vernehmlassung der Verordnung zur Überbrückungsleistung 

 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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