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Avenir50plus AG, BS und ZH verlangen mit einer kantonalen Petition den Inländervorrang für Unternehmen des öffentlichen Rechts und der subventionierten Unternehmen.
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Einsendeschluss ist der 15. Juni. 2017.
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Bessere Integration von inländischen Jobsuchenden
Öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran

Regierung und Parlament der Kantone werden mit der Petition gebeten, sich zu verpflichten, analog des Genfer Modells, bei Stellenbesetzungen von Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie bei subventionierten Unternehmen, Bewerbende mit Wohnsitz in der Schweiz zu bevorzugen.

Die Anzahl der Menschen ohne Arbeit nimmt in der Schweiz seit der Einführung der Personenfreizügigkeit jährlich zu. Eine überdurchschnittliche Zunahme zeigt sich bei den Stellensuchenden 45plus. Dass diese Zunahme im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft steht, ist für Betroffene nicht relevant. Trotz dieser Entwicklung haben die nationalen Parlamente bei der Umsetzung der MEI auf einen griffigen Inländervorrang, wie er beispielsweise in Genf 2012 bei der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurde, verzichtet.

Der Kanton Genf hat den Inländervorrang im öffentlichen Dienst bereits 2012 erfolgreich eingeführt und 2014 ausgeweitet u.a. auf die Genfer Verkehrsbetriebe. 2012 waren es in Genf noch 25 Prozent der Stellen, die durch das RAV besetzt wurden, im Jahre 2015 waren es bereits 70 Prozent. Von den rund 30 000 Stellen, die im Kanton Genf neu besetzt werden, entfallen etwa 10 Prozent auf den öffentlichen Sektor.

Eckpfeiler des Genfer Inländervorrangs
                                                                                                                                                    als PDF zum Download

  • Jede vakante Stelle bei den genannten Arbeitgebern muss zunächst dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden. Auf nationaler Ebene tritt der Inländervorrang dagegen in Kraft, sobald in einer bestimmten Branche oder Region überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht.
  • Erst nach einer Frist von zehn Tagen wird der Posten in Genf öffentlich ausgeschrieben. Auf nationaler Ebene ist die Information ebenfalls zunächst beim Arbeitsamt eingeschriebenen Personen vorbehalten. Die Frist ist aber nicht definiert. Es ist lediglich von einer «zeitlich befristeten Massnahme» die Rede.
  • Das Arbeitsamt darf höchstens fünf Kandidaten vorschlagen, die vom Arbeitgeber angehört werden müssen. Ein negativer Entscheid muss schriftlich begründet werden. Im nationalen Gesetz heisst es nur, geeignete Kandidaten seien anzuhören, und das Resultat des Gesprächs oder Tests sei mitzuteilen.Listenpunk
  • Bei gleicher Qualifikation muss in Genf dem vom Arbeitsamt vermittelten Stellensuchenden der Vorrang gegeben werden. Auch Frauen werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt behandelt. Im nationalen Gesetz fehlt ein entsprechender Hinweis.
  • Für Sonderfälle, etwa Rekrutierungen im grossen Stil, können Arbeitgeber und Arbeitsamt in Genf eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren. Unter dieser Klausel läuft die Partnerschaft zwischen den Genfer Verkehrsbetrieben und dem Arbeitsamt.

 

 

 

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